Fahrradfahrer trotz Radweg auf der Straße
Hallo,
meinem Arbeitskollegen ist mal was passiert.
Ein Radfahrer fuhr vor ihm auf der Straße (trotz ausgeschildertem Radweg) er überholte mit seinem Auto diesen Radfahrer und er bremste ihn leicht aus (unbeabsichtigt). Der Radfahrer fuhr ihm bis auf den Firmen Parkplatz von meinem Kollegen nach und und beschimpfte meinen Kollegen mit Ar.... wer ist denn da im Recht?
Beste Antwort im Thema
Der Radfahrer.
Er soll zwar den Radweg benutzen, bei Nichtbeachtung hat aber niemand das Recht (auch nicht "unbeabsichtigt"😉 den anderen zurecht zu weisen. Insbesondere keinen schwächeren Verkehrsteilnehmer,
547 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Diabolomk
Gab es heute nicht die Nachricht, Autofahrer fährt Radfahrer auf dem Radweg hinterher und dann um...
Apropos, sah letztens auch einen Autofahrer der grad vom Radweg auf die normale Straße abgebogen ist. 😰
Zitat:
Original geschrieben von unilev
es gibt Teilnehmer hier im Forum, die meinen dass sie wissen wo jeder Verkehrsteilnehmer hingehoert 😉
Nö.Es gibt Telinehmer im Forum die meinen hupen wäre eine Nötigung 😮 . Normal könnte man diesen Spamfred zumachen.Aber das ist zum Glück nicht mein Problem.
Es reicht ja schon, wenn man glaubt, jemand anderen auf sein vermeintliches Fehlverhalten hinweisen zu müssen und dabei selbst eine Ordnungswidrigkeit begeht (= durch Hupen schulmeistern).
Die Auslegung als Nötigung ist im Einzelfall zu entscheiden, Belästigung kommt auch in Frage. Für Nötigung muss bspw eine gewisse Gefährlichkeit (oder "Bedrängen"😉 hinzukommen.
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Nö.Es gibt Telinehmer im Forum die meinen hupen wäre eine Nötigung 😮 . Normal könnte man diesen Spamfred zumachen.Aber das ist zum Glück nicht mein Problem.Zitat:
Original geschrieben von unilev
es gibt Teilnehmer hier im Forum, die meinen dass sie wissen wo jeder Verkehrsteilnehmer hingehoert 😉
Gibt es sie nicht? Ja warum dann die ganze Diskussion? 🙂
Aber gut, dass du noch nicht weg bist 🙂
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Nö.Es gibt Telinehmer im Forum die meinen hupen wäre eine Nötigung 😮
Kann eine Nötigung sein, z.B. langes Hupen wenn man schon daneben ist in Verbindung mit wenig Seitenabstand. In den meisten Fällen ist die Hupe nämlich schlicht eine Nötigung und so gemeint und kein kurzes Hupen mit ausreichend Abstand nach hinten als Zeichen des Überholwunsches..
Ja ja, blubber blubber. Frag mal einen Staatsanwalt - der wird dir dazu etwas sagen - wenn er sich nicht vorher totlacht. Das ist höchstens ein " unzulässiges benutzen von Schallzeichenanlagen " und kostet ein paar Teuros.Und dein " zu geringer Seitenabstand " ist auch nur eine OWI.Im Gegensatz zum vorsätzlichen ausbremsen oder ähnlicher Späße. Also: Laß es doch einfach.
Moin!
Jetzt wird hier schon wieder herumgeweint wegen Nötigung durch Dauerhupen i.V.m. Nichteinhaltung des seitlichen Sicherheitsabstandes beim Überholen.
Meine Aussage sah etwas anders aus und bezog sich auf Radler, die trotz Radweg auf der Straße fahren. Diese bekommen von mit die Hupe. Genötigt werden sie jedoch nicht, und schon gar nicht gefährdet.
Wenn sich dann ein Radikalradler, der sich seiner Provokation ohnehin bewusst ist und unter klarem Vorsatz andere blockiert, darüber ärgert, ist das doch gut. Aber mit Sicherheit keine Nötigung.
Dieses Problem lässt sich ganz leicht beheben, indem man als Radler vorhandene Radwege nutzt. Ganz einfach. Dann müssen wir solche Diskussionen gar nicht erst führen.
M. D.
Zitat:
Original geschrieben von Mr. Driveyanuts
Meine Aussage sah etwas anders aus und bezog sich auf Radler, die trotz Radweg auf der Straße fahren. Diese bekommen von mit die Hupe. Genötigt werden sie jedoch nicht, und schon gar nicht gefährdet.
Die Frage ist, ob deine eigene Einschätzung hier im Einzelfall immer die zutreffende bzw. einzig mögliche ist.
Zitat:
Original geschrieben von Mr. Driveyanuts
Wenn sich dann ein Radikalradler, der sich seiner Provokation ohnehin bewusst ist und unter klarem Vorsatz andere blockiert, darüber ärgert, ist das doch gut. Aber mit Sicherheit keine Nötigung.
Dieses Problem lässt sich ganz leicht beheben, indem man als Radler vorhandene Radwege nutzt. Ganz einfach. Dann müssen wir solche Diskussionen gar nicht erst führen.
Siehste. Das ist das Problem:
Wenn jeder Radfahrer, der sich in "deinen" Verkehrsraum wagt (von dem du offensichtlich glaubst, er gehöre dir exklusiv), von dir als "Radikalradler" betrachtet wird, dann stimmt schonmal grundsätzlich was nicht.
Ich weiß, daß wir uns im Kreis drehen, aber ich erkläre es gerne nochmal:
Du hast nicht zu beurteilen, ob der Radfahrer etwas falsch macht oder nicht. Du hast es zu unterlassen! Und du
kannstes auch häufig garnicht beurteilen!
Einfaches Beispiel:
Wenn ich per Fahrrad auf eine Landstraße mit gutem Radweg treffe, der allerdings mit Grünstreifen und Graben abgetrennt ist, so bin ich nicht verpflichtet, das Rad zu schultern und durch den Graben zu waten, um zum Radweg zu gelangen. Also fahre ich so lange auf der Straße, bis es eine Möglichkeit zum Übergang gibt. In dieser Zeit kann ich auf Schulmeister und "meine Straße gehört mir"- Deppen verzichten!
Moin!
Zitat:
Original geschrieben von Brunolp12
Die Frage ist, ob deine eigene Einschätzung hier im Einzelfall immer die zutreffende bzw. einzig mögliche ist.Zitat:
Original geschrieben von Mr. Driveyanuts
Meine Aussage sah etwas anders aus und bezog sich auf Radler, die trotz Radweg auf der Straße fahren. Diese bekommen von mit die Hupe. Genötigt werden sie jedoch nicht, und schon gar nicht gefährdet.
Sie ist eine sehr realistische Möglichkeit, denke ich.
Oder glaubst Du ernsthaft, ein Staatsanwalt, der seine Sinne beisammen hat, eröffnet ein Verfahren wegen Nötigung gegen einen Autofahrer, der in der Stadt einen Radfahrer (oder wen auch immer, vielleicht aus versehen...) angehupt hat?
Zitat:
Original geschrieben von Brunolp12
Siehste. Das ist das Problem:Zitat:
Original geschrieben von Mr. Driveyanuts
Wenn sich dann ein Radikalradler, der sich seiner Provokation ohnehin bewusst ist und unter klarem Vorsatz andere blockiert, darüber ärgert, ist das doch gut. Aber mit Sicherheit keine Nötigung.
Dieses Problem lässt sich ganz leicht beheben, indem man als Radler vorhandene Radwege nutzt. Ganz einfach. Dann müssen wir solche Diskussionen gar nicht erst führen.
Wenn jeder Radfahrer, der sich in "deinen" Verkehrsraum wagt (von dem du offensichtlich glaubst, er gehöre dir exklusiv), von dir als "Radikalradler" betrachtet wird, dann stimmt schonmal grundsätzlich was nicht.
Das ist doch Quatsch.
Mir geht es nicht um "meinen Verkehrsraum", sodern um die vernünftige Ausnutzung der Ressource Fahrbahn.
Ein Radler, der einen vorhandenen Radweg nicht nutzt und auf der Fahrbahn mehrere Autos behindert, steht dem entgegen.
Ich will nur sicher und zügig vorankommen. Ich hege keine Neid-, Mißgunst-, Status- o.ä. Gefühle.
Zitat:
Ich weiß, daß wir uns im Kreis drehen, aber ich erkläre es gerne nochmal:
Du hast nicht zu beurteilen, ob der Radfahrer etwas falsch macht oder nicht.
Selbstverständlich beurteile ich das.
Genauso wie der Radler möglicherweise ein Hupen meinerseits als Nötigung beurteilt.
jeder urteilt täglich hundertfach.
Wenn der Radler durch offensichtliches Fehlverhalten mich blockiert, weise ich ihn darauf hin. So einfach ist das.
Zitat:
Du hast es zu unterlassen! Und du kannst es auch häufig garnicht beurteilen!
Einfaches Beispiel:
Wenn ich per Fahrrad auf eine Landstraße mit gutem Radweg treffe, der allerdings mit Grünstreifen und Graben abgetrennt ist, so bin ich nicht verpflichtet, das Rad zu schultern und durch den Graben zu waten, um zum Radweg zu gelangen. Also fahre ich so lange auf der Straße, bis es eine Möglichkeit zum Übergang gibt. In dieser Zeit kann ich auf Schulmeister und "meine Straße gehört mir"- Deppen verzichten.
In einer solchen Situation, die man als "ab und an Radler" auch erkennen kann, wird kaum ein Autofahrer hupen.
Ich jedenfalls nicht.
Wird jedoch mutwilliug blockiert, was man leider immer häufiger v.a. in und um München erlebt, gibt´s ein Echo. Ganz einfach. Und nochmal: das bedeutet nicht, dass gedrängelt oder knapp überholt wird. Der Depp, um bei Deiner Wortwahl zu bleiben, hat ja nicht gleich den Tod verdient, nur weil er nicht vernünftig radeln kann...
M. D.
Zitat:
Original geschrieben von Mr. Driveyanuts
Sie ist eine sehr realistische Möglichkeit, denke ich.
Oder glaubst Du ernsthaft, ein Staatsanwalt, der seine Sinne beisammen hat, eröffnet ein Verfahren wegen Nötigung gegen einen Autofahrer, der in der Stadt einen Radfahrer (oder wen auch immer, vielleicht aus versehen...) angehupt hat?
Nein. Aber wenn man sich hier schon gegenseitig die Vergehen aufrechnet, dann ist der Hinweis erlaubt, daß es auch eine Ordnungswidrigkeit sein kann, wild in der Gegend rumzuhupen.
Zitat:
Original geschrieben von Mr. Driveyanuts
Das ist doch Quatsch.
Mir geht es nicht um "meinen Verkehrsraum", sodern um die vernünftige Ausnutzung der Ressource Fahrbahn.
Ein Radler, der einen vorhandenen Radweg nicht nutzt und auf der Fahrbahn mehrere Autos behindert, steht dem entgegen.
Ich will nur sicher und zügig vorankommen. Ich hege keine Neid-, Mißgunst-, Status- o.ä. Gefühle.
Das mag ja in vielen Fällen so sein. Es obliegt aber nicht dir, es für jeden einzelnen Radler zu entscheiden und ihn zu maßregeln oder zu erziehen.
Die "Ressource Fahrbahn" ist -besonders in Ballungsräumen- übrigens gerade durch die Verwendung auch für Fahrräder besonders effektiv ausgenutzt, nicht umgekehrt.
Zitat:
Original geschrieben von Mr. Driveyanuts
Selbstverständlich beurteile ich das.
Genauso wie der Radler möglicherweise ein Hupen meinerseits als Nötigung beurteilt.
jeder urteilt täglich hundertfach.
Wenn der Radler durch offensichtliches Fehlverhalten mich blockiert, weise ich ihn darauf hin. So einfach ist das.
Ja. Ich habe verstanden, daß du es tust, weil du es dir "herausnimmst". Das bedeutet aber nicht, daß du damit richtig liegst.
Zitat:
Original geschrieben von Mr. Driveyanuts
In einer solchen Situation, die man als "ab und an Radler" auch erkennen kann, wird kaum ein Autofahrer hupen.
Ich jedenfalls nicht.
Das darf stark bezweifelt werden.
War aber nur ein Beispiel, warum nicht jeder Radler, der trotz Radweg auf der Fahrbahn rollt, ein "Radikalradler" ist.
Zitat:
Original geschrieben von Mr. Driveyanuts
Wird jedoch mutwilliug blockiert, was man leider immer häufiger v.a. in und um München erlebt, gibt´s ein Echo. Ganz einfach. Und nochmal: das bedeutet nicht, dass gedrängelt oder knapp überholt wird. Der Depp, um bei Deiner Wortwahl zu bleiben, hat ja nicht gleich den Tod verdient, nur weil er nicht vernünftig radeln kann...
Hier sind wir wieder bei dem schwarz/weiß Problem:
Ich kann und will nicht für alle Radler sprechen. Da gibts genug Deppen. Und diese sind wahrscheinlich auch schlecht für mich, weil sie letztlich die Situation verschärfen.
Ich würde dennoch von dem Versuch absehen, ständig das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer auf Regel- Konformität zu prüfen und mit der Hupe gegen die (gefühlte oder tatsächliche) Anarchie angehen zu wollen.
Auch ich habe schon Radler angehupt, die sich mir vor die Räder stürzen wollten. Aber das ist in den letzten 15 Jahren an einer Hand abzählbar und bezog sich nicht auf Radfahrer, die sich (Radweg hin oder her) normal auf der Fahrbahn bewegten.
Zitat:
Original geschrieben von Mr. Driveyanuts
Selbstverständlich beurteile ich das.
Genauso wie der Radler möglicherweise ein Hupen meinerseits als Nötigung beurteilt.
jeder urteilt täglich hundertfach.
Und genau DAS ist Nötigung und das typische nervige Oberlehrerverhalten. Es ist nicht deine Aufgabe andere für ihr (vermeintliches) Fehlverhalten zu bestrafen.
Zumal es dir nicht einmal zusteht zu beurteilen ob der Radweg in den Moment überhaupt zumutbar oder benutzungspflichtig war. Bist du vorher ausgestiegen und hast geguckt ob da evtl. Hindernisse waren, an der letzten Einmündung tatsächlich das Radwegschild stand, ...? Wohl kaum ... solche Leute braucht es auf der Straße 🙄
Meik, eine Beurteilung der Situation steht ihm schon zu. So lange er nicht verurteilt - es sei denn, hinter Mr. Drive steckt ein Richter🙄
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Und genau DAS ist Nötigung und das typische nervige Oberlehrerverhalten.
Du hast den Link zu dem §§ im StGB nicht gelesen oder den Text nicht verstanden, kann das sein ? 😕
Ich kenne auch jemanden, der hat die Spritzdüse rechts aussen ganz nach rechts gestellt. Immer wenn er so einen Jan Ullrich auf der Strasse, statt auf dem Radweg sieht, muß er "zufällig" seine Frontscheibe reinigen....