Fahrzeugschein Biite um Hilfe!!

BMW 3er E46

Hallo alle,
da ich italiener bin moechte ich gerne wissen den unterschied zwischen Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein.

Ich bedanke mich in voraus

15 Antworten

Hallo.

Im Fahrzeugschein, stehen die Daten des Fahrzeuges.
Usw.

Der Brief sagt wem das Auto gehört.
Dieser sollte deswegen nie im Auto mitgeführt werden.

Der Fahrzeugbrief hat A5-Format (zum Ausklappen) und ist die Eigentümer-Urkunde. Wenn Du den Brief hast, bist Du rechtlicher Eigentümer des Fahrzeugs. Hier ist auch die Anzahl der Vorbesitzer angegeben.

Der Schein ist eine verkleinerte Abschrift davon und gibt techn. Daten sowie Eintragungs-Informationen (Felgen, Reifen, Anhängekupplung etc.) wieder. Zudem steht hier auch drin wie lange Du noch bis zur nächsten HU/AU Zeit hast. Den Schein musst Du bei einer Polizeikontrolle vorzeigen und beim Fahren mitführen, den Brief als das "Original" nicht. Lieber sicher aufbewahren. 🙂

Sehr klar und deutlich.
Danke sehr an alle

ab 01.10.2005 gibt es für Neuwagen neue Fahrzeugpapiere. Die sehen total anders aus als die die es bis jetzt gab. Hatte heute so einen Schein bzw. Brief in der Hand, ist ne ganz schöne Umstellung.

Fzg.Schein: bunt, soll angeblich fälschungssicherer sein, Größe wie bis her, weniger konkrete Daten, es stehen jetzt mehr KBA und ABE Verweise drauf
Fzg.Brief: auch bunt, A4 Blatt, nur vorn bedruckt

Diese EU-Papiere werden nach und nach in alles Ländern der Europäöischen Union eingeführt.

Wie es bei einer Ummeldung ist weiß ich noch nicht, gehe davon aus das die alten Papiere erstmal bleiben

MFG

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Man bekommt neue auch bei einer Ummeldung...

Das ganze heißt dann übrigens Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2

Teil 1 entspricht dem Schein
Teil 2 entspricht dem Brief

Zitat:

Original geschrieben von ste1333


Man bekommt neue auch bei einer Ummeldung...

So ist es!

Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein haben ausgedient: Ab 1. Oktober werden sie durch ein EU-harmonisiertes Zulassungsdokument ersetzt, das aus zwei Teilen besteht. Die Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzt den Fahrzeugschein, die Zulassungsbescheinigung Teil II den Fahrzeugbrief. Aus dieser Umsetzung einer EU-Richtlinie in nationales Recht ergeben sich für die Fahrzeughalter einige Änderungen:

Die Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher: Fahrzeugbrief) enthält nur noch wenige technische Daten. Die weiteren Angaben sind in der Zulassungsbescheinigung Teil I aufgeführt. Bisher war der Dateninhalt beider Papiere identisch. Die Bezeichnung der Datenfelder erfolgt dabei nicht mehr im Klartext (Leistung, Hubraum, usw.), sondern durch Nummerncodes.
Darüber hinaus hat die neue Zulassungsbescheinigung Teil II nur noch zwei Felder für Haltereinträge. Lediglich die Zahl der Vorbesitzer ist in einem Feld zu sehen. Damit wird Forderungen von Datenschützern Rechnung getragen.

Die neuen Fahrzeugdokumente entsprechen den heutigen Standards für Fälschungssicherheit. Wegen der größeren Bedeutung, die der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) nach neuem Recht zukommt, wurde diese insbesondere sicherheitstechnisch aufgewertet.
Bei Stilllegungen und Löschungen von Fahrzeugen bekommen die Halter keine Abmeldebescheinigungen mehr. Stattdessen erhalten sie die Zulassungsbescheinigung Teil I mit einem entsprechenden Vermerk auf der Rückseite zurück.

Die bis zum 30. September ausgegebenen Fahrzeugpapiere behalten ihre Gültigkeit. Die Zulassungsbehörden tauschen die alten Papiere aber bei jeder Änderung in die neuen, EU-harmonisierten Dokumente um. Diese gibt es jedoch nur paarweise. Muss beispielsweise ein Fahrzeugbrief verändert werden, wird nicht nur dieser, sondern auch die Zulassungsbescheinigung Teil I neu ausgestellt.

Hier ein Muster der "Zula I"

Und hier eines der "Zula II" ehemals Fahrzeubrief

Gruß
Uwe

Bin ja mal gespannt. Ich brauche einen neuen Schein, weil die Schlaumeier bei der Abschrift des KfZ-Scheins eine Zeile vergessen haben und meine Reifengröße nun nicht mehr im Schein steht.
Wahrscheinlich bekomme ich dann auch einen neuen ... ich werde ihn Euch dann mal zeigen. 😁

Zitat:

Original geschrieben von AMGaida


Wahrscheinlich bekomme ich dann auch einen neuen ... ich werde ihn Euch dann mal zeigen. 😁

Aber nicht nur dass, es muss auch dein bisheriger Fz.Brief entwertet werden und dir eine Zula I und Zula II ausgestellt werden. Deinen "alten" Fahrzeugbrief, darst du allerdings wieder mitnehmen wenn er entwertet wurde. 😉

Habe zu diesem Thema auch noch eine Frage. Scheinbar ist es ja so, daß in der ZulaII nur noch max 2 Halter vermerkt sind. Falls man nun ein Auto kauft mit mehreren Vorhaltern, wie bekommt man denn dann an die Daten??

Gar nicht mehr... 🙁
Datenschmutz nennt sich das. Leider. Jetzt kann ich nicht mehr sehen, ob das z.B. ursprüglich ein Mietwagen war, usw.

Gruß, Timo

PS: Gehen die PDFs bei euch? Mein Acro4 kann's nicht lesen?!

Zitat:

Original geschrieben von MoKa


PS: Gehen die PDFs bei euch? Mein Acro4 kann's nicht lesen?!

4? Vorsteinzeit? 😉

Aber sogar mein 6er hat gemault, dass das was besonderes ist, was er nicht darstellen kann...

Hab heute bescheid bekommen, dass ich idT komplett neue Papiere bekomme. Muss den Brief mitbringen, es wird alles eingestanzt und ich bekomme (umsonst) alles neu... bin mal gespannt auf den Zirkus. 😁

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