Fahrzeughistorie

VW Passat B6/3C

Hallo,

ich habe vor kurzem einen gebrauchten Passat Variant 2.0 TDI (EZ 2008) angeschafft via Privatkauf. Verkäufer schrieb in den Vertrag:

behobene Schäden: "vorne rechts Lackierung wegen PArkrempler"
Unfallfrei: ja

Die Fahrzeughistorie bei VW sagt dazu folgendes:

- Karosserie Lackierung vorbereitet
- Kotflügel vorn Neuteil lackiert
- Abdeckung f Stoßfänger vorn Ntl lac
- Lackmaterial
- Abdeckung f Stoßfänger vorn a+e
- Abdeckung f Stoßfänger vorn ersetzt
- Kotflügel vorn aus- u. eingebaut
- Kotflügel vorn eingepasst
- Behälter für Scheibenwaschanlage a+e
- Stütze für Kotflügel ersetzt
- Stütze für Kotflügel lackiert
- Radhaus vorn ausgebeult
- Radhaus beilackiert
- Scheinwerfer eingestellt
- Räder aus u. eingebaut
- Fahrzeug vorn u. hinten gemessen
- Mietwagen 11 Tage
- Karrosserielackierung vorbereitet
- Kotflügel vorn Neuteil Lackiert
- Abdeckung f Stoßfänger vorn Ntl lac
- Lackmaterial

Könnt ihr anhand dieser Reperaturhistorie sagen, ob es ein Unfall war oder nur ein kleiner Parkrempler? Wäre um eure expertise dankbar!

Mfg PJ_2016

Beste Antwort im Thema

600€ Drücken? Bei 6600 Kaufpreis?!?!?

Die Merkantile Wertminderung in diesem Falle wird zum "Unfallzeitpunkt" bei ca. 300€ gelegen haben.

Und, wenn du willst, dass dein Händler seinen Servicevertrag los wird, schick mal schön Ausdrucke aus ELSAPro durch die Gegend!
Wenn die an den Falschen geraten, oder auch der Verkäufer sich bei VW beschwert- dann word dein Händler so richtig, richtig durchgefi**t - und der Mitarbeiter, der den Ausdruck gemacht hat, kann sich nen Kamm am Arbeitsplatz zurechtlegen, weil sein Vorgesetzter ihn wegföhnen dürfte...

und ganz ehrlich? du bist so ein Spaten, wegen dem man keine Auto mehr privat verkaufen kann.

Mit nem Meter Ständer in der Hose rumlaufen... geil ich kann da was drücken... warum haste an den Minderungswunsch nicht noch ne 0 mehr gehängt. zzgl Forderung der Inspektuonskosten als Wiedergutmachung.

Leute gibt das....

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Zitat:

@Masterb2k schrieb am 14. September 2016 um 02:36:27 Uhr:



Zitat:

@big-mo schrieb am 13. September 2016 um 17:48:11 Uhr:


Warum sollte der Händler seinem Kunden mit seinem Wagen keine Auskunft geben dürfen.
Das darf er wohl.

Nein. Eben nicht!

Ganz ganz großer Warnhinweis, wenn man ELSA öffnet.

Warum eigentlich nicht? Mein Kumpel sagte mir das auch, nachdem er nach der Historie für meinen geschaut hat. Erklären könnte er es mir aber nicht.

Hat was mit Datenschutz zu tun, weil du darüber u.a. nicht nur siehst was mit dem Wagen war - sondern auch Informationen über den Vorbesitzer erhälst.
Wird sicherlich noch weitere VW interne Gründe geben - aber das ändert nix an der Tatsache, dass der Händler es nicht darf.

Zitat:

@Masterb2k schrieb am 14. September 2016 um 09:37:12 Uhr:


... sondern auch Informationen über den Vorbesitzer erhälst.

Ist das wirklich so? Ich habe so eine Historie noch nie in echt gesehen, meines Erachtens finden sich da aber nur Dinge wie:

  • Datum der Erstzulassung
  • Datum der nächsten HU/AU
  • Annahme-Datum in der Werkstatt
  • KM-Stand bei Annahme
  • Auftrags-Nr.
  • Rechnungs-Nr.
  • Durchgeführte Arbeitspositionen
  • Verbaute Teilepositionen

Damit sind keine Daten enthalten, welche auf die Person schließen lassen, die ein betreffendes Fahrzeug zugelassen hatte, noch sind Daten enthalten, die darauf schließen lassen, in welcher Werkstatt dieses Fahrzeug war.

Genau darauf zielt aktuell auch der Panorama-Bericht: "Datenschutz deckt Tachobetrüger, Werkstätte geben keine Daten raus und berufen sie sich auf den Paragraph 34 des Bundesdatenschutzgesetzes."

Brain

über die Daten kann man ein Bewegungsprofil erstellen.

über die Auftrags,Rechnungs und Händlernummer lässt sich ziemlich gut rausfinden wann der Wagen wo war - und damit naheliegend der Halter/Fahrer.

Denke schon das er mündliche Info´s über sein Auto wissen darf.
Das were ja so wenn Dr. xy und du bist bei Dr. xx dir nicht sagen darf was Dr.xy für eine Diagnose er gestellt hat
und es dir gesundheitlich geht ?

Zitat:

@brainworx schrieb am 14. September 2016 um 10:21:42 Uhr:


Genau darauf zielt aktuell auch der Panorama-Bericht: "Datenschutz deckt Tachobetrüger, Werkstätte geben keine Daten raus und berufen sie sich auf den Paragraph 34 des Bundesdatenschutzgesetzes."

Und deshalb ist die Sache einfach: ein seriöser Händler gewährt auf jeden Fall

Einblick

, ohne Wenn und Aber. Tut er das nicht, ist er in meinen Augen nicht seriös bzw. hat etwas zu verbergen, ergo wird bei ihm kein Fahrzeug gekauft.

Ausdruck bzw. "mitnehmen nach Hause" ist da meiner Meinung nach gar nicht notwendig (und das wollte auch keiner der seriösen Händler). Das spiegelt auch genau meine Erfahrung zur Fahrzeugsuche vor ca. zwei Jahren wider.

Wer allerdings als Käufer nachträglich (und zwar nicht erst zwei Wochen nach Kauf) einen bekannten und nicht verschwiegenen(!) Schaden reklamieren will, nur weil seiner Meinung nach ein Kreuz falsch gesetzt wurde (was ja nichts an der Sachlage ändert), der ist ebenso unseriös wie die Händler, welche keine Einsicht gewähren wollen. Link ist er noch dazu.

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