Fahrzeughistorie
Hallöle,
wollte mir heute mal die Historie meines Montagsautos ausdrucken lassen (war gerade "zufällig" mit Getriebeproblemen da
Werkstattmeister: "Da muß ich mal zu meinem Chef, moment bitte.
Dann: "Dürfen wir nicht, sorry."
Ich: "Mein Auto, wo ist das Problem ?"
Er: "Daß ich es nicht darf und nachvollzogen werden kann wer ausgedruckt hat, Sorry. Haben Sie den Wagen hier gekauft ?"
Ich: "Ja, im Januar."
Er: "Gehen Sie doch mal zu Ihrem Verkäufer"
Ich Augenzwinkernd: "Hätten Sie mir jetzt nicht sagen müssen, Danke"
Zigarettenpause und dann zum Verkäufer (Bin da etwa 2 mal im Monat, eben Montagsauto)
Shakekands und übliches Geplauder........und dann zum Thema
Verkäufer: Herr XX.....es tut mir leid, aber mein Kollge hat Recht, wir dürfen die Historie tatsächlich nicht aushändigen. Selbst bei der Abfrage sind mehrfach Hinweise dazu hinterlegt "Ausschließlich zum internen Gebrauch" die wir bestätigen müssen.
Kurz (oder mittlerweile lang):
Ich konnte dann bei Ihm am Monitor reinsehen, er hat alle Einträge geöffnet und erklärt.
Nun ja, anscheinend ist es kein wirkliches Montagsauto sondern mir klebt Schei... am Hintern.
Aber eigentliche Frage: Hat jemand seine Fahrzeughistorie unproblematischer zu sehen bekommen oder sogar ausgedruckt ?
Ist dies möglicherweise Audibestimmung oder eine interne Weisung des AZ ?
Ich finde dieses Gebahren gelinde gesagt "unter aller Sa. !"
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen,
alle Arbeiten werden elektronisch gespeichert. Damit unterliegen sie dem Bundesdatenschutzgestz BDSG.
Zitat:
BDSG §34 Auskunft an den Betroffenen
(1) 1Der Betroffene kann Auskunft verlangen über1. die zu seiner Person gespeicherten Daten, auch soweit sie sich auf die Herkunft dieser Daten beziehen,
2. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die Daten weitergegeben werden, und
3. den Zweck der Speicherung.
2Er soll die Art der personenbezogenen Daten, über die Auskunft erteilt werden soll, näher bezeichnen. 3Werden die personenbezogenen Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung gespeichert, kann der Betroffene über Herkunft und Empfänger nur Auskunft verlangen, sofern nicht das Interesse an der Wahrung des Geschäftsgeheimnisses überwiegt. 4In diesem Falle ist Auskunft über Herkunft und Empfänger auch dann zu erteilen, wenn diese Angaben nicht gespeichert sind.(2) 1Der Betroffene kann von Stellen, die geschäftsmäßig personenbezogene Daten zum Zweck der Auskunftserteilung speichern, Auskunft über seine personenbezogenen Daten verlangen, auch wenn sie weder in einer automatisierten Verarbeitung noch in einer nicht automatisierten Datei gespeichert sind. 2Auskunft über Herkunft und Empfänger kann der Betroffene nur verlangen, sofern nicht das Interesse an der Wahrung des Geschäftsgeheimnisses überwiegt.
(3) Die Auskunft wird schriftlich erteilt, soweit nicht wegen der besonderen Umstände eine andere Form der Auskunftserteilung angemessen ist.
(4) Eine Pflicht zur Auskunftserteilung besteht nicht, wenn der Betroffene nach § 33 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 3 und 5 bis 7 nicht zu benachrichtigen ist.
(5) 1Die Auskunft ist unentgeltlich. 2Werden die personenbezogenen Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung gespeichert, kann jedoch ein Entgelt verlangt werden, wenn der Betroffene die Auskunft gegenüber Dritten zu wirtschaftlichen Zwecken nutzen kann. 3Das Entgelt darf über die durch die Auskunftserteilung entstandenen direkt zurechenbaren Kosten nicht hinausgehen. 4Ein Entgelt kann in den Fällen nicht verlangt werden, in denen besondere Umstände die Annahme rechtfertigen, dass Daten unrichtig oder unzulässig gespeichert werden, oder in denen die Auskunft ergibt, dass die Daten zu berichtigen oder unter der Voraussetzung des § 35 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 zu löschen sind.
(6) 1Ist die Auskunftserteilung nicht unentgeltlich, ist dem Betroffenen die Möglichkeit zu geben, sich im Rahmen seines Auskunftsanspruchs persönlich Kenntnis über die ihn betreffenden Daten und Angaben zu verschaffen. 2Er ist hierauf in geeigneter Weise hinzuweisen.
Das sollte die Fragen bezüglich der Herausgabe der eigenen Reparaturdaten beantworten. Entweder man ist als Halter oder als Auftraggeber erfasst. Und selbst Audi wird einen Teufel tun, das Gesetz nicht zu beachten. Sollten Sie, gibt es ja noch immer die Datenschutzbeauftragten der Länder und des Bundes.
25 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von lifelite
Verkäufer: Herr XX.....es tut mir leid, aber mein Kollge hat Recht, wir dürfen die Historie tatsächlich nicht aushändigen. Selbst bei der Abfrage sind mehrfach Hinweise dazu hinterlegt "Ausschließlich zum internen Gebrauch" die wir bestätigen müssen.
RICHTIG !
Zitat:
Ist dies möglicherweise Audibestimmung ?
GENAU !
Zitat:
Ich finde dieses Gebahren gelinde gesagt "unter aller Sa. !"
Tja und ?? Bei den anderen Herstellern kriegste die auch nicht (MB/BMW/etc.) - jedenfalls genausowenig offiziell wie bei Audi !
Zitat:
Original geschrieben von vagtuning
GENAU !Zitat:
Ist dies möglicherweise Audibestimmung ?
Ändert aber nichts daran, daß dem Kunden eine ordnungsgemäße Dokumentation aller durchgefürten Arbeiten (sowohl Reparatur als auch Garantiearbeiten) zusteht. Ob der Händler nun ein Audisystem oder eigene Aufzeichnungen benutzt ist seine Sache. Normale Reparaturen werden durch die Rechnung belegt. Garantiearbeiten werden gerne
nichtdem Kunden gegenüber dokumentiert. Leider lassen sich Kunden gerne mit der Begründung abspeisen: "das Teil wurde auf Garantie ausgetauscht und darauf (neues) gibt es sowiso keine Garantie". Dabei wird Garantie mit Gewährleistung in einen Topf geworfen. Garantie auf ein auf Garantie ausgetauschtes Teil gibt es gemäß den Garantiebedingungnen meistens nicht. Sehr wohl aber eine gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren. Deshalb kann eine Dokumentation der Arbeiten (Garantie) nicht verwehrt werden.
Also alle Rechnungen der "normalen Arbeiten und die Dokumentation der Garantiearbeiten = Historie !
Zitat:
Original geschrieben von vagtuning
Tja und ?? Bei den anderen Herstellern kriegste die auch nicht (MB/BMW/etc.) - jedenfalls genausowenig offiziell wie bei Audi !Zitat:
Ich finde dieses Gebahren gelinde gesagt "unter aller Sa. !"
Jede Werkstatt wird, auf Anfrage, die Reparaturhistorie offen legen müssen, sofern diese nicht einen Vorbesitzer betreffen. Und dann muß man sich halt eine Einverständnisserklärung von diesem einholen.
Gruß Mike
Ich denke du verwechselst hier etwas, die Werkstatt ist zwar verpflichtet dir eine ordentliche Rechnung und Dokumentation der durchgeführten Arbeiten auszuhändigen, aber das gilt IMHO nur für von dir in Auftrag gegebene Arbeiten. Alles was du nicht in Auftrag gibst, was z.B. im Rahmen von Werkstattaktionen oder eben durch Vorbesitzer gemacht worden ist wird nicht von deinem Anspruch abgedeckt soweit mir bekannt. Des Weiteren hast du meiner Meinung nach keinerlei Anspruch das der Händler dir dies erneut zur Verfügung stellt nur weil du z.B. deine Originalunterlagen nicht mehr hast.
Zitat:
Original geschrieben von M_H_1
Dabei wird Garantie mit Gewährleistung in einen Topf geworfen. Garantie auf ein auf Garantie ausgetauschtes Teil gibt es gemäß den Garantiebedingungnen meistens nicht. Sehr wohl aber eine gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren. Deshalb kann eine Dokumentation der Arbeiten (Garantie) nicht verwehrt werden.
Also alle Rechnungen der "normalen Arbeiten und die Dokumentation der Garantiearbeiten = Historie !
Auch auf eine im ersten jahr ersetzte Lambdasonde hast du als Kunde keine 2 jahre, nach tausch.
Die GW endet mit ablauf der normalen 2 Jahre. Theoretisch hätte der Hersteller eine GW gegenüber sich selbst über
die ET-GW, aber diese wird er kaum in Betracht ziehen , wenn er lieber ne Rechnung schreiben kann und DARF !
Zitat:
Original geschrieben von M_H_1
Jede Werkstatt wird, auf Anfrage, die Reparaturhistorie offen legen müssen, sofern diese nicht einen Vorbesitzer betreffen. Und dann muß man sich halt eine Einverständnisserklärung von diesem einholen.
Auf Anfrage von wem ?? Müssen....die MÜSSEN garnicht, ausser vieleicht auf Anordnung eines Gerichtes oder Freigabe
durch den Hersteller.
Aber auf Wunsch von irgendwem MÜSSEN die das nicht, da kannste gern mal versuchen drauf zu klagen,
dann wärste der dritte von dem ich weiss der damit auf der Nase landet.
Fakt ist das der Hersteller das untersagt, und jeder Vertragshändler sofort und ohne Nachfrage seinen Vertrag verlieren kann,
wenn er wohlwissend dagegen verstößt (siehe VW/AUDI Vertragspartnerverträge), deshalb auch die eindeutigen und klaren
Hinweise, die zu bestätigen sind.
Ähnliche Themen
Hallo lifelitle
hab die History ohne Probleme ausgedruckt bekommen und haben mir auch alles genau erklärt.
Ein wirklich netter🙂 bei mir in der Nähe.
Schöne Grüsse Aus ÖSI
Zitat:
Original geschrieben von Laternenparker
Auch auf eine im ersten jahr ersetzte Lambdasonde hast du als Kunde keine 2 jahre, nach tausch.
Die GW endet mit ablauf der normalen 2 Jahre. Theoretisch hätte der Hersteller eine GW gegenüber sich selbst über die ET-GW, aber diese wird er kaum in Betracht ziehen , wenn er lieber ne Rechnung schreiben kann und DARF !
Kurz und knapp. Nach Einbau hat der Kunde zwei Jahre Gewährleistung egal warum (Garantie oder nicht) das Teil eingebaut wurde !! Insofern kann ich deinen Vortrag vorstehend nicht nachvollziehen.
Zitat:
Original geschrieben von M_H_1
Jede Werkstatt wird, auf Anfrage, die Reparaturhistorie offen legen müssen, sofern diese nicht einen Vorbesitzer betreffen. Und dann muß man sich halt eine Einverständnisserklärung von diesem einholen.
Zitat:
Original geschrieben von Laternenparker
Auf Anfrage von wem ?? Müssen....die MÜSSEN garnicht, ausser vieleicht auf Anordnung eines Gerichtes oder Freigabe durch den Hersteller.
Aber auf Wunsch von irgendwem MÜSSEN die das nicht, da kannste gern mal versuchen drauf zu klagen, dann wärste der dritte von dem ich weiss der damit auf der Nase landet.
Sollten die zwei von dir vertreten worden sein würde ich mir an deiner Stelle Gedanken darüber machen. Kannst ja mal gerne die ensprechenden Aktenzeichen bekannt geben.
Zitat:
Original geschrieben von Laternenparker
Fakt ist das der Hersteller das untersagt, und jeder Vertragshändler sofort und ohne Nachfrage seinen Vertrag verlieren kann, wenn er wohlwissend dagegen verstößt (siehe VW/AUDI Vertragspartnerverträge), deshalb auch die eindeutigen und klaren Hinweise, die zu bestätigen sind.
Der Hersteller untersagt dir die Daten die du selber als Händler eingegeben hast weiterzugeben ??
Du als Händler bist "auf Anfrage" zur Herrausgabe der Dokumentation aller Arbeiten welche du ausgeführt hast verpflichtet. Wenn es sein muß auf gerichtliche Anordnung. Was glaubst du, daß ein Richter nicht versteht, daß nur aus der Dokumentation aller Arbeiten ein kausaler Zusammenhang in einem möglichen Streit hergeleitet werden kann. So nach dem Motto: ich hab zwar was gemacht aber ich sag nicht was.... und im übrigen verbietet mir der Hersteller auch noch, lieber Herr Richter, daß ich was sage.
Mike
Zitat:
Original geschrieben von Theresias
Ich denke du verwechselst hier etwas, die Werkstatt ist zwar verpflichtet dir eine ordentliche Rechnung und Dokumentation der durchgeführten Arbeiten auszuhändigen, aber das gilt IMHO nur für von dir in Auftrag gegebene Arbeiten. Alles was du nicht in Auftrag gibst, was z.B. im Rahmen von Werkstattaktionen oder eben durch Vorbesitzer gemacht worden ist wird nicht von deinem Anspruch abgedeckt soweit mir bekannt. Des Weiteren hast du meiner Meinung nach keinerlei Anspruch das der Händler dir dies erneut zur Verfügung stellt nur weil du z.B. deine Originalunterlagen nicht mehr hast.
1. hatte ich geschrieben, daß selbstverständlich die möglichen Vorbesitzer ihr Einverständniss geben sollen. Warum sollten sie dies verweigern.
2. auch die "Werkstattaktionen" enthalten eine Handlung an einem fremden Besitztum und sind somit kein rechtsfreier Raum.
3. Ich habe einen Anspruch auf Doumentation - Erneute Kopien nur gegen Kostenersatz. Von Kopien oder erneuter Dokumentation habe ich aber nie gesprochen.
4. In der Praxis wird eben nicht immer, dem Kunden gegenüber, dokumentiert welche "Garantiearbeiten" bzw "Werkstattaktionen" durchgeführt wurden.
Von den Herstellern welche dies ohne Aufforderung, durch die Händler, dem Kunden gegenüber dokumentieren lassen war hier nicht die Rede. Die gibt es nämlich auch!!
Mike
Zitat:
Original geschrieben von M_H_1
Kurz und knapp. Nach Einbau hat der Kunde zwei Jahre Gewährleistung egal warum (Garantie oder nicht) das Teil eingebaut wurde !! Insofern kann ich deinen Vortrag vorstehend nicht nachvollziehen.
Falsch , der der zahlt hat die GW, nicht der Kunde und da du als Kunde in den 2 Jahren nichts zhlst, verlängert diese sich auch nicht, sprich du kannst keine GW-seitigen Forderungen die theoretisch Audi (die es ja zahlen) zustehen übernehmen, bzw. sie werden dir nicht abgetreten.
Die 2 jahre hast du nur wenn du etwas zahlst, und das tut man in der Regel nur ausserhalb der 2 Jahre ab NZ.
Zitat:
Sollten die zwei von dir vertreten worden sein würde ich mir an deiner Stelle Gedanken darüber machen.
Bin ich Anwalt ? Schön wärs 😉
Ich persönlich würde mir natürlich auch wünschen das ich immer eine volle Dokumentation bekomme, aber die Realität sieht halt anders aus. Ob das was VW/Audi tut rechtens ist kann keiner von uns zweifellos beantworten, das müssen andere entscheiden. Wenn du dazu ein Grundsatzurteil für uns alle erkämpfen willst bitte aber derzeit ist nun einmal Fakt das es Vorgaben gibt an die sich die Händler zu halten haben und damit ist sowohl deine als auch meine persönliche Meinung irrelevant.
Zitat:
Original geschrieben von Theresias
Ich persönlich würde mir natürlich auch wünschen das ich immer eine volle Dokumentation bekomme, aber die Realität sieht halt anders aus.
Das ist mir bekannt. Deshalb werden Juristen und Richter nicht arbeitslos.🙂
Zitat:
Original geschrieben von Theresias
Ob das was VW/Audi tut rechtens ist kann keiner von uns zweifellos beantworten, das müssen andere entscheiden.
Wenn du damit die Verträge zwischen Marken-Händler und Hersteller meinst, sind diese jedenfalls in diesem Punkt rechtens. (Vertragsfreiheit)
Wenn du allerdings den Werkvertrag zwischen Kunde und Marken-Händler meinst, dann ist ein verschweigen oder die Nichtdokumentation keinesfalls rechtens.
Zitat:
Original geschrieben von Theresias
Wenn du dazu ein Grundsatzurteil für uns alle erkämpfen willst bitte .......
Wenn du wüßtest was eine Grundsatzentscheidung ist, wüßtest du das es eine solche in diesem Fall niemals geben wird.
Zitat:
Original geschrieben von Theresias
.... derzeit ist nun einmal Fakt das es Vorgaben gibt an die sich die Händler zu halten haben und damit ist sowohl deine als auch meine persönliche Meinung irrelevant.
Der Händler hat sich an beide Seiten "zu halten". Du willst insofern nicht verstehen, daß dem Kunden diese Informationen bei Bedarf ebenfalls zustehen. Wenn du deine Meinung für irrelevant hältst, würde ich sie nicht publizieren.
Mike
Zitat:
Original geschrieben von M_H_1
Das ist mir bekannt. Deshalb werden Juristen und Richter nicht arbeitslos.🙂Zitat:
Original geschrieben von Theresias
😕
Ich persönlich würde mir natürlich auch wünschen das ich immer eine volle Dokumentation bekomme, aber die Realität sieht halt anders aus.
Zitat:
Original geschrieben von M_H_1
Wenn du damit die Verträge zwischen Marken-Händler und Hersteller meinst, sind diese jedenfalls in diesem Punkt rechtens. (Vertragsfreiheit)Zitat:
Original geschrieben von Theresias
Ob das was VW/Audi tut rechtens ist kann keiner von uns zweifellos beantworten, das müssen andere entscheiden.
Wenn du allerdings den Werkvertrag zwischen Kunde und Marken-Händler meinst, dann ist ein verschweigen oder die Nichtdokumentation keinesfalls rechtens.
Zitat:
Original geschrieben von M_H_1
Wenn du wüßtest was eine Grundsatzentscheidung ist, wüßtest du das es eine solche in diesem Fall niemals geben wird.Zitat:
Original geschrieben von Theresias
Wenn du dazu ein Grundsatzurteil für uns alle erkämpfen willst bitte .......
Zitat:
Original geschrieben von M_H_1
Der Händler hat sich an beide Seiten "zu halten". Du willst insofern nicht verstehen, daß dem Kunden diese Informationen bei Bedarf ebenfalls zustehen. Wenn du deine Meinung für irrelevant hältst, würde ich sie nicht publizieren.Zitat:
Original geschrieben von Theresias
.... derzeit ist nun einmal Fakt das es Vorgaben gibt an die sich die Händler zu halten haben und damit ist sowohl deine als auch meine persönliche Meinung irrelevant.Mike @
😕
ich habe selten so einen Blödsinn gelesen !!!
TURAN
Zitat:
Original geschrieben von TURAN A6
😕
ich habe selten so einen Blödsinn gelesen !!!
TURAN
Wenn du jetzt noch mitteilen kannst was du daran als Blödsinn erachtest, kann dir geholfen werden.
Mike
Also ich bekomme die immer ohne große Bitterei bei meinem 🙂 ausgehändigt, bin da jedoch seid 10 Jahren Kunde..
Aber was soll daran Datenschutz sein? Immerhin stehen dort keine Namen der Vorbesitzer ,wie ich es aus den berichten kenne
gruß
Zitat:
Original geschrieben von M_H_1
Wenn du jetzt noch mitteilen kannst was du daran als Blödsinn erachtest, kann dir geholfen werden.Zitat:
Original geschrieben von TURAN A6
😕
ich habe selten so einen Blödsinn gelesen !!!
TURANMike
Ausnahmsweise gebe ich den turan recht!!!!!!!!!!!!!!
du schreibst hier lauter Müll alter
🙄🙄🙄
p.deiminger