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Fahrzeug gekauft,Gewährleistung - großes Problem

Themenstarteram 29. Januar 2020 um 23:23

Hallo Zusammen :-)

Admin - keine Ahnung, ob ich hier richtig bin- zur Not bitte verschieben- Danke -)

Ich wende mich mit einem Problem mal an Euch mit der Frage, wie Ihr damit umgehen würdet. Ich habe meinen F -Pace seit Juli 2019 als Gebrauchten gekauft. Schon damals beim Kauf fiel mir der extrem vibrationsreiche Leerlauf auf, welcher selbst das Gaspedal,Motorhaube u.a. zum klingeln bringt. Mir wurde da gesagt, ich wäre vom 6 Zylinder verwöhnt und der Motor wäre auch kalt. Nunja - ich habs geglaubt und hab versucht, mich dran zu gewöhnen. Doch irgendwann hab ich mich nicht mehr damit abfinden wollen und hab mal bissel recherchiert, ob das bei diesem Motor normal wäre. Wo doch dieser Ingenium -Motor bei seiner Kontruktion direkt auf Optimierung des NVH-Verhaltens (Noise, Vibration, Harshness) zielen sollte. Auf der Suche nach Ursache dieser Vibrationen bin ich u.a. auch auf die von KfzPower in einem anderen Forum und hier in einem anderen Threat genannte Service-Aktion gestoßen und habe dazu meinen Händler angefragt. Das war im Dezember 2019 . Bis dahin bin ich knapp 8000 km mit dem Auto gefahren. Ende Dezember war dann Termin beim Händler, 2 Stunden später das Ergebniss: Turbolader defekt, Abgaskrümmer gerissen, Steuerkette gelängt.... Das bei einem Checkheftgepflegtem Langläufer ( knapp 100tkm innerhalb 3 Jahre ) . Nun gut , es gibt ja Gewährleistung und eine Garantieversicherung ( Baugruppenversicherung ) . Dachte ich. Der Händler ist nunmehr der Meinung, das er mir das Auto nur über die Garantieversicherung repariert. Hierbei bleibe ich auf einem Eigenanteil von knapp 3500 Euro sitzen, da die Versicherung nur zu 40 % Teilepreis und Arbeitslohn übernimmt. Die Übernahme dieses Eigenanteils habe ich abgelehnt und auf die Gewährlesitung verwiesen. Der Werkstattmeister konnte hierzu natürlich keine Aussage treffen - das muss mit der Geschäftsleitung geklärt werden. Vorsorglich hatten wir einen Reparaturtermin für Ende Januar ausgemacht, also gab es eine Zeit von 3 Wochen zur Klärung der Sachlage. Es kam zu keiner Klärung, es war quasi Funkstille. Am Vorabend des Reparaturtermins wurde mir immerhin mitgeteilt, das es immernoch keine Aussage hinsichtlich Kostenübernahme im Rahmen der Gewährleistung gibt und somit wurde der erste Reparaturtermin Mitte Januar gecancelt. Wenigstens war die Info darüber an mich löblich, denn ich wäre immerhin 250 km umsonst dort hin gefahren. Daraufhin habe ich nochmal per Mail auf meinen Standpunkt verwiesen mit einer Fristsetzung , zu der zumindest eine rechtsmittelfähige Aussage getroffen werden soll. Per Mail deswegen, weil der mir zugewiesene Ansprechpartner und hier Verkaufsleiter telefonisch nicht erreichbar war bzw. sich eventuell auch verleugnen lies. Immerhin hatte er innerhalb 10 Minuten auf meine Mail reagiert und wollte sich kurzfristig darum kümmern. Bis gestern war da nichts passiert, trotz meiner Fristsetzung. Also hab ich nochmals höflichst angefragt und heute kam dann eine Reaktion in Form eines Anrufs des Werkstattleiters. Er wurde vorgeschickt , um mir mitzuteilen, das es im Einklang mit der Geschäftsleitung ein Entgegenkommen von 15 % auf die Teile gebe. Auch das habe ich abgelehnt, weil ich der Meinung bin, das mein Fall ein glasklarer Fall für die Gewährleistung wäre. Der Werkstattleiter argumentierte , das dieser Fall hier nicht zutreffen würde, denn das Fahrzeug wurde ja mit TÜV/AU und Inspektion übergeben. Ich bin der Meinung, das damit noch lange kein Beweiss erbracht wurde, der das Ausbleiben von Mängeln zum Zeitpunkt der Übergabe bestätigt.. Ich denke, diesen Beweiss kann nur ein Fahrzeugcheck eines externen Prüfers liefern und nicht eine Werkstatt von einem, der die Gewährlesitung zu erbringen hat. Auserdem - eine Inspektion prüft doch nicht den intakten Zustand von Steuerkette,Turbolader und Krümmer. Zumal es bei diesen Bauteilen keine direkten Auffälligkeiten hinsichtlich Defekt gibt. Der Defekt wurde allein bei der Ursachenforschung hinsichtlich Vibrationen festgestellt.

Während dieser telefonischen Diskussion mit dem Werkstattleiter , die ich als doch angenehm und sachlich empfand, kam dann versehentlich zur Sprache- das dieses 15 % Entgegenkommen eine freiwillige Leistung des Werkstattleiters wäre- es ist ein Entgegenkommen seinerseits und daher offensichtlich nicht in Absprache mit der Geschäftsleitung. Von diesen Entscheidungsträgern fühle ich mich mittlerweile nun ziemlich hingehalten. Und verarscht. Verarscht zum einen , weil mir durch diesen Händler ( allerdings andere Filiale ) vor dem Jaguar F-Pace ein Jaguar XF verkauft wurde mit einer Eigenschaft ( hier aktives Fahrwerk ), welches das Fahrzeug aber nicht aufwies. Darum wurde der Kauf auch gewandelt und im Zuge dessen mir der F-Pace angeboten.

Verarscht zum anderen ,weil man mir erzählte, das zum Beispiel die Steuerkettenlängung per Auslesen des Fehlerspeichers festgestellt worden wäre. Ist das so ? Keine Ahnung. Interessant ist nur, das ich heute selbst den Fehlerspeicher mal ausgelesen habe. Und er sagt - Null Fehler. Und er sagt- Fahrstrecke seit letztem Reset : 10480 km. Wenn aber im Dezember , während der Schadensfeststellung dieser Fehler ausgelesen worden sein soll, der auf die gelängte Steuerkette hinweissen soll- müsste dieser Fehler entweder noch im Fehlerspeicher drinstehen .Oder, wenn er gelöscht wurde - müsste bei der genannten Fahrstrecke seit Reset eine andere km Angabe drinstehen- denn die 10480 km sind die seit Kauf des Fahrzeugs bis heute.

Ich stehe nun also da- wollte mir über ein renomiertes und großes Autohaus einfach nur den Traum eines Jaguars erfüllen . Bin einmal hart gelandet ( Jaguar XF ) und wurde dank eines sehr rührigen Verkäufers wirklich gut aufgefangen- um mir nun solch ein Theater anzutun....

Fehler passieren , niemand checkt bis zur letzten Schraube ein Fahrzeug - das heisst, ich mache niemanden direkt verantwortlich, denn man kann eigentlich alles regeln. Aber den Kunden, mich - mit diesem Eigenanteil stehen zu lassen bei dieser ,für mich glasklaren ,Rechtslage - das ist schon heavy. Was wäre denn, es gäbe keine Garantieversicherung, dann bleibt im Gewährleistungsfall alles am Händler hängen. Ich biete denen doch schon an, sämtliche Möglichkeiten über die Garantieversicherung zu regeln, welche ich bezahlt habe bei Kauf des Fahrzeugs.

Ich raffe es einfach nicht.

 

Wie würdet Ihr Euch verhalten? Wie seht Ihr diese Situation? Bin ich eventuell auf dem Holzweg, weil ich irgendwas falsch verstehe ?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@StephanRE schrieb am 30. Januar 2020 um 15:13:33 Uhr:

...und genau diese Dinge kann ein Rechtsanwalt klären. vielleicht gibt es ein Schlupfloch für den TE. schließlich ist die Werkstatt 250 km weg und es geht darum ob es überhaubt ein Garantiefall ist. Dann bekommt die Werkstatt die Nachbesserungsmöglichkeit.

Aber genau da liegt eben das Problem: Ist es ein Garantiefall oder nicht. Auf die Lange Bank schieben kann man es nämlich nicht.

Und erneut schafft dieser User es nicht Garantie und Sachmängelhaftung auseinander zu halten und zieht die falschen schlüsse...

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am 30. Januar 2020 um 16:04

Wenn ich das hier lese sollte der TE einen Anwalt damit beauftragen. Ohne kommt er nicht mehr weiter, das Autohaus hat ein dickes Fell und da muss der Anwalt ein Loch reinhauen.

Moin,

Klar könnte man das Auto irgendwo reparieren lassen - will man den Händler aber am Schlawittchen behalten - entweder mit schriftlicher Zusage des Händlers oder nach vorheriger Absprache mit einem Rechtsanwalt, damit man den Händler dadurch nicht unbeabsichtigt aus der Sachmangelhaftung rausbringt. Denn ein Verbringen zum VK ist hier ja aktuell nicht unzumutbar, als das man dem VK die Nachbesserung versagen müsste. Also Vorsicht bei solchen Überlegungen.

LG Kester

Ein Anwalt ist tatsächlich keine schlechte Idee. Es gibt jetzt mehrere Lösungswege, je nachdem ob der TE den Wagen behalten will oder nicht. Da der Händler nicht wirklich kooperativ ist, sehe ich auch kein Problem damit die Kosten des Anwalts als Verzugsschaden geltend zu machen

Iich staune ja dass du mit dem offenbar nicht ganz unerheblichen Schaden weiterhin fährst? (offenbar hast ja nach Diagnose das Auto wieder nach Hause gefahren und würdest ggf auch zur Reperatur wieder hinfahren)

Iich denk bei der geschichte solltest dir einen Anwalt nehmen.

Mach dir eine Timeline wann was geschehen ist. Dann sollte er wissen welche Art Brief er jetzt aufsetzt.

" Ich biete denen doch schon an, sämtliche Möglichkeiten über die Garantieversicherung zu regeln, welche ich bezahlt habe bei Kauf des Fahrzeugs."

Du mußt klar trennen zwischen Gewährleistung und deiner Gebrauchtwagengarantie/Garantieversicherung.

Ziel von letzterer ist es nicht Forderungen aus Gewährleistung abzudecken. Sprich Schäden die bei Kauf vorhanden waren deckt diese sicherlich nicht ab.

Also "bietest" du ihnen besser gar nichts an.

->entweder ist es Gewährleistung dann hat der Händler dafür geradezustehen

->oder es ist keine dann kannst gucken ob deine Garantie für diese oder jene Baugruppe greift und wie hoch die Zuzahlung ist.

Eine Garantieversicherung ist nicht dafür da, dass sich der Händler aus seiner Gewährleistung windet, vor allem nicht die ersten 6 Monate.

Ich denke mit Brief vom Anwalt und entsprechender Fristsetzung kommt da auch Bewegung in die Sache. Entweder der Händler versucht es auszusitzen und wartet auf Klage oder aber er beginnt zu reagieren, weil er merkt dass du offenbar bereit bist Geld für die rechtliche Durchsetzung deiner Ansprüche in die Hand zu nehmen (auszugeben oder ggf vorzuschießen je nachdem was am Ende halt rauskommt).

->sollte der Händler reparieren wird er wohl das Auto bei dir abholen. schon allein um weitere Schäden zu vermeiden (die ja durchaus auftreten können, wenn man das Auto auf eigener Achse überführt).

->nach erfolglosen Nachbesserungsversuchen(3) kann man schauen wie es weitergeht. eine Wandlung erwirken, eine Reperatur in einer anderen Werkstatt und versuchen sich die Kosten wiederzuholen usw.

->klar kannst auch so über eine Rückabwicklung verhandeln aber zum jetzigem Zeitpunkt wird der Händler darüber vermutlich lachen.

Daher mach den Weg zum Anwalt, bis zur Klage kommt es sicher nur in seltenen Fällen meist wird man sich irgendwie einigen. Eine Diagnose liegt ja offenbar schon vor - das spart dir mit Glück den Weg zum Sachverständigen.

----------------

es sind übrigens zwei völlig verschiedene paar schuhe wenn ich bei probefahrt etwas ungewöhnliches wahrnehme und der händler mit einen motor oder getriebeschaden oder auch irgendwelche konkreten baugruppen als beschädigt in den kaufvertrag schreibt und ich somit bewußt ein fahrzeug mit mängeln kaufe oder ob ich bei der probefahrt eine geräuschkulisse habe und darauf angesprochen mir der händler erzählt das wäre normal. in letzterem fall und der nun stattgefundenen diagnose darf man wohl davon ausgehen, dass bei kauf schon ein entsprechender mangel vorhanden war (und in den ersten 6 moanten muss man das auch nicht beweisen)

natürlich hätte man besser ohne das geräusch gar nicht erst gekauft aber hinterher ist man immer schlauer.

am 31. Januar 2020 um 13:03

Die Versicherung interessiert nicht ob da irgendwelche Gewährleistungsansprüche bestehen. Das versicherte Auto hat einen Mangel. Die Versicherung zahlt einen bestimmten Beitrag davon. Natürlich hat der Händler was davon. Die Versicherung übernimmt einen Großteil der Kosten die sonst der Händler hätte. Hier profitiert der Händler gleich doppelt. Einmal weil er die Kosten an die Versicherung weiterreichen kann und einmal weil er der Versicherung die kosten weiter reicht die dem Kunden entstehen würden.

 

Der Kostenvoranschlag für den Endkunden beläuft sich auf ~ 5800 Euro wenn ich mich nicht verrechnet habe. Davon übernimmt die Versicherung 2.300 €.

Die internen Kosten für das Autohaus würden sich im Gewährleistungsfall wahrscheinlich gerade mal die Hälfte betragen. Also 2.900 Euro. Dank der Versicherung die der TE bezahlt hat, bleibt so das Autohaus auf Kosten von 600 Euro sitzen, statt 2.900. Jetzt wollen sie aber noch 3500 Euro vom TE. Somit würde das Autohaus nicht nur kein Cent bezahlen, sondern auch noch 2.900 Euro an der ganzen Sachen verdienen, Statt 2.900 Euro auszugeben. Und das beim klaren Gewährleistungsfall.

Die abgeschlossene garantieversicherung wird nen Teufel tun und etwas bezahlen. Die würden sich genauso auf die Sachmängelhaftung beziehen wie der Kunde.

 

denn Merke: KEINE Versicherung zahlt freiwillig.

 

Die Händler selbst schließen aber meist eine Versicherung ab um für Garantiefälle zu haften. das ist aber etwas wo der Kunde nix mit zu tun hat. Der Händler zahlt da in der Regel auch eine Pauschale für. Die zahlt dann bei echten sog. Garantiefällen.

Moin,

Das kommt massiv drauf an, was und wie da etwas geschildert wird. Die Versicherer schicken nicht für jeden Schaden einen Ermittler rum. Da schildert der Betrieb der Versicherung - Fahrzeug war bei Verkauf unauffällig, den Schaden können wir uns nach so kurzer Zeit nicht erklären, schon wird die Versicherung in 90% der Fälle zahlen.

LG Kester

am 31. Januar 2020 um 14:19

Aha. Woher weißt du das? Weißt du welche Versicherung abgeschlossen wurde und was drin steht? In welchen Absatz der Garantieversicherung steht das? Sowas habe ich bis jetzt nicht gesehen .

:D

Und welche Versicherung schließen Händler ab die alle Gewährleistungsansprüche übernimmt? Kläre uns doch mal auf. :D

Mensch Stefan :D

Themenstarteram 3. Februar 2020 um 20:08

Hallo Zusammen :-)

Danke erstmal für die zahlreichen Anmerkungen . Grundsätzlich eine Anmerkung - es ist kein Mangel im Kaufvertrag festgehalten worden, das Auto wurde mir formal Mängelfrei übergeben. Ich gehe generell mit Eurer Meinung mit - das sich hier der Händler aus der Verantwortung bzw. Zahlungspflicht drücken will und erstmal schaut, wie weit ich in dieser Sache gehen will. Und genau das ist der Knackpunkt. Ich habe jetzt ein Fahrzeug an der Backe mit diagnostizierten Schäden, welche ein Weiterfahren bis zur Klärung zu einem Vabanquespiel werden lässt. ( Steuerkette springt ja gern mal über bei einer vorhandenen Längung. ) Ich habe seit Treatherstellung noch öfters Kontakt mit dem Händler ( Mail,Telefon ) gehabt. Die Rechnung beläuft sich gemäß vorläufigen Kostenvoranschlag auf über 7000 Euro. Da fallen wohl noch mehr an Teilen rein als nur der Turbo,Steuerkette usw... Man machte mir das " Friss oder Stirb " Angebot von 1500 Euro Eigenanteil , welchen ich zu übernehmen hätte . Andernfalls würden sie es drauf ankommen lassen . Nunja- angesichts des vielleicht nicht 100 Prozentig klaren Ausgang der Geschichte hinsichtlich Bewertung und Zeitpunkt lenke ich ein und nehme das so an. Ich kann und will mir nicht erlauben, noch länger unbehandelt das Fahrzeug zu bewegen . Ich habe, wie schon erwähnt, das Fahrzeug zu einem sehr sehr guten Kurs bekommen . Wären damals statt dessen der Kaufpreis um 1500 EUro höher gewesen, ich hätte trotzdem gekauft. Das Auto steht ja auch Top da, nur halt mit den beschriebenen Problemen. Und erst Recht hätte ich es gemacht, wenn es heisst - das Auto mit Ersatz von Turbo,Steuerkette,Hydrolager, Abgaskrümmer incl. ganzer Leitungen, Nockenwellenstirnrad usw. für 1500 Euro mehr... Ja, ich hätte große Lust, den Händler richtig hart zu fi.... aber ich will einfach nur Ruhe in das Thema bringen. 1 Monat später und ich würde auf den kompletten Eigenanteil sitzen bleiben... da ich dann aus der Beweisslastumkehr raus bin... Ich meine, es steckt niemand drin in so einem Auto.... was da im einzelnen gemacht wird, müssen die Profis hier anbringen. Aber ich bin jemand, der jemanden Fehler zugesteht , sofern man ordentlich dann damit umgeht. Das ein Autohaus soooo groß werden konnte mit so einer dezenten Kundenbetreuung, das wundert mich schon. Der F-Pace war eigentlich als Sprungbrett gedacht , da ich Null Erfahrung mit englischen Fahrzeugen hatte. Das große Ziel ist ein RR Velar, aber offensichtlich zieht die Aussicht auf einen entsprechenden Verkauf auch nicht , sonst würde es nicht diesen Umgang mit der Problematik geben.

Vielen Dank an Euch für die doch sehr guten Ratschläge !!

LG

So ganz hast das mit der Gewähr immer noch nicht begriffen. Da empfehle ich dir mal das www dazu zu bemühen. Dann wird man auch mal schlau raus.

Ob ich das so gemacht hätte weiß nicht, denn ich lass mir son Scheiß nicht gefallen und schon gar nicht lass ich mich erpressen.

Vielleicht ist es der schnellere Weg, vielleicht auch der Bessere aber ich gebe dir jetzt noch einen Rat.

Halte sehr genau schriftlich fest was jetzt an dem Motor genau alles gemacht werden soll. Erst dann gibst du die Nachbesserung entsprechend frei und du bezahlst erst die 1500 wenn alles auch einwandfrei läuft und er dir alle getauschten Teile vor die Füße gelegt hat. Und wenn du ganz sicher gehen willst gehtst du vorher zu einem Motorprofi und lässt den Motor noch mal checken.

Themenstarteram 3. Februar 2020 um 20:30

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 3. Februar 2020 um 21:22:45 Uhr:

So ganz hast das mit der Gewähr immer noch nicht begriffen. Da empfehle ich dir mal das www dazu zu bemühen. Dann wird man auch mal schlau raus.

Ob ich das so gemacht hätte weiß nicht, denn ich lass mir son Scheiß nicht gefallen und schon gar nicht lass ich mich erpressen.

Vielleicht ist es der schnellere Weg, vielleicht auch der Bessere aber ich gebe dir jetzt noch einen Rat.

Halte sehr genau schriftlich fest was jetzt an dem Motor genau alles gemacht werden soll. Erst dann gibst du die Nachbesserung entsprechend frei und du bezahlst erst die 1500 wenn alles auch einwandfrei läuft und er dir alle getauschten Teile vor die Füße gelegt hat. Und wenn du ganz sicher gehen willst gehtst du vorher zu einem Motorprofi und lässt den Motor noch mal checken.

Manchmal ist es besser , einer Prügelei aus dem Weg zu gehen - auch wenn man große Lust dazu hätte und der große Bruder mit dabei wäre ....

Aber Dein guter Rat ist gut und ich werde den aufgreifen ! Das Vorlegen der defekten Teile hatte ich auf dem Zettel, wobei man mir da ja ne x-beliebige Kette vorlegen könnte ... zumindest die Teilenummer vom aktuellen Turbolader habe ich vermerkt. Und wenn es nicht so läuft wie gedacht, habe ich zumindest ein Auto, womit ich beruhigt fahren kann, während ich dann ( mit anwaltlicher Hilfe ) zur Nachbesserung 2 und eventueller Wandlung schreiten kann.

Viel Glück bei der Geschichte und halte uns auf dem Laufenden.

Moin,

Bei einem Anwalt bzgl. Beratung gewesen? Mit dem Mal über das "Angebot" gesprochen? Da hier Recht eindeutig ein Gewährleistungsfall vorliegt - geht ziemlich sicher auch nach zahlen der 1500€ etwas, da man Gesetz eben nicht brechen kann, indem man einfach irgendwas macht. Immerhin wirst du ja wegen des drohenden Defekts auch etwas benötigt.

LG Kester

Zitat:

@StephanRE schrieb am 31. Januar 2020 um 14:54:46 Uhr:

Die abgeschlossene garantieversicherung wird nen Teufel tun und etwas bezahlen. Die würden sich genauso auf die Sachmängelhaftung beziehen wie der Kunde.

Völliger Quatsch, die Versicherung zahlt gemäß ihren Bedingungen (dafür hat sie ja Kohle bekommen) und den Rest zahlt der Händler (das weiß der auch, normalerweise reicht das erste Anwaltsschreiben bzw. die Androhung eines selbigen).

@TE: Weißt du wie ein Zeilenumbruch funktioniert, dein Text ist wirklich abartig zu lesen.

Gruß Metalhead

am 4. Februar 2020 um 10:15

Hier hat es leider wieder einmal ein Verkäufer geschafft den Käufer über den Tisch zu ziehen. Schade :(

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