Falsche ASU vom BMW Händler und nun doch keine GRÜNE PLAKETTE ?!?

BMW 3er E46

Ich brauche DRINGEND EURE HILFE!!! Ein bitteres WEIHNACHTSGESCHENK!!

Vor ein paar Tagen habe ich meinem Sohn- nach langer Suche, einen gebrauchten E46, 320 d Touring, aus 1. Hand mit 140.000 km und kompletten BMW Scheckheft von Privat gekauft und nun bei der Ummeldung leider eine BITTERE ÜBERRASCHUNG bekommen!!!

Bei Mobile.de war das Fahrzeug mehrmals mit grüner Plakette fotografiert worden und in der mir bei der Besichtigung des Fahrzeugs vom Verkäufer vorgelegten ASU- vom renomierten BMW- AUTOHAUS, war eine EMISSIONSKENNZAHL eingetragen, die sozusagen die GRÜNE PLAKETTE implizierte....

Leider verweigerte mir ein paar Tage später, die Münchener Zulassungsstelle die GRÜNE PLAKETTE mit der Aussage, dass laut Fahrzeugschein und hier eingetragenem EMISSIONSSCHLÜSSEL nur eine GELBE PLAKETTE zuzuordnen ist. Der Schock war groß!!! Da wir im Innenbereich der Münchener Stadtgrenzen wohnen und somit das Fahrzeug hier nicht genutzt werden kann!!

Ich habe mich leider beim Verkauf auf die Aussage des privaten Verkäufers verlassen, dass immer das gleiche BMW Autohaus alle Inspektionen und somit auch die ASU gemacht hat und mich auch auf die Richtigkeit der Unterlagen und der ASU eines offiziellen BMW Autohauses verlassen!!!

Was kann ich jetzt machen??? Ich habe mich telefonisch vorab an das Autohaus gewandt und die Situation geschildert, allerdings kam vorerst nur die Aussage, dass hier wohl ein Fehler gemacht wurde. Das hilft mir natürlich reichlich wenig, denn dies war für mich ein wesentlicher Bestandteil und ich Frage mich, ob man nun nicht mal mehr den Urkunden eines BMW AUTOHAUSES vertrauen kann??? Dan kann ich ja gleich zu einem "HINTERHOF-HÄNDLER" gehen!!!

IST das nicht URKUNDENFÄLSCHUNG?? Was soll ich tun??

Wer trägt jetzt die Kosten für den fehlenden RUßPARTIKELFILTER??

Beste Antwort im Thema

Ich frage mich warum der TE sich auf die Schlüsselnummer in der AU-Bescheinigung verläßt??? Maßgebend ist doch die in der Zulassungsbescheinigung. Und die wird ihm bei Kauf des Fahrzeugs wohl vorgelegen haben. Denke nicht, dass er mit Bezug auf die Schlüsselnummer der AU-Bescheinigung begründen kann den Kauf des Fahrzeugs davon abhängig gemacht zu haben.

Wie gesagt, was zählt ist doch was im Schein / Zulassungsbescheinigung steht. Das Straßenverkehrsamt macht es nicht anders.

Und was eine falsche (Farbe) Plakette bei der HU angeht, so ist das mitlerweile tatsächlich ein Durchfall-Punkt bei der HU.

Schönen Sonntag noch und Guten Rutsch ins neue Jahr

der Ölbrenner

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Nun ja....... erstens sugeriert man mit einer mehrfach sichtbaren und mehrfach fotografierten grünen Plakette eine Eigenschaft des verkauften Fahrzeugs und desweiteren hat das BMW Autohaus sehr wohl einen nicht unerheblichen Anteil an der Misere, da in der vom Verkäufer vorgelegten ASU und Tüv des Bmw Autohauses ein falscher Emissionsschlüssel ( nämlich 66 ) eingetragen wurde, der wiederum eine Grüne Plakette impliziert!!

Ich dachte wirklich, dass man einem offiziellen Dokument eines Bmw Autohauses vertrauen kann 🙁

Kannst du dir nicht einfach mit eben den Papieren eine grüne Plakette holen?
Gehst zu dem BMW-Haus und die sollen das machen.
Wenn einmal die Plakette drauf ist, interessierts doch eh keinen mehr.

Der ganze Aufwand um diese dämliche Plakette der bundesweit gemacht wurde, ist doch eh Humbug.
Wie viel hats bisher gebracht? Und wie viele Autos fahren überhaupt noch mit einer gelben oder ohne Plakette rum?

Mal so nebenbei...was haben die von dem Autohaus denn dazu gesagt? Oder wissen die noch gar nichts davon (was ich stark annehme)?

Der TÜV darf aber ab 2014 selber ehrensoldhalber die Plakette prüfen und lässt das Auto durchrauschen, sofern die Angaben nicht mit dem Fahrzeug übereinstimmen. Das war doch eine der letzten durchgebrachten Änderungen vom Ramsauer, falls den noch jemand heuer kennt.

Vorher hat nämlich niemand geprüft, und die AU/Plakette konnte auch jeder Schrauber drankleben.

Gruß
Joe

Ich frage mich warum der TE sich auf die Schlüsselnummer in der AU-Bescheinigung verläßt??? Maßgebend ist doch die in der Zulassungsbescheinigung. Und die wird ihm bei Kauf des Fahrzeugs wohl vorgelegen haben. Denke nicht, dass er mit Bezug auf die Schlüsselnummer der AU-Bescheinigung begründen kann den Kauf des Fahrzeugs davon abhängig gemacht zu haben.

Wie gesagt, was zählt ist doch was im Schein / Zulassungsbescheinigung steht. Das Straßenverkehrsamt macht es nicht anders.

Und was eine falsche (Farbe) Plakette bei der HU angeht, so ist das mitlerweile tatsächlich ein Durchfall-Punkt bei der HU.

Schönen Sonntag noch und Guten Rutsch ins neue Jahr

der Ölbrenner

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Wenn das Fahrzeug abgemeldet ist, gibt es ja keinen Schein. Daher kann man nicht so ohne weiteres kontrollieren, ob z.B. ein Partikelfilter nachgerüstet wurde.

Zitat:

Original geschrieben von 206driver


Wenn das Fahrzeug abgemeldet ist, gibt es ja keinen Schein. Daher kann man nicht so ohne weiteres kontrollieren, ob z.B. ein Partikelfilter nachgerüstet wurde.

1 . gibt es wohl den Schein ( bei uns ist das so)

2. Der Brief war ja auch da.

Zitat:

Original geschrieben von 206driver


Wenn das Fahrzeug abgemeldet ist, gibt es ja keinen Schein.

Sorry, das ist Quatsch. Den Schein/ZB Teil I bekommt man entwertet ausgehändigt. Er wird erst bei der Wiederzulassung eingezogen, ist also der Ersatz für die frühere Stillegungsbescheinigung.

Davon mal ganz abgesehen, könnte man auch in den Brief/ZB Teil II schauen.

Was ist denn aus der Nummer geworden?

Richtig, falsche Farbe der Plakette gleich erheblicher Mangel! Gar keine Plakette, kein Mangel! Dieser ganze Umweltzonen und Plaketten Wahnsinn ist einfach nur bescheuert und entbehrt jeder Logik und ist nur dazu gedacht, vor der EU zu rechtfertigen, das man ja etwas gegen Feinstaub tut, aber es nichts bringt.

Zitat:

@Ölbrenner69 schrieb am 29. Dezember 2013 um 21:54:26 Uhr:


Ich frage mich warum der TE sich auf die Schlüsselnummer in der AU-Bescheinigung verläßt??? Maßgebend ist doch die in der Zulassungsbescheinigung. Und die wird ihm bei Kauf des Fahrzeugs wohl vorgelegen haben. Denke nicht, dass er mit Bezug auf die Schlüsselnummer der AU-Bescheinigung begründen kann den Kauf des Fahrzeugs davon abhängig gemacht zu haben.

Wie gesagt, was zählt ist doch was im Schein / Zulassungsbescheinigung steht. Das Straßenverkehrsamt macht es nicht anders.

Und was eine falsche (Farbe) Plakette bei der HU angeht, so ist das mitlerweile tatsächlich ein Durchfall-Punkt bei der HU.

Schönen Sonntag noch und Guten Rutsch ins neue Jahr

der Ölbrenner

Zitat:

@immomakler schrieb am 26. Dezember 2013 um 14:16:45 Uhr:


Da ich aber weiss, dass auch 320 d mit DPF´s teilweise nur die EURO 3 erreichen, dachte ich mir, ich könne mich auf die offizielle ASU vom BMW- Autohaus verlassen.....

Jeder 320d mit geschlossenem (also serienmäßig verbautem) DPF hat mindestens Euro 4. Die Vorgabe für Dieselmotoren ohne DPF ist klar: Euro 2 = Rot, Euro 3 = Gelb, Euro 4 = Grün. Es gab 320d ohne DPF, die Euro 4 erfüllten, allerdings erst ab einem gewissen Baujahr.

Kaum geschrieben, schon bestätigt 😉 http://www.n-tv.de/.../...zonen-wird-angezweifelt-article13808541.html

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