Falscher CPA im Kaufvertrag und Preisliste

Mercedes E-Klasse S212

Hallo liebe W212er,
durch ein anderes Thema in dem Forum bin ich heute auf eine Sache gestoßen von der ich bis dato nichts wusste und bin schon etwas sauer über die Geschichte.

Ich habe im Sept 2015 meine E-Klasse bei einer MB-Niederlassung gekauft. Auf dem Preisschild war als Ausstattung unter anderem auch der CPA+ aufgeführt - der Wagen ist Baujahr 5.2014. Damals hatte ich noch andere E-Klassen angeguckt und die hatten alle nur CPA ohne + in der Ausstattung. Das + bei meinem Wagen war neben ein paar anderen Sachen der Kaufgrund. Ich hatte damals natürlich auch direkt CPA+ gegoogelt und mich an dem netten Sicherheitsassistenten erfreut.

Nun habe ich heute durch das besagte andere Thema erstmals erfahren, dass bis 2015 nur das CPA Serie war und dann ab 2015 die +Version. Zuerst konnte ich das überhaupt nicht glauben und habe dann aber Preislisten von 2013 - 2015 durchgeguckt und dort ist es wirklich zu erkennen, dass erst 2015 die neue Version vorhanden war.

Nun ist es trotzdem so, dass bei mir auf dem Preiszettel, dem Angebot, dem Vertrag und der Rechnung der CPA+ als Ausstattung augeführt ist.

Wie würdet ihr in diesem Fall vorgehen? Der Wagen hat hat nicht die angebotene und gekaufte Funktion.

Ich würde mich sehr über eure Meinungen freuen.

Viele Grüße
Jazup

Beste Antwort im Thema

Ich hatte ja angekündigt, dass ich diese Woche die Geschichte weiterverfolgen würde. Den Termin mit meinem Anwalt habe ich absagen können - heute hat sich nochmals mein Verkäufer gemeldet. Die hatten wohl heute früh nochmals direkt einen Termin hierzu und haben auch Rücksprache mit der Rechtsabteilung gehalten. Er meinte jetzt, dass es um eine Summe zwischen 400 und 500 Euro gehen würde die als Streitwert im Raum stehen würde. Ich habe ihm deutlich gemacht, dass es mir nicht um Summe X geht die ich vom Autohaus haben möchte und ich mich dadurch nicht direkt bereichern möchte. Eine Nachrüstung ist nicht möglich - technische Infos habe ich hierzu nicht.
Nun konnten wir uns aber soweit einigen, dass die nächste Inspektion über die Niederlassung läuft und ich werde wohl auch einen größeren Verhandlungsspielraum für ein neues Auto haben wenn es soweit ist.

Ich bin zufrieden mit der Entscheidung und bin froh, dass es ohne Anwalt usw. zu diesem Entgegenkommen gekommen ist. Sicherlich wäre mehr drin gewesen - aber ich möchte mich wie gesagt noch in der Niederlassung sehen lassen und bin regelmäßig mit den Autos dort zum Service und anderen Fragen.

Euch ganz vielen Dank für die wirklich super Ratschläge - es gab da ja doch recht viele unterschiedliche Ansichten.

Viele Grüße
Jazup

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Ich denke auch, dass das der beste Weg sein wird. Ich hatte zwar soeben nochmals versucht den Verkaufsleiter zu erreichen - aber die gesamte Chefetage ist heute nicht im Haus. Ich hatte gestern bereits mit meinem Anwalt telefonieren können und gehe am Montag das Thema zusammen mit ihm an.

Danke für eure Ratschläge und Ansichten. Klasse, dass ihr euch sogar die Mühe mach und euren Anwalt fragt....weiss ich sehr zu schätzen.

Viele Grüße und guten Start in das Wochenende
Jazup

Zitat:

@jazup schrieb am 12. Februar 2016 um 13:01:16 Uhr:


Ich denke auch, dass das der beste Weg sein wird. Ich hatte zwar soeben nochmals versucht den Verkaufsleiter zu erreichen - aber die gesamte Chefetage ist heute nicht im Haus. Ich hatte gestern bereits mit meinem Anwalt telefonieren können und gehe am Montag das Thema zusammen mit ihm an.

Danke für eure Ratschläge und Ansichten. Klasse, dass ihr euch sogar die Mühe mach und euren Anwalt fragt....weiss ich sehr zu schätzen.

Viele Grüße und guten Start in das Wochenende
Jazup

Alles gut dir mit dem Zuwachs.

Zitat:

@FM500 schrieb am 12. Februar 2016 um 12:31:06 Uhr:


Ich verstehe deinen Verkäufer nicht. Der geht ja vor, als hätte er noch nie etwas von Vertragsrecht und BGB gehört.
So etwas lernt man m.W. in jeder kaufm. Ausbildung spätestens in der zweiten Stunde wenn über Kaufverträge gesprochen wird. Ist also Basiswissen.

Es handelt sich um einen Sachmangel der Kaufsache (§ 434 BGB). Du hast das Recht auf Nacherfüllung, z.B. durch Nachbesserung (§§ 437, 439 BGB). Wenn der Verkäufer die Nacherfüllung verweigert, kannst Du den Kaufpreis mindern (§ 441 BGB).

PS: Ich bin kein Rechtsanwalt und mein Hinweis ist keine Rechtsberatung.

Moin,

auf die "Kaufpreisminderung" bin ich nun wirklich gespannt!
Wie war denn der Listenpreisunterschied der Fahrzeuge mit verbauter CPA und CPA+? Und welche Wertsteigerungen waren, bei dem neueren Modelljahr, noch verbaut?

Der Rechtsstreit geht nach hinten los, denke ich mal.

Gruß

Entweder einigen sich beide Parteien über eine bestimmte Summe oder der Richter wird eine Empfehlung aussprechen (Güteverhandlung). Wenn keine Einigung gefunden wird, dann wird vor Gericht verhandelt.
Allein die Güteverhandlung hatte bei mir mind. 10 Monate gedauert.
Bin auch sehr gespannt wie es in dem Fall weitergeht.

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Ich frage mich, ob die Zweifler hier auch so gelassen wären, wenn z. B. ihre Sitzheizung nicht an Board wäre oder eben statt der 19" Felgen doch nur 16" mitgeliefert werden. Oder die beheizte Scheibenwaschanlage fehlt. War zwar alles im Vertrag notiert, hat sich der Verkäufer halt geirrt, der Inhalt des Vertrags ist ja anscheinend egal.

Wenn sich der Verkäufer bei der Ausstattung geirrt hat, hat sich der Kunde eben beim Preis geirrt.

FM500 hat es perfekt beschrieben:

Zitat:

@FM500 schrieb am 12. Februar 2016 um 12:31:06 Uhr:


...
Es handelt sich um einen Sachmangel der Kaufsache (§ 434 BGB). Du hast das Recht auf Nacherfüllung, z.B. durch Nachbesserung (§§ 437, 439 BGB). Wenn der Verkäufer die Nacherfüllung verweigert, kannst Du den Kaufpreis mindern (§ 441 BGB).

PS: Ich bin kein Rechtsanwalt und mein Hinweis ist keine Rechtsberatung.

Entschuldigt die blöde Frage: aber was genau ist der Unterschied zwischen CPA und CPA+?
Konnte das im Netz nicht herauslesen...

Danke

COLLISION PREVENTION ASSIST unterstützt den Fahrer dabei, einen ausreichenden Abstand zum Vordermann zu halten und optimiert die Bremsleistung, falls der Fahrer selbst zu schwach bremst.
(http://techcenter.mercedes-benz.com/.../detail.html)

COLLISION PREVENTION ASSIST PLUS ist ein vorausschauendes Fahrassistenzsystem, das eine radargestützte Abstandswarnung, Bremsunterstützung durch den Adaptiven Bremsassistenten sowie eine autonome Teilbremsung kombiniert.
(http://techcenter.mercedes-benz.com/.../detail.html)

Kurz gesagt: CPA PLUS kann eine Teilbremsung einleiten (was der CPA nicht macht).

danke für die Ausführungen!
ABER: wenn ich es richtig verstanden habe gab's im 212er erst ab 2015 die Plus-Variante...!?
Was bremst dann in meinem S212 MJ2012 autonom, wenn ich meine Tiefgaragenabfahrt befahre (leichte Kurve) oder an Ampeln langsam an den Vordermann ranrolle?
vG

Hast Du Distronic PLUS?

Bestimmt hat er das. Sonst würde das keinen Sinn machen...

Zitat:

@jazup schrieb am 12. Februar 2016 um 21:16:35 Uhr:


Bestimmt hat er das. Sonst würde das keinen Sinn machen...

Können wir denn schon anstoßen mit einem Gläschen Sekt ?

Auf den Nachwuchs?

Zitat:

@E220TCDIBlutec schrieb am 12. Februar 2016 um 17:27:52 Uhr:



Zitat:

@FM500 schrieb am 12. Februar 2016 um 12:31:06 Uhr:


Ich verstehe deinen Verkäufer nicht. Der geht ja vor, als hätte er noch nie etwas von Vertragsrecht und BGB gehört.
So etwas lernt man m.W. in jeder kaufm. Ausbildung spätestens in der zweiten Stunde wenn über Kaufverträge gesprochen wird. Ist also Basiswissen.

Es handelt sich um einen Sachmangel der Kaufsache (§ 434 BGB). Du hast das Recht auf Nacherfüllung, z.B. durch Nachbesserung (§§ 437, 439 BGB). Wenn der Verkäufer die Nacherfüllung verweigert, kannst Du den Kaufpreis mindern (§ 441 BGB).

PS: Ich bin kein Rechtsanwalt und mein Hinweis ist keine Rechtsberatung.

Moin,

auf die "Kaufpreisminderung" bin ich nun wirklich gespannt!
Wie war denn der Listenpreisunterschied der Fahrzeuge mit verbauter CPA und CPA+? Und welche Wertsteigerungen waren, bei dem neueren Modelljahr, noch verbaut?

Der Rechtsstreit geht nach hinten los, denke ich mal.

Gruß

So kommt man aber im Leben auch nicht weiter wenn man sich alles gefallen lässt,

denke doch mal ein wenig positiv und dafür gibt es Anwälte die einen beraten

können,dass man sowas nicht einfach unter den Tisch kehren kann dürfte klar sein.

Wie hier gut gesagt wird man kauft ein Auto mit 19 Zoll gemäß Vertrag und bei der

Abholung steht er dann auch 16 Zoll,ist nicht anders als das was dem TE passiert

ist nur wären Felgen gleich aufgefallen.

Guter Anwalt und ein seriöses Unternehmen klären so was normal ohne ein Gericht,

daher glaube ich kaum das es hier zu einer Verhandlung kommt.

<rant on>
Das Traurige ist, dass es immer mehr System hat, sich einfach tot zustellen und Kunden mit berechtigten Ansprüchen auflaufen zu lassen.

Die Rechnung könnte etwa so aussehen: Von 100 berechtigten Beschwerden gegen sich 80 % mit einer Ausrede zufrieden. 10 % knicken beim Nachhaken ein. 5 % sind wichtig genug, sich darum zu kümmern. 4 % kaufen halt nächstes mal bei einem anderen Händler, und 1 % geht dann den mühseligen langen Rechtsweg. Unterm Strich lohnt sich das ganz prächtig.

Wenn ich das in einer großen Firma umsetze, bekomme ich von den Aktionären ein Schulterklopfen, einen dicken Bonus und komm auf die Titelseite des Firmenmagazins.

Wenn ich als Privatmann so eine Nummer abziehe, fahre ich wegen Betrug und/oder Unterschlagung ein.
</rant off>

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