Fahrwerk eintragen!?

Opel Astra F

hallo leute,

brauche mal wieder etwas hilfe hier aus dem forum.

habe vor mir ein 50-30 fahrwerk zuzulegen. habe mal vor nem halben jahr 15 zoll astra g felgen mit 195er reifen eintragen lassen. ich kenne mich in sachen tuning und eintragungen sehr schlecht aus, meine frage ist daher 1. passt diese kombination und zweitens was kommen beim eintragen für kosten auf mich zu wenn ein tüv teilegutachten bei den federn/dämpfer-set etc. beiliegt?nur die standard gebührt von 48. nochwas oder wie muss ich mir das vorstellen?wollte das mit nem kollegen selber einbauen , da er mechaniker ist, jedoch muss ja auch sturz und spur eingestellt werden, was kommen dort für kosten auf einen zu?

danke für die antworten.

36 Antworten

Bei uns in BB darf es auch nur die Dekra ne 21er Eintragung machen, wollte mal zur GTÜ und KÜS aber die haben auch alle beide zur Dekra geschickt, weil sie laut ihrer Aussage sowas nicht machen dürfen.

Mfg Dark-Angel712

So, für alle die es nicht glauben wollen habe ich mal meinen Bericht eingescannt.

Ist doch ganz einfach

Änderungsabnahmen sind bei nächster gelegenheit in die Papiere zu übernehmen... zB neue Felgen die mit passendem Gutachten abgenommen werden.
Einzelabnahmen hingegen bedürfen der unverzüglichen Übernahme in die Papiere.
Das können ganz banale Sachen sein... bei mir zB eintragen eines Lenkrads mit ABE. Die ist allerdings ungültig da bereits andere Räder/Felgen abgenommen wurden -> Einzelabnahme
oder:
Serienalus mit 195/55er Reifen - > Umschreibung auf 195/50 Gutachten zwar vorhanden, Reifengröße aber nicht aufgeführt - > Einzelabnahme!

Zitat:

Original geschrieben von yohmama


So, für alle die es nicht glauben wollen habe ich mal meinen Bericht eingescannt.

das ist ne stinknormale anbauabnahme 😉

§19... wie von mir gesagt...

keine einzelabnhame

aus deinem bericht geht auch nicht hervor dass du beides in kombination fahren darfst bzw. in kombination geprüft wurde... normalerweise muss da stehen "m. federn bla und blubb geprüft in verbindung mit felgen und reifengröße sowieso"
bei dir steht nur dass du das fahrwerk drin hast und dass du reifen xy fahren darfst... aber beides zusammen?!?

wg. sonem lasch formulierten bericht hatte ich auch schonmal stress mit der polizei...

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dementsprechend würde ja jeder polizist sagen dass das fahrwerk nur mit der hinter Punkt 15.1 und 15.2 stehenden reifengrößen betrieben werden darf.

Das wären bei mir die 17er welche ich schon seit nen halben jahr nicht mehr habe.

Wieso da ist mein Fahrwerk drin eingetragen und dann steht da noch, das ich auch die 195 auf der ROndellfelge fahren darf. Mehr wollte ich doch gar nicht! Passt doch alles...

die reifengröße macht nichts aus da diese eine originalgröße vom astra f ist.

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