Fahrzeug Beschädigung durch Hausmeister Service
Hallo liebe Gemeinde,
meine Frage ist keinen Fahrzeugtyp zuzuordnen und vielleicht schon jemand Erfahrung mit solch einen Fall.
Am Wochenanfang war der Hausmeisterservice bei uns und hat auf dem Hof mit dem Rasenkantenmäher Unkraut beseitigt. Dabei wurde mein parkendes Auto beschädigt. Die Scheibe der Fahrertür hat einen Riss, was ich gestern feststellte, als ich das Auto benutzte. Wie ist das jetzt Versicherungstechnisch zu regeln?
Für den Stellplatz zahle ich Miete und nehme an, dass die Gebäudeversicherung/Haftpflicht des Hausbesitzers dafür aufkommen muss, da ja von ihm der Service beauftragt wurde?
Oder muss ich mich an den Hausmeisterservice persönlich wenden, der den Schaden verursacht hat?
129 Antworten
Zitat:
@eva-roxi schrieb am 11. Juli 2024 um 11:54:48 Uhr:
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 11. Juli 2024 um 11:48:59 Uhr:
Fraglich, ob es überhaupt ein Steinschlag ist. Lässt sich das Schadenbild einem Mähwerkzeug zuordnen?Welche Schäden machen Mähwerkzeuge??????? Finger ab, Fuß kaputt oder was.
Die Geräte arbeiten für den von Dir geschilderten Einsatzbereich mit schnell rotierenden Nylonfäden. Ein ungeschickter Arbeiter könnte die Scheibe mit dem Schneidkopf berührt haben. Alternativ mit dem rückwärtig gelegenen Motor aus der Bewegung heraus.
Wenn Dir an sachlicher Unterstützung nicht gelegen ist und Du selbst nicht willens bist nur ein bisschen mitzudenken, kann hier auch zu.
Zitat:
@eva-roxi schrieb am 11. Juli 2024 um 11:13:48 Uhr:
Ich habe nun mal meine Teilkasko kontaktiert und die würden zahlen
Richtig. Glasschäden werden unabhängig von der Ursache bezahlt.
Zitat:
@eva-roxi schrieb am 11. Juli 2024 um 12:01:15 Uhr:
Da ist nichts zu konstruieren. Schau dir das Bild an. Der Hof wird regelmäßig an den Rändern vom Unkraut befreit. Das Auto steht genau in Flugrichtung der Steine.Das ist sehr gut nachvollziehbar.
Nachvollziehbar ist, dass es so gewesen sein könnte. Nicht, dass es so gewesen ist. Den Nachweis musst Du aber führen: Du musst konkret nachweisen, wer (Firma oder Person) wann genau was gemacht hat und so den Schaden verursacht hat.
Müsste ich hier ein Gutachten erstellen, würde bei der Schadenursache stehen, dass die Mäharbeiten als Ursache nicht auszuschließen sind. Mehr nicht. Und auf Basis dieses Gutachtens würde die Versicherung die Haftung ablehnen.
Zur Einordnung:
"nicht auszuschließen" ist die zweitschwächste Form, dass der Schaden so eingetreten sein könnte. Fängt an bei "mit Sicherheit" über "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit", "mit hoher Wahrscheinlichkeit" etc. Die scshwächste Form wäre, dass es auszuschließen ist. Das kann man hier auch nicht...
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Zitat:
@eva-roxi schrieb am 11. Juli 2024 um 11:29:33 Uhr:
Zitat:
@friesek schrieb am 11. Juli 2024 um 09:35:05 Uhr:
Wenn er am Montag keine Nachricht hinterlassen hat, versucht hat dich zu kontaktieren oder der Hausmeisterservice dich nicht kontaktiert hat, kannst du einen Haken an die Sache machen. Da liegen 2 Tage dazwischen, mal grob gesagt.Wahrscheinlich hat der Verursacher es gar nicht bemerkt.
Ich weiß jetzt nicht wie das bei dir/euch ist. Bei uns hängt immer ein Zettel aus, wenn gemäht wird. Das die Autos weg sollen. Kommt von der Wohnungsgesellschaft. Weiß auch nicht inwieweit die evtl. zu einer Ankündigung verpflichtet sind!? Hing ein Zettel aus?
In meinem Fall hatte die Gemeindeverwaltung gezahlt, da deren Bauhof auf den Grünflächen zwischen den parkenden Autos gemäht hatte. Da gab es aber niemanden dazwischen und der Fall war klar.
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 11. Juli 2024 um 11:48:59 Uhr:
Fraglich, ob es überhaupt ein Steinschlag ist. Lässt sich das Schadenbild einem Mähwerkzeug zuordnen?
Also ich kenne solche Schäden an Hausfassaden und auch vom Fahrzeug. Bei beiden war eindeutig ein Stein schuld der durch die Rotation des Messers bzw. dem Nylonband am Trimmer herumgeschleudert wurde.
Zitat:
@friesek schrieb am 11. Juli 2024 um 13:34:28 Uhr:
Zitat:
@eva-roxi schrieb am 11. Juli 2024 um 11:29:33 Uhr:
Wahrscheinlich hat der Verursacher es gar nicht bemerkt.
Ich weiß jetzt nicht wie das bei dir/euch ist. Bei uns hängt immer ein Zettel aus, wenn gemäht wird. Das die Autos weg sollen. Kommt von der Wohnungsgesellschaft. Weiß auch nicht inwieweit die evtl. zu einer Ankündigung verpflichtet sind!? Hing ein Zettel aus?
Der Hausbesitzer hat den Service übertragen und die kommen einfach vorbei. Man bekommt es oftmals gar
nicht mit, wenn die da waren.
Zitat:
@ktown schrieb am 11. Juli 2024 um 15:19:49 Uhr:
Also ich kenne solche Schäden an Hausfassaden und auch vom Fahrzeug. Bei beiden war eindeutig ein Stein schuld der durch die Rotation des Messers bzw. dem Nylonband am Trimmer herumgeschleudert wurde.
Das Schadenbild sieht von aussen und insbesondere von innen schon sehr komplex aus. Der Anstoßpunkt wirkt 2-teilig und ist für einen normalgroßen Mann über Hüfthöhe. Da wäre ein Kontakt mit dem rückwärtigen Ende der Motorsense denkbar („nicht auszuschließen“😉).
Wenn die TK sowieso zahlt ist es letztlich egal.
Sieht doch eher aus als wenn ein Steinchen dagegen geflogen ist. Vielleicht aufgewirbelt durch das Rasenkantenmähen.
Könnten aber auch Kinder gewesen sein, die gegen einen kleinen Stein getreten haben. Die Schuldfrage wird man so nicht klären können. Du hast es weder aktiv beobachtet, noch gibt es Zeugen oder einen Kamerabeweis. Kann auch gut sein, dass der Verursacher das gar nicht mitbekommen hat (Gehörschutz drauf, lautes Gerät, etc.). Der ist sich vitl. gar nicht seiner Schuld bewusst.
Der Vermieter haftet hier nicht.
Zitat:
Zitat:
@eva-roxi schrieb am 11. Juli 2024 um 11:54:48 Uhr:
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 11. Juli 2024 um 11:48:59 Uhr:
Fraglich, ob es überhaupt ein Steinschlag ist. Lässt sich das Schadenbild einem Mähwerkzeug zuordnen?Welche Schäden machen Mähwerkzeuge??????? Finger ab, Fuß kaputt oder was.
Die Geräte arbeiten für den von Dir geschilderten Einsatzbereich mit schnell rotierenden Nylonfäden. Ein ungeschickter Arbeiter könnte die Scheibe mit dem Schneidkopf berührt haben. Alternativ mit dem rückwärtig gelegenen Motor aus der Bewegung heraus.Wenn Dir an sachlicher Unterstützung nicht gelegen ist und Du selbst nicht willens bist nur ein bisschen mitzudenken, kann hier auch zu.
Natürlich, der muss meine Scheibe mit dem Gerät bearbeitet haben. Dann werden solche, wie die im Foto gemachten Einschläge.
Leider ist das Mitdenken mit deiner Denkweise nicht möglich, es sei denn du vertrittst eine Versicherung, dann verstehe ich die Argumentation.
Zitat:
@eva-roxi schrieb am 11. Juli 2024 um 20:18:12 Uhr:
...
Natürlich, der muss meine Scheibe mit dem Gerät bearbeitet haben. Dann werden solche, wie die im Foto gemachten Einschläge.
...
Ein derartiges Schadensbild kann auch durch tausend andere Geräte hervorgerufen werden. Vielleicht haben Kinder dort gespielt, vielleicht aber auch missglückter Einbruchsversuch. Was aus immer.
Aus den Ereignissen diesen kausalen Zuzammenhang herzustellen ist wohl eher wunschdenken und nicht beweisbar. Hast du denn schon Kontakt zu den genannten Parteien aufgenommen?
Wenn die TK zahlt ist doch gut. So bleibste max. auf der Selbstbeteiligung sitzen.
[Unnötiges Vollzitat von MOTOR-TALK entfernt.]
Der Verursacher hat sich noch nicht weiter geäußert, allerdings auch nichts abgestritten. Er meinte, dass er eine Versicherung hat.
Kinder, die spielen, gibt es hier nicht, Einbruch ist unwahrscheinlich, da hier noch nie eingebrochen wurde und ich etwas abseits der Stadt wohne.
Ich sehe es als wahrscheinlich an, dass die Motorsense ein Steinchen aufgewirbelt hat. Ist unseren Nachbarn auch schon passiert, da war dann ein Schmacker in der Tür.
Diebe bekommen die Scheibe eingeschlagen, die haben ihr Werkzeug dabei. Kinder? Mit sas sollen die gespielt haben, um die Scheibe derart zu beschädigen? Fußball mit Steinen? Eher unwahrscheinlich.