Falscher CPA im Kaufvertrag und Preisliste

Mercedes E-Klasse S212

Hallo liebe W212er,
durch ein anderes Thema in dem Forum bin ich heute auf eine Sache gestoßen von der ich bis dato nichts wusste und bin schon etwas sauer über die Geschichte.

Ich habe im Sept 2015 meine E-Klasse bei einer MB-Niederlassung gekauft. Auf dem Preisschild war als Ausstattung unter anderem auch der CPA+ aufgeführt - der Wagen ist Baujahr 5.2014. Damals hatte ich noch andere E-Klassen angeguckt und die hatten alle nur CPA ohne + in der Ausstattung. Das + bei meinem Wagen war neben ein paar anderen Sachen der Kaufgrund. Ich hatte damals natürlich auch direkt CPA+ gegoogelt und mich an dem netten Sicherheitsassistenten erfreut.

Nun habe ich heute durch das besagte andere Thema erstmals erfahren, dass bis 2015 nur das CPA Serie war und dann ab 2015 die +Version. Zuerst konnte ich das überhaupt nicht glauben und habe dann aber Preislisten von 2013 - 2015 durchgeguckt und dort ist es wirklich zu erkennen, dass erst 2015 die neue Version vorhanden war.

Nun ist es trotzdem so, dass bei mir auf dem Preiszettel, dem Angebot, dem Vertrag und der Rechnung der CPA+ als Ausstattung augeführt ist.

Wie würdet ihr in diesem Fall vorgehen? Der Wagen hat hat nicht die angebotene und gekaufte Funktion.

Ich würde mich sehr über eure Meinungen freuen.

Viele Grüße
Jazup

Beste Antwort im Thema

Ich hatte ja angekündigt, dass ich diese Woche die Geschichte weiterverfolgen würde. Den Termin mit meinem Anwalt habe ich absagen können - heute hat sich nochmals mein Verkäufer gemeldet. Die hatten wohl heute früh nochmals direkt einen Termin hierzu und haben auch Rücksprache mit der Rechtsabteilung gehalten. Er meinte jetzt, dass es um eine Summe zwischen 400 und 500 Euro gehen würde die als Streitwert im Raum stehen würde. Ich habe ihm deutlich gemacht, dass es mir nicht um Summe X geht die ich vom Autohaus haben möchte und ich mich dadurch nicht direkt bereichern möchte. Eine Nachrüstung ist nicht möglich - technische Infos habe ich hierzu nicht.
Nun konnten wir uns aber soweit einigen, dass die nächste Inspektion über die Niederlassung läuft und ich werde wohl auch einen größeren Verhandlungsspielraum für ein neues Auto haben wenn es soweit ist.

Ich bin zufrieden mit der Entscheidung und bin froh, dass es ohne Anwalt usw. zu diesem Entgegenkommen gekommen ist. Sicherlich wäre mehr drin gewesen - aber ich möchte mich wie gesagt noch in der Niederlassung sehen lassen und bin regelmäßig mit den Autos dort zum Service und anderen Fragen.

Euch ganz vielen Dank für die wirklich super Ratschläge - es gab da ja doch recht viele unterschiedliche Ansichten.

Viele Grüße
Jazup

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Zitat:

@Ma_Benz_Benz_Benz schrieb am 12. Februar 2016 um 21:06:29 Uhr:


Hast Du Distronic PLUS?

Ja.

Ich entnehme daraus, dass man mit DISTRONIC PLUS immer CPA+ hat!?

vG

Genau. So war es bis 2015. Ab 2015 dann CPA+ auch ohne Distronic.

Zitat:

@jazup schrieb am 12. Februar 2016 um 23:13:31 Uhr:


Genau. So war es bis 2015. Ab 2015 dann CPA+ auch ohne Distronic.

again what learned ;-)

Moin,

trotzdem wird es eben so sein, dass da nichts bei rum kommt.
Hat denn jemand die PL von 2014 und dann von 2015, was da der Unterschied im Listenpreis ist?

Gruß

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Sind wenn überhaupt ein paar 10 Euro Unterschied. Trotzdem wäre ein Weg der Nachbesserung möglich..solange technisch machbar. Geld will ich überhaupt nicht...Nachbessern oder Wandeln.

Zitat:

@jazup schrieb am 13. Februar 2016 um 08:35:49 Uhr:


Sind wenn überhaupt ein paar 10 Euro Unterschied. Trotzdem wäre ein Weg der Nachbesserung möglich..solange technisch machbar. Geld will ich überhaupt nicht...Nachbessern oder Wandeln.

Vielleicht hat dieser Händler ein für dich passendes Auto, nimmt dein Auto zurück und ihr einigt euch bei der Aufzahlung. Geld wird dich die Aktion auf alle Fälle kosten.

Zitat:

@E220TCDIBlutec schrieb am 13. Februar 2016 um 08:27:48 Uhr:


Moin,

trotzdem wird es eben so sein, dass da nichts bei rum kommt.
Hat denn jemand die PL von 2014 und dann von 2015, was da der Unterschied im Listenpreis ist?

Gruß

Das ist doch gar nicht die entscheidende Frage!

Zitat:

@J.M.G. schrieb am 13. Februar 2016 um 09:19:50 Uhr:



Zitat:

@E220TCDIBlutec schrieb am 13. Februar 2016 um 08:27:48 Uhr:


Moin,

trotzdem wird es eben so sein, dass da nichts bei rum kommt.
Hat denn jemand die PL von 2014 und dann von 2015, was da der Unterschied im Listenpreis ist?

Gruß

Das ist doch gar nicht die entscheidende Frage!

Moin,

na klar wird das die Frage sein. Irgendwie muss ja ein Wert ermittelt werden. In 2014 war es CPA und in 2015 CPA+.

Und in der Optionenliste ist es nicht zu finden.

Gruß

Ich gehe zum Händler und schließe einen Kaufvertrag über einen gebrauchten W212 mit einem ehemaligen Neupreis von 100.000 € und der Händler übereignet mir einen gebrauchten W123 mit einem ehemaligen Neupreis von 100.000 €.

Auf den Neupreis kommt es offenkundig nicht an.

Moin,

wenn man die Wertminderung des Fahrzeuges mit oder ohne CPA+ feststellen will, dann muss man doch wissen, was die Option gekostet hat!
Wie soll es Deiner Meinung nach ermittelt werden?

Gruß

So wie es die Rechtsprechung zum § 441 BGB macht.

Moin,

genau, man kann den Kaufpreis um den Wert mindern, was die Option gekostet hätte.
Also heißt es, den Wert feststellen. Nur es wird dabei rauskommen, dass diese Option keinen großen Wert hat.

Gruß

Nach meiner Auffassung nicht haltbar. Vielmehr schließe ich mich nach wie vor der Rechtsprechung an. Demnach gilt:

wirklicher Wert * ursprünglicher Kaufpreis / Wert im mangelfreien Zustand = geminderter Kaufpreis

Vergleichsmaßstab ist also: Gebrauchtfahrzeug MIT CPA * Kaufpreis des Threaderstellers / Gebrauchtfahrzeug mit CPA+ = geminderter Kaufpreis

Ohne Kenntnis der Marklage könnte ich mir vorstellen, dass es hier zu spürbaren Unterschieden kommen könnte. Letztlich muss man doch so ein spätes MJ 2014-Fahrzeug mit einem frühen MJ 2015 Fahrzeug vergleichen. Was macht das aus? 1.000 €? 2.000 €?

Moin,

ich glaube nicht, dass es zwischen einem gebr. Fahrzeug mit CPA oder CPA+ zu Preisdifferenzen kommt.
Daher ist da nicht viel zu holen und es lohnt kein Streit.
Besser mit Verkäufer einigen und Akte schließen

Zitat:

@E220TCDIBlutec schrieb am 13. Februar 2016 um 10:22:27 Uhr:


ich glaube nicht, dass es zwischen einem gebr. Fahrzeug mit CPA oder CPA+ zu Preisdifferenzen kommt.

Ich weiss garnicht warum diese Frage diskutiert wird? Sie stellt sich doch garnicht!

Ich zitiere nochmals den TE:

Zitat:

@jazup schrieb am 13. Februar 2016 um 08:35:49 Uhr:


Geld will ich überhaupt nicht...Nachbessern oder Wandeln.

Es geht also nicht um eine Wertminderung sondern schlicht und ergreifend um ein fehlendes Ausstattungsmerkmal! Kann man dies technisch nicht nachrüsten hat man das falsche Fzg. erhalten und dann gibt es nur Wandlung!

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