Fahrzeugschein Räder Verständnisfrage
Moin Moin,
mein Fahrzeug wurde ab Werk mit den 9x20 S-Line Rädern ausgeliefert. Bisher war es mir ein meinem Autofahrerleben so bekannt, dass die verbaute Rad und Reifenkombination auch im Fahrzeugschein stehen muss.
Ein Blick in den Fahrzeugschein zeigt 225/ 17 Zoll. Huch??
Müssen diese Räder nicht mehr eingetragen werden oder verbergen sich diese hinter einer EG Nummer? Wie sieht es bei einer Verkehrskontrolle aus??
18 Antworten
Also in Fahrzeugschein ist eine EG Nummer vermerkt. Vielleicht kann der Freund und Helfer über diese Nummer was abrufen. Wäre aber ein erheblicher Aufwand denke ich.
Ich hab meinen damals auch von Privat gekauft daher denk ich werden die Papiere wohl irgendwo untergegangen sein.
Zur Mitführpflicht hab ich folgenden Beitrag gefunden: http://www.motor-talk.de/.../...gung-mitfuehrpflicht-t1354335.html?...
Ist dann also das mitführen der Papiere keine pflicht.
Das Mitführen ist keine Pflicht, kann aber im Falle einer Kontrolle (oder beim TÜV) ne menge Zeit sparen.
Wichtig ist wirklich der Hinweis von @abta3a4 darauf, dass in der CoC nur die Reifengrößen bis zur bestellten Erstaustattung drin stehen. Macht man sich im nachhinein größere drauf, müssen die tatsächlich bei TÜV oder Dekra nachgetragen werden, und das selbst wenn man die Original Audi Felgen/Reifen nimmt die man auch Serienmäßig hätte bestellen können.
Zitat:
Original geschrieben von abts3a5
Zitat:
Ich habe eine Kopie der CoC im Handschuhfach, falls mal irgendjemand fragt.
Dito.
Im übrigen wurde meine Bescheinigung im Rahmen der Erstzulassung von der Zulassungsstelle nochmals abgestempelt und das vergebene Kennzeichen sowie eine DV Nummer darauf geschrieben. Bin mir aber nicht sicher, ob sie das Dokument damals auch noch eingescannt haben. Ggf. Könnte man auch von denen eine Kopie erhalten. Ist ja nur ein beidseitg bedrucktes DIN A4 Blatt, aber auch beim Wiederverkauf wichtig.
Gruß
RSLiner