fahrzeugbrief??

BMW 3er E36

hallo,
hab vor kurzem einen BMW gekauft, hab dazu den neuen EU Fahrzeugbrief erhalten. Jetzt meine Frage, unten im fahrzeugbrief steht, dass " der Verbleib des besh. Fz-briefs Nr. ........ : entwertet und ausgehändigt.

brauche ich für die Zulsassung den alten Fahrzeugbrief? In dem Brief steht nichts von den Tuningsachen und dass die Felgen eingetragen sind..
Im Fahrzeugschein ist alles eingetragen.

25 Antworten

so was gibt es nicht!!

im brief nichts, aber im schein steht alles.

der schein wird ja anhand der info aus dem brief ausgefüllt.

den alten kannst du im grunde genommen einpacken als erinerrung.

steht denn im neuen brief nicht die selben sachen wie im alten??

Das ist so vollkommen korrekt. Bei den neuen Papieren stehen sämtliche Eintragungen nur noch im Schein. Bei einer Abmeldung wird dieser in Zukunft mit ausgehändigt. Der alte Brief hat nichts mehr zu bedeuten, da kann man höchstens noch sehen, wieviele Vorbesitzer der Wagen hatte.

ich weiß nicht, was im alten steht, ich hab nur den neuen bekommen.
Und im Brief steht unter Züsätzliche Vermerke des Zulassungsbehörde steht:
Verbleib des bish. Fz.briefs Nr. ...... entwertet und ausghändigt.

Fahrzeugschein und Brief wurden am selben Tag ausgestellt, nur das im Schein alles eingetragen ist und im Brief steht nichts, ausser die Stadarddaten

Habe doch gerade geschrieben, daß das so korrekt ist. Der alte Brief wurde halt dem Vorbesitzer ausgehändigt als der neue ausgestellt wurde und da er praktisch wertlos ist, hat der ihn wahrscheinlich entsorgt.

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danke,
was bruache ich eigentlich alles, um das Auto umzumelden?

Zitat:

Original geschrieben von spawn1234


danke,
was bruache ich eigentlich alles, um das Auto umzumelden?
Kfz-ummelden

(siehe Checkliste)

Auf jeden Fall Schein und Brief, AU und TÜV-Bescheinigung und die Doppelkarte von der Versicherung. Früher brauchte man auch noch diesen Schein, den man bei der Abmeldung bekommen hat. Ob man den noch braucht, oder ob sich da mit den neuen Papieren was geändert hat, weiß ich nicht.

ist der kaufvertrag auch wichtig, ich hoffe mal nicht

Zitat:

Original geschrieben von spawn1234


ist der kaufvertrag auch wichtig, ich hoffe mal nicht

Nein,den brauchst du nicht ...

das ist gut, denn auf dem Link oben, steht, dass manche Städte dies verlangen

noch eine frage,
der Verkäufer hat mir den Tüv Bericht mitgegeben,dort steht, dass der Wagen bis april 2008 Tüv hat und dass die Plakette nicht zugeteilt werden konnte, da der KFZ-Schein nicht vorlag. "die Plakette erhalten sie sie durch die Zulassungsstelle."
Nach dem Tüv war er bei der Zulsassunstelle, hat dann auch den neuen Schein und Brief erhalten, dort steht, dass er Tüv bis April 2008 hat. reicht das aus, will den Wagen am Montag anmelden.

Wenn ein Amt den Kaufvertrag wirklich (zu Unrecht) verlangen sollte, dann würde ich den Sachbearbeiter mal darauf aufmerksam machen, daß in Deutschland Vertragsfreiheit besteht, das heißt, es gibt mit wenigen Ausnahmen (z.B. Immobilien) keine gesetzlich vorgeschriebene Form, wie ein Vertrag zu schließen ist. Man kann also den Kaufvertrag durchaus mündlich abschließen, auch wenn das ungewöhnlich ist.

danke, weißt du auch eine Antwort auf meine letzte frage, wäre cool, mach mir einwenig Sorgen

Zitat:

Original geschrieben von spawn1234


noch eine frage,
der Verkäufer hat mir den Tüv Bericht mitgegeben,dort steht, dass der Wagen bis april 2008 Tüv hat und dass die Plakette nicht zugeteilt werden konnte, da der KFZ-Schein nicht vorlag. "die Plakette erhalten sie sie durch die Zulassungsstelle."
Nach dem Tüv war er bei der Zulsassunstelle, hat dann auch den neuen Schein und Brief erhalten, dort steht, dass er Tüv bis April 2008 hat. reicht das aus, will den Wagen am Montag anmelden.

Nein reicht nicht aus...

Du brauchst trotzdem den Tüv-Bericht sowie die AU-Bescheinigung...

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