Fahrzeug Beschädigung durch Hausmeister Service
Hallo liebe Gemeinde,
meine Frage ist keinen Fahrzeugtyp zuzuordnen und vielleicht schon jemand Erfahrung mit solch einen Fall.
Am Wochenanfang war der Hausmeisterservice bei uns und hat auf dem Hof mit dem Rasenkantenmäher Unkraut beseitigt. Dabei wurde mein parkendes Auto beschädigt. Die Scheibe der Fahrertür hat einen Riss, was ich gestern feststellte, als ich das Auto benutzte. Wie ist das jetzt Versicherungstechnisch zu regeln?
Für den Stellplatz zahle ich Miete und nehme an, dass die Gebäudeversicherung/Haftpflicht des Hausbesitzers dafür aufkommen muss, da ja von ihm der Service beauftragt wurde?
Oder muss ich mich an den Hausmeisterservice persönlich wenden, der den Schaden verursacht hat?
129 Antworten
Zitat:
@eva-roxi schrieb am 11. Juli 2024 um 10:29:18 Uhr:
Mein Gedanke war, wenn man Miete für den Stellplatz zahlt, dann hat auch der Vermieter mit seiner Versicherung zu haften für Schäden, die da verursacht werden.
Nein, so ist es nicht. Es geht bis auf wenige Ausnahmen (Gefährdungshaftung) immer nach dem Verursacherprinzip. Und da muss eben bewiesen werden, wer und wann das war.
Zitat:
@stemmerter schrieb am 11. Juli 2024 um 10:23:58 Uhr:
Ich habe vor einigen Jahren nahezu das Gleiche erlebt und hier etwas dazu geschrieben:
https://www.motor-talk.de/.../...-jemand-meinen-verdacht-t6139329.htmlKurzfassung:
- die beiden handelnden Personen "haben nichts bemerkt"
- die Hausverwaltung hat geblockt
- TK hat Partnerbetrieb vermittelt und bezahlt
Bei dir ist das auf der öffentlichen Straße passiert. Bei mir auf dem Grundstück des Hauses, wo kein anderer vorbeikommt. Darin liegt der Unterschied.
Die Beschädigung ist offensichtlich. Offensichtlich ist aber nicht, dass die Beschädigung tatsächlich von den Mitarbeitern des Hausmeisterservice verursacht worden ist. Insoweit hast Du das Problem, das beweisen zu müssen.
Zitat:
@eva-roxi schrieb am 11. Juli 2024 um 10:32:32 Uhr:
Bei dir ist das auf der öffentlichen Straße passiert. Bei mir auf dem Grundstück des Hauses, wo kein anderer vorbeikommt. Darin liegt der Unterschied.
Das sagst Du und ich unterstelle nicht, dass Du etwas Falsches sagst. Aber Du kannst es eben nicht beweisen. Dabei ist es auch ein Problem, dass nun schon mehrere Tage vergangen sind.
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[Unnötiges Vollzitat von MOTOR-TALK entfernt.]
Ja, du hast recht, das wird der Knackpunkt sein und ich muss die Teilkasko beauftragen.
Da ich einen ähnlichen Fall auch schon hatte, kann ich nur empfehlen, es dem Vermieter zu melden und der soll es dem Hausmeisterservice weiterleiten. Der richtige Weg ist das auf jeden Fall.
In meinem Fall wurde bezahlt und auch nicht groß nachgefragt. Theoretisch kann man fast nie irgendwas beweisen, der Anscheinsbeweis spricht aber für Dich und die wenigsten seriösen Betriebe blocken dann ab.
Die Teilkasko wird bei Darstellung des tatsächlichen Hergangs normalerweise nicht zahlen - theoretisch könnte man natürlich ein Betriebsrisiko annehmen, es muss ja auch im öffentlichen Verkehr gemäht werden und da kann nicht jeder gebeten werden, sein Auto umzuparken. Auf privatem Grund würde ich das aber anders einschätzen. Muss man sehen, keine wirkliche Ahnung.
Öhm
Wie kann denn die Seitenscheide bzw Fahrertür Scheibe einen Riss haben???
Das ist Sicherheitsglas und zerspringt in tausend Teile.
Nix Riss...
Zitat:
@lifetime_pwr schrieb am 11. Juli 2024 um 10:59:36 Uhr:
Da ich einen ähnlichen Fall auch schon hatte, kann ich nur empfehlen, es dem Vermieter zu melden und der soll es dem Hausmeisterservice weiterleiten. Der richtige Weg ist das auf jeden Fall.In meinem Fall wurde bezahlt und auch nicht groß nachgefragt. Theoretisch kann man fast nie irgendwas beweisen, der Anscheinsbeweis spricht aber für Dich und die wenigsten seriösen Betriebe blocken dann ab.
Die Teilkasko wird bei Darstellung des tatsächlichen Hergangs normalerweise nicht zahlen - theoretisch könnte man natürlich ein Betriebsrisiko annehmen, es muss ja auch im öffentlichen Verkehr gemäht werden und da kann nicht jeder gebeten werden, sein Auto umzuparken. Auf privatem Grund würde ich das aber anders einschätzen. Muss man sehen, keine wirkliche Ahnung.
Danke für die Info. Deine Antwort geht ja auch in meine Denkrichtung, dass der Vermieter mit dabei ist.
Ich habe nun mal meine Teilkasko kontaktiert und die würden zahlen, haben auch schon eine Schadensnummer angelegt.
Ich werde erst mal abwarten, was mein Vermieter sagt.
Zitat:
@hase_im_pfeffer schrieb am 11. Juli 2024 um 11:13:30 Uhr:
ÖhmWie kann denn die Seitenscheide bzw Fahrertür Scheibe einen Riss haben???
Das ist Sicherheitsglas und zerspringt in tausend Teile.
Nix Riss...
Schau dir die Fotos an
Jüngere Fahrzeugmodelle haben seitlich gerne Laminatscheiben. Die sind leichter und können bessere Schallreduzierung leisten.
Zitat:
@friesek schrieb am 11. Juli 2024 um 09:35:05 Uhr:
Wenn er am Montag keine Nachricht hinterlassen hat, versucht hat dich zu kontaktieren oder der Hausmeisterservice dich nicht kontaktiert hat, kannst du einen Haken an die Sache machen. Da liegen 2 Tage dazwischen, mal grob gesagt.
Wahrscheinlich hat der Verursacher es gar nicht bemerkt.
Zitat:
@eva-roxi schrieb am 11. Juli 2024 um 07:49:17 Uhr:
Ich denke die Haftpflicht des Vermieters ist da involviert, weil der ja auch Miete für den Stellplatz verlangt. Den Schaden muss er dann den Verursacher weiterreichen?
Das ist eben falsch gedacht. Du hast keinen Tresor gemietet zur sicheren schadfreien Unterbringung Deines Fahrzeuges - sondern einen offenen frei zugänglichen Stellplatz. Und im Vertrag wird sicherlich etwas stehen davon, dass der Vermieter keine Haftung übernimmt.
Zitat:
@lifetime_pwr schrieb am 11. Juli 2024 um 10:59:36 Uhr:
Da ich einen ähnlichen Fall auch schon hatte, kann ich nur empfehlen, es dem Vermieter zu melden und der soll es dem Hausmeisterservice weiterleiten. Der richtige Weg ist das auf jeden Fall.In meinem Fall wurde bezahlt und auch nicht groß nachgefragt.
Und wer hat gezahlt? Ich als Vermieter würde Dir die Nummer des Betriebes geben, damit Du Dich damit auseinandersetzen kannst. Zumal in einem Fall wie beim TE - drei Tage nach den Arbeiten wird der Schaden festgestellt. Wären es drei Stunden ... aber so? Wer will sagen, was da in den drei Tagen war, ob der Wagen mal das Fußballtor der Nachbarkinder war?
Zitat:
@lifetime_pwr schrieb am 11. Juli 2024 um 10:59:36 Uhr:
es muss ja auch im öffentlichen Verkehr gemäht werden und da kann nicht jeder gebeten werden, sein Auto umzuparken. Auf privatem Grund würde ich das aber anders einschätzen. Muss man sehen, keine wirkliche Ahnung.
Warum soll das dort anders sein?
Zitat:
@eva-roxi schrieb am 11. Juli 2024 um 11:29:33 Uhr:
Zitat:
@friesek schrieb am 11. Juli 2024 um 09:35:05 Uhr:
Wenn er am Montag keine Nachricht hinterlassen hat, versucht hat dich zu kontaktieren oder der Hausmeisterservice dich nicht kontaktiert hat, kannst du einen Haken an die Sache machen. Da liegen 2 Tage dazwischen, mal grob gesagt.Wahrscheinlich hat der Verursacher es gar nicht bemerkt.
Das würde ich auch annehmen. Hier arbeiten diese Arbeiter idR mit Gehörschutz, da nimmt man das "Klonk" von einem aufgewirbelten Gegenstand der die Scheibe trifft wahrscheinlich nicht war.
Das sehe ich aber eher nicht als Problem. Wäre in einem kurzen zeitlichen Zusammenhang die Meldung an den Mähbetrieb gegangen - aber drei Tage nachher, wo "freier Zugriff" auf den Wagen bestand? Und wie viele Tage stand er vorher schon bis gemäht wurde?