ForumE36
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. BMW
  5. 3er
  6. E36
  7. Fußraumbeleuchtung erlaubt, nicht erlaubt???

Fußraumbeleuchtung erlaubt, nicht erlaubt???

Themenstarteram 24. Januar 2005 um 18:07

Hallo Jungs,

vorgestern wurde ich leider von der Polizei angehalten. Nunja..ich fuhr rechts ran..denke mir nichts Böses (da ich weiß, dass alles eingetragen ist) und ließ beide Fenster runter. Von links kam ne Polizistin und von rechts ihr Kollege mit dem Kommentar: "ohje ohje...an dem Wagen ist ja alles verboten"

Ich war leicht irritiert und fragte ihn nach dem Grund seiner Bedenken. Die Antwort:

"1. Deine Felgen vorn sind viel zu Breit 10x17 gehören nicht vorne hin...2. Die Fußraumbeleuchtung (blaue Neonlichtröhre) gehört auch nicht in das Auto...Sie blendet andere Verkehrsteilnehmer"

Da wurd ich doch leicht böse und antwortete: "Das blaue Licht was sie gesehen haben war mein Radio. Die Fußraumbeleuchtung erhellt lediglich den Fußraum, und nicht mehr. Überzeugen Sie sich selbst davon....Und zur Felge: Im KFZ-Schein sind die Felgen eingetragen..RUNDUM 10X17 mit 245er Bereifung"

Er hat sich das angesehen und blieb trotzdem bei der Meinung: "Egal, die Dinger sind verboten und gehören abgebaut. Die Reifen sind aber in Ordnung"

Zudem kam hinzu, dass die Kollegin meine Reifen inspizierte..."Na die Reifen sind auch nicht mehr das Wahre...die sind ja blank!!!"

Meine Antwort darauf: "es ist lediglich die Außenseite, die etwas weniger profil hat...Schauen Sie sich bitte die Mitte und die Innenseite an...Da sind locker 5mm Profil!!!!!"

"Ja, der Junge hat Recht...Die Reifen sind ok" Meinte dann ein anderer Polizist.

Doch die Tussi lies nicht locker und fragte dann nachm Verbandskasten und nem Warndreieck.

Tja..Arschkarte gezogen...die hatte ich beim Installieren des Verstärkers im Treppenhaus gelassen. Jetzt hatten Sie doch was gegen mich. Es waren gerade 3 Min vergangen und schon kam Sie stolzierend mit ner Mängelkarte....

Toll..."Fehlender Verbandskasten, Warndreieck und Neonlichtbeleuchtung im Fußraum"

Stimmt es wirklich, dass die Fußraumbeleuchtung nicht zulässig ist?

Am nächsten Tag war ich bei ner Polizeidienststelle und der nette Polizist meinte: "Naja...von meiner Seite aus wäre das in Ordnung...Die Fußraumbeleuchtung leuchtet ja nicht den Innenraum aus...und wenn Du im Wagen sitzt kann ich auch kein blaues Licht erkennen. Da aber die Kollegin die Fußraumbeleuchtung als Mangel eingetragen hat, kann ich Dir da leider nicht weiterhelfen. Sonst würde das ganze intern zu Konflikten führen....Pass auf, ich mach Dir nen Vorschlag: Du bekommst von mir weitere 14 Tage um Dich bezüglich der Fußraumbeleuchtung schlauer zu machen. Am Besten ist es du gehst direkt zum TÜV. Wenn er es absegnet kannst du die Neonröhre dranlassen, ansonsten mußt Du die Dinger leider abbauen."

 

Hat jemand von Euch schon ähnliche Erfahrungen gesammelt????

Ähnliche Themen
41 Antworten

mich haben sie auch mal wegen blauer innenraumbeleuchtung genervt - würde die anderen verkehrsteilnehmer blenden... leuchtete zwar nur bei offener tür (fahre meist mit geschlossener!!), war den jungs aber egal, musste raus!

am 24. Januar 2005 um 18:49

weiss es selbst leider nicht, hab meine mit dem innenlicht gekoppelt!

 

Doch eins weiss ich, sie bleibt drinnen :D

siehe bild und signatur

Themenstarteram 24. Januar 2005 um 18:55

***

 

Zitat:

Original geschrieben von Wienrulz

weiss es selbst leider nicht, hab meine mit dem innenlicht gekoppelt!

 

Doch eins weiss ich, sie bleibt drinnen :D

siehe bild und signatur

so sieht es bei mir im Fußraum auch aus...noch :-(

Hi.

Das Problem ist das die Fußraumbeleuchtung fast eine gesetzliche Lücke ist und daher von Polizist zu Polizist unterschiedlich bewertet werden kann.

Generell ist alles was andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet verboten.

Wenn dich nun einer anhält und er ist der Meinung, dass es das tut kann er dir nen Mängelbericht schreiben.

Also versuchen recht freundlich zu sein auch wenn die anderem einem blöde kommen.

Schneid doch das Kabel im Fussraum durch und mach eine Lüsterklemme zwischen und jedesmal wenn du einen Mängel kriegst (sollte ja nicht so häufig sein) machst du sie ab und fährst vor.

Ich hab auch blaue Fussraumbeleuchtung und die bleibt dran. Hab aber auch nen kleinen Vorteil ;)

Gruß Blaze <><

am 24. Januar 2005 um 19:16

also ich mach meine dann immer schnell aus, und solange die dinger nicht nach außen strahlen, kann die Dame mal! das wird dir auch der TÜV sagen.

am 24. Januar 2005 um 19:35

soweit mir bekannt isr, ist es erlaubt solange sie als innenbeleuchtung (bei geöffneten türen, wie die standartinnenbeleuchtung) genutzt werden!?!

hm... hab wohl was falsches gehört!?

 

greetz

Also wie gesagt. Es ist nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt und solange das nicht der fall ist, ist es eine Einzelfallenscheidung des Beamten vor Ort. Wenn dieser also entscheidet es behindert oder gefährdet andere Fahrzeugführer gibt es nen Mängel und der wird auch bezahlt. Da kann min sich auf den Kopf stellen.

Ich denke das wird eh in naher Zukunft irgendwann endgültig geregelt. Warscheinlich alles ausser weiss verboten...

am 24. Januar 2005 um 19:57

hab einfach nen schalter dazugebaut.. und immer wenn ich angehalten werde.. knipse ich das einfach aus...

Sofern die wirklich nicht nach außen "blendet", darfste die auch haben...

Naja ok, 10J mit 245ern würde ich vorne aber auch nicht als "legal" werten! :D

Bissl breit, oder?

9J mit 225ern würde auch sicher geiler aussehen! ;)

am 24. Januar 2005 um 20:19

zum glück gibts ja servo :D

Da sagste was! :D

Aber trotzdem! Ist sicher mit den 245ern voll das Spurrillensuchgerät! :D :D :D

Themenstarteram 25. Januar 2005 um 15:34

***

 

Zitat:

Original geschrieben von E36_FaThEr_

Da sagste was! :D

Aber trotzdem! Ist sicher mit den 245ern voll das Spurrillensuchgerät! :D :D :D

eijooo...die sind halt eingetragen :) Aber damit hab ich wohl die liebe Polizistin verärgert...Sie hatte krampfhaft nach nem Mangel gesucht...

 

Und die Spurrillen werden auch sofort gefunden, das stimmt *g* Aber trotzdem..ist geil zu fahren so

am 27. Februar 2005 um 22:32

Zitat:

Original geschrieben von     

mich haben sie auch mal wegen blauer innenraumbeleuchtung genervt - würde die anderen verkehrsteilnehmer blenden... leuchtete zwar nur bei offener tür (fahre meist mit geschlossener!!), war den jungs aber egal, musste raus!

Guten Abend,

ich habe auch vor die weißen Sofitten der Innenraumbeleuchtung gegen blaue auszutauschen. Sieht einfach genial aus!

Kann ich damit Probleme bekommen ?

Während der Fahrt ist das Licht ja aus und blendet auch niemanden!!!

Kennt sich da jemand aus?

Gruß

Blue_Inge

am 27. Februar 2005 um 22:48

Zitat:

Original geschrieben von blue_inge

Guten Abend,

ich habe auch vor die weißen Sofitten der Innenraumbeleuchtung gegen blaue auszutauschen. Sieht einfach genial aus!

Kann ich damit Probleme bekommen ?

Während der Fahrt ist das Licht ja aus und blendet auch niemanden!!!

Kennt sich da jemand aus?

Gruß

Blue_Inge

hab die auch drinnen!

Glaub nicht das dir da die Polizei stress macht!

Auf der Verpackung steht zwar : im Bereich der Stvo nicht zugelassen ;)

Bei Kontrolle, schnell das innelicht ausschalten bevors zum Auto kommen

mfg

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. BMW
  5. 3er
  6. E36
  7. Fußraumbeleuchtung erlaubt, nicht erlaubt???