Fahrzeughistorie

VW Passat B6/3C

Hallo,

ich habe vor kurzem einen gebrauchten Passat Variant 2.0 TDI (EZ 2008) angeschafft via Privatkauf. Verkäufer schrieb in den Vertrag:

behobene Schäden: "vorne rechts Lackierung wegen PArkrempler"
Unfallfrei: ja

Die Fahrzeughistorie bei VW sagt dazu folgendes:

- Karosserie Lackierung vorbereitet
- Kotflügel vorn Neuteil lackiert
- Abdeckung f Stoßfänger vorn Ntl lac
- Lackmaterial
- Abdeckung f Stoßfänger vorn a+e
- Abdeckung f Stoßfänger vorn ersetzt
- Kotflügel vorn aus- u. eingebaut
- Kotflügel vorn eingepasst
- Behälter für Scheibenwaschanlage a+e
- Stütze für Kotflügel ersetzt
- Stütze für Kotflügel lackiert
- Radhaus vorn ausgebeult
- Radhaus beilackiert
- Scheinwerfer eingestellt
- Räder aus u. eingebaut
- Fahrzeug vorn u. hinten gemessen
- Mietwagen 11 Tage
- Karrosserielackierung vorbereitet
- Kotflügel vorn Neuteil Lackiert
- Abdeckung f Stoßfänger vorn Ntl lac
- Lackmaterial

Könnt ihr anhand dieser Reperaturhistorie sagen, ob es ein Unfall war oder nur ein kleiner Parkrempler? Wäre um eure expertise dankbar!

Mfg PJ_2016

Beste Antwort im Thema

600€ Drücken? Bei 6600 Kaufpreis?!?!?

Die Merkantile Wertminderung in diesem Falle wird zum "Unfallzeitpunkt" bei ca. 300€ gelegen haben.

Und, wenn du willst, dass dein Händler seinen Servicevertrag los wird, schick mal schön Ausdrucke aus ELSAPro durch die Gegend!
Wenn die an den Falschen geraten, oder auch der Verkäufer sich bei VW beschwert- dann word dein Händler so richtig, richtig durchgefi**t - und der Mitarbeiter, der den Ausdruck gemacht hat, kann sich nen Kamm am Arbeitsplatz zurechtlegen, weil sein Vorgesetzter ihn wegföhnen dürfte...

und ganz ehrlich? du bist so ein Spaten, wegen dem man keine Auto mehr privat verkaufen kann.

Mit nem Meter Ständer in der Hose rumlaufen... geil ich kann da was drücken... warum haste an den Minderungswunsch nicht noch ne 0 mehr gehängt. zzgl Forderung der Inspektuonskosten als Wiedergutmachung.

Leute gibt das....

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Radhaus ausgebeult und lackiert heißt meiner Meinung nach nicht unfallfrei. Vor allem nicht bei 11 Tagen Mietwagen.

Naja, ist immer schwer zu sagen.
Aber Kotflügel, Stoßfänger abdeckung und Stütze für Kotflügel klingt nach Stadtverkehr einen mitbekommen.

Aber ist alles nur spekualtion. Es reicht auch beim Ausparken gegen die Front gekommen, Stoßfängerabdeckung bricht schnell und wenn der Kotflügel verformt ist wird der auch meist gleich komplett neu gemacht.

Ist aber meiner Meinung nach kein Schaden wo man sagt: "Unfall", sondern eher "passiert im Krieg.. Aehm Straßenverkehr". Sieht aber immer jeder anders.

kein Unfallwagen, solange es nur Anbauteile trifft. Ich hab schon minimale Parkrempler erlebt, wo per Kostenvoranschlag mehrere Tausend Euro aufgerufen wurden. Eine VW-Werkstatt neigt sowieso eher zum Austausch statt zur Reparatur. Von daher muss das nicht doll gewesen sein.

Also unfallfrei ist er definitiv nicht mehr, aber der Schaden war auch nicht so dolle.

Zitat:

@Digger-NRG schrieb am 13. September 2016 um 11:17:28 Uhr:


kein Unfallwagen, solange es nur Anbauteile trifft.

Noe! Als Unfallwagen bezeichnet man ein Fahrzeug, das durch einen Unfall Schaden genommen hat. Es müssen also Blechschäden vorliegen! > Kaufvertrag: "Fahrzeug ist ein Unfallwagen".

Ein Unfallschaden liegt dann vor, wenn es über eine leichte Lackbeschädigung hinausgeht. (Az.: VII ZR 330/06) > Kaufvertrag: Angeben, inklusive Rechnung.

Brain

du hast Recht @brainworx . Danke. ich hatte das völlig falsch in Erinnerung!

TE, um was geht es Dir mit dieser Frage?

Wenn Du Sorge hast, dass ein "Parkrempler" oder was auch immer unsachgemäß repariert wurde, beweist die genaue Historie der Vertragswerkstatt das Gegenteil.

Wenn Du nachträglich Geld herausschlagen willst, wende Dich an einen Anwalt. Eine Rechtsberatung findet hier per Nutzungsbedingungen nicht statt. Die Chancen sehe ich persönlich als nicht gut, da es ein Privatkauf war und ein "Parkrempler" ja offenbar erwähnt wurde. Es wäre dennoch möglich, dass der Richter dem Verkäufer vorwirft, er hätte nicht "unfallfrei = ja" ankreuzen dürfen. Es ist nicht vorhersagbar, wie das ausgeht. Und erst recht nicht, ob Du bei so einer Aktion dann wirklich "Plus" machst.

Zitat:

@Digger-NRG schrieb am 13. September 2016 um 13:40:39 Uhr:


du hast Recht @brainworx . Danke. ich hatte das völlig falsch in Erinnerung!

Ich glaube, diese Frage taucht immer mal wieder auf. Ich kann nur jedem Raten, auch 'Bagatellen' im Vertrag zunennen. @Pj_2016: Der Wagen ist nicht Unfallfrei! Die Definition ist eindeutig: "Nur ein Fahrzeug, das bisher keinen Unfallschaden erlitten hat, ist unfallfrei." Du solltest also vom Vertrag zurück treten können - wenn es überhaupt darum ging (siehe Anmerkung von Käfer1500)?!

Brain

das tue ich so oder so, weil ich es auch gern so hätte. Das erweckt Vertrauen.

Erstr mal vielen Dank für diese vielen Meinungen! danke dass ihr so schnell geschrieben habt.

Zitat:

@Käfer1500 schrieb am 13. September 2016 um 14:07:12 Uhr:


TE, um was geht es Dir mit dieser Frage?

Ich habe deshalb gefragt, weil ich den ursprünglichen Kaufpreis von 6.600 auf 6000 drücken möchte, wegen vorsätzlichen Betrugs. Ich verstehe unter einem Parkrempler auch was anderes. Der Wagen wurde als unfallfrei angeboten und im Vertrag so vermerkt! Ich werde den Anwalt einschalten, sollte dieser nicht kooperieren. oder den Wagen zurücknehmen.

Mir geht es auch um den Wiederverkaufswert und um das sorgenfreie weiterverkaufen, da ich ja jetzt nicht mit gutem gewissen angeben kann dass der Wagen unfallfrei ist, stimmts?

Nochmals danke....

Zitat:

@Pj_2016: Der Wagen ist nicht Unfallfrei! Die Definition ist eindeutig: "Nur ein Fahrzeug, das bisher keinen Unfallschaden erlitten hat, ist unfallfrei." Du solltest also vom Vertrag zurück treten können - wenn es überhaupt darum ging (siehe Anmerkung von Käfer1500)?!

Brain

Bin ganz eurer Meinung! wollte nur sicher gehen ob ich nicht zu pingelig bin. danke

Betr.: Falschangaben im Kaufvertrag – Vorschlag zur Änderung des verhandelten Kaufpreises.

Sehr geehrter Herr XX,

bei der Durchführung der Inspektion ließen meine Frau und ich eine Fahrzeughistorie ausdrucken (siehe Anlagen). Dabei haben wir festgestellt, dass Sie uns min. einen Unfall nicht mitgeteilt haben. Bei etwa 98000km hatte der Passat, laut der Fahrzeughistorie, einen größeren Schaden (im Kaufvertrag heißt es lediglich: „Lackierung wegen Parkrempler“), welchen Sie uns verschwiegen haben. Auch wenn der Schaden sachgerecht und fachmännisch sehr gut behoben wurde, diese Einträge in der Fahrzeughistorie mindern den Wiederverkaufswert des Wagens in erheblichem Maße. Der VW-Techniker sagt, dass es sich um einen größeren Unfall als nur ein Parkrempler handeln muss, da die Auflistung der Arbeitsmaterialien und –Vorgänge diesen wiederspiegeln.

Ihrer Handlung unterstellen wir hiermit betrügerische Absichten. Wir bieten Ihnen zwei Möglichkeiten an, diese Problematik aus der Welt zu schaffen:

1.) Sie ändern den ursprünglichen Kaufpreis von 6600,00€ auf 6000,00€ und überweisen uns binnen 14 Tagen den Betrag von 600,00€ auf unser Konto:

Kontoinhaber:
Bankname:
IBAN:
BIC:

2.) Sie nehmen den Wagen Zurück und überweisen uns für die geleistete Inspektion 250,00€ auf das oben genannte Konto. Auch hierfür geben wir Ihnen 14 Tage Zeit.

Die 14 tägige Frist beginnt mit Erhalt dieses Dokumentes, das Sie per Einschreiben bekommen haben. Sollten Sie innerhalb dieser Frist nicht aktiv werden, werden wir unseren Anwalt einschalten.

MfG XX

FINDET IHR DAS ZU HART ODER WÜRDET IHR AUCH SO REAGIEREN?

Zitat:

@PJ_2016 schrieb am 13. September 2016 um 14:39:27 Uhr:


FINDET IHR DAS ZU HART ODER WÜRDET IHR AUCH SO REAGIEREN?

Wegen 600€? Ich würde so ein Schreiben unbearbeitet liegen lassen. Da bleibt nach Abzug der Kosten nichts mehr übrig. Ruf an, klärt das normal und gut. Wenn es Geld zurück gibt freue Dich, wenn nicht, auch gut.

Brain

Zitat:

@brainworx schrieb am 13. September 2016 um 15:13:25 Uhr:



Zitat:

@PJ_2016 schrieb am 13. September 2016 um 14:39:27 Uhr:


FINDET IHR DAS ZU HART ODER WÜRDET IHR AUCH SO REAGIEREN?

Wegen 600€? Ich würde so ein Schreiben unbearbeitet liegen lassen. Da bleibt nach Abzug der Kosten nichts mehr übrig. Ruf an, klärt das normal und gut. Wenn es Geld zurück gibt freue Dich, wenn nicht, auch gut.

Brain

Der Brief soll ja die sache außergerichtlich klären. ich bin mit dem wagen zufrieden. mir geht es lediglich um den wiederverkaufswert. Außerdem hat er die wahl zwischen 1. und 2. (Vertrag nichtig, auto zurücknehmen und mein geld geben welches ich in den wagen gesteckt habe! ohne Anmeldekosten wohlgemerkt!)

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