FAKT: Standlichtblinker sind erlaubt
Also an alle die wie ich Blinker mit Standlicht eingebaut haben/einbauen wollen. Ich bin selbst bereits mit den Grün/Weissen aneinandergeraten deswegen und habe mich daher schlau gemacht. Fakt ist folgendes: Ist auf den Blinkern ein "E-Prüfzeichen" drauf ( E1 - Zahlenkombi ), so ist das ERLAUBT, bzw. zulässig mit eingeschaltetem Abblendlicht die Dinger zu verwenden, auch OHNE ABE oder TÜV-Eintragung.
Damit ist mein anderer Thread zu dem Thema überflüssig.
Gruß Daniel
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35 Antworten
Aber recht hatten sie schon vorher.
Beim E46 wenn Standlicht defekt ist leuchtet auch der Blinker die ganze Zeit.
Zitat:
Original geschrieben von supra_chef
Aber recht hatten sie schon vorher.Beim E46 wenn Standlicht defekt ist leuchtet auch der Blinker die ganze Zeit.
Das ist aber eine erlaubte Notfunktion und hat nichts mit diesen Modulen zu tun, die man kaufen kann. Abgesehen davon, muss man die defekte Standlichtbirne asap wechseln...
Ich finds cool das manche 5 Jahre alte Threads ausgraben, dann kommen wenigstens Erinnerungen auf! 😁 😎
Zitat:
Original geschrieben von Thunder79
Ich finds cool das manche 5 Jahre alte Threads ausgraben, dann kommen wenigstens Erinnerungen auf! 😁 😎
Und die Sufu wurde benutz😁
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Ja, aber jemandem auf eine fünf Jahre alte Frage eine Antwort zu geben ist doch irgendwie schon etwas unsinnig... 😉
besser spät als nie! 😁