Falscher CPA im Kaufvertrag und Preisliste

Mercedes E-Klasse S212

Hallo liebe W212er,
durch ein anderes Thema in dem Forum bin ich heute auf eine Sache gestoßen von der ich bis dato nichts wusste und bin schon etwas sauer über die Geschichte.

Ich habe im Sept 2015 meine E-Klasse bei einer MB-Niederlassung gekauft. Auf dem Preisschild war als Ausstattung unter anderem auch der CPA+ aufgeführt - der Wagen ist Baujahr 5.2014. Damals hatte ich noch andere E-Klassen angeguckt und die hatten alle nur CPA ohne + in der Ausstattung. Das + bei meinem Wagen war neben ein paar anderen Sachen der Kaufgrund. Ich hatte damals natürlich auch direkt CPA+ gegoogelt und mich an dem netten Sicherheitsassistenten erfreut.

Nun habe ich heute durch das besagte andere Thema erstmals erfahren, dass bis 2015 nur das CPA Serie war und dann ab 2015 die +Version. Zuerst konnte ich das überhaupt nicht glauben und habe dann aber Preislisten von 2013 - 2015 durchgeguckt und dort ist es wirklich zu erkennen, dass erst 2015 die neue Version vorhanden war.

Nun ist es trotzdem so, dass bei mir auf dem Preiszettel, dem Angebot, dem Vertrag und der Rechnung der CPA+ als Ausstattung augeführt ist.

Wie würdet ihr in diesem Fall vorgehen? Der Wagen hat hat nicht die angebotene und gekaufte Funktion.

Ich würde mich sehr über eure Meinungen freuen.

Viele Grüße
Jazup

Beste Antwort im Thema

Ich hatte ja angekündigt, dass ich diese Woche die Geschichte weiterverfolgen würde. Den Termin mit meinem Anwalt habe ich absagen können - heute hat sich nochmals mein Verkäufer gemeldet. Die hatten wohl heute früh nochmals direkt einen Termin hierzu und haben auch Rücksprache mit der Rechtsabteilung gehalten. Er meinte jetzt, dass es um eine Summe zwischen 400 und 500 Euro gehen würde die als Streitwert im Raum stehen würde. Ich habe ihm deutlich gemacht, dass es mir nicht um Summe X geht die ich vom Autohaus haben möchte und ich mich dadurch nicht direkt bereichern möchte. Eine Nachrüstung ist nicht möglich - technische Infos habe ich hierzu nicht.
Nun konnten wir uns aber soweit einigen, dass die nächste Inspektion über die Niederlassung läuft und ich werde wohl auch einen größeren Verhandlungsspielraum für ein neues Auto haben wenn es soweit ist.

Ich bin zufrieden mit der Entscheidung und bin froh, dass es ohne Anwalt usw. zu diesem Entgegenkommen gekommen ist. Sicherlich wäre mehr drin gewesen - aber ich möchte mich wie gesagt noch in der Niederlassung sehen lassen und bin regelmäßig mit den Autos dort zum Service und anderen Fragen.

Euch ganz vielen Dank für die wirklich super Ratschläge - es gab da ja doch recht viele unterschiedliche Ansichten.

Viele Grüße
Jazup

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Zitat:

@Pandatom schrieb am 13. Februar 2016 um 10:29:45 Uhr:



Zitat:

@E220TCDIBlutec schrieb am 13. Februar 2016 um 10:22:27 Uhr:


ich glaube nicht, dass es zwischen einem gebr. Fahrzeug mit CPA oder CPA+ zu Preisdifferenzen kommt.
Ich weiss garnicht warum diese Frage diskutiert wird? Sie stellt sich doch garnicht!
Ich zitiere nochmals den TE:

Zitat:

@Pandatom schrieb am 13. Februar 2016 um 10:29:45 Uhr:



Zitat:

@jazup schrieb am 13. Februar 2016 um 08:35:49 Uhr:


Geld will ich überhaupt nicht...Nachbessern oder Wandeln.
Es geht also nicht um eine Wertminderung sondern schlicht und ergreifend um ein fehlendes Ausstattungsmerkmal! Kann man dies technisch nicht nachrüsten hat man das falsche Fzg. erhalten und dann gibt es nur Wandlung!

Moin,

klar kann man wandeln, aber dann werden die gefahrenen km aber nicht gerade günstig sein!

Gruß

Ich sehe es wie E220.

Bei einer Wandlung zahlst du für die gefahrenen km.
Ein neueres Modell kostet ggf etwas mehr.
So und so kostet es dich Geld, Zeit, Nerven. Irgendwo im Kleingedruckten des Kaufvetrags steht ggf. etwas von "..unverbindlich die Daten.." und schon kann es schwierig werden, vor Gericht gehen, Monate dauern (womit fährst du in dieser Zeit?).

Bedenke alle Faktoren..

Zitat:

@E220TCDIBlutec schrieb am 13. Februar 2016 um 10:34:50 Uhr:


klar kann man wandeln, aber dann werden die gefahrenen km aber nicht gerade günstig sein!

Das liegt im Verhandlungsgeschick des Klägers bzw. dessen Anwalt und im Ermessungsspielraum des Verkäufers bzw. NL. Und es hängt davon ab wieviel es dem TE wert ist?

Mir wäre es den ganzen Ärger nicht wert, aber das ist alleine meine persönliche Einstellung! 😉

Nur über Wertminderung zu diskutieren halte ich für Unsinn, zumal der TE keinen finanziellen Ausgleich erwartet!

Noch ein kurzer Einwurf. In der Bestellung steht nicht, dass die Angaben unverbindlich sind. Es ist aus keinem Satz zu erkennen, dass die Ausstattung inder Vorbehalt o.ä ist. Auch die AGBs habe ich mir Absatz für Absatz durchgelesen....dort nichts zu finden. Dort ist vermerkt, dass im Falle einer Wandlung pro angefange 1000km 0,80% (ca...ich weiss es jetzt nixht mehr auf den Cent) des Kaufpreises gezahlt werden müssen.

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inder = unter

Zitat:

@jazup schrieb am 13. Februar 2016 um 11:24:34 Uhr:


inder = unter

Du kannst Deinen letzten Beitrag innerhalb von 2 Std. jederzeit editieren, ergänzen oder korrigieren. 😉

Bye....Tom
-Forenpate-

Zitat:

@jazup schrieb am 13. Februar 2016 um 11:23:54 Uhr:


Dort ist vermerkt, dass im Falle einer Wandlung pro angefange 1000km 0,80% (ca...ich weiss es jetzt nixht mehr auf den Cent) des Kaufpreises gezahlt werden müssen.

Das wäre eine Größenordnung, die Du bei der Vertragsunterzeichnung akzeptiert hast. Bei 10TKm wären das immerhin 8% des Kaufpreises. Lag der z.B. bei 30T€ wärst Du mit einem Verlust von 2.400.-€ dabei 🙁 Es läge also am Verhandlungsgeschick Deines Anwalts und dem Entgegenkommen des Verkäufers, diesen Betrag zu reduzieren. Im günstigsten Falle würde man sich in der Mitte treffen, also 1.200.-€. Stellt sich letztendlich die Frage ob es Dir diese Sache wert ist? 🙄

Zitat:

@Pandatom schrieb am 13. Februar 2016 um 11:31:57 Uhr:



Frage ob es Dir diese Sache wert ist? 🙄

va. wenn man bedenkt, dass die autonome Teilbremsung des CPA+ nur in der Stadt zur Anwendung kommt...

Muss man also mal überlegen, wie viel % man wirklich in den relevanten Situationen unterwegs ist...

Dann macht evtl. eine außergerichtliche Einigung auf Minderung (oder z.B. einem Gutschein für die nächste Inspektion) mehr Sinn...!?

Ich kenne natürlich deine Gründe für den Wunsch nach der + Variante nicht im Detail...

vG

PS: ich hatte mit CPA und DTR+ bisher (seit 06/2015) ca. 10 dieser Erlebnisse - und ca. 90% waren Fehl- oder Überreaktionen des Systems...
Ich fahre ca. 10% in der Stadt...

Ich schreibe immer über die Motor Talk App. Leider kann ich hier keine Korrekturen vornehmen. Auf dem PC weiss ich um die Funktion.

Lieben Dank und viele Grüße
Jazup

Zitat:

@Pandatom schrieb am 13. Februar 2016 um 11:31:57 Uhr:



Zitat:

@jazup schrieb am 13. Februar 2016 um 11:24:34 Uhr:


inder = unter

Du kannst Deinen letzten Beitrag innerhalb von 2 Std. jederzeit editieren, ergänzen oder korrigieren. 😉

Bye....Tom
-Forenpate-

Zitat:

@Pandatom schrieb am 13. Februar 2016 um 11:31:57 Uhr:



Zitat:

@jazup schrieb am 13. Februar 2016 um 11:23:54 Uhr:


Dort ist vermerkt, dass im Falle einer Wandlung pro angefange 1000km 0,80% (ca...ich weiss es jetzt nixht mehr auf den Cent) des Kaufpreises gezahlt werden müssen.
Das wäre eine Größenordnung, die Du bei der Vertragsunterzeichnung akzeptiert hast. Bei 10TKm wären das immerhin 8% des Kaufpreises. Lag der z.B. bei 30T€ wärst Du mit einem Verlust von 2.400.-€ dabei 🙁 Es läge also am Verhandlungsgeschick Deines Anwalts und dem Entgegenkommen des Verkäufers, diesen Betrag zu reduzieren. Im günstigsten Falle würde man sich in der Mitte treffen, also 1.200.-€. Stellt sich letztendlich die Frage ob es Dir diese Sache wert ist? 🙄

Zitat:

va. wenn man bedenkt, dass die autonome Teilbremsung des CPA+ nur in der Stadt zur Anwendung kommt...
Muss man also mal überlegen, wie viel % man wirklich in den relevanten Situationen unterwegs ist...

.....stimmt glaub ich nicht:

http://m.mercedes-benz.de/.../detail.html:

Die autonome Teilbremsung ist bei sich bewegenden Objekten bis 105 km/h verfügbar, in Kombination mit DISTRONIC PLUS bis 200 km/h.

Genau. Die Angaben sind richtig. Und 105 bei fahrenden Objekten ist bei Landstraßenfahrten schon nicht schlecht. Und selbst bei stehenden bis 40 kmh ist besser als keine autonome Bremsung.

@jazup
Moin,
was hattest Du denn für eine Vorstellung, wie das gelöst werden könnte?

Gruß

@E220TCDIBlutec
Moin moin,
sehr gerne würde ich die Funktion auf die +Variante Upgraden lassen - hier steht aber noch immer die Frage im Raum ob das möglich ist. Falls eine Nachrüstung nicht möglich ist wäre es für mich auch in Ordnung wenn man sich auf freie Inspektion oder so einigen würde. Dadurch das es keine Sonderausstattung war wird es leider ja sehr schwer eine Summe x festzulegen und in die Richtung will ich nicht. Eigentlich möchte ich aus dem Fehler der Niederlassung kein Geld machen...sondern einfach den Fehler behoben wissen.

Zitat:

@jazup schrieb am 13. Februar 2016 um 14:06:08 Uhr:


@E220TCDIBlutec
Moin moin,
sehr gerne würde ich die Funktion auf die +Variante Upgraden lassen - hier steht aber noch immer die Frage im Raum ob das möglich ist. Falls eine Nachrüstung nicht möglich ist wäre es für mich auch in Ordnung wenn man sich auf freie Inspektion oder so einigen würde. Dadurch das es keine Sonderausstattung war wird es leider ja sehr schwer eine Summe x festzulegen und in die Richtung will ich nicht. Eigentlich möchte ich aus dem Fehler der Niederlassung kein Geld machen...sondern einfach den Fehler behoben wissen.

Moin,

das ist eine gute und faire Einstellung.

Gruß

Mehr als fair. Aus meiner Sicht hat sich der Verkäufer schlicht unprofessionell verhalten und sich völlig danebenbenommen.

Wie sich wohl MB verhalten würde, wenn der Kunde sich, ohne Verschulden durch MB, weigert den Kaufvertrag wie abgeschlossen und bestätigt einzuhalten.

Die Wandlung meines ersten W210 ist ähnlich verlaufen. Nur weil der Verantwortliche der NL sich quergestellt hat, ist es letztlich auf eine Wandlung hinausgelaufen.

Hallo ins Forum,

Zitat:

@E220TCDIBlutec schrieb am 13. Februar 2016 um 08:27:48 Uhr:


Hat denn jemand die PL von 2014 und dann von 2015, was da der Unterschied im Listenpreis ist?

ja ich. Nur wird dies nicht viel bringen. Ein S212 220 BT kostete mit Stand 14.7.14 EUR 39.779 netto und mit Stand 15.1.15 EUR 40.000 netto. Was von der Differenz letztlich auf die Aufrüstung des CPA entfällt, kann man hieraus nicht ermitteln. Ich hab' auch ansonsten die Serienausstattung nicht 1:1 verglichen, um Änderungen zu finden.

Eine technische Aufrüstung des CPA auf den CPA+ ist m.W. nicht möglich, da es wohl mehr als ein Softwareupdate war.

Viele Grüße

Peter

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