Fahrzeug Beschädigung durch Hausmeister Service
Hallo liebe Gemeinde,
meine Frage ist keinen Fahrzeugtyp zuzuordnen und vielleicht schon jemand Erfahrung mit solch einen Fall.
Am Wochenanfang war der Hausmeisterservice bei uns und hat auf dem Hof mit dem Rasenkantenmäher Unkraut beseitigt. Dabei wurde mein parkendes Auto beschädigt. Die Scheibe der Fahrertür hat einen Riss, was ich gestern feststellte, als ich das Auto benutzte. Wie ist das jetzt Versicherungstechnisch zu regeln?
Für den Stellplatz zahle ich Miete und nehme an, dass die Gebäudeversicherung/Haftpflicht des Hausbesitzers dafür aufkommen muss, da ja von ihm der Service beauftragt wurde?
Oder muss ich mich an den Hausmeisterservice persönlich wenden, der den Schaden verursacht hat?
129 Antworten
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 11. Juli 2024 um 11:24:05 Uhr:
Kannst du das Foto von der Scheibe mal kleiner machen, damit man das Fahrzeug mit sieht?
Meine Meinung:
Ein Versuch ist es wert. Ich würde aber nicht mehr all zu lange warten und hartnäckig bleiben.
Weiterhin würde ich auch den Vermieter darauf ansprechen.
Fraglich, ob es überhaupt ein Steinschlag ist. Lässt sich das Schadenbild einem Mähwerkzeug zuordnen?
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Zitat:
@CivicTourer schrieb am 11. Juli 2024 um 11:35:53 Uhr:
Zitat:
@eva-roxi schrieb am 11. Juli 2024 um 07:49:17 Uhr:
Ich denke die Haftpflicht des Vermieters ist da involviert, weil der ja auch Miete für den Stellplatz verlangt. Den Schaden muss er dann den Verursacher weiterreichen?Das ist eben falsch gedacht. Du hast keinen Tresor gemietet zur sicheren schadfreien Unterbringung Deines Fahrzeuges - sondern einen offenen frei zugänglichen Stellplatz. Und im Vertrag wird sicherlich etwas stehen davon, dass der Vermieter keine Haftung übernimmt.
-----Da gibt es keine haftungseinschränkenden Vertragsklauseln. Der Vermieter interessiert nur das Geld.---
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 11. Juli 2024 um 11:35:53 Uhr:
Zitat:
@lifetime_pwr schrieb am 11. Juli 2024 um 10:59:36 Uhr:
Da ich einen ähnlichen Fall auch schon hatte, kann ich nur empfehlen, es dem Vermieter zu melden und der soll es dem Hausmeisterservice weiterleiten. Der richtige Weg ist das auf jeden Fall.In meinem Fall wurde bezahlt und auch nicht groß nachgefragt.
Und wer hat gezahlt? Ich als Vermieter würde Dir die Nummer des Betriebes geben, damit Du Dich damit auseinandersetzen kannst. Zumal in einem Fall wie beim TE - drei Tage nach den Arbeiten wird der Schaden festgestellt. Wären es drei Stunden ... aber so? Wer will sagen, was da in den drei Tagen war, ob der Wagen mal das Fußballtor der Nachbarkinder war?
----Ob das der Anwalt auch so sieht, wage ich zu bezweifeln.
----Hier gibt es keine Nachbarkinder.
----Das Auto steht da manchmal wochenlang, es war Zufall das ich es auf zwei Tage eingrenzen kann.
----Was macht das für einen Unterschied 3 Stunden oder zwei Tage? Keinen.
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 11. Juli 2024 um 11:35:53 Uhr:
Zitat:
@lifetime_pwr schrieb am 11. Juli 2024 um 10:59:36 Uhr:
es muss ja auch im öffentlichen Verkehr gemäht werden und da kann nicht jeder gebeten werden, sein Auto umzuparken. Auf privatem Grund würde ich das aber anders einschätzen. Muss man sehen, keine wirkliche Ahnung.Warum soll das dort anders sein?
----Der Unterschied ist öffentlicher Verkehrsraum, wo auch die Polizei eine Anzeige aufnehmen würde oder Privatbesitz.
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 11. Juli 2024 um 11:35:53 Uhr:
Zitat:
@eva-roxi schrieb am 11. Juli 2024 um 11:29:33 Uhr:
Wahrscheinlich hat der Verursacher es gar nicht bemerkt.
Das würde ich auch annehmen. Hier arbeiten diese Arbeiter idR mit Gehörschutz, da nimmt man das "Klonk" von einem aufgewirbelten Gegenstand der die Scheibe trifft wahrscheinlich nicht war.
Das sehe ich aber eher nicht als Problem. Wäre in einem kurzen zeitlichen Zusammenhang die Meldung an den Mähbetrieb gegangen - aber drei Tage nachher, wo "freier Zugriff" auf den Wagen bestand? Und wie viele Tage stand er vorher schon bis gemäht wurde?
____Kurzer zeitlicher Zusammenhang...Lach... Bist du Versicherungsvertreter?
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 11. Juli 2024 um 11:43:17 Uhr:
Ist das die Windschutzscheibe?
Nein, Fahrerseitenscheibe.
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 11. Juli 2024 um 11:48:59 Uhr:
Fraglich, ob es überhaupt ein Steinschlag ist. Lässt sich das Schadenbild einem Mähwerkzeug zuordnen?
Welche Schäden machen Mähwerkzeuge??????? Finger ab, Fuß kaputt oder was.
[Unnötiges Zitat von MOTOR-TALK entfernt.]
Da ist nichts zu konstruieren. Schau dir das Bild an. Der Hof wird regelmäßig an den Rändern vom Unkraut befreit. Das Auto steht genau in Flugrichtung der Steine.
Das ist sehr gut nachvollziehbar.
Ja, wie gesagt, versuche es eben. Finde es nur etwas schwierig auf der dem Rasenstück abgewandten Seite Schäden durch das Mähen geltend zu machen und soviel Stellen, wo da Grünzeug auf dem Hof wachsen soll, sehe ich jetzt auch nicht.
[Unnötiges Vollzitat von MOTOR-TALK entfernt.]
Es wurde ja nicht der Rasen gemäht, sondern mit so eine Rasenkantentrimmer der freie Platz vom Unkraut befreit. Die Rasenfläche ist schon nachbargrundstück.
Zitat:
@eva-roxi schrieb am 11. Juli 2024 um 12:08:59 Uhr:
Zitat:
@JimmyMcNulty schrieb am 11. Juli 2024 um 12:03:21 Uhr:
Ja, wie gesagt, versuche es eben. Finde es nur etwas schwierig auf der dem Rasenstück abgewandten Seite Schäden durch das Mähen geltend zu machen und soviel Stellen, wo da Grünzeug auf dem Hof wachsen soll, sehe ich jetzt auch nicht.Es wurde ja nicht der Rasen gemäht, sondern mit so eine Rasenkantentrimmer der freie Platz vom Unkraut befreit. Die Rasenfläche ist schon Nachbargrundstück.
Du kannst auch kein Grünzeug mehr sehen, wenn er vor wenigen Tagen alles turbomäßig abgegrast hat.
Wie sieht denn der Lack auf der Seite aus, der müsste doch dann auch stark in Mitleidenschaft gezogen worden sein. Wenn es nur die Scheibe betrifft, wäre doch ein versuchter Diebstahl oder Vandalismus fast wahrscheinlicher.
Ich sprach von Stellen, wo Grünzeug wachsen soll, dass da dann keins mehr wäre, ist mir auch klar.