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Fahrzeugschein - Original oder Kopie im Fahrzeug mitführen ?

BMW 3er E93

Hallo BMW-ler;
in Anbetracht der zahlreichen Diebstahlsmeldungen von Fahrzeugen in den letzten Monaten mal konkret die Frage - ohne Kentniss der Rechtslage:
Wie haltet ihr es?
Habt ihr im Fahrzeug, im Handschuhfach oder hinter der Sonnenblende die Original-Zulassung / Fahrzeugschein des Fahrzeugs deponiert, oder führt ihr immer nur eine Kopie im Fahrzeug mit?
Reicht da eine S/W -Kopie, oder muss es was in Farbe sein?
Und wie ist es bei Fahrten in den Urlaub/im Ausland?

Beste Antwort im Thema

Fahrzeugschein - egal ob Kopie oder nicht gehören mE in den Geldbeutel oder die Brieftasche und nicht ins Fahrzeug.

Gruss Mic 🙂

85 weitere Antworten
85 Antworten

Zitat:

@Dixie1865 schrieb am 10. November 2015 um 20:59:30 Uhr:



Das Thema Fahrerlaubnis mitführen wurde von mir oben schon abschließend bearbeitet! grins

Hier ging's um Sinn oder "Nichts(e)inn". Weißt, wie ich's mein? 😉

Zitat:

@Pimblhuber schrieb am 10. November 2015 um 21:07:59 Uhr:



Zitat:

@Dixie1865 schrieb am 10. November 2015 um 20:59:30 Uhr:



Das Thema Fahrerlaubnis mitführen wurde von mir oben schon abschließend bearbeitet! grins
Hier ging's um Sinn oder "Nichts(e)inn". Weißt, wie ich's mein? 😉

Sinn oder Unsinn steht dem gemeinen Bürger und Verkehrsteilnehmer nicht zu, er hat die geltenden Vorschriften zu beachten.. und die sind eindeutig!!!

Zitat:

@Dixie1865 schrieb am 10. November 2015 um 21:09:05 Uhr:



Zitat:

@Pimblhuber schrieb am 10. November 2015 um 21:07:59 Uhr:


Hier ging's um Sinn oder "Nichts(e)inn". Weißt, wie ich's mein? 😉

Sinn oder Unsinn steht dem gemeinen Bürger und Verkehrsteilnehmer nicht zu, er hat die geltenden Vorschriften zu beachten.. und die sind eindeutig!!!

Meine Güte! 🙄

Ich wollte mit meinem Post lediglich zum Ausdruck bringen, dass möglicherweise hier auch noch eine solch unsinnige Frage wie "Muss man beim Autofahren überhaupt eine Fahrerlaubnis mitführen?" gestellt wird.

Jetzt meine leicht ironische Bemerkung zu diesem Thread verstanden? 😉

Zitat:

@Pimblhuber schrieb am 10. November 2015 um 21:15:31 Uhr:



Zitat:

@Dixie1865 schrieb am 10. November 2015 um 21:09:05 Uhr:


Sinn oder Unsinn steht dem gemeinen Bürger und Verkehrsteilnehmer nicht zu, er hat die geltenden Vorschriften zu beachten.. und die sind eindeutig!!!

Meine Güte! 🙄
Ich wollte mit meinem Post lediglich zum Ausdruck bringen, dass möglicherweise hier auch noch eine solch unsinnige Frage wie "Muss man beim Autofahren überhaupt eine Fahrerlaubnis mitführen?" gestellt wird.
Jetzt meine leicht ironische Bemerkung zu diesem Thread verstanden? 😉

Jawoll.. hat bissle länger gebraucht aufgrund meines rational arbeitenden Beamten-Gehirns aber JETZT ist die Message angekommen! DANKE dir.. grins

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KFZ-Schein gehört zum Führerschein für mich. Beides ist in der Geldbörse.

Zitat:

@dseverse schrieb am 10. November 2015 um 22:04:33 Uhr:


KFZ-Schein gehört zum Führerschein für mich. Beides ist in der Geldbörse.

was soll der KFZ Schein und der Führerschein den ganzen Tag in der Geldbörse ? 😛

bei mir ist auch kein Ausweis in der

Geldbörse

😉

Gruß
odi

Zitat:

@odi222 schrieb am 10. November 2015 um 22:08:37 Uhr:



Zitat:

@dseverse schrieb am 10. November 2015 um 22:04:33 Uhr:


KFZ-Schein gehört zum Führerschein für mich. Beides ist in der Geldbörse.
was soll der KFZ Schein und der Führerschein den ganzen Tag in der Geldbörse ? 😛
bei mir ist auch kein Ausweis in der Geldbörse 😉

Gruß
odi

Wenn schon kein Geld mehr drinn ist. ..

Odi. ..was hast du denn ggfls. dabei ...und wo? Original oder Kopie?

Am Mann oder im Auto?

Gerade hier sind immer wieder Zollkontrollen... die verlangen dann die Fahrzeugpapiere ,den Personalausweis und den Führerschein. ..!

Zitat:

@hornmic schrieb am 10. November 2015 um 11:47:27 Uhr:


Ganz wichtig, wenn Kopie, dann auf jeden Fall eine Schwarz-Weiß-Kopie. Im Falle des Fahrzeugsscheins vielleicht nicht ganz so wichtig da das Papier bzw. das Format anders ist, aber man muss auf jeden Fall erkennen können, dass es sich um eine Kopie handelt! Bei einer Farbkopie kommt man sehr schnell in den Verdacht der Urkundenfälschung

Kopie ist möglich, muss aber nicht anerkannt werden. Was aber auf der Kopie auf jeden Fall stehen (siehe oben) muss ist --KOPIE-- oben links, dann kann einem nichts vorgeworfen werden! Egal ob es sich um eine Farb- oder Schwarzweißkopie handelt!

Wollt ich eigentlich gestern schon schreiben, hab's mir aber erspart... 😉

Grundsätzlich kann und darf so gut wie alles kopiert werden, egal ob in schwarz-weiß oder farbig, es muss dann nur ganz klar und unmissverständlich als Kopie gekennzeichnet werden. So ein Kopie-Stempel kostet 1 Euro, sollte also daran nicht scheitern.

Im Falle der Zulassungsbescheinigung geht man halt das Risiko eines 10 Euro Bußgelds ein, denn da ist, wie hier schon mehrfach geschrieben, gesetzlich festgelegt, dass diese mitzuführen ist.

Im Gegensatz zum Personalausweis, den muss man lediglich besitzen, aber nicht zwangsläufig mitführen. Vereinfacht halt im Falle eines Falles die Feststellung der Personalien... 😉

* * * * *

Bei mir befindet sich alles in der Brieftasche. Personalausweis wie auch Führerschein und Zulassungsbescheinigung. Allerdings wurde mir die Brieftasche auch noch nie geklaut und verloren hab ich auch noch keine.

Mein Auto wurde ja letzte Woche in Hamburg geklaut, mit Fahrzeugschein im Fahrzeug. Der Polizist meinte nur, dass es keinen großen Unterschied macht. Das Fahrzeug ist meist schon über die Grenze bevor man es bemerkt und das Kennzeichen in die Fahndung kommt. Zudem kommen auch regelmäßig im Ausland geklaute Kennzeichen zum Einsatz, da die Diebe wohl lieber damit fahren als mit kennzeichen, zu denen sie zwar einen Fahrzeugschein haben, die aber zu einem Fahrzeug gehören, nach dem ggf. doch schon gefahndet wird.

Zitat:

@NeoNeo28 schrieb am 11. November 2015 um 09:30:33 Uhr:


Wollt ich eigentlich gestern schon schreiben, hab's mir aber erspart... 😉

Grundsätzlich kann und darf so gut wie alles kopiert werden, egal ob in schwarz-weiß oder farbig, es muss dann nur ganz klar und unmissverständlich als Kopie gekennzeichnet werden. So ein Kopie-Stempel kostet 1 Euro, sollte also daran nicht scheitern.

Im Falle der Zulassungsbescheinigung geht man halt das Risiko eines 10 Euro Bußgelds ein, denn da ist, wie hier schon mehrfach geschrieben, gesetzlich festgelegt, dass diese mitzuführen ist.

Im Gegensatz zum Personalausweis, den muss man lediglich besitzen, aber nicht zwangsläufig mitführen. Vereinfacht halt im Falle eines Falles die Feststellung der Personalien... 😉

* * * * *

Bei mir befindet sich alles in der Brieftasche. Personalausweis wie auch Führerschein und Zulassungsbescheinigung. Allerdings wurde mir die Brieftasche auch noch nie geklaut und verloren hab ich auch noch keine.

Dcoh, den muss man ebenso eigentlich

immer

vorzeigen können, also mitführen!

Natürlich ebenso im Original!^^

Zitat:

@knüppel74 schrieb am 11. November 2015 um 12:58:51 Uhr:



Zitat:

@NeoNeo28 schrieb am 11. November 2015 um 09:30:33 Uhr:


Wollt ich eigentlich gestern schon schreiben, hab's mir aber erspart... 😉

Grundsätzlich kann und darf so gut wie alles kopiert werden, egal ob in schwarz-weiß oder farbig, es muss dann nur ganz klar und unmissverständlich als Kopie gekennzeichnet werden. So ein Kopie-Stempel kostet 1 Euro, sollte also daran nicht scheitern.

Im Falle der Zulassungsbescheinigung geht man halt das Risiko eines 10 Euro Bußgelds ein, denn da ist, wie hier schon mehrfach geschrieben, gesetzlich festgelegt, dass diese mitzuführen ist.

Im Gegensatz zum Personalausweis, den muss man lediglich besitzen, aber nicht zwangsläufig mitführen. Vereinfacht halt im Falle eines Falles die Feststellung der Personalien... 😉

* * * * *

Bei mir befindet sich alles in der Brieftasche. Personalausweis wie auch Führerschein und Zulassungsbescheinigung. Allerdings wurde mir die Brieftasche auch noch nie geklaut und verloren hab ich auch noch keine.

Dcoh, den muss man ebenso eigentlich immer vorzeigen können, also mitführen!
Natürlich ebenso im Original!^^

Falsch! In Deutschland gibt es zwar eine Ausweispflicht, aber keine allgemeine Mitführpflicht für Identitätsnachweise für dt. Staatsbürger!

Zitat:

@knüppel74 schrieb am 11. November 2015 um 12:58:51 Uhr:


Dcoh, den muss man ebenso eigentlich immer vorzeigen können, also mitführen!
Natürlich ebenso im Original!^^
Nein, muss man nicht

.

Zitat:

@Thommy12 schrieb am 11. November 2015 um 13:11:12 Uhr:


Falsch! In Deutschland gibt es zwar eine Ausweispflicht, aber keine allgemeine Mitführpflicht für Identitätsnachweise für dt. Staatsbürger!

Aber das mit den dt. Staatsbürgern ist so eine Sache...

Besitzt Ihr die deutsche Staatsangehörigkeit? Tipp:

Nicht vorschnell antworten

!

Zitat:

@Thommy12 schrieb am 11. November 2015 um 13:11:12 Uhr:

Falsch! In Deutschland gibt es zwar eine Ausweispflicht, aber keine allgemeine Mitführpflicht für Identitätsnachweise für dt. Staatsbürger!

So isses... 😉

Die entsprechend genannten Links sind ja allumfassend, das Thema betreffend...

Zitat:

@meyergru schrieb am 11. November 2015 um 13:12:24 Uhr:
Aber das mit den dt. Staatsbürgern ist so eine Sache...
Besitzt Ihr die deutsche Staatsangehörigkeit? Tipp: Nicht vorschnell antworten!

Einen Staatsangehörigenausweis (oder Staatsangehörigkeitsurkunde) besitzen wohl nur die wenigsten, aber ich habe die deutsche Staatsbürgerschaft inne - seit Geburt. Ich muss diese nicht extra ausweisen, wobei hier Glaubhaftmachung und Nachweis zwei unterschiedliche Paar Schuhe bleiben... 😉

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