Falscher CPA im Kaufvertrag und Preisliste

Mercedes E-Klasse S212

Hallo liebe W212er,
durch ein anderes Thema in dem Forum bin ich heute auf eine Sache gestoßen von der ich bis dato nichts wusste und bin schon etwas sauer über die Geschichte.

Ich habe im Sept 2015 meine E-Klasse bei einer MB-Niederlassung gekauft. Auf dem Preisschild war als Ausstattung unter anderem auch der CPA+ aufgeführt - der Wagen ist Baujahr 5.2014. Damals hatte ich noch andere E-Klassen angeguckt und die hatten alle nur CPA ohne + in der Ausstattung. Das + bei meinem Wagen war neben ein paar anderen Sachen der Kaufgrund. Ich hatte damals natürlich auch direkt CPA+ gegoogelt und mich an dem netten Sicherheitsassistenten erfreut.

Nun habe ich heute durch das besagte andere Thema erstmals erfahren, dass bis 2015 nur das CPA Serie war und dann ab 2015 die +Version. Zuerst konnte ich das überhaupt nicht glauben und habe dann aber Preislisten von 2013 - 2015 durchgeguckt und dort ist es wirklich zu erkennen, dass erst 2015 die neue Version vorhanden war.

Nun ist es trotzdem so, dass bei mir auf dem Preiszettel, dem Angebot, dem Vertrag und der Rechnung der CPA+ als Ausstattung augeführt ist.

Wie würdet ihr in diesem Fall vorgehen? Der Wagen hat hat nicht die angebotene und gekaufte Funktion.

Ich würde mich sehr über eure Meinungen freuen.

Viele Grüße
Jazup

Beste Antwort im Thema

Ich hatte ja angekündigt, dass ich diese Woche die Geschichte weiterverfolgen würde. Den Termin mit meinem Anwalt habe ich absagen können - heute hat sich nochmals mein Verkäufer gemeldet. Die hatten wohl heute früh nochmals direkt einen Termin hierzu und haben auch Rücksprache mit der Rechtsabteilung gehalten. Er meinte jetzt, dass es um eine Summe zwischen 400 und 500 Euro gehen würde die als Streitwert im Raum stehen würde. Ich habe ihm deutlich gemacht, dass es mir nicht um Summe X geht die ich vom Autohaus haben möchte und ich mich dadurch nicht direkt bereichern möchte. Eine Nachrüstung ist nicht möglich - technische Infos habe ich hierzu nicht.
Nun konnten wir uns aber soweit einigen, dass die nächste Inspektion über die Niederlassung läuft und ich werde wohl auch einen größeren Verhandlungsspielraum für ein neues Auto haben wenn es soweit ist.

Ich bin zufrieden mit der Entscheidung und bin froh, dass es ohne Anwalt usw. zu diesem Entgegenkommen gekommen ist. Sicherlich wäre mehr drin gewesen - aber ich möchte mich wie gesagt noch in der Niederlassung sehen lassen und bin regelmäßig mit den Autos dort zum Service und anderen Fragen.

Euch ganz vielen Dank für die wirklich super Ratschläge - es gab da ja doch recht viele unterschiedliche Ansichten.

Viele Grüße
Jazup

156 weitere Antworten
156 Antworten

Zitat:

@J.M.G. schrieb am 16. Februar 2016 um 15:14:04 Uhr:


@E220TCDIBlutec Selbst der Verkäufer ging von einem Minderungsanspruch i.H.v. 400-500 € aus...merkst Du was? Deiner Argumentation traut sich selbst der Verkäufer nicht anzuschließen.

Bezüglich "nächster Autokauf" und "anderer Problematik" hoffe ich, dass Du recht hast. Das funktioniert immer dann, wenn (a) keine Personalfluktuation beim VK besteht und (b) wenn der VK ehrenwertes Personal beschäftigt. Das ist leider nicht immer der Fall, kann aber durchaus zutreffen!

Moin,

meinst Du jetzt die 400 - 500€ sind viel oder wenig?

Ich bin selbst ein kritischer Mensch, aber ganz bestimmt kein "negativ denkender" Mensch. Ich gehe davon aus, dass man auch bei Personalwechsel davon ausgehen kann, dass es sich auszahlt. Oder soll das ganze Autohaus nun, wegen einer Zusage, schließen?

Kopf hoch und positiv denken

Einen Rechtsanspruch aus einer "Zusage" abzuleiten ist sicherlich möglich. Ob er sich beweisen lässt, ist eine andere Sache. Auf "Beweislast" kommt es jedoch dann nicht an, wenn der Handschlag zählt und man sich ohne Streit einigen kann. Das ist nur möglich, wenn die von mir oben genannten Bedingungen passen!

Bezüglich des "Streitwertes". Er liegt deutlich (!) über dem, was Du ursprünglich hier argumentiert hast. Ich kann es -mangels Gutachtereigenschaft- nicht beurteilen, denke aber, dass er sich sehr dem von mir angebrachten Beispiel annähert (Gebrauchtwagen MJ 2014 vs. Gebrauchtwagen MJ 2015 mit sonst gleichen Eigenschaften (inkl. Laufleistung und EZ)).

Ich würde eine "Gesprächsnotiz anfertigen und im besten Fall vom Händler abstempeln und unterzeichnen lassen.
Will das der Händler nicht, dann schicke ich ihm meine Forderungen eingeschrieben.

Mehr kannst du eh nicht machen, ausser du tauscht deine Forderung unmittelbar gegen Sachware (z.B. neue Reifen).

Zitat:

@J.M.G. schrieb am 16. Februar 2016 um 15:48:15 Uhr:


Einen Rechtsanspruch aus einer "Zusage" abzuleiten ist sicherlich möglich. Ob er sich beweisen lässt, ist eine andere Sache. Auf "Beweislast" kommt es jedoch dann nicht an, wenn der Handschlag zählt und man sich ohne Streit einigen kann. Das ist nur möglich, wenn die von mir oben genannten Bedingungen passen!

Bezüglich des "Streitwertes". Er liegt deutlich (!) über dem, was Du ursprünglich hier argumentiert hast. Ich kann es -mangels Gutachtereigenschaft- nicht beurteilen, denke aber, dass er sich sehr dem von mir angebrachten Beispiel annähert (Gebrauchtwagen MJ 2014 vs. Gebrauchtwagen MJ 2015 mit sonst gleichen Eigenschaften (inkl. Laufleistung und EZ)).

Moin,

ich kann es nicht mehr lesen!!!
Wieder geht es nur um Rechtsanspruch usw.! Du würdest es noch notariell festhalten, könnte ich mir vorstellen.
Was muss man erlebt haben, das man so negativ denkt und immer Angst hat, dass man nicht zu seinem "Recht" kommt.

Gruß

Ähnliche Themen

Zitat:

@cimplemoritz schrieb am 16. Februar 2016 um 16:41:56 Uhr:


Ich würde eine "Gesprächsnotiz anfertigen und im besten Fall vom Händler abstempeln und unterzeichnen lassen.
Will das der Händler nicht, dann schicke ich ihm meine Forderungen eingeschrieben.

Mehr kannst du eh nicht machen, ausser du tauscht deine Forderung unmittelbar gegen Sachware (z.B. neue Reifen).

Moin,

also, wenn ich jemanden eine Zusage gemacht hätte, die in Sachwerten abgegolten werden soll, und der mir hinterher so sein Misstrauen zeigen würde, indem er eine Unterschrift auf eine Gesprächsnotiz haben will oder mir was per Einschreiben zustellen will, dann wäre der nächste Gang zur Kasse, die vereinbarte Summe holen, auszahlen, Quittung unterschreiben und fertig! Ich würde dann eine Differenzgutschrift erstellen und das Thema wäre erledigt.

Gruß

Ich habe gerade noch die letzten Kommentare gelesen. Wichtig zu erwähnen wäre noch, dass ich mittlerweile ohne Aufforderung eine Mail von der Seite des Verkäufers erhalten habe. Er bezieht sich in der Mail auf unser Gespräch und bestätigt die abgesprochene Leistung. Auch erwähnt er, dass das mit seinem Chef Herrn XXXXX geklärt sei. Die Mail sagt aus, dass ich die Mail bei der nächsten Inspektion vorlegen sollte und es dann alles geregelt ist. Da ich sowieso Rechnungszahler bin bei der Niederlassung und die Buchhaltung mich kennt, sollte das also kein Problem sein.
Klar kann es sein, dass beim nächsten Kauf in ca. 1 1/2 Jahren der Verkäufer nicht mehr im Haus ist - dann hätte ich noch den Chef. Sollte der auch weg sein werden sicherlich offene Worte helfen und eine kurze Historie dieser Geschichte. Ich vertraue da dem Autohaus soweit schon und bin wirklich so zufrieden damit und habe die Sache für mich abgeschlossen. Man hätte da ein sehr viel größeres Faß aufmachen können....z.B. haben die mit CPA+ eine bessere Einstufung bei der Versicherung meinte mein Anwalt vor der Einigung. Aber nun ist es so und es ist alles gut.

Viele Grüße
Jazup

Jazup,

Glückwunsch, und mach dir keinen Kopf mehr. Selbst wenn der Verkäufer in 1 1/2 Jahren nicht mehr greifbar ist, er hat stellvertretend im Namen seines Arbeitgebers gehandelt. Mit der eMail hast du alles schwarz auf weiss, deine Ansprüche sind gesichert.

Deine Antwort
Ähnliche Themen