Falschparkknöllchen in Spanien
Habe heute Nacht mein Auto falsch geparkt und heute morgen ein saftiges 200€ (100€ wenn ich innerhalb von 20 Tagen bezahle) Knöllchen an der Scheibe finden müssen. Das Nervt natürlich, aber hier kommen erstmal ein paar Daten:
Das Auto ist in Deuschland angemeldet und hat daher ein deutsches Kennzeichen.
Fahrzeughalter bin nicht ich, sondern ein Bekannter.
Wenn ich ehrlich bin, hoffe ich die 200€ nicht bezahlen zu müssen. Ist es wahrscheinlich, dass die Strafe in Deutschland ankommt? Außerdem: Laut Internet werden Fahrerdaten nur bei bestimmten Verstößen in der EU ausgetauscht, falschparken gehört in der Regel nicht dazu.
LG
PAL
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@palass1234 schrieb am 22. Juni 2019 um 15:32:47 Uhr:
Habe heute Nacht mein Auto falsch geparkt und heute morgen ein saftiges 200€ (100€ wenn ich innerhalb von 20 Tagen bezahle) Knöllchen an der Scheibe finden müssen.Wenn ich ehrlich bin, hoffe ich die 200€ nicht bezahlen zu müssen.
Mußt du ja auch nicht.
Bezahl die 100 € und verbuche sie als Lehrgeld. Damit ist die Sache dann abgehakt.
60 Antworten
Zitat:
@Gunny-Highway schrieb am 22. Juni 2019 um 18:46:46 Uhr
Ich würd gar nix zahlen ist ja Wucher
Und weil Wucher strafbar ist, wuerdest Du natuerlich die strafende Behoerde oder gar die gesetzgebende Gewalt verklagen, nicht wahr? 🙄
Ciao
Ratoncita
nö das nicht, aber ist doch so, wie mit den Parkscheiben auf den Supermarkt Parplätzen
achso und wichtig:
Spanien dann natürlich wegen Abzockerei boykottieren
Zitat:
@Gunny-Highway schrieb am 22. Juni 2019 um 19:42:09 Uhr:
nö das nicht, aber ist doch so, wie mit den Parkscheiben auf den Supermarkt Parplätzen
achso und wichtig:
Spanien dann natürlich wegen Abzockerei boykottieren
Dann such dir für den nächsten Urlaub ein Land raus, wo das Falschparken weniger kostet (falls du fündig wirst).
https://www.motor-talk.de/.../...e-und-teure-strafzettel-t6461894.html
In den meisten Ländern gilt Halterhaftung für solche Verstöße. Das deutsche Recht interessiert hier nicht. Das Bussgeld wird in Deutschland nach spanischem Recht eingetrieben. Wenn in Spanien Halterhaftung gilt, dann wird in Deutschland beim Halter das Bussgeld eingetrieben. Der muss sich das halt vom Fahrer wiederholen.
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Zitat:
@matbusch schrieb am 22. Juni 2019 um 21:52:59 Uhr:
Zitat:
@Gunny-Highway schrieb am 22. Juni 2019 um 19:42:09 Uhr:
nö das nicht, aber ist doch so, wie mit den Parkscheiben auf den Supermarkt Parplätzen
achso und wichtig:
Spanien dann natürlich wegen Abzockerei boykottierenDann such dir für den nächsten Urlaub ein Land raus, wo das Falschparken weniger kostet (falls du fündig wirst).
...ich lese da Satire bei Gunny.
Zitat:
@400.000km schrieb am 22. Juni 2019 um 22:01:58 Uhr:
In den meisten Ländern gilt Halterhaftung für solche Verstöße. Das deutsche Recht interessiert hier nicht. Das Bussgeld wird in Deutschland nach spanischem Recht eingetrieben. Wenn in Spanien Halterhaftung gilt, dann wird in Deutschland beim Halter das Bussgeld eingetrieben. Der muss sich das halt vom Fahrer wiederholen.
...da wäre ich mir nicht so sicher, ob ein derartig massiver Verstoß gegen rechtsstaatliche Grundsätze durchgeht, wenn da mal einer eine höchstrichterliche Entscheidung erzwingen würde, indem er so einen Fall einmal durch sämtliche Instanzen bis zu den höchsten Gerichten durchklagt.
Ansonsten würde nur noch die Abschaffung von Artikel 16 (2) GG fehlen...
PS:...das Ausland sollte man schon wegen all der Maut boykottieren... früher hatten wir den eisernen Vorhang und schikanös bewachte Grenzen, heute haben wir Mautschikane & Bussgeldabzocke -ich schreibe das v.a. wegen dem was man so von den Berufskraftfahrern hört- ... mein Fazit scheiß auf dieses Europa mit seinen offenen Grenzen, aber dafür mit Abzocke, Schikane & Gängeleien... sieht man ja z.B. derzeit an Österreich was man sich da so einfallen lässt um den Nachbarfrieden zu stören, zu provozieren und zu schikanieren.
Zitat:
@gast356 schrieb am 22. Juni 2019 um 23:13:03 Uhr:
...da wäre ich mir nicht so sicher, ob ein derartig massiver Verstoß gegen rechtsstaatliche Grundsätze durchgeht...
Du unterstellst dem spanischen Recht, nicht rechtsstaatlichen Grundsätzen zu entsprechen? 😕
...jemanden für eine Tat oder Ordnungswidrigkeit zu verurteilen, die er nicht begangen hat verstößt gegen rechtsstaatliche Grundsätze - da beißt die Maus keinen Faden ab und das ist bei einer Halterhaftung so.
Nicht umsonst hat man sich um juristisch korrekt zu bleiben in D mit §25a StVG so eine Hilfskonstruktion gebastelt, wobei der Halter nur mit Gebühren belangt werden kann aber nicht mit einem Bußgeld... da haste dann als Halter bei einem Parkverstoss in D die Wahl, ob du lieber die 10,- Parkknolle oder die 23,50€ Gebühren zahlst.
Zitat:
@gast356 schrieb am 22. Juni 2019 um 23:30:59 Uhr:
...jemanden für eine Tat oder Ordnungswidrigkeit zu verurteilen, die er nicht begangen hat verstößt gegen rechtsstaatliche Grundsätze - da beißt die Maus keinen Faden ab und das ist bei einer Halterhaftung so.
Die gestellte Frage läßt sich eigentlich nur mit einem Ja oder Nein beantworten.
...in diesem Fall ein klares JA, Spanien und sämtliche Länder mit einer Haftung des Halters verstoßen gegen grundsätzliche rechtsstaatliche Prinzipien.
Ich hab man gehört es soll Länder geben da kann es dir als Fahrgast in einem Taxi passieren, dass du für einen Unfall verurteilt wirst, den der Taxifahrer baut - andere Länder andere Sitten, aber mit Rechtsstaat hat das wenigstens meiner Meinung nach nix zu tun.
Wenn Du der Meinung bist, dass das spanische Vorgehen gegen rechtsstaatliche Prinzipien verstößt, kannst Du ja vor einem spanischen Gericht dagegen klagen. Das deutsche Gericht dürfte nicht zuständig sein.
...da hier scheinbar deutsche Behörden diese Bußgelder unrechtmäßig von Personen eintreiben, welche nicht die Täter sind, sind sehr wohl deutsche Gerichte zuständig... Verwaltungsgerichte
Und da dieses Vollstreckungsabkommen ermöglicht, dass hier in D Rechtsansichten durchgesetzt werden sollen, die gegen grundsätzliche rechtsstaatliche Prinzipien verstoßen, welche im Grundgesetz festgeschrieben sind dürfte auch das Bundesverfassungsgericht die richtige Adresse sein um so ein Abkommen, das gegen das Grundgesetz verstößt auszuhebeln.
Letzte Instanz dürfte hierbei der EUGH sein, da es sich dabei um ein EU-Abkommen handelt.
In Spanien kann das Bußgeld eingetrieben werden, da es dort eine Halterhaftung gibt. In D gibt es keine, weswegen eine Vollstreckung hier auch ins Leere geht.
Der Bekannte sollte halt einige Zeit nicht nach Spanien fahren wollen.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 22. Juni 2019 um 22:08:18 Uhr:
Zitat:
@matbusch schrieb am 22. Juni 2019 um 21:52:59 Uhr:
Dann such dir für den nächsten Urlaub ein Land raus, wo das Falschparken weniger kostet (falls du fündig wirst).
...ich lese da Satire bei Gunny.
😁