fahrverbot in geldstrafe umwandeln???
^hei, also doofe situation, landstrasse mit vielen kleinen dorfern, also orteingangs und außgangsschild immer nur 1km entfernt, so fahre ca 80-90 auf der landstrasse und schau auf navi, merke dabei nicht das ich in einen ort rein fahre, schaue hoch, merke oh bin im dorf, gehe vom gas und gerade auf die bremse da macht es schon blitz und das foto war perfekt, so nun wurde ich mit ca 80 in der stadt geblitz. bin beruflich aber im außendiest tätig und somit aufs auto angewiesen. habt ihr da erfahrungen, ich hatte mal was gehört das man wenn man aufs aut5o angewiesen ist und das auch nachweisen kann, was ich ja bei meiner tätigkeit kann, das man die fahrverbotsstrafe in eine geldstrafe umwandeln kann????
25 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Cheeeech
FALSCH, innerorts ist er unter normalen Umständen schon ab 21 km zu schnell weg. Toleranz natürlich schon abgezogen.
Ergibt dann 4 Wochen Fahrverbot....
Hatte dasselbe Problem. Abzüglich Toleranz 23 zu schnell innerorts. Eigentlich Lappen weg. Anwalt von mein Chef gleich beigegangen und Ende vom Lied war : 150 Euro Strafe und einen Punkt in Flensburch.
Muss dazu sagen das ich beruflich auch seeeeehr viel unterwegs bin und keine Punkte oder dergleichen hatte. Also unbeschriebenes Blatt quasi 😁Wenn du nicht selbstständig bist warte den Bescheid ab und rede mit deinem Chef ( Für den du natürlich unterwegs warst... ) ob er mit seinem Anwalt spricht und die Sache für dich regelt. Vielleicht haste ja Glück und kommst mim blauen Auge davon.
Wünsch dir viel Glück
MfG Stefan
mmh vielleicht hat sich ja da was geändert, denn das internet sagt
innerhalb geschlossener Ortschaften (gilt auch für 30 km-Zone !)
bis 10 km/h 15,- EUR
11-15 km/h 25,- EUR
16-20 km/h 35,- EUR
21-25 km/h 50,- EUR, 1 Punkt
26-30 km/h 60,- EUR, 3 Punkte
31-40 km/h 100,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
41-50 km/h 125,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
51-60 km/h 175,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
61-70 km/h 300,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
über 70 km/h 425,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
naja ich werd mich überraschen lassen, vielleicht hab ich mit sowa sja auch malk glück
Zitat:
Original geschrieben von Cheeeech
...rede mit deinem Chef ( Für den du natürlich unterwegs warst... ) ob er mit seinem Anwalt spricht und die Sache für dich regelt.
Das würde ich auch vorschlagen. Von einem guten Chef sollte man das erwarten können.
wenn du einen guten Anwalt hast und nichts auf deinem Punktekonto, dann kann er sicherlich das Fahrverbot gegen höhere Geldstrafe tauschen 😉
Moin,
Ab 21 bzw. 27 km/h zuviel ist der Schein nur dann weg, wenn es sich um eine Widerholung innerhalb von 12 oder 18 Monaten handelt.
MFG Kester
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Musst wirklich erstmal den Bescheid abwarten. Sofern Du dann über der Grenze liegst geht wahrscheinlich ohne Anwalt nichts mehr, den übernimmt eventuell auch der Verkehrsrechtschutz, sofern Du einen hast. so war es bei mir.
Chancen hast Du wenn Du noch keine Punkte hast und auch bei der Fahrt niemand gefährdet hast. Kommt dann halt ganz auf den Richter an wie der gelaunt ist oder auch nicht. Ich hatte das Problem mit dem Motorrad das ich ausserorts viel zu schnell unterwegs war und dabei keinen anderen gefährdet hatte und noch keine Punkte hatte, da musste ich nur etwas mehr bezahlen und gut wars. Seit dem halte ich mich auch in etwa an die Geschwindigkeitsbegrenzungen.Hat bei mir also etwas genützt.
SK
also für mein chef kann ich nicht unterwegs gewesen sein weil erstens war es mo morgens um 5 und zweitens in cottbus und ich arbeite in berlin und bin auch nur dort tätig. aber mal schauen was kommt. bin ja auch im verkehrsrechtschutz die sind ja glaub ich dafür da
Re: fahrverbot in geldstrafe umwandeln???
Zitat:
Original geschrieben von cyrix19816
^hei, also doofe situation, landstrasse mit vielen kleinen dorfern, also orteingangs und außgangsschild immer nur 1km entfernt, so fahre ca 80-90 auf der landstrasse und schau auf navi, merke dabei nicht das ich in einen ort rein fahre, schaue hoch, merke oh bin im dorf, gehe vom gas und gerade auf die bremse da macht es schon blitz und das foto war perfekt, so nun wurde ich mit ca 80 in der stadt geblitz. bin beruflich aber im außendiest tätig und somit aufs auto angewiesen. habt ihr da erfahrungen, ich hatte mal was gehört das man wenn man aufs aut5o angewiesen ist und das auch nachweisen kann, was ich ja bei meiner tätigkeit kann, das man die fahrverbotsstrafe in eine geldstrafe umwandeln kann????
hab mir den thread jetzt nicht durchgelesen, vil kamen ja schon zutreffende antworten..
das geht definitiv!!!
schon selbst mitbekommen, auch wegen tätigkeit im außendienst
muss das gericht aber mitspielen
Nochmal Klartext ;o)
Hier mal die beste Vorgehensweise solange zu eine Rechtschutzversicherung hast:
1.Abwarten bis du den Bescheid bekommst.
2.Damit zum Anwalt gehen und ihm dein Anliegen schildern.
So hast du eigentlich gute Chancen 😉
Ich kennen einen der einen kennt, dem folgendes passiert ist: 😉
Er ist Sonntags auf der Autobahn mit 60km/h zuviel per Videowagen gefilmt worden.
Durch seinen Anwalt hat er das Urteil auf doppelte Geldstarfe (350Euro) und kein Fahrverbot umgewandelt 😉
Ich kann nur sagen, aufpassen aufpassen aufpassen. Ich habe in den lezten 7 Jahren 16 Punkte gesammelt + 4 die vielleicht noch kommen. Und NEIN ich bin kein Raser, war viel Pech dabei, viel unrechtes und ich fahre immer noch dank Anwalt und der doch sehr dummen Justiz. Wir leben in nem Abzockerstaat, mehr nicht.
Nur ein Beispiel: Nachts 4 Uhr Wohngebiet 30 Zone: Könnte theoretiisch 120 km/h fahren, tue ich aber nicht, bleibe schön bei 30 km/h }> Stopschild, halte auch so halb an, rolle dann rüber, Motorradbulle. PENG! Arm ist das echt sehr arm.
oder morgens 5 Uhr, Regnet wie sau, gelbe Ampel, fahre rüber um nicht zu scharf zu bremsen... Die Bullen sagen es war rot!
Also was ich damit sagen will, sicher Ordnung muss sein, aber in 80 % der Fälle ist es Geldmacherei, nix anderes, Statistiken lügen eh, geh zum ANWALT und halte dagegen was das zeugs hält, vorrausgesetzt du hast Geld oder nen Rechtschutz.
Grüße
so also muss denn thread nochmal raus kramen, hab heute den bescheid bekommen 32 kmh zu schnell, also 1 monat 100 euro 3 punkte. wie würdet ihr nun weiter vorgehen, tat zugeben und abwarten??? ne strafe steht auf den schreiben noch nicht drin ist erst mal nur der anhörungsbogen. jetzt schon nen anwalt nehmen??? selber drum bitten auf dem anhörungsbogen ne geldstrafe draus zu machen??? ich bin bis jetzt da das auto bis vor ein paar monten noch auf meinen vater angemeldet war noch nie bei der polizei au8fgetaucht ist sozusagen mein erster ofizieller verstoß.
Zitat:
Original geschrieben von cyrix19816
wie würdet ihr nun weiter vorgehen, tat zugeben und abwarten??? .
Empfehlenswert ist es, bereits jetzt einen Anwalt ( Verkehrsstrafrecht ) zu konsultieren (sofern du eine RSV hast) .
Mit etwas Glück,wird das Verfahren wegen Verfolgungsverjährung eingestellt ... 😉
Zitat:
Gute Chancen im Bußgeld- und Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Mit dem Anhörungsbogen gleich zum Anwalt!
Die Zustellung des Bußgeldbescheides ist nur wirksam, wenn sie an den Verteidiger erfolgt, dessen entsprechende Vollmacht sich in der Akte befindet (AG Mayen 10.3.05, 2040 Js 10563/04.3 OWi und vgl. auch OLG Celle 25.5.05, 222 Ss 69/05 OWi):
Im Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitenverfahren kommt es in letzter Zeit immer wieder zu fehlerhaften Zustellungen der Bußgeldbescheide durch die Bußgeldbehörde. Ursache ist oft eine Fehlinterpretation der Anwaltsvollmacht durch die Bußgeldbehörde, so dass die Behörde dann den Bußgeldbescheid des Mandanten – fehlerhaft – an den beauftragten Rechtsanwalt /dessen Büro zustellt.
Ist der Anwalt von Anfang an, also bereits mit der behördlichen „Anhörung im Bußgeldverfahren“ (sogenannter Anhörungsbogen) befasst gewesen, so wird in solchen Bußgeldsachen das Verfahren auf Antrag des Anwalts hin häufig eingestellt, weil Verfolgungsverjährung eingetreten ist.
Diese neue Möglichkeit der Verfahrenseinstellung besteht aber nur dann, wenn sich der Mandant gleich nach Zusendung des behördlichen „Anhörungsbogens“ an den Anwalt wendet. Dies gilt für alle Ordnungswidrigkeitenverfahren im Straßenverkehr (auch bei Parkverstößen!) und hat natürlich dann besondere Bedeutung für den Mandanten, wenn auf diesem Wege eine hohe Geldbuße und sogar auch ein Fahrverbot vermieden werden kann!
Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel alle Anwaltskosten und auch die behördlichen Verfahrenskosten.Quelle