faked mal einer die Rückleuchten
schwarz
bITTe....
52 Antworten
Re: Zum Thema E-Prüfzeichen
Zitat:
Original geschrieben von max-vw
E-prüfzeichen aleine genügt, es gibt keine abe beim e-prüfzeichen. wollt ihr das endlich verstehen?
Völliger Quatsch... Auf Golf 5 Scheinwerfern ist ein E-Zeichen. Darf ich die deshalb ohne TÜV aufs Dach von meinem Golf 2 schrauben!?!?! Schlaubi-Schlumpf sollte vorm posten denken... Auch auf Unterbodenbeleuchtung ist oft ein E-Zeichen! Als Unterbodenbeleuchtung trotzdem verboten... Ausserdem gibt Hella auch zu ihren Rückleuchten ABEs trotz Zeichen. Soll wohl Sinn haben
Ich denke mal, diese Erklärung trifft es:
Die Einzelabnahme ( Abnahme nach § 19(2) StVZO)
Spezielle, meist sehr aufwendige Umbauten wie beispielsweise die Implantation eines größeren Motors müssen per Einzelabnahme vom TÜV genehmigt werden. Die Kosten können je nach Umfang und Art der Abnahme (z.B. Abgasgutachten) variieren, im Einzelfall aber mehrere Tausend Mark betragen.
Das TÜV-Teilegutachten (Abnahme nach § 19(3) StVZO)
Die meisten Tuningteile werden mit TÜV-Teilegutachten geliefert. Nach dem Anbau wird beim TÜV der korrekte Anbau der Teile und die Einhaltung der damit eventuell verbundenen Auflagen kontrolliert.
*Modergänzung: meist wird hierbei ein Abnahmezettel erstellt, der immer mitgeführt werden muss, bis sich die Zulassungsstelle aus anderweitigen Gründen mit den Papieren befasst, dann wird der Eintrag in den Brief übernmommen. Es gibt auch Fälle, bei denen im Teilegutachten eine Abnahme nach § 19(2) vorgeschrieben wird, wenn die Auflagen wegen bestimmter vorangegangener Änderungen oder ähnlichem nicht eingehalten werden können.*
Die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
Die ABE wird meist bei problemlos zu montierenden Tuningteilen wie Leichtmetallrädern mit gleichem Durchmesser wie die im Fahrzeugschein eingetragene Serienbereifung mitgeliefert. Damit können diese Teile auf dem in der ABE freigegebenen Fahrzeugtyp montiert werden und müssen danach nicht beim TÜV vorgeführt werden. Allerdings müssen die ABE-Papiere stets mitgeführt werden.
Hierbei gibt es aber auch Ausnahmen die Trotz ABE beim TÜV vorgeführt werden müssen. Es müssen die Auflagen einer ABE beachtet werden, dort steht auch ob man zum TÜV muss oder nicht.
Die Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG)
Teile wie beispielsweise Scheinwerfer müssen eine Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) besitzen. Jede ABG ist nur für bestimmte Modelle gültig, weshalb vor dem Kauf genaue Informationen eingeholt werden sollten, ob die Teile auch für Ihr Auto zugelassen sind.
Meistens muß das Fahrzeug nach dem Umbau beim TÜV vorgeführt werden und die Änderung in die Papiere eingetragen werden.
Die EG-Betriebserlaubnis
Die EG-Betriebserlaubnis entspricht weitgehend der ABE, ist aber für den gesamten EU-Raum gültig. Bei Teilen, die mit EG-Betriebserlaubnis verkauft werden, muß das Fahrzeug nicht beim TÜV vorgeführt werden, die EG-Betriebserlaubnis muß aber stets mitgeführt werden.
Danke für die ausführliche Information. In Deutschland ist es eben so, entweder es wird eingetragen oder es werden entsprechende Papiere mitgeführt. Einfach was kaufen mit E-Zeichen und montieren ist leider nicht.
Gruss Bloodmoon
na klar !
Max-VW hat Recht. Leider hat OPAmitTDI vergessen eine ordentliche Quellangabe anzugeben. So kann ja jeder was behaupten.
Abschließend eine Bitte:
Alle mal die Hand heben, die für Ihre Serien-Rückleuchten eine ABE im Handschuhfach mitführen.
Wenn ihr genauer hischaut haben diese ebenfalls ein E-Prüfzeichen und sind genauso in den meisten Fällen von einem Zulieferer und nicht vom Hersteller selber.
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in deutschland ist es so...
eben, in deutschland ist es so das tyen wie du (die definitiv nicht wissen was sache ist) noch mehr leute die nicht wissen was sache ist, so durcheinander bringen das womöglich morgen hier einer auf die idee kommt zu fragen ob das bier trinken auf dem beifahrersitz erlaubt ist. alle labbern aber keiner ist so schlau und versucht ernsthaft sich infos aus einer richtigen quelle zu holen. typisch deutsch. alles besser wissen, schliesslich sit in deutschland ja keiner blöd...
Re: na klar !
Zitat:
Original geschrieben von bluesbrother
Alle mal die Hand heben, die für Ihre Serien-Rückleuchten eine ABE im Handschuhfach mitführen.
Jetzt müssen aber alle die Hand heben. Denn jeder hat einen KFZ-Schein der nichts anderes ist als eine Bescheinigung der Zulassung eines Fahrzeugs mit allen Anbauteilen das der Hersteller des Fahrzeugs beim KFBA beantragt.
Zitat:
Original geschrieben von max-vw
..alle labbern aber keiner ist so schlau und versucht ernsthaft sich infos aus einer richtigen quelle zu holen.
Nichts für Ungut aber das trifft besonders auf dich zu.
Gruss Bloodmoon
Re: Re: Zum Thema E-Prüfzeichen
Zitat:
Original geschrieben von M4d.-.M4x
Völliger Quatsch... Auf Golf 5 Scheinwerfern ist ein E-Zeichen. Darf ich die deshalb ohne TÜV aufs Dach von meinem Golf 2 schrauben!?!?! Schlaubi-Schlumpf sollte vorm posten denken... Auch auf Unterbodenbeleuchtung ist oft ein E-Zeichen! Als Unterbodenbeleuchtung trotzdem verboten... Ausserdem gibt Hella auch zu ihren Rückleuchten ABEs trotz Zeichen. Soll wohl Sinn haben
Bevor man andere Beleidigt sollte man übrigens selber mal Nachdenken:
Das E-Prüfzeichen bezieht sich auf Material und Lichteigenschaften. Wenn man Golf 2 Rückleuchten in einem Golf V passend einbaut, ohne das es rausfällt ist es gestattet.
1. Bsp.) Warum gibt es sonst von Hella Universal-Nebelscheinwerfer mit E-Prüfzeichen? Die muss man auch nicht eintragen.
2. Bsp.) Man kann auch Golf V Leuchten am Golf V verkehrt herum einbauen so das sie eine Gefahr im Strassenverkehr darstellen. Dann sind die trotz ABE natürlich auch nicht erlaubt.
-> Das eine hat mit dem anderen also nichts zu tun.
Es gibt nun mal keine ABE zu einer mit einem E-Prüfzeichen gekennzeichneten Leuchte. In manchen Fällen liefert der ein oder andere Hersteller eventuell eine Homologationsbescheinigung mit, das ist alledings keine ABE sondern nur ein Stück Papier.
Dann heben jetzt alle die Hand die Ihre Glühbirne gewechselt haben und von Osram oder so eine ABE mitbekommen haben.
Selbst Glühlampen haben ein E-Prüfzeichen.
hurra, endlich einer ohne einen dachschaden
hallo bluesbrother,
es ist ein verdammt gutes gefühl zu wissen das es mindestens + wenigstens noch einen hier gibt der eine ahnung hat wovon er spricht. du hast eigentlich recht. man kann doch auch an alten autos dritte bremsleuchten einbauen ohne das man sie eintragen muss bzw. eine abe hat. aber nur wenn mit E-Prüfzeichen versehen. übrigens stellt das betrügerische anbringen eines amtlichen (prüf)zeichens oder das verändern (zum bsp. durch lasieren) eines typgeprüften fahrzeugteiles eine straftat oder zumindestens eine ordnungswidrigkeit dar. oder ist alles verboten was nicht ausdrücklich erlaubt ist?
übrigens
ach wenn wir schon beim verteilen sind. der gleiche scheiss ist doch das dumme gelalle von wegen lasieren. einer hat das wort lasieren in umlauf gebracht und auf einmal wird aus lackieren, lasieren. also nächste lektion gelernt, nicht immer alles nachreden... netlexikon.de hilft oft weiter einfach probieren.
E-Zeichen
Natürlich ist es so, dass Teile mit einem E-Zeichen ersteinmal die Konformität mit dem geltenden Vorschriften für die jeweilige Funktion darstellen sollten.
Es gibt Beispiele wo Heckleuchten die der Homologationsstelle vorgestellt wurden, nichts mit der anschließend in den Verkehr gebrachten Ware zu tun hatten. Diese "Dinger" sind dann illegal.
(Unwissenheit schützt vor Strafe nicht)
Wenn jetzt die Leuchten vollflächig lackiert werden und dann vonn irgendeinem Asi bei Ebay vertickt werden. Dann hat der Käufer das Problem!
Beweise mal hinterher das der Verkäufer die Leuchten verändert hat! Kuckt euch die Wahnisinnigen mit lackierten Heckleuchten doch mal bei schlechtem Wetter auf der Autobahn an.
(Wenn Ihr Sie überhaupt noch sehen könnt)
Hella legt die "Zettel" dazu, um zu beweisen das Sie im Besitz einer gültigen Homologation sind.
In-pro zum Beispiel macht das auch.
Andere oft nicht. Warum wohl?
Weil es ein paar cent kostet?
Es ist ebenfalls nicht nett mit Halbwissen andere anzumachen die Ahnung von der Materie haben.
Mir fällt auf, dass die mit dem wenigsten wissen die größte Schnauze haben. (Wie immer)
P. S. verzeiht mir meinen Pampersbomber. In Gedanken bin ich noch immer bei meinem Golf II GTI G60 Synchro.. schnief
Hallo,
ich glaube ein Zettel ist schneller gefälscht als ein E-Prüfzeichen. Und falsche ABEs sind ja nun auch keine Seltenheit. Wenn man hier zu hört, könnte man meinen man sollte direkt wegen allem eine TÜV Einzelabnahme machen.
Fakt ist doch: Ist ein E-Prüfzeichen drauf (ich spreche nicht von "lasierten" Leuchten) ist es erst mal gültig und man braucht nichts weiter. Wenn dann die Polizei oder der TÜV meint dass das nicht zulässig ist, müssen die es doch beweisen.
Um nochmal auf das Thema Stück Papier und E-Prüfzeichen zurückzukommen:
http://www.motor-talk.de/t670212/f146/s/thread.html
Du hast nicht ganz unrecht, allerdings sieht die Praxis anders aus...
Auf dem "Zettel" steht das Prüfinstitut (Stempel und Unterschrift) Da kann man anrufen und Fragen. Es sind dort alle Meßprotokolle etc. verfügbar. Außerdem gibt es vorsichtig ausgedrückt glaubwürdige und unglaubwürdige Lieferanten von solchen Geräten.
Glaubst Du z. B. Hella kann es sich leisten illegales Zubehör in den Verkehr zu bringen? Hinter jedem Gerät steht ein komplettes Gutachten / eine Prüfanstalt die die internen Messergebnisse nochmal gegenprüft. Jeder Kunde kann sich melden und die Unterlagen bekommen.
Wir z. B. geben 5 stellige Beträge für die Homologation und die internen Tests (Schütteln, Regenstrecke, Säurebeständigkeit, Salznebel etc.) aus. Bei jedem Zubehörprodukt!
Wir sind jedem Kunden unseres Zubehörs ein legales und technisch einwandfreies Produkt schuldig.
Andere "Mitbewerber" sind da schmerzfrei - und verarschen weiter die Ahnungslosen. Wenn der TÜV oder die Polizei z.B. eine mit Typprüfzeichen versehene Leuchte sieht die als "Fake" identifizierbar ist (z. B. mit betrügerisch erworbener ABE) ist der Kunde erstmal der Blöde und muss beweisen das die Geräte legal sind. Der "Importeur" sagt dann gerne "ich habe davon nichts gewusst" und verweist an den Hersteller. Der sitzt dann gerne in Fernost und klappt den Bürgersteig hoch...
Ja, so fügen einige der ganzen Tuning - Szene Schaden zu.
Wir haben schon so einiges im Labor gehabt. Z. B. Golf IV Scheinwerfer die bei eingeschaltetem Abblendlicht + Nebellicht dahinschmelzen und ggf. das ganze Fahrzeug in Brand setzen. Auch dann tritt sicher das ein, was ich oben bereits erwähnt habe...
Ist es das was z.B. ein/e Azubi /ne verdient hat, wenn diese Ihr hart verdientes Geld sparen und sich gutgläubig diese Produkte kaufen?
Ich denke NEIN!
Also generell gilt:
1. Augen auf beim Eierkauf...
2. Die Erinnerung an schlechte Qualität währt länger als die Freude am günstigen Preis.
Schön, die Frage ob Qualität oder Preis ist ja hier nicht gestellt. Es geht darum das hier jeder auch jeder seriöse Fernostanbieter vorab als Betrüger hingestellt wird.
Das ist ein Ding der Unmöglichkeit und gibt es wohl nur in Deutschland.
Ich wollte nur Klarstellen, das ein E-Prüfzeichen vom Gesetz her ohne Homologationsbescheinigung ausreicht und nicht unseriös ist.
Auch in Deutschland gilt das jeder unschuldig ist solange die Schuld nicht bewiesen ist und nicht das nur Hella "erlaubte" Lichter baut. Es gibt sehr viele seriöse Anbieter aus Fernost die die Regeln einhalten.
Schwarze Schafe gibt es leider überall auch in Deutschland.
Ihr mit euren e, abc und was weiß ich nicht "Prüfzeichen" 🙂
Wenn die Dinger nicht sooo krass aussehen, passiert auch nichts! Kollege von mir sagte gestern, dass er seine "verbotenen" auch dran hat und damit ohne Probleme durch`n TÜV gekommen ist! Auch die Polizei hat noch nie was dran auszusetzen gehabt!
POLOHUNTER