Falsche Autofarbe geliefert...was nun?
Hallo liebe Q5-Gemeinde,
Gestern bekam ich nach schlappen 4-5 Monaten Wartezeit meinen Q5 ausgeliefert. Der Haken ist allerdings dass er nicht die bestellte Farbe hat. Ich hatte Amethystgrau bestellt, geliefert wurde er in Lavagrau...
Es gibt jetzt eigentlich nur zwei Möglichkeiten: 1) ich behalte den Wagen und handele einen weiteren Rabatt aus oder 2) ich geb ihn zurück und warte vielleicht nochmal ein paar Monate.
(zu blöd nur dass ich meinen TT schon verkauft habe)
Ist das einem von euch auch schon passiert?
Was soll ich tun? Bin für alle Vorschläge offen...
(übrigens ich fahre Morgen 2 Wochen in Urlaub....dh ich habe nicht mal die Zeit mich richtig mit dem Händler auseinander zu setzen)
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Captain.Nemo
@gamsrockldieses Urteil ist mir bestens bekannt, es ging um einen Elektoherd.😉
Dies wenden aber die Richter bei einem Fahrzeug nicht an🙁, verlass Dich darauf! Mein Bruder wickelt zur Zeit einen Vertragsrücktritt ab!🙄
Hier soll nach wie vor einen Nutzungspauschale angewannt werden.
Ich bin auch gespannt wie dass aus geht. Werde berichten!😕Nemoroy
Hallo rubberduck7575
Urlaub vorbei und gut erholt?,hoffe ich doch!!
gibt es denn neue Informationen bzgl. der falsch gelieferten Farbe deines Q5?
Danke
netten Gruss
Marie
63 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von rubberduck7575
Ich hab beim händler nur einen wisch unterschrieben...und da steht ganz klar amethystgrau drauf...Zitat:
Original geschrieben von hereicome77
Was stand denn in der Auftragsbestätigung ?
Frage mich wer es nun eigentlich verbockt hat, der händler oder audiproduktion...?Vielen dank jedenfalls für alle antworten...
Aber dieser Wisch liegt dir noch vor ?
Es gibt übrigens einen ähnlichen Thread im 8k Forum, wo gleich die gesamte Ausstattungslinie falsch geliefert wurde, Attraction statt Ambition. Vielleicht ist der verlauf dort interessant für dich.
Also, neulich hab ich irgendwo ein Urteil zu genau diesem Thema gelesen:
Das Fahrzeug ist nach §434 BGB mangelhaft. Nach §439 BGB (bin mir beim § nicht 100% sicher, den Wortlaut gibt es aber!) hat der Verkäufer das Recht zur Nacherfüllung. Das kann entweder, nach seinem Ermessen, eine Neulackierung (=Nachbesserung) oder eine Neubestellung sein.
Dann gibt es da noch ein Urteil vom LG Aachen: Az.: 12 O 403/04
Einem Käufer, dem ein Wagen in der falschen Farbe geliefert worden ist, stehen maximal die Kosten zu, die für eine komplette Neulackierung in der entsprechenden Farbe anfallen.
In sofern würde ich mal nicht so ganz auf Konfrontationskurs mit dem Händler/Audi gehen. Die haben auch Anwälte, die sich mit so etwas auskennen. Und wenn da wer den dicken Aufstand probt, gibt es eben nur die Minimallösung...
Da es sich bei Audi um einen "Premium"-Hersteller handelt, würde ich schon erwarten, dass man den Vorgang auf Kulanz als Neubestellung abwickelt. Aber: Niemand ist dazu verpflichtet!
Nachtrag
Um eine "Hausnummer" zu nennen, würde ich hier 3.000 bis 4.000 Euro an Kosten erwarten.
Was war das für ein Hobbyrichter??
Wer würde schon einen Neuwagen ganzlackieren lassen?? 😰
Kein Hobbyrichter - eher gängige Rechsprechung in Deutschelaaannnnd. 😁
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Zitat:
Original geschrieben von ischselber
Also, neulich hab ich irgendwo ein Urteil zu genau diesem Thema gelesen:Das Fahrzeug ist nach §434 BGB mangelhaft. Nach §439 BGB (bin mir beim § nicht 100% sicher, den Wortlaut gibt es aber!) hat der Verkäufer das Recht zur Nacherfüllung. Das kann entweder, nach seinem Ermessen, eine Neulackierung (=Nachbesserung) oder eine Neubestellung sein.
Dann gibt es da noch ein Urteil vom LG Aachen: Az.: 12 O 403/04
Einem Käufer, dem ein Wagen in der falschen Farbe geliefert worden ist, stehen maximal die Kosten zu, die für eine komplette Neulackierung in der entsprechenden Farbe anfallen.
In sofern würde ich mal nicht so ganz auf Konfrontationskurs mit dem Händler/Audi gehen. Die haben auch Anwälte, die sich mit so etwas auskennen. Und wenn da wer den dicken Aufstand probt, gibt es eben nur die Minimallösung...
Da es sich bei Audi um einen "Premium"-Hersteller handelt, würde ich schon erwarten, dass man den Vorgang auf Kulanz als Neubestellung abwickelt. Aber: Niemand ist dazu verpflichtet!
Nachtrag
Um eine "Hausnummer" zu nennen, würde ich hier 3.000 bis 4.000 Euro an Kosten erwarten.
Da die
falsche Farbeja nun wirklich nicht abweicht wie Schwarz von Weiss wäre das ein Klassiker um eben so einen Betrag (um die 3000 EUR) als zusätzlichen Rabatt rauszuhandeln... ich würds jedenfalls so machen und könnte mich mit dem Farbunterschied anfreunden (genauso mit dem zusätzlichen Rabatt 😉 ) weil ich beide Farben im Grunde schön finde.
Zitat:
Original geschrieben von Nilrem
Was war das für ein Hobbyrichter??
Wer würde schon einen Neuwagen ganzlackieren lassen?? 😰
Ich finde es auch merkwürdig, die Sachlage ist aber so.
Der Händler hat die Wahl zwischen Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Wie er entscheidet, liegt in seinem Ermessen.
Es hat auch in Mosel bei VW mal einen Lagerplatz voller fabrikneuer PKW verhagelt. Soweit ich weiss, sind diese Fahrzeuge fachgerecht und sachgemäß nachgebessert worden und dann als Neuwagen ausgeliefert worden. (Hat das auch jemand so gehört?) Ich weiß nicht einmal, ob die entsprechenden Kunden über diese Nachbesserung informiert worden sind.
Die Erstattung der Umlackierkosten statt einer Nachbesserung ist übrigens meines Erachtens Kulanz, d. h. wenn Du eine falsche Farbe reklamierst, ist der Händler "nur" verpflichtet, für den mangelfreien Zustand der Ware zu sorgen.
Zitat:
Die Erstattung der Umlackierkosten statt einer Nachbesserung ist übrigens meines Erachtens Kulanz, d. h. wenn Du eine falsche Farbe reklamierst, ist der Händler "nur" verpflichtet, für den mangelfreien Zustand der Ware zu sorgen.
Naja, "Kulanz", "Erstattung" oder "juristisch richtig" hin oder her... wenn der Händler nicht komplett auf den Kopf gefallen ist, dann erspart er sich die Arbeit einer Umlackierung und eventuell unangenehme Nachrede + unzufriedenen Kunden und kommt ihm einfach preis-technisch entgegen... ist die schnellste und einfachste Lösung dieses Problems.
Zitat:
Original geschrieben von shark_2005
Naja, "Kulanz", "Erstattung" oder "juristisch richtig" hin oder her... wenn der Händler nicht komplett auf den Kopf gefallen ist, dann erspart er sich die Arbeit einer Umlackierung und eventuell unangenehme Nachrede + unzufriedenen Kunden und kommt ihm einfach preis-technisch entgegen... ist die schnellste und einfachste Lösung dieses Problems.
Im Normalfall würde ich das auch so sehen und genau so handhaben. So eine Überlackierung halte ich auch für nicht ganz unproblematisch: wenn da von Anfang an eine Macke dran ist, hat man als Händler schnell hohe Folgekosten.
Aber es soll da gelegentlich so ganz besondere Kunden geben, die sind einfach nur unleidlich, unverschämt, hauen auf den Putz wie sonstwer und machen den Ober-Herrmann. Und die sollen am besten gar nicht wiederkommen, weil die von Natur aus nur Ärger verursachen wollen: Also: Überlackieren!
Das einzige was rechtlich wirklich zählt ist die Auftragsbestätigung von Audi 😕. Und die müßte dir übersandt worden sein😕😕. Die Aussage ich hab da so einen Wisch beim Händler unterschrieben lässt nachdenklich werden. Also besorge dir die Auftragsbestätigung und schaue nach was du akzeptierst hast. Ich fahre selbst einen amethystgrauen und finde das ist mit die beste Farbe bei Audi. Da ist schon ein gewaltiger Unterschied zu lavagrau.
Ich hätte den Händler vor die Wahl gestellt, dass entweder in zwei Wochen ein neuer Q5 mit gewünschter Außenfarbe auf dem Hof steht oder ein Preisnlachlass im Bereich T€ 5 gewährt wird. Das ein Audi-Händler einen Q5 für T€ 3-4 komplett lackiert glaube ich eher nicht. Wobei eine Neulackierung für mich ohnehin nicht in Betracht kommen würde.
Zitat:
Original geschrieben von q5runner
Das einzige was rechtlich wirklich zählt ist die Auftragsbestätigung von Audi 😕. Und die müßte dir übersandt worden sein😕😕. Die Aussage ich hab da so einen Wisch beim Händler unterschrieben lässt nachdenklich werden...
Der "Wisch" dürfte die Bestellung gewesen sein und die sollte eigentlich fast jeder beim Autokauf unterschreiben. Und das nur die AB rechtlich bindend ist, zweifel ich mal stark an 😉
Sollte Audi auf Durchzug schalten - Automarke wechseln!
MfG
roughneck
Zitat:
Original geschrieben von roughneck78
Ich hätte den Händler vor die Wahl gestellt, dass entweder in zwei Wochen ein neuer Q5 mit gewünschter Außenfarbe auf dem Hof steht
Bei dem Satz hätte ich dich als Händler mal an einen fachkundigen Arzt verwiesen 😉
Realitätsnähe ist nicht deine starke seite, was ? 😉
Weiß nicht was, was daran realitätsfern ist? Man sollte einfach nur die Leistung fordern die man bezahlt hat. Premium drückt sich eben nicht nur durch den Preis aus. Du kannst es natürlich auch gern mit der "Bittsteller-Taktik" probieren 😉
MfG
roughneck
14 Tage? Warum nicht 48 Stunden 😕😕
Und wechsle bitte nicht die Marke, sonst muss auch noch Audi Insolvenz anmelden. 😁 😁
Offenbar wurden die meisten Kunden in D von "ihrem" Autohersteller schon so gut dressiert, dass sie sich mit dem Nasenring durch den Verkaufsraum ziehen lassen 😁
Ich finde aber, 48h sind ein bisschen knapp 😛
MfG
roughneck
@roughneck78
Lass Dich nicht von VAG provozieren, dafür ist dieser hier!
Nemoroy
PS. Erst mal sollte man rechtlich feststellen, wie das Problem entstanden ist. Wenn die Rechtslage geklärt ist, steht einem weiterkommen nichts im Wege!