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Fahrzeugbrand Sharan

VW Sharan 2 (7N)
Themenstarteram 4. März 2013 um 7:51

Hatte am Samstag ein interessantes Erlebnis.

Mein Sharan schaltete während der Fahrt plötzlich und ohne Anzeige einer Warnmeldung od. Fehlermeldung in den Notbetrieb. Da ich nur mehr ca. 10 km zum Freundlichen hatte fuhr ich weiter.

Doch nach einigen Kilometern machte es plötzlich einen Zisch und alles war voller Rauch. Ich hielt natürlich sofort an und wir verließen alle das Auto, da es im Motorraum bereits brannte. Gott sei Dank kam uns bereits ein netter Herr entgegen der mit dem Feuerlöscher den Brand eindämmen konnte bis die Feuerwehr den Rest erledigte.

Bin mal gespannt was da die Ursache war!!

Ich weiß auch noch nicht wie hoch der Schaden nun ist.

Hat da jemand Erfahrung ob man da Anspruch auf einen Fahrzeugtausch hat. Immerhin war auch der Innenraum sehr stark verraucht und es befinden sich jetzt sicherlich sehr viele Giftstoffe in den Schaumstoffen der Sitze und der Dachverkleidung. Hab da ein wenig Angst um meine zwei kleinen Kindern.

Bilder gibts hier:

http://www.ff.zwettl.at/index.php?...

Beste Antwort im Thema
am 4. März 2013 um 13:05

Warum sollte VW hier gleich einen neuen Wagen besorgen???

Wer sagt, dass das Ganze überhaupt was mit VW und der Garantie zu tun hat???

Hier treffen mal wieder Halbwissen, Wunschdenken und Schnellschuß-Reaktionen aufeinander.

Als erstes muss die Brandursache ermittelt werden!

Dafür wird ein entsprechend geschulter Gutachter den Wagen genaustens unter die Lupe nehmen.

Erst dann lässt sich überhaupt feststellen, ob und wer hier haftet und welche welche Versicherungsleistung hier ggf. greift.

(Und erfahrungsgemäß lässt sich - erstaunlicher Weise fast immer - die Brandursache ermitteln!)

Sollte sich hierbei herausstellen, dass das ganze z.B. die Folge eines Marderbisses oder ähnliches ist, dann hat VW haftungsmäßig damit reineweg garnichts zu tun.

Dies wäre ja auch ohne Brand so oder so auch keine Garantieleistung seitens VW.

Hier greift dann die Teilkasko (sofern abgeschlossen) des Fahrzeughalters und erstattet i.d.R. bei einem Totalschaden den Zeit- und nicht den Neuwert des Wagens.

Rechnet sich eine Instandsetzung, dann würde auch entsprechend nur das selbe Fahrzeug repariert werden. Dabei wird dann ggf. das Teil, welches den Brand verursacht hat, auch noch in Abzug gebracht.

Sprich, ist z.B. ein angefressener Kabelbaum der Brandauslöser, dann wird der Brandfolgeschaden, aber nicht der Kabelbaum selbst bezahlt... (je nach Police.).

Ist leider alles nicht so einfach, wie manche sich das hier vorstellen!

Dem Geschädigten jedenfalls viel Glück und starke Nerven bei der Abwicklung!

...wenigstens ist keiner Verletzt worden!

Gruß, der Biker

23 weitere Antworten
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23 Antworten
am 4. März 2013 um 8:39

jössas, das schaut aber ganz schon brenzlig aus! wenn der wagen noch garantie hatte, kein schaden am fahrzeug bestand (kollision, etc.) und vom serviceheft her alles passt ist das meine meinung nach ein garantiefall, und eine reparatur bei diesem ausmaß nicht akzeptabel. man muss bei einem solchen geschehen ja davon ausgehen, dass wasser und löschmittel so gut wie überall hin gekommen sind, inkl. motor.

wo du allerdings ein problem haben könntest ist wenn das steuergerät dir die rote motorwarnleuchte (und nicht die orange) gezeigt hat, denn da MUSST du sofort stehen bleiben und nicht noch 10km fahren in der hoffnung dass alles gut gehen wird. das ist dann leider definitiv dein eigener fehler und vw kann aus der produkthaftung entlassen werden - mit dem argument dass das fahrzeug nicht zu brennen begonnen hätte wenn es abgestellt worden wäre.

ansonsten gehe ich aber davon aus, dass dir vw einen neuen besorgt, logischerweise musst du die nutzung des altfahrzeuges bezahlen, hier kannst du nur auf eine kulante lösung hoffen.

lg aus dem industrieviertel!

Themenstarteram 4. März 2013 um 8:51

Es leuchtete eben keine Warnleuchte auf. Erst kurz bevor es zu qualmen anfing, leuchtete die gelbe Kontrollleuchte für das Vorglühen des Dieselmotors.

Themenstarteram 4. März 2013 um 9:01

Erstzulassung war am 1. Dezember 2011. Service war noch keines fällig. Habe erst 20.000 km drauf. Also habe ich noch die volle Garantie.

am 4. März 2013 um 10:24

wenn du keine rote warnleuchte hattest dann darf sich vw was überlegen.

Was sollen die sich überlegen? Eindeutige Brandursache wird vermutlich schwer feststellbar sein.

Die Teilkasko übernimmt den Schaden.

am 4. März 2013 um 12:27

seh ich anders. das fahrzeug hat garantie, der schaden ist ohne äußere einwirkung entstanden.

Ändert aber nichts an der Regulierung des Schadens.

am 4. März 2013 um 13:05

Warum sollte VW hier gleich einen neuen Wagen besorgen???

Wer sagt, dass das Ganze überhaupt was mit VW und der Garantie zu tun hat???

Hier treffen mal wieder Halbwissen, Wunschdenken und Schnellschuß-Reaktionen aufeinander.

Als erstes muss die Brandursache ermittelt werden!

Dafür wird ein entsprechend geschulter Gutachter den Wagen genaustens unter die Lupe nehmen.

Erst dann lässt sich überhaupt feststellen, ob und wer hier haftet und welche welche Versicherungsleistung hier ggf. greift.

(Und erfahrungsgemäß lässt sich - erstaunlicher Weise fast immer - die Brandursache ermitteln!)

Sollte sich hierbei herausstellen, dass das ganze z.B. die Folge eines Marderbisses oder ähnliches ist, dann hat VW haftungsmäßig damit reineweg garnichts zu tun.

Dies wäre ja auch ohne Brand so oder so auch keine Garantieleistung seitens VW.

Hier greift dann die Teilkasko (sofern abgeschlossen) des Fahrzeughalters und erstattet i.d.R. bei einem Totalschaden den Zeit- und nicht den Neuwert des Wagens.

Rechnet sich eine Instandsetzung, dann würde auch entsprechend nur das selbe Fahrzeug repariert werden. Dabei wird dann ggf. das Teil, welches den Brand verursacht hat, auch noch in Abzug gebracht.

Sprich, ist z.B. ein angefressener Kabelbaum der Brandauslöser, dann wird der Brandfolgeschaden, aber nicht der Kabelbaum selbst bezahlt... (je nach Police.).

Ist leider alles nicht so einfach, wie manche sich das hier vorstellen!

Dem Geschädigten jedenfalls viel Glück und starke Nerven bei der Abwicklung!

...wenigstens ist keiner Verletzt worden!

Gruß, der Biker

Zitat:

Original geschrieben von NoComment73

das fahrzeug hat garantie,

zunächst einmal müsste man klären, ob hier garantie- oder gewährleistung greifen...womit wir dann auch beim thema "beweislastumkehr" angekommen sind! :eek:

für den te wäre es am idealsten gewesen, er hätte den mann mit dem feuerlöscher verscheucht und die karre wäre ganz ausgebrannt!

am 4. März 2013 um 13:12

Zitat:

Original geschrieben von Berlin-Biker

Warum sollte VW hier gleich einen neuen Wagen besorgen???

Wer sagt, dass das Ganze überhaupt was mit VW und der Garantie zu tun hat???

Hier treffen mal wieder Halbwissen, Wunschdenken und Schnellschuß-Reaktionen aufeinander.

daher schrieb ich ja, dass vw dafür zuständig ist wenn man andere ursachen ausschließen kann.

Zitat:

Original geschrieben von NoComment73

 

daher schrieb ich ja, dass vw dafür zuständig ist wenn man andere ursachen ausschließen kann.

Für sowas hat man aber seine Versicherung. Der meldet man den Schaden und die kümmert sich um die Schadensregulierung...und da ist es mir als VN relativ egal wer nun bezahlt.

Mal ganz praktisch gesehen: Was soll er auch machen als den Schaden der Versicherung melden...ins Autohaus gehen und ein neues Auto einfordern, weil das alte ausgebrannt ist wohl eher nicht.

Eine gute Versicherung regelt das alles für dich und tritt auch in Vorleistung, selbst wenn das Verfahren der Ursache noch schwebend sein sollte....und die Betonung liegt auf guter Versicherung.

Grüße,

Daniel

Themenstarteram 4. März 2013 um 15:22

Laut erster Info des Freundlichen wird es ein Garantiefall werden (also Materialfehler). Wird aber voraussichtlich in den nächsten Tagen noch von Volkswagen näher begutachtet.

Mal sehen was dann weiter geschieht.

Die Frage ist dann auch die Wertminderung des Fahrzeuges. Sollte ich diese mal weiterverkaufen und der Käufer weiß, dass das Auto mal gebrannt hat, wird er es wohl nicht kaufen.

Aber ja, das wichtigste ist, dass uns nichts passiert ist!!!!!!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

 

für den te wäre es am idealsten gewesen, er hätte den mann mit dem feuerlöscher verscheucht und die karre wäre ganz ausgebrannt!

so ist es, man sollte diese "freundlichen" Leute zum Teufel schicken, wenn kein Personenschaden mehr vorliegt und alle heil dabei wegkommen.

Wenn das Auto noch reparabel ist, wirst Du den Brandgeruch nie mehr aus dem Wagen bekommen und das ersetzt Dir keine Versicherung.

20121016-194305

Zitat:

Original geschrieben von didarenni

Eindeutige Brandursache wird vermutlich schwer feststellbar sein.

Warum?

Für einen Brandsachverständigen sollte das kein Problem darstellen.

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