Fahrzeugschein
Morgen,
blöde Frage. Wo habt Ihr eigentliche Eure Fahrzeugscheine liegen?? Geldbeutel? Handschuhfach??
Hab meinen nämlich im Handschuhfach aber wollte ihn gestern in meinen Geldbeutel stecken.. Allerdings passt er da nirgens rein bzw. hab ich keine Folie und ohne Schutzhülle möcht ich ihn nich in den Geldbeutel tun....
MfG
Markus
39 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von ste1333
Wenn du Schein im Auto lässt, wird gestohlen, so können die ganz bequem über die Grenze fahren. Dann ist er für immer weg.
Können sie ohne Schein aber genauso gut. An der Grenze wird in 99% der Fälle überhaupt nichts kontrolliert. Und sonst höchtens noch die Personalausweise genommen und überprüft.
Und mit einem Schein einen Brief ausstellen lassen??? Wo hast du das denn her? Ich frage mich ernsthaft, wie das funktionieren soll.
"Was ist denn mit ihrem Brief passiert?"
"Ach, den hab ich verloren... Und irgendwelche Kaufbelege hab ich zufälligerweise auch nicht."
"Na dann stelle ich ihnen einfach einen neuen Brief aus..."
Oder wie soll das ablaufen?
Zitat:
Original geschrieben von TheRealRaffnix
Können sie ohne Schein aber genauso gut. An der Grenze wird in 99% der Fälle überhaupt nichts kontrolliert. Und sonst höchtens noch die Personalausweise genommen und überprüft.
Geht mir um die rechtliche Verfügungsgewalt des Fahrzeuges. Theoretisch kannst du ihm ja nichtmal Diebstahl anhängen, da er ja im besitz des Fahrzeugscheins ist. Kann ja sagen hat er von dir persönlich bekommen wie es normal ist.
Der Rest war nicht von mir, dazu halte ich mich zurück :-)
Zitat:
Original geschrieben von ste1333
Geht mir um die rechtliche Verfügungsgewalt des Fahrzeuges. Theoretisch kannst du ihm ja nichtmal Diebstahl anhängen, da er ja im besitz des Fahrzeugscheins ist. Kann ja sagen hat er von dir persönlich bekommen wie es normal ist.
Der Rest war nicht von mir, dazu halte ich mich zurück :-)
Ja, aber alleine die Wahrscheinlichkeit, in so eine Kontrolle zu kommen, ist so wahnsinnig gering, dass es faktisch keine Rolle spielt, ob er den Fahrzeugschein nun hat oder nicht. Ganz besonders auf der Autobahn ist die Wahrscheinlichkeit gleich 0 kontrolliert zu werden, wenn man keine Verstöße begeht. Oder ist von euch schonmal jemand einfach so auf der AB angehalten worden?
Zitat:
Original geschrieben von ste1333
PS: Sollte es nicht auch mal Fahrzeugschein in Kreditkartenformat kommen? Wären viel Handlicher...ebenso der Personalausweis....
das wäre ja echt supi...
am besten mit chip, das man eintragungen dann digital darauf abspeichert..
da könnte man dann vieleciht auch selber die eintragungne vornehmen 😁
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Zitat:
Original geschrieben von blaeblae
da könnte man dann vieleciht auch selber die eintragungne vornehmen 😁
Ey DAS wär echt mal verdammt geil....
Moin,
das Belassen des KFZ-Scheins im Fahrzeug dürfte aus Sicht der Versicherer unproblematisch sein, auch wenn einige Gesellschaften, das im Einzelfall jedoch mal anders sehen könnten.
Auf jeden Fall hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz mit Urteil vom 30.8.02 schon einmal entschieden, dass es sich zwar um eine "Gefahrerhöhung" handelt jedoch wurde diese nicht als "erheblich" angesehen, wie es für eine Leistungsfreiheit der Versicherung erforderlich gewesen wäre.
Der Kfz-Schein ist lt. Gericht im Gegensatz zum Kfz-Brief von nur untergeordneter Bedeutung.
Ich persönlich habe meinen KFZ-Schein (oder besser meine Zulassungsbestätigung Teil I) in der Geldbörse und zur Sicherheit eine Kopie in den Fahrzeugunterlagen, falls ich mal meine Geldbörse vergessen sollte.
Beste Grüße
Zitat:
Original geschrieben von RolandHB1
Ich persönlich habe meinen KFZ-Schein (oder besser meine Zulassungsbestätigung Teil I) in der Geldbörse und zur Sicherheit eine Kopie in den Fahrzeugunterlagen, falls ich mal meine Geldbörse vergessen sollte.
Beste Grüße
Wobei du hier wieder das Problem hast: Wenn jemand dein Auto klaut und die Kopie findet, dann kommt er damit genauso gut durch wie du auch.
Ich hab mir das Auto von nem Freund geliehen und der hat halt nur ne Kopie im Auto, weil er nicht will, dass der echte Schein geklaut wird. Dann guckt der Polizist vielleicht bisschen komisch, lässt ihn aber wahrscheinlich fahren.
Danke Thorsten.
@Carlo,
also ich hab bei Suche von Gebrauchtfahrzeugen schon 2x mal nen Brief gesehen, wo drin stand: Ersatzbrief, Originalbrief verloren gegangen oder nicht mehr auffindbar. Und da frag ich mich, mit welchen Unterlagen dann der Brief ausgestellt wird. Ich denk mal, der Fahrzeugschein waere da sehr hilfreich, aber welche Papiere dann noch verlangt werden und ob der vorherige Halter laut Fahrzeugschein kontaktiert wird, keine Ahnung. War ja jetzt nur mal Spekulation.
EDIT: Mit ner Kopie rumfahren kostet bei uns 10 Euro bei der Rennleitung. Wie halt ohne Schein erwischt werden auch.
Gruss
Joe
so wird es bei uns gehandhabt bei verlorenem fahrzeugbrief, wird wohl überall so sein?
Zitat:
Ausstellung einer Ersatzzulassungsbescheinigung Teil II bei Verlust/Diebstahl des Fahrzeugbriefes bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil II
Folgende Unterlagen müssen Sie unbedingt am Tag der Ausstellung mitbringen.
*
Personalausweis oder Reisepass und Meldebescheinigung des Fahrzeughalters (bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister ggfls. Gewerbeanmeldung)
*Bei Diebstahl: Diebstahlanzeige
*Bei Standortwechsel: Karteikartenabschrift der zuletzt zuständigen Zulassungsstelle sowie deren Einverständniserklärung zur Aufbietung des Fahrzeugbriefes / Zulassungsbescheinigung Teil II
*In besonderen Fällen können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein, z.B. Vorlage eines Erbscheines, wenn der letzte Eigentümer verstorben ist
Bei Verlust eines Fahrzeugbriefes / Zulassungsbescheinigung Teil II muss darüber hinaus eine Eidesstattliche Versicherung der Person abgegeben werden, die den Fahrzeugbrief verloren hat.
Können alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden, wird von der Zulassungsstelle der alte Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II beim Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg aufgeboten und eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt. Diese verbleibt bis zum Abschluss des Aufbietungsverfahrens (ca. 6-8 Wochen) bei der Zulassungsstelle.
Nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr entstehen Gebühren in Höhe von 31,70 € sowie 3,60 €, die für das Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg erhoben werden müssen.
Für die Aufbietung des Fahrzeugbriefes / Zulassungsbescheinigung Teil II sowie die Änderung der Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II-Nummer beim Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg werden weitere Gebühren in Höhe von 5,10 € fällig.
Die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung wird zusätzlich mit 30,70 € berechnet.
Für eine evtl. Rücksendung des Fahrzeugbriefes/ZB II an Leasingunternehmen, Banken etc. wird eine zusätzliche Einschreibegebühr von 10,20 € erhoben.
zum kopierten fahrzeugschein:
denke in den meisten fällen drückt die polizei ein auge zu und "akzeptiert" ihn. freund von mir fährt auch immer mit kopiertem rum und wurde auch schon paar mal angehalten, sei es mit auto oder mit der 50er damals mit som kopierten blättchen 😉.
gruß, Jan
Moin,
ich denke, dass die Polizei auch unterschiedlich agieren wird, wenn jemand nur eine Kopie des Fahrzeugscheins dabei hat.
Es ist halt etwas anderes wenn ein Familienmitglied mit gleicher Wohnanschrift das Fahrzeug führt oder ein Wildfremder - denke ich zumindest 😉
Beste Grüße