Fahrzeugrückgabe Leasing Verarschung!!!!
Hallo zusammen,
habe letzte Woche mein Leasingfahrzeug wegen der bevorstehenden Rückgabe bei meiner Niederlasung begutachten lassen.Mal von den ganzen anderen Kleinigkeiten abgesehen, ärgere ich mich besonders über die Beanstandung der Frontscheibe.Mein Händler verlangt von mir den Ersatz der Frontscheibe durch Kaskoabwicklung meiner Versicherung, obwohl das Fahrzeug vor 2 Monaten bei der Hauptuntersuchung mängelfrei durchging.Es ist ein Stecknadelkopf großer Steinschlag ganz unten links vorhanden.
Obwohl dies ohne Probleme durch CarGlass zu beheben wäre, besteht mein Händler auf eine neue Scheibe.
Habt ihr auch schon ähnliche Erfahrungen diesbezüglich gemacht??Ist das gängige Praxis???Ich bin auf jeden Fall sehr verärgert darüber.
Greets Flohrider
Beste Antwort im Thema
Du hast über 3 Jahre ungefähr die hälfte des Neupreises an den Händler überwiesen, ist doch klar, dass Du ihm keinen Neuwagen hinstellst! Immer diese Abzockversuche bei der Leasingrückgabe...
Sobald du dann vom Hof bist und die 4-stellige Rechnung für angeblich dramatische Lackschäden und Felgenkratzer bezahlt hast, lässt der den Wagen von irgendeinem albanischen Hinterhof-Aufbereiter für 150 Euro einmal polieren und reinigen - fertig.
Wenn der Wagen dann auf dem Gebrauchtwagenhof steht, kommt Dir der Verkäufer dann mit "Tja, das ist halt ein 3 Jahre altes Auto, der hat dann schon mal Kratzer... wenn Sie das nicht wollen, müssen Sie einen Neuwagen kaufen!"
134 Antworten
Also ich habe irgendwie das Gefühl, dass es einige frustrierte Leute gibt, die in ihrem Autohändler ihren Todfeind sehen. Das Problem an diesem Thread ist doch, dass jeder sich diesen Steinschlag anders vorstellt. Solange es diesbzgl. keine genauere Info gibt, kann niemand sagen, ob es gerechtfertigt ist oder nicht. Das Thema Steinschlag wird bei einem Auto mit 100.000 km auch anders behandelt als bei einem mit 20.000 km.
I.d.R. wird der Wagen ja von einem Sachverständigen geprüft - wenn man dem nicht traut sollte man einen anderen einschalten. Meiner Ansicht nach wird der einen stecknadelkopf großen Steinschlag aber wohl aufschreiben.
Allerdings sollte man aufpassen: Der Händler darf ja die Reparaturkosten sowieso nicht in Rechnung stellen, sondern nur den Minderwert abziehen. Nur der könnte theoretisch auch höher als die Selbstbeteiligung ausfallen - das sollte man nicht vergessen, wenn man sich quer stellt. 😉
Ich würde ganz freundlich sagen: wenn ich die Scheibe ersetzen muss, hole ich mein neues Auto bei Ihnen ab und war Kunde bei Ihnen. Das wirkt, wetten?
Ein Aufheben wegen so einer Lappalie. Wenn man einen Steinschlag auf der Scheibe hat, was nun mal keine normale Gebrauchsspur ist (kann ja auch einreißen), dann muss man doch damit rechnen, dass es bei der Rückgabe Probleme gibt. Dann hätte ich das Auto eine halbe Stunde bei Carglas geparkt und es kostenlos reparieren lassen. Und wenn der Händler auf eine neue Scheibe besteht, dann wäre mir das egal, so lange Carglas sagt, sie können es reparieren. Können sie es nicht, muss ich eben die Kröte schlucken und das reparieren lassen, was ich kaputt gemacht habe.
Bin ganz klar auch der Meinung, das ein smart-repair mit Harz ausreicht. Sieht man hinterher nichts mehr davon.
Hatte bisher nie Probleme bei Leasingrückgabe, aber solche Threads lösen dann einen "shitstorm" aus, von wegen Leasing würd´ich nieeeeeeeee machen.
Ne, also wenn die Story der Wahrheit entspricht, würde ich, da du ja bereits einen Neuvertrag unterschrieben hast, von meinem Recht, einen unabhängigen Gutachter einzuschalten, gebrauch machen.
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Bin trotzdem der Meinung, daß NORMALE Steinschläge, ob Motorhaube, Frontscheibe oder Schürze normal sind und übliche Gebrauchsspuren!! Mein Fahrzeug hatte bei Rückgabe angeblich einen in der FS und einen auf der MH. Wurde protokolliert, aber NICHTS in Rechnung gestellt. Fraglich ist natürlich der Grund: a) weil ich neu geordert hab oder b) weil es nunmal ÜBLICHE Gebrauchsspuren sind. Und dies entspricht der vertragsgemäßen Nutzung. Alles darüber hinausgehende muß bereinigt werden, Klar!
Zitat:
Original geschrieben von bombo82
Bin ganz klar auch der Meinung, das ein smart-repair mit Harz ausreicht. Sieht man hinterher nichts mehr davon.
Das reicht, wenn man's direkt nach der Entstehung des Schadens macht. Aber nicht 2 Monate später. Und dass man nichts sieht, konnte ich bei mir noch nie feststellen. Meistens sieht es genauso aus wie vorher, nur ist's stabil.
Zitat:
Original geschrieben von Berba11
a) weil ich neu geordert hab oder b) weil es nunmal ÜBLICHE Gebrauchsspuren sind.
ich denke a). Ein Steinschlag, den man bei Carglass reparieren muss ist i.d.R. keine übliche Gebrauchsspur, wenn er eine weitere Schädigung der Windschutzscheibe nach sich ziehen kann. Ich habe das beim E82 zweimal erlebt, dass aus einem kleinen Steinschlag ein Riss wurde, der fast über die halbe Scheibe ging.
Übliche Gebrauchsschäden sind Steinschläge oder Kratzer, die nicht tief ins Glas gehen - nur muss man die normalerweise dann auch nicht reparieren lassen.
Zitat:
Original geschrieben von Jens Zerl
ich denke a). Ein Steinschlag, den man bei Carglass reparieren muss ist i.d.R. keine übliche Gebrauchsspur, wenn er eine weitere Schädigung der Windschutzscheibe nach sich ziehen kann. Ich habe das beim E82 zweimal erlebt, dass aus einem kleinen Steinschlag ein Riss wurde, der fast über die halbe Scheibe ging.Zitat:
Original geschrieben von Berba11
a) weil ich neu geordert hab oder b) weil es nunmal ÜBLICHE Gebrauchsspuren sind.Übliche Gebrauchsschäden sind Steinschläge oder Kratzer, die nicht tief ins Glas gehen - nur muss man die normalerweise dann auch nicht reparieren lassen.
Eben!!!!!😠😠😠
Zitat:
Original geschrieben von Berba11
Eben!!!!!😠😠😠Zitat:
Original geschrieben von Jens Zerl
ich denke a). Ein Steinschlag, den man bei Carglass reparieren muss ist i.d.R. keine übliche Gebrauchsspur, wenn er eine weitere Schädigung der Windschutzscheibe nach sich ziehen kann. Ich habe das beim E82 zweimal erlebt, dass aus einem kleinen Steinschlag ein Riss wurde, der fast über die halbe Scheibe ging.
Übliche Gebrauchsschäden sind Steinschläge oder Kratzer, die nicht tief ins Glas gehen - nur muss man die normalerweise dann auch nicht reparieren lassen.
Hier hieß es aber stecknadelkopfgroß und es wurde nicht verneint, dass es repariert werden müsste (nach Meinung des TE bei Carglas). Deshalb bin ich vorsichtig in meinem Urteil.
Zitat:
Original geschrieben von gogobln
Auf keine Diskussion einlassen!ich empfehle die allgemein anerkannten und genutzen Richtlinien der Alphabet Leasing zur Rückgabe.
Auf den Seiten 28 ff. wird speziell auf Schäden an der Verglasung eingegangen.
Beim nächsten Leasing würde ich den Händler wechseln!
ich zitiere mich hier mal selbst ;-)
und empfehle jedem, der meint, der TE müsse hier aktiv werden, die verlinkte Unterlage.
Stecknadelköpfe sind im normalfall kleiner als 5mm Durchmesser. Ebenfalls sind keine Risse vorhanden. Deshalb ein ganz klar akzeptabler Schaden und damit eine normale Abnutzung des Wagens.
Keinen Cent, auch keine CarGlas-Frickelei (mehr ist das nicht) würde ich akzeptieren.
Auch das was ein unabhängiger Gutachter kostet, würde direkt an einen unabhängigen Anwalt gehen, sobald der Herr Händler Mucken macht...
Solange es immer mehr Kunden gibt, die dem Druck der Händler nachgeben, werden die ihre Rücknahmemodalitäten immer weiter zu Lasten der Kunden ausweiten.
Zitat:
Original geschrieben von Maeggo23
Du hast über 3 Jahre ungefähr die hälfte des Neupreises an den Händler überwiesen, ist doch klar, dass Du ihm keinen Neuwagen hinstellst! Immer diese Abzockversuche bei der Leasingrückgabe...
Sobald du dann vom Hof bist und die 4-stellige Rechnung für angeblich dramatische Lackschäden und Felgenkratzer bezahlt hast, lässt der den Wagen von irgendeinem albanischen Hinterhof-Aufbereiter für 150 Euro einmal polieren und reinigen - fertig.Wenn der Wagen dann auf dem Gebrauchtwagenhof steht, kommt Dir der Verkäufer dann mit "Tja, das ist halt ein 3 Jahre altes Auto, der hat dann schon mal Kratzer... wenn Sie das nicht wollen, müssen Sie einen Neuwagen kaufen!"
sehr sehr guter Beitrag, genauso sieht es aus. Pure Doppelmoral!
Zitat:
Original geschrieben von BMW-Testfahrer
BMW und Absatzkrise ??? 🙄Zitat:
Original geschrieben von Digger-NRG
In der gegenwärtigen Absatzkrise wird BMW sich solch ein Verhalten nicht lange leisten können.
ne, nicht bezogen auf BMW, sondern insgesamt. Würde BMW auch weiterhin die Stärke wünschen. Ich als Laie behaupte aber mal, dass man so mit Kunden nicht umgehen darf. Auch bei VW nicht oder sonst wem. Und das KANN nicht im Sinne der BMW Group sein, also seitens des Konzern. Ich glaube, dass die Händler halt immer die Böcke schießen und so tolle Konzerne wie BMW, Audi oder VW (ist ja auch egal wer) sind unter dem Strich die Leidtragenden, wenn sich die Händler so dumm anstellen.
Es ist schade, wenn die Kunden ausbleiben und das auf den Mist der Händler gewachsen ist und nicht auf die Konzerne selber.
Oder sehe ich das falsch?
Mit dieser Masche kann noch die schlechte Kalkulation des Händlers ausgeglichen werden. Wir Kunden sind da ja nicht so, dass wir immer noch weniger zahlen wollen... 🙄
Zitat:
Original geschrieben von gogobln
ich zitiere mich hier mal selbst ;-)Zitat:
Original geschrieben von gogobln
Auf keine Diskussion einlassen!ich empfehle die allgemein anerkannten und genutzen Richtlinien der Alphabet Leasing zur Rückgabe.
Auf den Seiten 28 ff. wird speziell auf Schäden an der Verglasung eingegangen.
Beim nächsten Leasing würde ich den Händler wechseln!
und empfehle jedem, der meint, der TE müsse hier aktiv werden, die verlinkte Unterlage.
Stecknadelköpfe sind im normalfall kleiner als 5mm Durchmesser. Ebenfalls sind keine Risse vorhanden. Deshalb ein ganz klar akzeptabler Schaden und damit eine normale Abnutzung des Wagens.
Ich halte das mit den 5mm für eine nutzlose Formulierung. Entscheidend ist nicht unbedingt die Ausdehnung des Steinschlages, sondern die Tiefe. Wir sind uns glaube ich einig, dass eine Scheibe getauscht werden muss, wenn der Steinschlag stecknadelgroß tief in der Scheibe ist, hingegen muss gar nichts gemacht werden, wenn es sich um einen stecknadelgroßen Kratzer handelt.
Zitat:
Original geschrieben von Jens Zerl
Ich halte das mit den 5mm für eine nutzlose Formulierung. Entscheidend ist nicht unbedingt die Ausdehnung des Steinschlages, sondern die Tiefe. Wir sind uns glaube ich einig, dass eine Scheibe getauscht werden muss, wenn der Steinschlag stecknadelgroß tief in der Scheibe ist, hingegen muss gar nichts gemacht werden, wenn es sich um einen stecknadelgroßen Kratzer handelt.
Ich halte viele Gesetzestexte für nutzlose Formulierungen und dennoch kommen sie zur Anwendung.
Argumentativ würde ich mich gegenüber dem Händler immer auf für mich vorteilhafte Richtlinien zurückziehen. Egal wie (un)sinnig diese sind.