Falsche Kilometeranzeige X5 E70 Manipulation?
Hallo@ All !!!
Eine Frage an die Profis.
Ein bekanter hat einen X5 E 70 Bj 02/2009 Gekauft das Fhzg soll angeblich nur 6.450 KM haben!!!
Ich würde meinen er hat mehr denn die Reifen sind schon gut abgefahren!
Kann man heutzutage den neuen Big-X auch noch Manipulieren?
Die Schlüssel habe die selbe Kilometerzahl wie auch das Tacho
Danke für eure Antworten!
Gruss
Hary
Beste Antwort im Thema
Anhand des Reifenverschleisses den km-Stand fetststellen zu wollen halte ich für sehr gewagt 🙄😮 Bei berechtigten Zweifeln einen KFZ-Sachverständigen einschalten, der sollte sich damit auskennen und wissen, WO nachzuschauen ist.
Grüße
Dirk
30 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von C230K Party
Habe dann bei einem Mr.Wash der in der Nähe ist angerufen
Wie bist Du denn auf diese Idee gekommen?
Zitat:
Original geschrieben von C230K Party
Stellt sich die frage jetzt warum hat das BMW nicht bemerkt als wir den Wagen dort checken liessen????
- Desinteresse?
- mangelnde Kompetenz?
- wenig Lust, dem Kunden erklären zu müssen, warum sich ein moderner BMW offenbar so leicht manipulieren lässt?
Unbedingt die Rechnungskopie von dem Ölwechsel zukommen lassen. Dann den Händler, der deinem Freund das Auto verkauft hat, mit den Tatsachen konfrontieren und den Wagen wieder auf den Hof stellen. Weil der Händler wahrscheinlich fahrlässig und nicht vorsätzlich gehandelt hat (er hätte die offensichtlich höhere Laufleistung beim Ankaufcheck auch erkennen müssen) ist es ein Gewährleistungsfall. Nachbesserung z.B. in Form einer nachträglichen (erheblichen) Kaufpreisminderung würde ich bei der undurchsichtigen Historie, dem unbekannten tatsächlichen KM-Stand und dem Wegfall der BMW-Gewährleistung aufgrund des Verstoßes gegen die Servicevorschriften nicht akzeptieren. Auch das Angebot eines vergleichbaren Fahrzeuges (sofern vorhanden) aus dem Bestand des Händlers wäre mit Vorsicht zu geniessen...wer weiß, ob er nicht noch mehr solche Kukuckseier auf dem Hof stehen hat. Ansonsten hilft nur noch der Gang zum Anwalt, die Privatrechtschutzversicherung, falls dein Freund eine hat, deckt Kaufvertragsrecht üblicherweise ab. Aber in diesem relativ klaren Fall wird sowieso die Gegenseite die anfallenden Kosten übernehmen müssen. Wurde der X eigentlich von einem BMW-Händler gekauft oder wars ein freier Händler?
Gruß
Eric
@ Fast Driver
Danke für deine Ausführliche Beschreibungen!!! (Allen aderen natürlich auch mein Dank).
Habe einfach mal überlegt wo jemand einen Ölwechsel machen könnte ausser bei BMW. Da kam mir in den Kopf ATu oder Mr.Wash denn die sind beide in der Nähe des Wohnortes des alten Besitzers.
Ich meine der Händler (Freier Händler ich würd da niemals mein Auto kaufen) und auch der Vorbesitzer beide wussten bescheid!!!
Um den rest der Abwicklung muss sich der jetztige Besitzer selbst kümmern.
Ist es denn wirklich immer noch so leicht einen Neuen BMW Runterzudrehen? Ist das kein grösserer aufwand mehr? Wie machen die denn sowas?????????????????
Gruss
Hary
Zitat:
Original geschrieben von C230K Party
Ich meine der Händler (Freier Händler ich würd da niemals mein Auto kaufen) und auch der Vorbesitzer beide wussten bescheid!!!
Hallo Hary,
aus juristischer Sicht wird es sehr viel einfacher sein, auf der Gewährleistungsschiene zu fahren, statt zu versuchen, dem Händler arglistige Täuschung nachzuweisen, zumal ja die Chance besteht, dass der Händler wirklich nicht involviert war. Der monetäre Effekt bleibt für deinen Bekannten sowieso der Gleiche: das Auto geht wieder zum Händler und dein Kumpel erhält den Kaufpreis zurück...und nur das dürfte für ihn zählen. Interessant wäre allerdings, wie der Händler weiter mit dem Fahrzeug verfährt. Würde er es wider besseres Wissen nochmals mit dem gleichen Kilometerstand verkaufen wollen, sollte man bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Strafanzeige erstatten, so schützt man auch andere potenzielle Käufer.
Was mich abschließend noch wundert ist der niedrige Kilometerstand beim Ölwechsel. Selbst wenn der Wagen nur Kurzstrecke bewegt worden wäre, sind 14.500 km schon ein recht kurzes Intervall. Und da er ja im Schnitt immerhin fast 2.500 km im Monat bewegt wurde, wird er wohl auch mal längere Distanzen zurückgelegt haben. Wahrscheinlich ist zu dem Zeitpunkt bereits am Tacho gedreht worden und er hatte schon einige Kilometer mehr runter. Und am Ende wurde halt nochmal zurück geschraubt, auf jungfräuliche 6.500 km...während der Wagen in Wirklichkeit wahrscheinlich bereits einen mittleren fünfstelligen Kilometerstand auf dem Buckel hatte😠
Gruß
Eric
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Ich würde auch nie bei einem freien Händler so ein Auto kaufen
aber der Preis wird so verlockend für den Käufer gewesen sein,
daß er nicht widerstehen konnte.
Daran kann man doch wieder sehen, daß solche Lockangebote nur
faule Eier sind und man besser den einen oder anderen Euro mehr
anlegen sollte.
LG
Astrid
Astrid, da kann ich Dir nur zu 100 % zustimmen !Zitat:
Original geschrieben von X5 Heizerin
Ich würde auch nie bei einem freien Händler so ein Auto kaufen
aber der Preis wird so verlockend für den Käufer gewesen sein,
daß er nicht widerstehen konnte.
Daran kann man doch wieder sehen, daß solche Lockangebote nur
faule Eier sind und man besser den einen oder anderen Euro mehr
anlegen sollte.LG
Astrid
Gruß
Klaus
Sollte dieser "Ölwechsel" bei irgendeiner Aldi-Werkstatt das einzige Indiz sein wo zerreißt dies jeder Anwalt in der Luft. Damit alleine kommst du nicht durch.
Du brauchst in jedem Fall einen vereidigten Sachverständigen, der deine Vermutung bestätigt.
Wenn ich alleine dran denke wie oft ich schon von Werkstätten und anderen Firmen gefragt wurde:
"Wie viel hat Ihr Auto runter?"
"Keine Ahnung."
"Na so ungefähr."
"Ungefähr XYZ Kilometer".
Als ich wieder im Auto war hatte ich mich nicht selten um 20 Tausend Kilometer vertan. Entweder weil ich die Kilometer von meinem alten Auto angegeben hatte, oder mit einem ganz anderen Auto unterwegs war, oder den Kilometerstand vom LKW im Kopf hatte oder einfach nur anderweitig verwirrt war. Wenn ich mir überlege, dass so etwas in solch einem Fall mal wie ein Bumerang zurück kommen könnte - möchte ich gar nicht dran denken!
"Aus rechtlichen Gründen wieder gelöscht."
Zitat:
Original geschrieben von Plums
Kann dann kein neuerer BMW gewesen sein.Zitat:
Original geschrieben von Cyborki
Wenn ich alleine dran denke wie oft ich schon von Werkstätten und anderen Firmen gefragt wurde:"Wie viel hat Ihr Auto runter?"
"Keine Ahnung."
"Na so ungefähr."
"Ungefähr XYZ Kilometer".Als ich wieder im Auto war hatte ich mich nicht selten um 20 Tausend Kilometer vertan. Entweder weil ich die Kilometer von meinem alten Auto angegeben hatte, oder mit einem ganz anderen Auto unterwegs war, oder den Kilometerstand vom LKW im Kopf hatte oder einfach nur anderweitig verwirrt war. Wenn ich mir überlege, dass so etwas in solch einem Fall mal wie ein Bumerang zurück kommen könnte - möchte ich gar nicht dran denken!
Beim X5 zB. werden die Kilometerdaten, und auch anderes, mehrfach im Fahrzeug gespeichert. Eine Manipulation wird damit etwas erschwert. Die Betonung liegt auf erschwert.
Bedeutet, das ein Rücksetzen nur noch über den Austausch von Hardware erfolgen kann. Umgehen kann man das, indem man das Fahrzeug schon lange vor der Rückgabe rücksetzt, da die internen Zähler nur vorwärts zählen können. Und genau da liegt der Hund begraben. Man schätzt, was man noch bis zur Rückgabe fährt und stellt genau diesen Betrag zurück. Der oder die Zähler (Schlüssel, Lichtmodul ...) bleiben solange stehen und warten bis der Tacho auf gleicher Höhe ist. Ab dann zählt alles wieder normal weiter.
Problem ist dabei, das dann dieses Fahrzeug in der Zwischenzeit keine BMW-Werkstatt sehen darf. Denn dort fliegt der Schwindel sofort auf, da der Schlüssel ausgelesen wird. Sind die Kilometer jedoch wieder auf gleichem Stand, so bekommt das nicht mal der Händler mit.
So einfach ist das und BMW weiß dies und macht dagegen nichts. Ein Unterbindung dieser Ganoventätigkeit wäre ganz einfach, ist aber anscheinend nicht gewollt.
So, jetzt kann weiter spekuliert werden. Hoffe nur, das diesen Leuten das Handwerk gelegt wird. Nur dann wären auch einige BMW-Händler betroffen.
Grüße Holm.
Ich muss gestehen, dass ich hier jetzt keinerlei konkrete Rechtsprechung im Kopf habe.
Aber meiner juristischen Bildung nach müsste das Zurücksetzen des oder der Tachos in meinem Fahrzeug zu 100% legal sein, so lange ich es nicht verkaufe oder irgendjemanden anderweitig täusche oder gar betrüge.
Ich weiß nur, dass bei aktuellen BMW Fahrzeugen der Kilometerstand an den zich unabhängigen und verschiedenen Stellen gespeichert wird.
Ich muss aber hier auch gestehen, dass ich nicht weiß wie schwierig die Manipulation ist. Aus rein informationstechnischer Sicht könnte ich mir die beschriebene Variante gut vorstellen.
Ich plane das Fahrzeug mit 50.000 km zu verkaufen und möchte nur 25.000 km auf dem Tacho stehen haben.
Ich fahre 25.000 km.
Tacho und alle anderen Geräte stehen auf 25 TKM.
Ich drehe den Tacho auf 0.
Der Tacho steht auf 0 - alle anderen Zähler auf 25 TKM.
Jetzt fahre ich wieder 25.000 km. Der Tacho steht dann auch wieder auf 25.000 km - die anderen Geräte dann auch.
Glaub ich zwar nicht. Wäre aber theoretisch möglich.
Meiner Meinung nach müsste eine erhebliche Abweichung zwischen den Tachoständen aber eine "Manipulations-Funktion" auslösen die dafür sorgt, dass ohne Prüfung durch einen zertifizierten BMW Händler keinerlei Tachostände mehr angezeigt werden.
Zitat:
Original geschrieben von Cyborki
Ich muss gestehen, dass ich hier jetzt keinerlei konkrete Rechtsprechung im Kopf habe.
Aber meiner juristischen Bildung nach müsste das Zurücksetzen des oder der Tachos in meinem Fahrzeug zu 100% legal sein, so lange ich es nicht verkaufe oder irgendjemanden anderweitig täusche oder gar betrüge.
Nein ist es nicht:
Straßenverkehrsgesetz
III. Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 22b Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. die Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist,
dadurch verfälscht, dass er durch Einwirkung auf das Gerät oder den Messvorgang das Ergebnis der Messung beeinflusst,
2. die bestimmungsgemäße Funktion eines Geschwindigkeitsbegrenzers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, durch Einwirkung auf diese Einrichtung aufhebt oder beeinträchtigt oder
3. eine Straftat nach Nummer 1 oder 2 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält oder einem anderen überlässt.
(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 gilt § 149 Abs. 2 und 3 des
Strafgesetzbuches entsprechend.
(3) Gegenstände, auf die sich die Straftat nach Absatz 1 bezieht, können eingezogen werden. § 74a des Strafgesetzbuches ist anzuwenden.
D.h. egal ob ein Verkauf ansteht oder nicht, Tachomanipulation ist illegal. Im Falle eines Verkaufes kommt dann wohl noch Betrug hinzu.
Was die Machbarkeit betrifft, hey letztlich ist das nur noch eine Softwarefrage. Weiß man wo überall der km-Stand gespeichert wird kann man das auch ändern.
bye
Sven
Zitat:
Original geschrieben von suntsu
Nein ist es nicht:Zitat:
Original geschrieben von Cyborki
Ich muss gestehen, dass ich hier jetzt keinerlei konkrete Rechtsprechung im Kopf habe.
Aber meiner juristischen Bildung nach müsste das Zurücksetzen des oder der Tachos in meinem Fahrzeug zu 100% legal sein, so lange ich es nicht verkaufe oder irgendjemanden anderweitig täusche oder gar betrüge.
Straßenverkehrsgesetz
III. Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 22b Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. die Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist,
dadurch verfälscht, dass er durch Einwirkung auf das Gerät oder den Messvorgang das Ergebnis der Messung beeinflusst,2. die bestimmungsgemäße Funktion eines Geschwindigkeitsbegrenzers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, durch Einwirkung auf diese Einrichtung aufhebt oder beeinträchtigt oder
3. eine Straftat nach Nummer 1 oder 2 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält oder einem anderen überlässt.
(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 gilt § 149 Abs. 2 und 3 des
Strafgesetzbuches entsprechend.(3) Gegenstände, auf die sich die Straftat nach Absatz 1 bezieht, können eingezogen werden. § 74a des Strafgesetzbuches ist anzuwenden.
D.h. egal ob ein Verkauf ansteht oder nicht, Tachomanipulation ist illegal. Im Falle eines Verkaufes kommt dann wohl noch Betrug hinzu.
Was die Machbarkeit betrifft, hey letztlich ist das nur noch eine Softwarefrage. Weiß man wo überall der km-Stand gespeichert wird kann man das auch ändern.
bye
Sven
Das ist ja spannend - danke.
Der muss aber ziemlich neu sein.
Im Rahmen meines Jura Studiums habe ich hiervon nichts gehört. Und Straßenverkehrsrecht war meine Leibspeise.
Aber es ist auch nur richtig so! Es gibt einfach Sachen auf die hat man sich verlassen zu können. Dazu gehört unter anderen ein korrekter Tacho - und es gibt hier keinen Grund, dass diesen irgendjemand zum "privaten Vergnügen" manipuliert, wodrauf sich die Gangster ja immer berufen!
Zitat:
Glaub ich zwar nicht. Wäre aber theoretisch möglich.
Meiner Meinung nach müsste eine erhebliche Abweichung zwischen den Tachoständen aber eine "Manipulations-Funktion" auslösen die dafür sorgt, dass ohne Prüfung durch einen zertifizierten BMW Händler keinerlei Tachostände mehr angezeigt werden.
Glaube=nicht Wissen.😉
Was ich geschrieben hatte ist Realität. Geht übrigens bei fast jedem Hersteller.
Mal im ernst. Was für ein Interesse sollte denn ein Autohersteller haben, die Fahrzeuge diebstahl- oder manipulationssicher zu machen. Jedes geklaute Fahrzeug ist ein neuer Verkaufsabschluss.😉
Und klauen tun die Ganoven nur, wenn es sich richtig lohnt. Ein geklautes hochpreisiges Fahrzeug verkauft sich doch viel besser, wenn es wie neuwertig aussieht und wenig Kilometer draufhat.
Dieser Absatz ist aber ironisch gemeint und keine Unterstellung an die Hersteller.😎
Grüße Holm
Zitat:
Original geschrieben von Plums
Glaube=nicht Wissen.😉Zitat:
Glaub ich zwar nicht. Wäre aber theoretisch möglich.
Meiner Meinung nach müsste eine erhebliche Abweichung zwischen den Tachoständen aber eine "Manipulations-Funktion" auslösen die dafür sorgt, dass ohne Prüfung durch einen zertifizierten BMW Händler keinerlei Tachostände mehr angezeigt werden.Was ich geschrieben hatte ist Realität. Geht übrigens bei fast jedem Hersteller.
Mal im ernst. Was für ein Interesse sollte denn ein Autohersteller haben, die Fahrzeuge diebstahl- oder manipulationssicher zu machen. Jedes geklaute Fahrzeug ist ein neuer Verkaufsabschluss.😉
Und klauen tun die Ganoven nur, wenn es sich richtig lohnt. Ein geklautes hochpreisiges Fahrzeug verkauft sich doch viel besser, wenn es wie neuwertig aussieht und wenig Kilometer draufhat.
Dieser Absatz ist aber ironisch gemeint und keine Unterstellung an die Hersteller.😎Grüße Holm
Ich habe erfolgreich BWL, Informatik und Jura studiert. Ich kann also alle Seiten beurteilen und bewerten:
Betriebswirtschaftlich kann ich nachvollziehen, dass jedes geklaute Auto ein Vorteil ist.
Informationstechnisch kann ich sagen, dass es technisch ausgeklügelte Möglichkeiten um eine bessere Manipulationssicherheit im KFZ Bereich zu geben. Hier sind die Kilometerangaben genau so betroffen wie die Alarmanlagen, die Funkfernbedienungen und anderes.
Juristisch gesehen spielt hier erst mal eine untergeordnete Rolle.
Fakt ist aber: Hier spielen unendlich weitere Stellrädchen mit rein. Es ist definitiv nicht damit getan zu sagen: Der Hersteller ist betriebswirtschaftlich gesehen an jedem Diebstahl interessiert.
Dies mag wissenschaftlich nüchtern betrachtet stimmen. Mehr Diebstahl --> mehr Verkäufe --> Mehr Umsatz --> mehr Gewinn.
Hier spielt aber mit rein, dass eine überdurchschnittlich hohe Diebstahlrate dem Image schaden würde - wie es beim X5 ja schon der Fall ist. Von daher müssen sich die ähnlichen Hersteller weitestgehend anpassen.
Dann geht es weiter: Eine hohe Diebstahlrate spiegelt sich in hohen Versicherungsprämie, was wieder weniger Verkäufe mit sich bringt.
Und immer so weiter.
Es ist daher richtig: Ein Hersteller hat ein Interesse an einem Diebstahl - aber nur begrenzt.
Und so ist es auch mit der Manipulation von Kilometerständen, etc.
Ich weiß z. B. von Mercedes: Die Mercedes Werkstätten konnten früher mit ihrem normalen Diagnosegerät jeden Mercedes wieder auf 0 zurückdrehen, wenn der Stand nicht über 20 km war. Dies war einfach um den Kunden das Gefühl zu geben in einem niegelnagelneuen Fahrzeug zu sitzen - obwohl es im Rahmen der Überführung und Testfahrt (Mercedes-Benz fährt mit JEDEM Fahrzeug eine Testrunde - nicht nur stichprobenartig) ein paar Kilometer drauf hatte.
Dies können und dürfen sie aber heute auch nicht mehr da es nämlich Elektronik-Module gab mit denen der Käufer den Kilometerstand über Jahre hinweg immer wieder von 19 auf 0 km drehen konnten.
Zitat:
Original geschrieben von Cyborki
Ich habe erfolgreich BWL, Informatik und Jura studiert. Ich kann also alle Seiten beurteilen und bewerten:
Du wirst mir immer unheimlicher.😰
Wie hast Du nur Dein Leben im Griff? Ich muss echt den Hut vor Dir ziehen.
Ich gehe mal davon aus, das Du zu allem auch eine Diplomarbeit geschrieben hast.😰
An Dir sollten sich die ganzen Langzeitstudenten mal ein Beispiel nehmen.😁
Grüße Holm
Zitat:
Original geschrieben von Plums
Du wirst mir immer unheimlicher.😰Zitat:
Original geschrieben von Cyborki
Ich habe erfolgreich BWL, Informatik und Jura studiert. Ich kann also alle Seiten beurteilen und bewerten:Wie hast Du nur Dein Leben im Griff? Ich muss echt den Hut vor Dir ziehen.
Ich gehe mal davon aus, das Du zu allem auch eine Diplomarbeit geschrieben hast.😰
An Dir sollten sich die ganzen Langzeitstudenten mal ein Beispiel nehmen.😁
Grüße Holm
Nein - ich habe meine Diplomarbeiten nur über BWL und Informatik geschrieben.
Jura habe ich nur im Nebenfach belegt, da Handels- Vertrags- und Arbeitsrecht Pflichtfächer für BWL waren.
Ich habe jetzt aber 2 Jahre probiert einen Doktorvater zu finden. Leider ist dies mit meinen beiden Diplom- und Bachelor-Abschlüssen aussichtslos - obwohl ich rechtlich promovieren dürfte.
Daher hole ich jetzt meinen Master an der Fernuni nach und werde dann nebenberuflich mit meiner Promotion starten.