Fahrradfahrer trotz Radweg auf der Straße

Hallo,

meinem Arbeitskollegen ist mal was passiert.

Ein Radfahrer fuhr vor ihm auf der Straße (trotz ausgeschildertem Radweg) er überholte mit seinem Auto diesen Radfahrer und er bremste ihn leicht aus (unbeabsichtigt). Der Radfahrer fuhr ihm bis auf den Firmen Parkplatz von meinem Kollegen nach und und beschimpfte meinen Kollegen mit Ar.... wer ist denn da im Recht?

Beste Antwort im Thema

Der Radfahrer.

Er soll zwar den Radweg benutzen, bei Nichtbeachtung hat aber niemand das Recht (auch nicht "unbeabsichtigt"😉 den anderen zurecht zu weisen. Insbesondere keinen schwächeren Verkehrsteilnehmer,

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Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg


Stellt sich trotzdem die Frage was so ein Radfahrer auf der Straße zu suchen hat, wenn der Fahrradweg in einem befahrbarem Zustand ist.

Und da das keiner weiß, lohnt es sich nicht darüber zu diskutieren. Das einzige was man weiß, dass sich der Autofahrer falsch verhalten hat.

Zitat:

Original geschrieben von stef9580


dass sich der Autofahrer falsch verhalten hat.

Was ja immer der Fall ist, wenn ein Radfahrer beteiligt ist ( nur gut, daß mittlerweile immer mehr Gerichte und Behörden zu anderen Erkenntnissen kommen). Das wird irgendwie langsam langweilig - ich bin denn mal wieder raus hier 😮 .

Zitat:

Original geschrieben von passionfruit83


Die beschriebenen Hindernisse sind bis auf evtl. parkende Autos eigentlich Schwachsinn um der Benutzungspflicht zu entgehen. Mal kurzes absteigen oder evtles umfahren der "Gefahrenstelle" ist definitiv zumutbar und handhabe ich genauso anstatt die Lenker auf der Straße zu nerven.

Ist nicht zumutbar, oder wäre es für Autofahrer zumutbar, ihr Auto auf einer schlaglöcherigen Straße zu schieben?

Das geschrei ist doch schon immer riesig, wenn die Stadt, anstatt zu flicken ein Tempo 30 Schild aufstellt.

Na dann fahre ich demnächst auch mit dem Auto auf dem gut erhaltenem Fussweg, anstatt auf der Schlaglochpiste auf der Straße und rege mich auf, wenn mich ein Fussgänger ausversehen ausbremst. 🙄

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Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg


Na dann fahre ich demnächst auch mit dem Auto auf dem gut erhaltenem Fussweg, anstatt auf der Schlaglochpiste auf der Straße und rege mich auf, wenn mich ein Fussgänger ausversehen ausbremst. 🙄

Wenn es so einfach wäre, der Fußweg darf nicht für das Auto genutzt werden, die Straße schon vom Fahrrad...

aber wie man sieht, der Autofahrer ist ja immer im Recht, der Radfahrer nicht...

Es wäre schön wenn man sich in der StVO §2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__2.html
anschauen würde. Und sich klar wäre, daß der Begriff Fahrzeug mehr umfasst als Kraftfahrzeug.

Wenn man dort bis zu (4) vorgedrungen ist dann kann man sich die
http://...svorschriften-im-internet.de/...und_26012001_S3236420014.htm
VwV StVO ansehen was für Radwege überhaupt nur benutzungspflichtig beschildert werden dürfen.

Nun könnte man sagen "klagt doch" gegen jeden so beschilderten Radweg der dem nicht entspricht.
Aber da kann genausogut jedem der schneller fährt sagen er soll doch gegen die Höchstgeschwindigkeit per Schild klagen.
(nur) Wer das tut, der hat das moralische Recht einem Radfahrer das vorzuschlagen. 😉

Jetzt sattle ich das Pferd mal anders rum.
Zur Ausgangslage.
Der Radfahrer fuhr auf der Straße auf der er nicht fahren durfte (nach Ansicht des Autofahrers).
Ich rate sofort zu einer Blutdrucktablette

Zitat:

Original geschrieben von wkienzl


Jetzt sattle ich das Pferd mal anders rum.
Zur Ausgangslage.
Der Radfahrer fuhr auf der Straße auf der er nicht fahren durfte (nach Ansicht des Autofahrers).
Ich rate sofort zu einer Blutdrucktablette

Meinste die tut dem Radfahrer weh, wenn man überhaupt trifft?

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan



Zitat:

Original geschrieben von stef9580


dass sich der Autofahrer falsch verhalten hat.

Was ja immer der Fall ist, wenn ein Radfahrer beteiligt ist ( nur gut, daß mittlerweile immer mehr Gerichte und Behörden zu anderen Erkenntnissen kommen). Das wird irgendwie langsam langweilig - ich bin denn mal wieder raus hier 😮 .

Ey dauernd bist du wieder raus hier, wo ich doch Hilfe brauche! MAnno!

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk



Zitat:

Original geschrieben von wkienzl


Jetzt sattle ich das Pferd mal anders rum.
Zur Ausgangslage.
Der Radfahrer fuhr auf der Straße auf der er nicht fahren durfte (nach Ansicht des Autofahrers).
Ich rate sofort zu einer Blutdrucktablette
Meinste die tut dem Radfahrer weh, wenn man überhaupt trifft?

Wenn man beim Abwerfen mit genügend Geschwindigkeitsüberschuss sehr dicht vorbeifährt....

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg


Na dann fahre ich demnächst auch mit dem Auto auf dem gut erhaltenem Fussweg, anstatt auf der Schlaglochpiste auf der Straße und rege mich auf, wenn mich ein Fussgänger ausversehen ausbremst. 🙄

an alle Fussgaenger: bitte Fruchtzwerg VORSAETZLICH ausbremsen, um ihn vor einem Herzinfarkt zu bewahren. Er wird alle Versehen als Gehunfaehigkeit auslegen, euch auf den naechsten Parkplatz verfolgen und mit "A." beschimpfen!

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan



Zitat:

Original geschrieben von stef9580


dass sich der Autofahrer falsch verhalten hat.

Was ja immer der Fall ist, wenn ein Radfahrer beteiligt ist ( nur gut, daß mittlerweile immer mehr Gerichte und Behörden zu anderen Erkenntnissen kommen). Das wird irgendwie langsam langweilig - ich bin denn mal wieder raus hier 😮 .

Nein, nicht immer wenn ein Radfahrer dabei ist. Aber wenn der TE schreibt, dass der Radfahrer ausgebremst wurde, dann schon. Unabsichtlich passiert sowas ja schon mal nicht. Außerdem muss er ziemlich stark auf die Bremse gedrückt haben. (angenommen Fahrradfahrer 20km/h, Auto so wie ich fahren würde kurz nach dem Fahrradfahrer schon 50km/h) Mit leicht auf die Bremse gehen, würde man den Radler dann sicher nicht ausbremsen.

Zitat:

Original geschrieben von Pirke



Zitat:

Original geschrieben von passionfruit83


Die beschriebenen Hindernisse sind bis auf evtl. parkende Autos eigentlich Schwachsinn um der Benutzungspflicht zu entgehen. Mal kurzes absteigen oder evtles umfahren der "Gefahrenstelle" ist definitiv zumutbar und handhabe ich genauso anstatt die Lenker auf der Straße zu nerven.
Ist nicht zumutbar, oder wäre es für Autofahrer zumutbar, ihr Auto auf einer schlaglöcherigen Straße zu schieben?
Das geschrei ist doch schon immer riesig, wenn die Stadt, anstatt zu flicken ein Tempo 30 Schild aufstellt.

Bei meiner Antwort ging es lediglich um Müll, bzw. Glasscherben auf dem Radweg. und dies wird wohl kaum über zig Kilometer verstreut sein. Wenn mal n halber Meter Müll bzw. n paar Scherben der Grund sind auf die komplette Länge auf die Radwegbenutzungspflicht zu pfeifen, dann läuft im Hirn des Radlers etwas falsch.

Komisch ich fahre täglich mit dem Rad und solange ein Radweg vorhanden ist, auch wenn dieser nicht mit dem blauen Schild gekennzeichnet ist, so nutze ich diesen generell... und siehe an .. ich bin fast 30, fahre seit meiner Kindheit Rad und Oh Wunder... Ich lebe 😉

Klar n normale Bike ist mit der Reifenbreite eines Rennrades nicht zu vergleichen... Verstehe ich voll und ganz. Aber auch hier, habe ich ein Rennrad, so habe ich nicht gleichzeitig die Lizenz gekauft auf dem Ross zu "rasen" und muss mich, wie auch als Autofahrer der Gegebenheit anpassen. Und das verstehe ich unter ZUMUTBAR!

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