Fahrzeug Beschädigung durch Hausmeister Service

Hallo liebe Gemeinde,
meine Frage ist keinen Fahrzeugtyp zuzuordnen und vielleicht schon jemand Erfahrung mit solch einen Fall.

Am Wochenanfang war der Hausmeisterservice bei uns und hat auf dem Hof mit dem Rasenkantenmäher Unkraut beseitigt. Dabei wurde mein parkendes Auto beschädigt. Die Scheibe der Fahrertür hat einen Riss, was ich gestern feststellte, als ich das Auto benutzte. Wie ist das jetzt Versicherungstechnisch zu regeln?

Für den Stellplatz zahle ich Miete und nehme an, dass die Gebäudeversicherung/Haftpflicht des Hausbesitzers dafür aufkommen muss, da ja von ihm der Service beauftragt wurde?
Oder muss ich mich an den Hausmeisterservice persönlich wenden, der den Schaden verursacht hat?

129 Antworten

Zitat:

@eva-roxi schrieb am 12. Juli 2024 um 08:29:21 Uhr:


Der Verursacher hat sich noch nicht weiter geäußert, allerdings auch nichts abgestritten. Er meinte, dass er eine Versicherung hat.

Der Verursacher hat 'ne Versicherung ...
Na dann sollte doch alles soweit klar sein .
Weshalb dann eigentlich hier der ganze Wirbel ?

Meines Erachtens signalisiert er damit schon, dass er die Beschädigung einräumt.

Zitat:

@eva-roxi schrieb am 12. Juli 2024 um 08:29:21 Uhr:



Kinder, die spielen, gibt es hier nicht, Einbruch ist unwahrscheinlich, da hier noch nie eingebrochen wurde und ich etwas abseits der Stadt wohne.

Das ist ja ne klasse Argumentation. 😁
Also MUSS es ja der Gärtner gewesen sein…

Als ich noch in der Stadt wohnte, wurde dreimal die Woche in mein Auto eingebrochen… 😁
Und da hat es auch andauernd Kinder gegeben… die spielten die ganze Zeit… ein Glück wohne ich jetzt außerhalb…

Zitat:

@ktown schrieb am 12. Juli 2024 um 19:53:30 Uhr:


Meines Erachtens signalisiert er damit schon, dass er die Beschädigung einräumt.

Nein. Er selbst darf da gar nicht tätig werden. Prüfung, Abwehr oder Befriedigung des Anspruchs muss er der Haftpflichtversicherung überlassen. Sonst verliert er den Versicherungsschutz.

"Ich habe eine Versicherung" heißt also erst mal gar nichts.

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So läufts aber in der Praxis nicht. Du teilst der Versicherung mit, was du beschädigt hast, schickst die Rechnung hin und sie zahlen.

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 13. Juli 2024 um 08:19:04 Uhr:


So läufts aber in der Praxis nicht. Du teilst der Versicherung mit, was du beschädigt hast, schickst die Rechnung hin und sie zahlen.

Oder lehnen es ab 😉

Kommt auf die Schadenhäufigkeit- und Höhe an, auf das Interesse, den Kunden zu behalten und auf den Wunsch nach guten Bewertungen, z.B. Stiftung Warentest, auf die wirtschaftliche Situation der Versicherungsgesellschaft.
Wenn dauernd häufig abgelehnt würde, würde kein Mensch/Firma mehr eine Haftpflichtversicherung abschließen.

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 13. Juli 2024 um 08:19:04 Uhr:


So läufts aber in der Praxis nicht. Du teilst der Versicherung mit, was du beschädigt hast, schickst die Rechnung hin und sie zahlen.

Das wäre schlecht, dann wäre ich arbeitslos...

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 13. Juli 2024 um 10:01:07 Uhr:



Zitat:

@Handschweiß schrieb am 13. Juli 2024 um 08:19:04 Uhr:


So läufts aber in der Praxis nicht. Du teilst der Versicherung mit, was du beschädigt hast, schickst die Rechnung hin und sie zahlen.

Das wäre schlecht, dann wäre ich arbeitslos...

Du bekommst also jeden Versicherungsfall auf den Tisch? Oder doch eher die Fälle die aufgrund diverser Faktoren auffällig sind und deswegen überprüft werden.

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 13. Juli 2024 um 08:19:04 Uhr:


So läufts aber in der Praxis nicht. Du teilst der Versicherung mit, was du beschädigt hast, schickst die Rechnung hin und sie zahlen.

So sieht das also das Leben auf einem Ponyhof aus😁

Zitat:

@ktown schrieb am 13. Juli 2024 um 10:21:27 Uhr:



Du bekommst also jeden Versicherungsfall auf den Tisch? Oder doch eher die Fälle die aufgrund diverser Faktoren auffällig sind und deswegen überprüft werden.

Gewerbliche Haftpflicht: Unter 100.000 € auffällige, ab 100.000 € praktisch alle.

Produkthaftpflicht: quasi alle ab 10.000 €.

Genau. Deshalb uninteressant.

Bei einer Scheibe für 600,- Euro, einem plausiblen Schadenhergang, null Verhältnis zwischen VN und Geschädigtem und der Einräumung der Schuld schickt der die Rechnung hin und bekommt sein Geld.

So, wie es auch sein soll.

Zitat:

@lifetime_pwr schrieb am 13. Juli 2024 um 11:25:07 Uhr:


Bei einer Scheibe für 600,- Euro, einem plausiblen Schadenhergang, null Verhältnis zwischen VN und Geschädigtem und der Einräumung der Schuld schickt der die Rechnung hin und bekommt sein Geld.

Das entscheidende fett markiert...

Wenn er sagt "Ja wir waren da, kann sein das wir das waren" zahlt die Versicherung: nix.

Vielleicht, wenn der Geschädigte angibt, dass er zwar davon ausgeht, dass der VN der Verursacher ist, es aber nicht wirklich sagen kann, weil er drei Tage nicht zu Hause war. Tatsächlich könnte das, wenn ich das hier richtig verstanden habe, ein Problem werden. Weil er es selbst sehr spät festgestellt hat.

Wenn er sagt "Auto wurde schadfrei abgestellt, die haben gemäht, ich komme ans Auto - Grashalme, Dreck und ein Riss in der Scheibe", dann reicht das als Anscheinsbeweis und normalerweise zahlen die dann auch. Dass der mit dem Rasenmäher nichts merkt ist nämlich die Regel, der trägt ja Gehörschutz und selbst ohne hört der nicht, wie die Scheibe springt.

Ich gehe davon aus, dass sie auch so zahlen. Theoretisch könnte die Versicherung aber natürlich sagen, dass die Ursache schon vom Geschädigten nur eine reine Vermutung ist. Das ist natürlich so. Dass man Kinder ausschließen kann und es sich sonstwie nicht zu erklären weiß würde drei Tage später tatsächlich nicht mehr unbedingt ausreichen.

Gewöhnlich sind das aber lokale Versicherungsgesellschaften bei solchen Firmen und die wollen wegen ein paar hundert Euro nicht in so einen Streit geraten. Wäre das ein Bugatti Veyron gewesen und er wäre abgebrannt, dann sähe es wieder anders aus.

Insgesamt sollte man vielleicht schon einmal am Tag einen Blick aufs Auto werfen und hier hätte man es dann spätestens am Folgetag zumindest dem Vermieter melden sollen. Aber abwarten, was rauskommt.

Vielleicht überrascht uns der TE und erzählt, wie es ausgegangen ist. Normalerweise reißen solche Threads dann ja ab und man erfährt es nie 😁

Zitat:

@lifetime_pwr schrieb am 13. Juli 2024 um 14:37:27 Uhr:


Gewöhnlich sind das aber lokale Versicherungsgesellschaften bei solchen Firmen und die wollen wegen ein paar hundert Euro nicht in so einen Streit geraten.

Egal ob lokal oder groß aufgestellt. Es wird nach Sachlage geprüft und entschieden *). In wenigen Fällen wird bei guten Kunden und meist auch nur dann, wenn sich der Vertreter dafür verwendet, auch mal kulanzhalber (ohne Anerkennung einer Rechtspflicht) bei kleinen Schäden gezahlt, auch wenn der Anspruch nicht völlig berechtigt ist.

*) Mit einer kleinen Einschränkung. Es gab und gibt da und dort bei (m. E. nicht besonders seriösen) Gesellschaften auch schon die Direktive intern, gerade bei Haftpflichtfällen besonders genau zu prüfen oder geringere Zahlungen anzubieten etc.
Oft sind es die Gesellschaften die sich bei Sachschäden ihrer eigenen Kunden andererseits besonders bereitwillig zeigen. Warum wohl...

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