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Falschparkknöllchen in Spanien

Habe heute Nacht mein Auto falsch geparkt und heute morgen ein saftiges 200€ (100€ wenn ich innerhalb von 20 Tagen bezahle) Knöllchen an der Scheibe finden müssen. Das Nervt natürlich, aber hier kommen erstmal ein paar Daten:

Das Auto ist in Deuschland angemeldet und hat daher ein deutsches Kennzeichen.
Fahrzeughalter bin nicht ich, sondern ein Bekannter.

Wenn ich ehrlich bin, hoffe ich die 200€ nicht bezahlen zu müssen. Ist es wahrscheinlich, dass die Strafe in Deutschland ankommt? Außerdem: Laut Internet werden Fahrerdaten nur bei bestimmten Verstößen in der EU ausgetauscht, falschparken gehört in der Regel nicht dazu.

LG
PAL

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@palass1234 schrieb am 22. Juni 2019 um 15:32:47 Uhr:


Habe heute Nacht mein Auto falsch geparkt und heute morgen ein saftiges 200€ (100€ wenn ich innerhalb von 20 Tagen bezahle) Knöllchen an der Scheibe finden müssen.

Wenn ich ehrlich bin, hoffe ich die 200€ nicht bezahlen zu müssen.

Mußt du ja auch nicht.

Bezahl die 100 € und verbuche sie als Lehrgeld. Damit ist die Sache dann abgehakt.

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Zitat:

@gast356 schrieb am 23. Juni 2019 um 00:32:23 Uhr:


...da hier scheinbar deutsche Behörden diese Bußgelder unrechtmäßig von Personen eintreiben, welche nicht die Täter sind, sind sehr wohl deutsche Gerichte zuständig... Verwaltungsgerichte

Und da dieses Vollstreckungsabkommen ermöglicht, dass hier in D Rechtsansichten durchgesetzt werden sollen, die gegen grundsätzliche rechtsstaatliche Prinzipien verstoßen, welche im Grundgesetz festgeschrieben sind dürfte auch das Bundesverfassungsgericht die richtige Adresse sein um so ein Abkommen, das gegen das Grundgesetz verstößt auszuhebeln.

Nur über die Geldbörse (oder mit Fahrverbot, aber das ist bei einem Parkverstoß sicher nicht verhältnismäßig) errreicht man die beabsichtigten Lenkungseffekte - wenn der Betrag nur hoch genug ist, wird der Verkehresteilnehmer sich so diszipliniert verhalten, wie der Gesetzgeber es sich wünscht.
Der spanische Gesetzgeber war anscheinend so schlau, mittels Halterhaftung in jedem Falle ans Geld zu kommen. Das wäre gar nicht mötig, wenn alle Menschen so ehrlich wären, ihre Missetaten einzusehen und zuzugeben und die dafür fällige Strafe zu bezahlen. Stattdessen versuchen viele, sich darum zu drücken.

Der Fahrzeughalter kann sich doch ganz einfach seiner Zahlungspflicht dadurch entledigen, indem er den Fahrer zum Tatzeitpunkt benennt.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 23. Juni 2019 um 11:59:19 Uhr:


Der Fahrzeughalter kann sich doch ganz einfach seiner Zahlungspflicht dadurch entledigen, indem er den Fahrer zum Tatzeitpunkt benennt.

Gar nicht gesagt, dass er das nach spanischem Recht auch kann.

Der spanische Gesetzgeber ist garnicht schlau sondern verstößt mit einer Halterhaftung gegen rechtsstaatliche Grunsätze... bei simplen Parkverstössen mag das von der Gesellschaft geduldet werden, aber juristisch sauber ist es nicht.

Denn wie weit geht man, wo hört man auf... am Ende ziehen wir -mal krass ausgedrückt- einen Mordprozess mit einem Todesurteil durch, verwehren einem Angeklagten aber dabei jegliche Verteidigung, weil wenn der sich nicht wehren kann lässt sich viel bequemer verurteilen - egal ob's wirklich der Täter war oder nicht.
Oder nehmen wir einen Diebstahl oder besser eine Sachbeschädigung... fangen wir einfach irgendeinen aus der Familie/ Sippschaft des vermuteten Täters und verurteilen den - die können ja anschließend untereinander abrechnen. Ich hoffe das zeigt wie rechtsstaatlich "dumm" / "dreckig" der vermeintlich pragmatische Vorschlag ist "der Halter kann ja den Fahrer belangen".

Das gleiche Thema sind z.B. die Österreicher mit ihrer Ersatzmaut... hier wurde ein Schlupfloch geschaffen indem man bewusst nicht mit Bußgeldern oder Strafen hantiert um dem Beschuldigten die in einem Rechtsstaat üblichen Mittel wie Einspruch/ Widerspruch zu nehmen und ihn zu einer sofortigen Zahlung zu nötigen... um sich als Staat den aufwendigen / unbequemen Weg eines rechtsstaatlichen Bußgeldverfahrens zu sparen.

Nur nebenbei bemerkt die Deutschen stellen sich so blöd an selbst bei einem "5,-€ Strafzettel" den aufwändigen rechtsstaatlichen Weg einzuhalten. Indem man z.B. von Ausländern maximal eine Sicherheitsleistung verlangt, danach das rechtsstaatliche Verfahren durchexerziert und am Ende mit dem Betroffenen abrechnet.

Kleine Ergänzung zu den hier gemachten Ausführungen:

Der Einwand der unzulässigen Halterhaftung wird ausweislich des § 87b Abs. 3 Nr. 9 IRG nicht von Amts wegen geprüft, sondern nur, wenn er ausdrücklich geltend gemacht wird. Schweigt der Betroffene in der Anhörungsphase, kann er den Einwand fehlender Verantwortlichkeit nicht mehr im Rechtsbehelfsverfahren gegen die Bewilligung geltend machen. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich bei dem Betroffenen um eine natürliche oder eine juristische Person handelt. (OLG Braunschweig, BeckRS 2013, 04487; Riedmeyer, NZV 2014, 18, 21)

Dann sollte er sich der Halter einfach das Geld von dem wirklichen Fahrer wiederholen. Sollte das nicht klappen, dann ist der Halter auch selber Schuld, wenn er sein Auto an solche Leute verleiht.

Wenn alle Leute immer behaupten, sie wüssten nicht, wer gerade gefahren ist, werden in Deutschland auch noch die Gesetze geändert werden. In 99% aller Fälle dürften die Halter aber wissen, wer das Auto gefahren hat.

Ich finde, wenn ich solchen Fällen die Bussgeldbescheide fallen gelassen werden, sollte mindestens eine Konrollmitteilung an die KFZ-Versicherung gehen, damit das zusätzliche Risiko des Verleihens des Fahrzeuges an "Unbekannte" im Jahresbeitrag eingepreist wird.

Die meisten Falschparker wissen doch, dass sie gegen ein Verbot verstossen.
Dort, wo die Strafe relativ gering ist (und es sich mitunter gegen hohe Parkgebuehren rechnet), spielt man halt Roulette.
In manchen Laendern ist halt der Einsatz hoeher... 😛
Rien ne va plus.

Ciao
Ratoncita

Wenn es nur um Geldbeträge geht ist Halterhaftung ne feine Sache.
Das fördert auch das Gedächtnis, „Wer ist denn eigentlich mein Auto gefahren ?“

Dem TE ging es ja letztlich nur um die Frage, wie er die Zahlung der 200 € vermeiden kann.

Die naheliegenste Möglichkeit wurde ihm ja bereits mit der ersten Antwort genannt.

Was bisher noch nirgends erwähnt wurde, ist die Frage, ob das genutzte Fahrzeug weiterhin in Spanien unterwegs ist. Ich mag mich täuschen aber für mich liest sich das eher so, als ob das Fahrzeug zwar in D zugelassen ist aber in E genutzt wird.

Falls dem so ist, würde ich schon raten, die 100€ zu zahlen, ansonsten könnte es passieren, dass der Eigentümer irgendwann mal zu seinem Fahrzeug kommt und eine Parkkralle vorfindet.

Der Verstoß an sich verjährt nach 4 Jahren und kann bestenfalls vom Bundesamt für Justiz eingetrieben werden. Post von ausländischen Inkassofirmen kann man getrost ignorieren, da diese keine Möglichkeit haben, in D zu vollstrecken.

Was sagt denn der Halter des KFZ dazu?

Was für eine Diskussion um rechtsstaatliche Grundsätze. In den USA kann man teilweise mit 16 Jahren Autos fahren und fast jeder darf erlaubt eine Schusswaffe tragen. Da schreien hier alle auf. Und dort ist man erstaunt wenn man hört dass hier Jugendliche /junge Erwachsene Alkohol trinken dürfen.
Also: Die Grundsätze des Rechtsstaates inkl. Der Sanktionen/Strafen legt das jeweilige Land selber fest bzw. dies ist historisch gewachsen.
Spucke mal in Singapur einen Kaugummi auf den Gehweg oder lasse Dich in Malaysia mit Drogen erwischen. Da hilft nicht wie hier der Spruch "Ey, is Eigenbedarf"
Ergo: Regeln einhalten und wenn's einen erwischt, nicht jammern sondern einstehen für das Verbockte.

...interessant wird's halt, wenn z.B. der Ami in D ankommt und einen in USA verurteilten Straftäter, der zufälligerweise vielleicht Deutscher oder was auch immer ist abzuholen um ihn seiner rechtsstaatlichen Todesstrafe zuzuführen.

Damit sind wir dann juristisch aber maximal von der Begleichung eines Falschparkknöllchens entfernt. 😁

Thematisch ebenfalls. 😁

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