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Fahrzeug gekauft,Gewährleistung - großes Problem

Themenstarteram 29. Januar 2020 um 23:23

Hallo Zusammen :-)

Admin - keine Ahnung, ob ich hier richtig bin- zur Not bitte verschieben- Danke -)

Ich wende mich mit einem Problem mal an Euch mit der Frage, wie Ihr damit umgehen würdet. Ich habe meinen F -Pace seit Juli 2019 als Gebrauchten gekauft. Schon damals beim Kauf fiel mir der extrem vibrationsreiche Leerlauf auf, welcher selbst das Gaspedal,Motorhaube u.a. zum klingeln bringt. Mir wurde da gesagt, ich wäre vom 6 Zylinder verwöhnt und der Motor wäre auch kalt. Nunja - ich habs geglaubt und hab versucht, mich dran zu gewöhnen. Doch irgendwann hab ich mich nicht mehr damit abfinden wollen und hab mal bissel recherchiert, ob das bei diesem Motor normal wäre. Wo doch dieser Ingenium -Motor bei seiner Kontruktion direkt auf Optimierung des NVH-Verhaltens (Noise, Vibration, Harshness) zielen sollte. Auf der Suche nach Ursache dieser Vibrationen bin ich u.a. auch auf die von KfzPower in einem anderen Forum und hier in einem anderen Threat genannte Service-Aktion gestoßen und habe dazu meinen Händler angefragt. Das war im Dezember 2019 . Bis dahin bin ich knapp 8000 km mit dem Auto gefahren. Ende Dezember war dann Termin beim Händler, 2 Stunden später das Ergebniss: Turbolader defekt, Abgaskrümmer gerissen, Steuerkette gelängt.... Das bei einem Checkheftgepflegtem Langläufer ( knapp 100tkm innerhalb 3 Jahre ) . Nun gut , es gibt ja Gewährleistung und eine Garantieversicherung ( Baugruppenversicherung ) . Dachte ich. Der Händler ist nunmehr der Meinung, das er mir das Auto nur über die Garantieversicherung repariert. Hierbei bleibe ich auf einem Eigenanteil von knapp 3500 Euro sitzen, da die Versicherung nur zu 40 % Teilepreis und Arbeitslohn übernimmt. Die Übernahme dieses Eigenanteils habe ich abgelehnt und auf die Gewährlesitung verwiesen. Der Werkstattmeister konnte hierzu natürlich keine Aussage treffen - das muss mit der Geschäftsleitung geklärt werden. Vorsorglich hatten wir einen Reparaturtermin für Ende Januar ausgemacht, also gab es eine Zeit von 3 Wochen zur Klärung der Sachlage. Es kam zu keiner Klärung, es war quasi Funkstille. Am Vorabend des Reparaturtermins wurde mir immerhin mitgeteilt, das es immernoch keine Aussage hinsichtlich Kostenübernahme im Rahmen der Gewährleistung gibt und somit wurde der erste Reparaturtermin Mitte Januar gecancelt. Wenigstens war die Info darüber an mich löblich, denn ich wäre immerhin 250 km umsonst dort hin gefahren. Daraufhin habe ich nochmal per Mail auf meinen Standpunkt verwiesen mit einer Fristsetzung , zu der zumindest eine rechtsmittelfähige Aussage getroffen werden soll. Per Mail deswegen, weil der mir zugewiesene Ansprechpartner und hier Verkaufsleiter telefonisch nicht erreichbar war bzw. sich eventuell auch verleugnen lies. Immerhin hatte er innerhalb 10 Minuten auf meine Mail reagiert und wollte sich kurzfristig darum kümmern. Bis gestern war da nichts passiert, trotz meiner Fristsetzung. Also hab ich nochmals höflichst angefragt und heute kam dann eine Reaktion in Form eines Anrufs des Werkstattleiters. Er wurde vorgeschickt , um mir mitzuteilen, das es im Einklang mit der Geschäftsleitung ein Entgegenkommen von 15 % auf die Teile gebe. Auch das habe ich abgelehnt, weil ich der Meinung bin, das mein Fall ein glasklarer Fall für die Gewährleistung wäre. Der Werkstattleiter argumentierte , das dieser Fall hier nicht zutreffen würde, denn das Fahrzeug wurde ja mit TÜV/AU und Inspektion übergeben. Ich bin der Meinung, das damit noch lange kein Beweiss erbracht wurde, der das Ausbleiben von Mängeln zum Zeitpunkt der Übergabe bestätigt.. Ich denke, diesen Beweiss kann nur ein Fahrzeugcheck eines externen Prüfers liefern und nicht eine Werkstatt von einem, der die Gewährlesitung zu erbringen hat. Auserdem - eine Inspektion prüft doch nicht den intakten Zustand von Steuerkette,Turbolader und Krümmer. Zumal es bei diesen Bauteilen keine direkten Auffälligkeiten hinsichtlich Defekt gibt. Der Defekt wurde allein bei der Ursachenforschung hinsichtlich Vibrationen festgestellt.

Während dieser telefonischen Diskussion mit dem Werkstattleiter , die ich als doch angenehm und sachlich empfand, kam dann versehentlich zur Sprache- das dieses 15 % Entgegenkommen eine freiwillige Leistung des Werkstattleiters wäre- es ist ein Entgegenkommen seinerseits und daher offensichtlich nicht in Absprache mit der Geschäftsleitung. Von diesen Entscheidungsträgern fühle ich mich mittlerweile nun ziemlich hingehalten. Und verarscht. Verarscht zum einen , weil mir durch diesen Händler ( allerdings andere Filiale ) vor dem Jaguar F-Pace ein Jaguar XF verkauft wurde mit einer Eigenschaft ( hier aktives Fahrwerk ), welches das Fahrzeug aber nicht aufwies. Darum wurde der Kauf auch gewandelt und im Zuge dessen mir der F-Pace angeboten.

Verarscht zum anderen ,weil man mir erzählte, das zum Beispiel die Steuerkettenlängung per Auslesen des Fehlerspeichers festgestellt worden wäre. Ist das so ? Keine Ahnung. Interessant ist nur, das ich heute selbst den Fehlerspeicher mal ausgelesen habe. Und er sagt - Null Fehler. Und er sagt- Fahrstrecke seit letztem Reset : 10480 km. Wenn aber im Dezember , während der Schadensfeststellung dieser Fehler ausgelesen worden sein soll, der auf die gelängte Steuerkette hinweissen soll- müsste dieser Fehler entweder noch im Fehlerspeicher drinstehen .Oder, wenn er gelöscht wurde - müsste bei der genannten Fahrstrecke seit Reset eine andere km Angabe drinstehen- denn die 10480 km sind die seit Kauf des Fahrzeugs bis heute.

Ich stehe nun also da- wollte mir über ein renomiertes und großes Autohaus einfach nur den Traum eines Jaguars erfüllen . Bin einmal hart gelandet ( Jaguar XF ) und wurde dank eines sehr rührigen Verkäufers wirklich gut aufgefangen- um mir nun solch ein Theater anzutun....

Fehler passieren , niemand checkt bis zur letzten Schraube ein Fahrzeug - das heisst, ich mache niemanden direkt verantwortlich, denn man kann eigentlich alles regeln. Aber den Kunden, mich - mit diesem Eigenanteil stehen zu lassen bei dieser ,für mich glasklaren ,Rechtslage - das ist schon heavy. Was wäre denn, es gäbe keine Garantieversicherung, dann bleibt im Gewährleistungsfall alles am Händler hängen. Ich biete denen doch schon an, sämtliche Möglichkeiten über die Garantieversicherung zu regeln, welche ich bezahlt habe bei Kauf des Fahrzeugs.

Ich raffe es einfach nicht.

 

Wie würdet Ihr Euch verhalten? Wie seht Ihr diese Situation? Bin ich eventuell auf dem Holzweg, weil ich irgendwas falsch verstehe ?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@StephanRE schrieb am 30. Januar 2020 um 15:13:33 Uhr:

...und genau diese Dinge kann ein Rechtsanwalt klären. vielleicht gibt es ein Schlupfloch für den TE. schließlich ist die Werkstatt 250 km weg und es geht darum ob es überhaubt ein Garantiefall ist. Dann bekommt die Werkstatt die Nachbesserungsmöglichkeit.

Aber genau da liegt eben das Problem: Ist es ein Garantiefall oder nicht. Auf die Lange Bank schieben kann man es nämlich nicht.

Und erneut schafft dieser User es nicht Garantie und Sachmängelhaftung auseinander zu halten und zieht die falschen schlüsse...

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und genau mit dieser Masche arbeiten diese Betrüger...

 

Oma giebt dem freundlichen Polizisten lieber Ihr sauererspartes nur damit sie Ihre Ruhe hat 8 und der nächste wartet schon an der Tür)

 

Tipp: VORHER erkundigen! Und je höher der betrag ist, umso vorsichtiger. Wird gern anders herum gemacht. die T-Shirts vom kik werden genaustens untersucht ob da nicht doch ein Fädchen raus schaut aber ein Auto für viele 1000€ wird blind gekauft bzw. verkauft.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 4. Februar 2020 um 08:59:07 Uhr:

Zitat:

@StephanRE schrieb am 31. Januar 2020 um 14:54:46 Uhr:

Die abgeschlossene garantieversicherung wird nen Teufel tun und etwas bezahlen. Die würden sich genauso auf die Sachmängelhaftung beziehen wie der Kunde.

Völliger Quatsch, die Versicherung zahlt gemäß ihren Bedingungen (dafür hat sie ja Kohle bekommen) und den Rest zahlt der Händler (das weiß der auch, normalerweise reicht das erste Anwaltsschreiben bzw. die Androhung eines selbigen).

@TE: Weißt du wie ein Zeilenumbruch funktioniert, dein Text ist wirklich abartig zu lesen.

Gruß Metalhead

Und genau DAS ist der Punkt: Die Versicherung zahlt nur für das, wofür sie abgeschlossen wurde. Eine vom Kunden abgeschlossene Versicherung zur Garantie zahlt eben nicht bei Gewährleistungssachen. da für ist der Händler zuständig. Ob der wiederrum sich dagegen abgesichert hat ist das Problem des Händlers. Der Kunde schließt eine Versicherung für Dinge ab, die nicht durch die Gewährleistung abgedeckt sind. andernfalls greift ja eben die gewährleistung und das wird diese versicherung bestimmt nicht zahlen.

Entgegen des Haupttenors der Meinungen sollte man auch den Punkt "neu für alt" nicht ganz unberücksichtigt lassen.

Wenn dat Ding jetzt vernünftig repariert wird, dann werden diese Teile die nächsten 80-100 Tkm nicht herumzicken. Stellt Euch doch mal vor, das wär alles erst nach 12 Monaten aufgetreten, dann würde der Käufer auf den kompletten 7T€ sitzen bleiben oder hätte einen Motorschaden mit weit mehr als 7T€ Schaden.

Ich find den Deal für beide Seiten eigentlich fair.

Moin,

Klar :D für den Verkäufer ist das ja auch fair - weil er am Ende wahrscheinlich noch Gewinn mit der Sache macht. Für den Käufer ist das keinesfalls fair, weil er ein HEILES/MÄNGELFREIES Auto gekauft hat, nicht bekommen hat, angelogen würde und jetzt noch draufzahlen soll. Wo ist das doch gleich fair? Da hätte er ja auch gleich 1500-7000€ mehr zahlen können und entsprechend besseres kaufen können.

Ne, das ist alles aber definitiv kein fairer Deal.

LG Kester

Sehe ich genauso. Fakt ist: Der Händler hat den TE ganz schön übern Tisch gezogen. Und "kulanterweise" hat er nicht ganz so fest gezogen und ein Kissen auf den Boden gelegt, damit der Aufprall nicht so weh tut.

getreu dem Motto: ...ich hau Dir auffe fresse, aber ich Schlag nicht so fest....

Wo bitte ist das fair?

Mein Vorschlag: Die 1.500,00 € unter Vorbehalt zahlen, damit das Auto repariert wird und im Anschluß vom Anwalt prüfen lassen und ggf. das Geld zurückfordern mit Zinsen usw.

Viellicht auch der Versicherung davon stecken:

Ist das korrekt das ich da 1.500,00 € Selbstbehalt zahlen muß?

Hat er über die Versicherung abgerechnet dann wird diese Antworten: Ja alles OK (oder so ähnlich) oder sie wird fragen: Welche Abrechnung? wir haben nix...

Fair ist zB, dass der Händler im Rahmen der Sachmängelhaftung eine Reparatur mit Gebrauchtteilen hinrotzen könnte, die mit Mühe und Not bis zum Ende der Beweislastumkehr hält und der TE jetzt im Gegenzug für 1500€ vielleicht eine fachgerechte Reparatur mit ggf. Neuteilen erwarten kann.

 

Die Einlassungen des StephanRE zur Sachmängelhaftung/Garantie sind mal wieder herrlich und kaum mit noch mehr Humor zu toppen

am 4. Februar 2020 um 15:16

Zitat:

@guruhu schrieb am 4. Februar 2020 um 15:59:37 Uhr:

Fair ist zB, dass der Händler im Rahmen der Sachmängelhaftung eine Reparatur mit Gebrauchtteilen hinrotzen könnte, die mit Mühe und Not bis zum Ende der Beweislastumkehr hält und der TE jetzt im Gegenzug für 1500€ vielleicht eine fachgerechte Reparatur mit ggf. Neuteilen erwarten kann.

Die Einlassungen des StephanRE zur Sachmängelhaftung/Garantie sind mal wieder herrlich und kaum mit noch mehr Humor zu toppen

Der TE könnte aber dir Garantieversicherung gar nicht in Anspruch nehmen. Bei 5800 Euro Schaden belaufen sich die internen Kosten vielleicht auf 50%. 2300 Euro werden schon von der Versicherung übernommen. Der Händler bleibt lediglich auf Kosten von 500 Euro sitzen.

Genau, der Mechaniker arbeitet für lau und sämtliche anderen Festkosten haben ja auch mit diesem Auftrag nix zu tun. Mann, bist Du meilenweit von der Realität weg.

Was hier auch immer vergessen wird. Die Versicherer verschenken zwar nichts, brauchen aber die Händler zum Absatz ihrer Produkte.

Zitat:

@Beulendoktor88 schrieb am 4. Februar 2020 um 16:16:36 Uhr:

Zitat:

@guruhu schrieb am 4. Februar 2020 um 15:59:37 Uhr:

Fair ist zB, dass der Händler im Rahmen der Sachmängelhaftung eine Reparatur mit Gebrauchtteilen hinrotzen könnte, die mit Mühe und Not bis zum Ende der Beweislastumkehr hält und der TE jetzt im Gegenzug für 1500€ vielleicht eine fachgerechte Reparatur mit ggf. Neuteilen erwarten kann.

Die Einlassungen des StephanRE zur Sachmängelhaftung/Garantie sind mal wieder herrlich und kaum mit noch mehr Humor zu toppen

Der TE könnte aber dir Garantieversicherung gar nicht in Anspruch nehmen. Bei 5800 Euro Schaden belaufen sich die internen Kosten vielleicht auf 50%. 2300 Euro werden schon von der Versicherung übernommen. Der Händler bleibt lediglich auf Kosten von 500 Euro sitzen.

Zitat:

@Beulendoktor88 schrieb am 4. Februar 2020 um 16:16:36 Uhr:

Zitat:

@guruhu schrieb am 4. Februar 2020 um 15:59:37 Uhr:

Fair ist zB, dass der Händler im Rahmen der Sachmängelhaftung eine Reparatur mit Gebrauchtteilen hinrotzen könnte, die mit Mühe und Not bis zum Ende der Beweislastumkehr hält und der TE jetzt im Gegenzug für 1500€ vielleicht eine fachgerechte Reparatur mit ggf. Neuteilen erwarten kann.

Die Einlassungen des StephanRE zur Sachmängelhaftung/Garantie sind mal wieder herrlich und kaum mit noch mehr Humor zu toppen

Der TE könnte aber dir Garantieversicherung gar nicht in Anspruch nehmen. Bei 5800 Euro Schaden belaufen sich die internen Kosten vielleicht auf 50%. 2300 Euro werden schon von der Versicherung übernommen. Der Händler bleibt lediglich auf Kosten von 500 Euro sitzen.

Ich weiß nicht, was du da für eine Rechnung aufmachst. Der TE könnte natürlich die Versicherung in Anspruch nehmen, so das Ereignis denn versichert ist. Dabei geht es nicht darum, ob ggf. hier eine Sachmängelhaftung greift, denn das ist regelmäßig egal, sondern lediglich, ob die Baugruppen durch die Garantievereinbarungen abgedeckt sind. Dann hat der TE vollkommene Dispositionsfreiheit. Nicht selten ist es der klügere Weg die Garantie in Anspruch zu nehmen. Wenn keine (oder eine geringe) Zuzahlung entsteht, bekommt man den Wagen vom fachhändler mit Fachneuteilen repariert und nicht von Alis Hinterhofbude zusammengepfuscht.

am 4. Februar 2020 um 16:06

Die Versicherung übernimmt doch 40%, das sind 2300€. Der TE soll die restlichen 60% zahlen, die erwähnten 3500€. Also beläuft sich die Gesamtrechnung auf 5800€.

Die Rechnung basiert aber auf den Preisen für den Endkunden. Der Händler zahlt keine 800 Euro für den Turbolader und der Mechaniker kosten den keine 80-100 € die Stunde. Deswegen halte ich 2800-2900 € , die dem Händler insgesamt entstehen würden für realistisch. Davon werden eben 2300 dank der Versicherung des TE übernommen. Jetzt noch die Gewährleistung zu verweigern und vom TE 3500 Euro wollen grenzt schon an skrupelloser Abzocke für mich

Deine Rechnung hat mehrere Fehler.

 

Zitat:

@Beulendoktor88 schrieb am 4. Februar 2020 um 17:06:28 Uhr:

Die Versicherung übernimmt doch 40%, das sind 2300€. Der TE soll die restlichen 60% zahlen, die erwähnten 3500€. Also beläuft sich die Gesamtrechnung auf 5800€.

Die Rechnung basiert aber auf den Preisen für den Endkunden. Der Händler zahlt keine 800 Euro für den Turbolader und der Mechaniker kosten den keine 80-100 € die Stunde. Deswegen halte ich 2800-2900 € , die dem Händler insgesamt entstehen würden für realistisch. Davon werden eben 2300 dank der Versicherung des TE übernommen. Jetzt noch die Gewährleistung zu verweigern und vom TE 3500 Euro wollen grenzt schon an skrupelloser Abzocke für mich

Moin,

Nein, hat sie nicht, denn entsprechend der Schilderung handelt es sich offenbar um einen Jaguarhändler oder zumindest um einen, der sich auf den Handel mit Jaguar spezialisiert hat. Entsprechend hat er entsprechende Konditionen und kann die Arbeit auslastungsbezogen platzieren. Bei jedem, der sowas als Auftrag bei einem Dritten platzieren muss - stimmt, da passt die Kalkulation nicht. Aber ist hier mit ziemlicher Sicherheit nicht der Fall. Und - soll grundsätzlich auch nicht das Problem des Käufers sein. Dazu gibt es Verbraucherschutzrecht schließlich!

Dementsprechend läuft auch die Billigrumpfrutschreparaturannahme ins Leere. Das Auto ist 3-4 Jahre alt. Da ist das schlicht nicht sachgerecht und würde im Rechtsstreit entsprechend negative Auswirkungen haben.

Tatsächlich wäre das erste, was ich nachdem der Fall erledigt ist - wäre mich schriftlich über den Händler bei Jaguar Deutschland beschweren - mit dem Verhalten gewinnt man nämlich keine Marktanteile. Das Verhalten ist absolut Kundenunfreundlich.

LG Kester

Das alles hilft Dir aber nicht wirklich.

Eine Garantieversicherung übernimmt i.d.R. prozentual aufgrund der Laufleistung 40-100% Material und 100% Lohn. Evt. gibt es vereinbarte Höchstsummen je Baugruppe, dazu müsste man die genauen Versicherungsbedingungen kennen.

Ich finde die angestrebte Lösung einer fachgerechten Reparatur mit der Kostenbeteiligung nicht die Allerschlechteste.

 

 

 

Zitat:

@Rotherbach schrieb am 4. Februar 2020 um 19:41:59 Uhr:

Moin,

Nein, hat sie nicht, denn entsprechend der Schilderung handelt es sich offenbar um einen Jaguarhändler oder zumindest um einen, der sich auf den Handel mit Jaguar spezialisiert hat. Entsprechend hat er entsprechende Konditionen und kann die Arbeit auslastungsbezogen platzieren. Bei jedem, der sowas als Auftrag bei einem Dritten platzieren muss - stimmt, da passt die Kalkulation nicht. Aber ist hier mit ziemlicher Sicherheit nicht der Fall. Und - soll grundsätzlich auch nicht das Problem des Käufers sein. Dazu gibt es Verbraucherschutzrecht schließlich!

Dementsprechend läuft auch die Billigrumpfrutschreparaturannahme ins Leere. Das Auto ist 3-4 Jahre alt. Da ist das schlicht nicht sachgerecht und würde im Rechtsstreit entsprechend negative Auswirkungen haben.

Tatsächlich wäre das erste, was ich nachdem der Fall erledigt ist - wäre mich schriftlich über den Händler bei Jaguar Deutschland beschweren - mit dem Verhalten gewinnt man nämlich keine Marktanteile. Das Verhalten ist absolut Kundenunfreundlich.

LG Kester

Moin,

Ja Du - weil du Händler bist. Und ein Kunde, der bei sowas Ja sagt - für dich eine WinWin Situation darstellt. Der Gesetzgeber sieht es aber eben anders.

Wenn du einen Cheeseburger bestellst und bezahlst - aber nur einen Hamburger bekommst, deshalb reklamierst - willst du ja für die Scheibe Käse ja auch nicht nochmal 20 Cent nachträglich bezahlen.

Was ich damit sagen will - der Händler hat nicht geliefert, was gekauft wurde und vorbei. Schließlich waren die Mängel bereits bei Lieferung vorhanden, das Auto hätte so gar nicht erst ausgeliefert werden dürfen. Das Auto ist ja nicht erst 4 Monate später kaputt gegangen. Da könnte ich mir durchaus auch eine etwas andere Modalität vorstellen und durchaus einen gewissen Teil Übernahme argumentieren, wenn dafür die Reparaturleistung entsprechend besser wäre. Aber so? Der VK hat doch von Anfang an gezockt und probiert wen zum Abzocken zu finden. Das kann man doch beim besten Willen nicht noch belohnen.

LG Kester

Ich habe Dir das schonmal ausführlich erklärt. Wären in diesem Lande nur Kunden wie Du unterwegs, dann gäbe es gar keinen Gebrauchtwagen mehr vom Händler zu kaufen.

Einen Vorsatz seh ich hier noch lange nicht, so wie Du ihn jedem Händler von vornherein unterstellst.

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