Falsche Autofarbe geliefert...was nun?

Audi Q5 8R

Hallo liebe Q5-Gemeinde,

Gestern bekam ich nach schlappen 4-5 Monaten Wartezeit meinen Q5 ausgeliefert. Der Haken ist allerdings dass er nicht die bestellte Farbe hat. Ich hatte Amethystgrau bestellt, geliefert wurde er in Lavagrau...
Es gibt jetzt eigentlich nur zwei Möglichkeiten: 1) ich behalte den Wagen und handele einen weiteren Rabatt aus oder 2) ich geb ihn zurück und warte vielleicht nochmal ein paar Monate.

(zu blöd nur dass ich meinen TT schon verkauft habe)

Ist das einem von euch auch schon passiert?
Was soll ich tun? Bin für alle Vorschläge offen...

(übrigens ich fahre Morgen 2 Wochen in Urlaub....dh ich habe nicht mal die Zeit mich richtig mit dem Händler auseinander zu setzen)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Captain.Nemo


@gamsrockl

dieses Urteil ist mir bestens bekannt, es ging um einen Elektoherd.😉

Dies wenden aber die Richter bei einem Fahrzeug nicht an🙁, verlass Dich darauf! Mein Bruder wickelt zur Zeit einen Vertragsrücktritt ab!🙄

Hier soll nach wie vor einen Nutzungspauschale angewannt werden.
Ich bin auch gespannt wie dass aus geht. Werde berichten!😕

Nemoroy

Hallo rubberduck7575

Urlaub vorbei und gut erholt?,hoffe ich doch!!

gibt es denn neue Informationen bzgl. der falsch gelieferten Farbe deines Q5?

Danke

netten Gruss

Marie

63 weitere Antworten
63 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von roughneck78


Weiß nicht was, was daran realitätsfern ist? Man sollte einfach nur die Leistung fordern die man bezahlt hat. Premium drückt sich eben nicht durch den Preis aus. Du kannst es natürlich auch gern mit der "Bittsteller-Taktik" probieren 😉

MfG
roughneck

Ich seh das ehrlich gesagt auch so... wenn man bei einem Unternehmen eine Ware um die 50.000 Euro (!!!) bestellt und dann die Ware anders als bestellt geliefert wird (vorausgesetzt der Fehler liegt nachweislich beim Händler), wäre es schon ehr als traurig immer noch als Bittsteller auftreten zu müssen um bei einem großen Konzern vielleicht nicht in Ungnade zu fallen.

Wenn Audi sogenanntes Premiumsegment ist, dann sind das die Fälle, wo man Größe zeigen kann und man sich dann in diversen Foren wie zB hier einen guten Namen machen kann... denn dementsprechend gute Kulanzleistungen werden sicher auch gepostet. Wenn leider nicht so oft wie negative.

2 Wochen ist zwar etwas unrealistisch 😉 , aber entweder ordentlicher Preisnachlass oder neuer Q5 sollten die einzigen 2 kundenorientierten Optionen sein.

Glaubt ihr wirklich wenn sowas bei einem Ferrari oder Lamborghini passiert, dass der Händler dann auch sagt: "Ach, den lackieren wir schnell um und gut is - mehr is nich drinnen, Pech + juristisches Geplänkel ala mehr müssen wir eh nicht machen..."?!?!?! 😉

Eine realistische Lösung liegt wohl ausschließlich in dem Gesprächt mit dem Händler zu suchen.😉 Die Händler haben es zur Zeit auch nicht leicht🙄 und wir Kunden haben es auch nicht leicht 50T€ zusammen zubekommen.🙄

Und ein Ersatzfahrzeug steht bestimmt bei diesen Fahrzeugen auch nicht irgendwo rum😛, vor allem bei den Individualbestellungen heuzutage😉. Der Liefertermin bleibt auch unverbindlich!
Überlege nochmal so lang warten?😕

Nemoroy

Ich frag mich die ganze Zeit was Audi damit zu tun hat, wenn der Händler das Fahrzeug falsch bestellt hat. Bevor diese Frage nicht geklärt ist, ist es Unsinn die Schuld auf Audi, den Händler oder den Kunden zu schieben.

Machen wir uns nichts vor, in etwa 90% solcher Fälle wird das Problem durch die Erstattung der Kosten für die Neulackierung aus der Welt geschafft werden. Der Kunde hat sein neues Auto, zwar in einer (etwas) anderen Farbe und bekommt noch einen ordentlichen vierstelligen Betrag erstattet, der den Kosten, die dem Händler für die Umlackierung entstehen würden, entspricht. (vgl. Urteil).
Der Händler (oder wer der Verursacher des Fehlers auch immer sein mag) hat das Auto los und nicht ganz so viel daran verdient wie eigentlich geplant.

Wenn es sich um einen gut verkäufliche Modellvariante handelt und der Kunde auch noch eine gewisse Geduld mitbringt, kann man sich vielleicht auch auf eine Ersatzlieferung einigen.

Und oftmals gibt es dann auch noch irgendein "Leckerli" dazu.

Aber, wenn da wer in bester Proll-Manier aufmarschiert, umeinander flucht und realitätsferne Forderungen stellt, kann es auch sein, dass derjenige nicht das bekommt, was er gern hätte.
Allerdings, ich gebe zu, ich bin selber oft erstaunt, was sich Kunden an Unverschämtheiten herausnehmen dürfen, und wie man ihnen dann noch entgegen kommt.
Ich bin sicher nicht derjenige, der bei berechtigten Reklamationen kleinlich ist. Ich habe aber auch für so manchen, der es zu dreist treibt, dann ein offenes Wort übrig.

Ähnliche Themen

Was wäre der schlechteste Fall für den Kunden?

10 Farbspraydosen und eine Streifen Sandpapier!😁😁😁😁

Nemoroy

Hallo Jungs 🙂
An den bisherigen Antworten ist einiges Wahres, aber auch viel nicht so ganz Richtiges dran. Wenn der Verkäufer die falsche Farbe geliefert hat, ist das Auto mangelhaft im Sinne von § 434 BGB. Dann muß der Verkäufer zuerst auf seine Kosten versuchen gem § 439 BGB nachzuerfüllen (neu liefern oder neue Farbe drauf). Kann er das nicht oder will er das nicht, ist also die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kannst Du gem. §§ 434, 439, 440, 323, 326 V, 346 BGB vom Kaufvertrag zurücktreten. In den ersten 6 Monaten nach Abschluß des Kaufvertrages muß der Verkäufer beweisen, daß er den Mangel nicht zu verantworten hat. Dazu hat der Verkäufer zum einen den Kaufvertrag (der die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit in sich trägt) und zum anderen seinen Angestellten, der mit Dir verhandelt hat. Wir können davon ausgehen, daß beide besagen werden, daß die Farbe, die Du unterschrieben hast, die bestellte Farbe ist. Du mußt also den Gegenbeweis bringen. Ehepartner sind sehr wohl als Zeugen tauglich!! Sie haben lediglich ein Aussageverweigerungsrecht. Wenn sie davon, nach gerichtlicher Belehrung, aber keinen Gebrauch machen, sind sie genauso viel wert, wie unabhängige Zeugen. Das Problem ist, unterstellt, Dein(e)Frau/Mann> sagt zu Deinen Gunsten aus, daß dann Aussage gegen Aussage steht. Wenn das Gericht aber nicht entscheiden kann, welcher Aussage es folgen soll, trifft es eine sog. Beweislastentscheidung. D.h., derjenige, der seine Geschichte zuerst hätte beweisen müssen, verliert. Hier ist das Problem, daß Du die falsche Farbe unterschrieben hast (s.o.). Das Beweisergebnis ist mithin relativ offen und Deine Chancen, einen Rechtsstreit zu gewinnen, sind nicht unbedingt 100%tig. Bei derartigen Problemen sollte man tatsächlich immer einen Rechtskundigen um Rat Fragen. Manche wohlgemeinte Antwortversuche können, wenn man Ihnen folgt unter dem Strich ganz schön teuer werden. Will man eine belastbare, rechtliche Auskunft haben, kann man sich auch, um zunächst Kosten zu sparen, an eine Rechtsberatungshotline wenden.
you are not alone 😉
Gruss Marie

Zitat:

Original geschrieben von gamsrockl


...Wir können davon ausgehen, daß beide besagen werden, daß die Farbe, die Du unterschrieben hast, die bestellte Farbe ist...Hier ist das Problem, daß Du die falsche Farbe unterschrieben hast (s.o.)...

In der unterschriebenen Bestellung stand doch die richtige Farbe drin. Und die Bestellung ist doch Teil des Kaufvertrages?

MfG
roughneck

Vielen Dank gamsrockl!

Das habe ich bereits so ähnlich geschrieben, jedoch nicht ganz so ausführlich. Vielleicht solltest Du aber noch erwähnen, dass man dem Verkäufer normalerweise drei Versuche zur Nacherfüllung zugestehen muss und erst dann eine Wandlung verlangen kann.

So viel zum theoretischen Ablauf, dem ich voll zustimme,😉, aber die Realität sieht oft anders aus und sollte es bis zum Güteeinigungstermin kommen, wird der Richter😠 schon sehn ob die Fronten verhärtet sind.🙁😠

Und wer sich Fragt, warum Justitia eine Waage in der Hand hält, dem sei gesagt, jeder trägt ein bischen Last bei solchen Auseinandersetzungen.😉

Und wie heist es so schön, Recht haben und Recht bekommen ist zweierleih.😉

Ansonsten stimmt das von @gamsrockl !

Nemoroy

Zitat:

Original geschrieben von Captain.Nemo


Was wäre der schlechteste Fall für den Kunden?

10 Farbspraydosen und eine Streifen Sandpapier!😁😁😁😁

Nemoroy

Da musste abba noch ne Kiste Bier drufflegen, sonst wirds ned orddendlisch! (Spaß beiseite!)

Zitat:

Original geschrieben von roughneck78



Zitat:

Original geschrieben von gamsrockl


...Wir können davon ausgehen, daß beide besagen werden, daß die Farbe, die Du unterschrieben hast, die bestellte Farbe ist...Hier ist das Problem, daß Du die falsche Farbe unterschrieben hast (s.o.)...
In der unterschriebenen Bestellung stand doch die richtige Farbe drin. Und die Bestellung ist doch Teil des Kaufvertrages?

MfG
roughneck

ja,aber des ist ein Beispiel im Rechtsverfahren.Es gibt genügend Rechtsverdreher in der Geschäftswelt (ich meine damit nicht den hier geschädigten Käufer), die zu ihrem Vorteil handeln.Wer ein neues Auto in einer bestimmten Farbe bestellt, muss das PS-Gefährt dann auch im gewünschten Farbton bekommen. Eine falsche Farbe beim Auto sehen die Juristen als Schaden an!!

ich hoffe,du verstehst mich?

Gruss Marie

Zitat:

Original geschrieben von gamsrockl



Zitat:

Original geschrieben von roughneck78


In der unterschriebenen Bestellung stand doch die richtige Farbe drin. Und die Bestellung ist doch Teil des Kaufvertrages?

MfG
roughneck

ja,aber des ist ein Beispiel im Rechtsverfahren.Es gibt genügend Rechtsverdreher in der Geschäftswelt (ich meine damit nicht den hier geschädigten Käufer), die zu ihrem Vorteil handeln.Wer ein neues Auto in einer bestimmten Farbe bestellt, muss das PS-Gefährt dann auch im gewünschten Farbton bekommen. Eine falsche Farbe beim Auto sehen die Juristen als Schaden an!!
ich hoffe,du verstehst mich?
Gruss Marie

An den Themenstarter

Nun mal Butter bei die Fische:
Was steht in deiner Bestellung und noch wichtiger:
Hast du eine Auftragsbestätigung und was steht da drin?

Zitat:

Original geschrieben von ischselber


Vielen Dank gamsrockl!

Das habe ich bereits so ähnlich geschrieben, jedoch nicht ganz so ausführlich. Vielleicht solltest Du aber noch erwähnen, dass man dem Verkäufer normalerweise drei Versuche zur Nacherfüllung zugestehen muss und erst dann eine Wandlung verlangen kann.

grüss Dich ischselber 🙂vielen Dank🙂,

was ich noch hinzugefügen möchte ist,dass

dieser Anspruch auf Nacherfüllung eine modifizierte Form des ursprünglichen Erfüllungsanspruches darstellt und gemäß den gesetzlichen Vorgaben ist der Verkäufer verpflichtet dem Käufer eine mangelfreie Sache zu liefern. Kommt der Verkäufer seiner Pflicht aus dem Kaufvertrag zur Verschaffung einer mangelfreien Kaufsache nicht nach, hat er seine geschuldete Leistung noch nicht erbracht. An die Stelle des ursprünglichen Erfüllungsanspruches tritt dann der Nacherfüllungsanspruch in Kraft

lieben Gruss Marie

Zitat:

Original geschrieben von gamsrockl



Zitat:

Original geschrieben von ischselber


Vielen Dank gamsrockl!

Das habe ich bereits so ähnlich geschrieben, jedoch nicht ganz so ausführlich. Vielleicht solltest Du aber noch erwähnen, dass man dem Verkäufer normalerweise drei Versuche zur Nacherfüllung zugestehen muss und erst dann eine Wandlung verlangen kann.

grüss Dich ischselber 🙂vielen Dank🙂,
was ich noch hinzugefügen möchte ist,dass
dieser Anspruch auf Nacherfüllung eine modifizierte Form des ursprünglichen Erfüllungsanspruches darstellt und gemäß den gesetzlichen Vorgaben ist der Verkäufer verpflichtet dem Käufer eine mangelfreie Sache zu liefern. Kommt der Verkäufer seiner Pflicht aus dem Kaufvertrag zur Verschaffung einer mangelfreien Kaufsache nicht nach, hat er seine geschuldete Leistung noch nicht erbracht. An die Stelle des ursprünglichen Erfüllungsanspruches tritt dann der Nacherfüllungsanspruch in Kraft
lieben Gruss Marie

Nur: Wie bringt man den Kollegen hier jetzt bei, dass es hier eigentlich nichts zum "Raushandeln" gibt, sondern dass sich ihr eigentlicher Anspruch nur auf eine mängelfreie Sache beschränkt. Und, dass niemand verpflichtet ist, statt der mängelfreien Sache eine seinen Nachbesserungskosten entsprechende Zahlung zu leisten; dass es sich bei dieser Zahlung eigentlich vielmehr um eine praxisorientierte, aber freiwillige Maßnahme handelt.

Deine Antwort
Ähnliche Themen