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Fahrzeugschein - Original oder Kopie im Fahrzeug mitführen ?

BMW 3er E93

Hallo BMW-ler;
in Anbetracht der zahlreichen Diebstahlsmeldungen von Fahrzeugen in den letzten Monaten mal konkret die Frage - ohne Kentniss der Rechtslage:
Wie haltet ihr es?
Habt ihr im Fahrzeug, im Handschuhfach oder hinter der Sonnenblende die Original-Zulassung / Fahrzeugschein des Fahrzeugs deponiert, oder führt ihr immer nur eine Kopie im Fahrzeug mit?
Reicht da eine S/W -Kopie, oder muss es was in Farbe sein?
Und wie ist es bei Fahrten in den Urlaub/im Ausland?

Beste Antwort im Thema

Fahrzeugschein - egal ob Kopie oder nicht gehören mE in den Geldbeutel oder die Brieftasche und nicht ins Fahrzeug.

Gruss Mic 🙂

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Saubere Recherche. ....
Danke.

Bleibt die Frage was es kostet eine gestohlene Zulassung Teil 1 zu ersetzen. .. .
Und dann gilt es abzuwägen 😁

Versicherungstechnisch ist es kein Problem. ..😁

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 10. November 2015 um 13:35:25 Uhr:


Saubere Recherche. ....
Danke.

Bleibt die Frage was es kostet eine gestohlene Zulassung Teil 1 zu ersetzen. .. .
Und dann gilt es abzuwägen 😁

Versicherungstechnisch ist es kein Problem. ..😁

Geht es Dir hier nur um die Moneten im Falle eines Diebstahls oder bist Du nicht (mehr) in der Lage auf Deine Dokumente aufzupassen? 🙄

Die Frage, ob ich als alleiniger Nutzer meines Autos die Zulassung als s/w- oder Buntkopie im Fahrzeug liegenlasse, stellt sich mir nicht, weil es im Sinne der gesetzlichen Regelungen keinen praktischen Nutzen hat. 😕

Zitat:

@frecherchris schrieb am 10. November 2015 um 12:18:00 Uhr:


Fahrzeugscheine müssen immer im Original mitgeführt werden, du kannst dir gerne Kopien machen, diesen werden aber nicht anerkannt. Es sei denn, die Kopie ist beglaubigt.

GENAU, denn NUR Originaldokumente geben den wahren Aussteller wieder und sind somit gültig, alles andere wird von der Polizei nicht anerkannt. Der Führerschein ist ja auch nur im Original gültig, bei der Zul.-Besch. 1 (Fahrzeugschein) verhält es sich genau gleich.

Gruss

M

P.S. Werden Zul.-Besch. gestohlen/verloren, werden sie ohne Probleme von der Kfz.-Zulassungsstelle ersetzt, also keine Panik wenn er mal wegkommt.

Den original Fahrzeugschein habe ich immer zuhause... Im Wagen selber habe ich nur eine Farbkopie vom Fahrzeugschein. Hatte damit bisher nie Probleme gehabt... Auch nicht bei einer Polizeikontrolle 🙂 Das war denen total Wurst...
Klar, wenn die wollen, können sie einem 10 € Strafe aufdrücken. Kommt immer drauf an wie locker die sind bzw. wie die an dem Tag drauf sind 😉

Achja, in der Geldbörse führe ich den Fahrzeugschein nicht mit, da unser Bimmer von meinem Vater und mir gefahren wird, das wäre unpraktisch... Daher Kopie im Auto 🙂

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Zitat:

Gebühren und Wartezeit

Die Ausstellung eines neuen Fahrzeugscheins kostet in der Regel etwa zwischen 10 und 20 Euro – je nach Stadt, Behörde und entstehendem Aufwand. Die Ersatzbescheinigung erhalten Sie dann sofort.

Also, @Pimmelheber kommt heute mal auf auf Ignore 😛

die Rechtslage ist eindeutig:
eine Kopie ist kritisch bis heikel;
Original ist relativ preiswert und günstig nach zu beschaffen, wenn auch eine eidesstattliche Versicherung oder eine Diebstahlsanzeige und der Nachweis der letzten HU vorgelegt werden muß...
Der ist aber bei mir meist auch bei der Zulassung 🙄😠 ..... .

Zitat:

@sancezz88 schrieb am 10. November 2015 um 12:48:31 Uhr:



Zitat:

@frecherchris schrieb am 10. November 2015 um 12:18:00 Uhr:


Fahrzeugscheine müssen immer im Original mitgeführt werden, du kannst dir gerne Kopien machen, diesen werden aber nicht anerkannt. Es sei denn, die Kopie ist beglaubigt.
Also das man das Original bei sich tragen muss wäre mir neu, habe noch nie Probleme in all den Jahren mit meiner schwarz weiß geschweige den Farbkopie gehabt... !
Wo steht das man das Original mit führen muss, neues Gesetz ?

Schau die mal deinen Schein an, da ist ein Stempel und eine Unterschrift drauf = Urkunde. Deshalb ist eine Kopie nicht zulässig. Vom Ausweis oder Führerschein machst du ja auch keine Kopie. Also bitte vorher erst informieren...

Hallo,

ja, muß das Original sein, aber wann wird man schon mal kontrolliert.....
Habe mir eine kleine Dokumentenmappe vor Jahren zugelegt. Darin sind Führerschein, Ausweis, 2 Originalfahrzeugscheine (meine BMW) und eine Kopie schwarz weiß vom Fahrzeugschein des SLK meiner Frau (das Original hat sie). Ausserdem Versicherungsnr und 20 Euro Reserve.
Dies kleine Dokumentenmappe passt prima in die Hemdentasche oben links. Versuche immer, Hemden mit Tasche zu kaufen. Zur Not geht auch die Hosentasche.
ciao olderich

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 10. November 2015 um 15:53:51 Uhr:



Zitat:

Gebühren und Wartezeit

Die Ausstellung eines neuen Fahrzeugscheins kostet in der Regel etwa zwischen 10 und 20 Euro – je nach Stadt, Behörde und entstehendem Aufwand. Die Ersatzbescheinigung erhalten Sie dann sofort.

Also, @Pimmelheber kommt heute mal auf auf Ignore 😛

Eigentlich gehörst Du dorthin ... 😁 😉

Zitat:

@sancezz88 schrieb am 10. November 2015 um 11:07:19 Uhr:


Hey, also eine Kopie reicht vollkommen aus so lange alles leserlich ist! Ich habe meinen in der Mittelkonsole ...

Falsch!

Kopie sind keine gültigen Dokumente. Nach § 48 Nr. 5 FVZ in Verbindung mit der Anlage des Bußgeldkataloges ist ein Verwarngeld von 10 EUR zu zahlen, wer nicht den Fahrzeugschein im Original mit sich führt.Ich habe es selbst erfahren müssen und musste 10 EUR zahlen 😠

Zitat:

@George 73 schrieb am 10. November 2015 um 17:52:46 Uhr:



Zitat:

@sancezz88 schrieb am 10. November 2015 um 11:07:19 Uhr:


Hey, also eine Kopie reicht vollkommen aus so lange alles leserlich ist! Ich habe meinen in der Mittelkonsole ...
Falsch!
Kopie sind keine gültigen Dokumente. Nach § 48 Nr. 5 FVZ in Verbindung mit der Anlage des Bußgeldkataloges ist ein Verwarngeld von 10 EUR zu zahlen, wer nicht den Fahrzeugschein im Original mit sich führt.Ich habe es selbst erfahren müssen und musste 10 EUR zahlen 😠

RICHTIG, es ist bußgeldbewährt.. AAAAAAAAAABER der Beamte hat ein sog. "pflichtgemässes Ermssen", er muss dich nicht mit Verwarnungsgeld verwarenen, er kann es mündlich machen bei solchen geringfügigen Ordnungswidrigkeiten. Anders sieht es aus, wenn es keine Verwarnung mehr ist, sondern eine bedeuteten Ordnungswidrigkeit.. dann MUSS er dich anzeigen, es bleibt ihm keine andere Wahl..

Ich hab seit Jahren immer eine Farbkopie im Kofferraum.Beide Seiten ausgedruckt,zusammengeklebt und mit einem Foliergerät verschweisst.Bei den wenigen Kontrollen wurde zwar immer die Augenbraue hochgezogen und gemahnt,aber alle haben mir immer bestätigt ... gut hingekriegt ... selbst ein Idiot sieht ja das es sich um Kopien handelt.Bussgeld habe ich nie gezahlt und durfte immer mit einem Lächeln weiterfahren.Bin ich im Ausland,dann natürlich nur mit den Originalpapieren.Selbiges hab ich mit dem Führerschein und dem PA gemacht.Man macht sich immer viel zu verrückt wegen solchen Sachen,steckt eben irgendwie in uns deutschen drin.Ist das Fahrzeug mit Originalpapieren gestohlen,hat man zum Ärger auch noch die Laufereien.Das hab ich mir dann schon mal erspart ...
Ganz vorsichtige können ja einen roten diagonalen Strich mit dem Vermerk "Kopie" aufzeichnen,dann allerdings sieht es nicht mehr so gut aus ...

Zitat:

@weberschiffchen schrieb am 10. November 2015 um 18:06:21 Uhr:


Ich hab seit Jahren immer eine Farbkopie im Kofferraum.Beide Seiten ausgedruckt,zusammengeklebt und mit einem Foliergerät verschweisst.Bei den wenigen Kontrollen wurde zwar immer die Augenbraue hochgezogen und gemahnt,aber alle haben mir immer bestätigt ... gut hingekriegt ... selbst ein Idiot sieht ja das es sich um Kopien handelt.Bussgeld habe ich nie gezahlt und durfte immer mit einem Lächeln weiterfahren.Bin ich im Ausland,dann natürlich nur mit den Originalpapieren.Selbiges hab ich mit dem Führerschein und dem PA gemacht.Man macht sich immer viel zu verrückt wegen solchen Sachen,steckt eben irgendwie in uns deutschen drin.Ist das Fahrzeug mit Originalpapieren gestohlen,hat man zum Ärger auch noch die Laufereien.Das hab ich mir dann schon mal erspart ...
Ganz vorsichtige können ja einen roten diagonalen Strich mit dem Vermerk "Kopie" aufzeichnen,dann allerdings sieht es nicht mehr so gut aus ...

Naja wenn du den ORIGINAL-Führerschein nicht mitführst dann fährst du bei einem motivierten Beamten NICHT weiter, denn der Führerschein muss im Original vorgezeigt und ausgehändigt werden. Es geht ja hier uach um die dokumententechnische Prüfung des Dokuments ob es evtl. gefälscht sein könnte. Deswegen ohne Original-Führerschein immer mitführen. Sofern man seine Identität mittels BPA nachweisen kann und man einen Kartenführerschein besitzt, ist es mit einer lapdiaren KBA-Anfrage per Funk erledigt.. Hat man einen sog. "alten Lappen" ist es Nachts oder Wochenende NICHT möglich, das festzustellen. Hat jemand Kopie dabei, könnte auch der Verdacht bestehen, das Originaldokument ist in amtllicher Verwahrung oder entzogen..

Also Führerschein zählt NICHTS.. wenn er in Kopie mitgeführt wird,, das weist keine Fahrerlaubnis nach.

DANKE

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 10. November 2015 um 13:35:25 Uhr:


Saubere Recherche. ....
Danke.

Vielen Dank! Wir hatten die Diskussion schon öfters. Ich glaube dass sogar AVIS Kopien mit gibt.

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 10. November 2015 um 13:35:25 Uhr:


Bleibt die Frage was es kostet eine gestohlene Zulassung Teil 1 zu ersetzen. .. .
Und dann gilt es abzuwägen 😁

Das kostet eine Eidesstattliche Versicherung, plus 50 Euro, plus Zeit, plus Nerven, plus belehrende Vorträge seitens des Amtes 😁 😁

oups jetzt erst gelesen dass es woanders günstiger ist. Ich meine dass ich nen Fuffi dafür abgegeben habe.

p.p.s. EU 30,70 (Geb. Nr. 256 des GebTSt)

Zitat:

@George 73 schrieb am 10. November 2015 um 17:52:46 Uhr:



Zitat:

@sancezz88 schrieb am 10. November 2015 um 11:07:19 Uhr:


Hey, also eine Kopie reicht vollkommen aus so lange alles leserlich ist! Ich habe meinen in der Mittelkonsole ...
Falsch!
Kopie sind keine gültigen Dokumente. Nach § 48 Nr. 5 FVZ in Verbindung mit der Anlage des Bußgeldkataloges ist ein Verwarngeld von 10 EUR zu zahlen, wer nicht den Fahrzeugschein im Original mit sich führt.Ich habe es selbst erfahren müssen und musste 10 EUR zahlen 😠

Richtig, George! Und zwar in doppelter Hinsicht! 😁

Das sollte generell so erfolgen, dann müsste hier nicht die Frage gestellt werden, ob eine s/w- oder Buntkopie im Fahrzeug genügt. 😮 Demnächst wird hier vielleicht auch noch die Frage nach dem Sinn der Mitführung einer Fahrerlaubnis gestellt. 🙄

Zitat:

@Pimblhuber schrieb am 10. November 2015 um 20:56:12 Uhr:



Zitat:

@George 73 schrieb am 10. November 2015 um 17:52:46 Uhr:


Falsch!
Kopie sind keine gültigen Dokumente. Nach § 48 Nr. 5 FVZ in Verbindung mit der Anlage des Bußgeldkataloges ist ein Verwarngeld von 10 EUR zu zahlen, wer nicht den Fahrzeugschein im Original mit sich führt.Ich habe es selbst erfahren müssen und musste 10 EUR zahlen 😠

Richtig, George! Und zwar in doppelter Hinsicht! 😁
Das sollte generell so erfolgen, dann müsste hier nicht die Frage gestellt werden, ob eine s/w- oder Buntkopie im Fahrzeug genügt. 😮 Demnächst wird hier vielleicht auch noch die Frage nach dem Sinn der Mitführung einer Fahrerlaubnis gestellt. 🙄

Das Thema Fahrerlaubnis mitführen wurde von mir oben schon abschließend bearbeitet! grins

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