Fahrradfahrer trotz Radweg auf der Straße

Hallo,

meinem Arbeitskollegen ist mal was passiert.

Ein Radfahrer fuhr vor ihm auf der Straße (trotz ausgeschildertem Radweg) er überholte mit seinem Auto diesen Radfahrer und er bremste ihn leicht aus (unbeabsichtigt). Der Radfahrer fuhr ihm bis auf den Firmen Parkplatz von meinem Kollegen nach und und beschimpfte meinen Kollegen mit Ar.... wer ist denn da im Recht?

Beste Antwort im Thema

Der Radfahrer.

Er soll zwar den Radweg benutzen, bei Nichtbeachtung hat aber niemand das Recht (auch nicht "unbeabsichtigt"😉 den anderen zurecht zu weisen. Insbesondere keinen schwächeren Verkehrsteilnehmer,

547 weitere Antworten
547 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von testmal



das Thema bleibt: die allgemeine Gefahrenstelle

--  Fahrradfahrer trotz Radweg auf der Straße --

😠😠😠

schönen Gruß

Und? Du weißt wohl sicher, dass er ihn hätte benutzen müssen?!

Außerdem das mit Straftat vs. Ordnungswidrigkeit hat doch schon jemand hier mal aufgeführt.

Zitat:

Original geschrieben von testmal


ob da einer mit rechts Gas gibt,
dabei links die Kupplung tritt,
soll ja nur aufheulen 😮

... was übrigens innerorts mindestens mal eine Ordnungswidrigkeit wäre (evtl. auch Nötigung / Straftat).

Zitat:

Original geschrieben von testmal


das Thema bleibt: die allgemeine Gefahrenstelle
--  Fahrradfahrer trotz Radweg auf der Straße--

Eben nicht!

Eingangsposting lesen!

(Zitat:

".... fuhr ihm bis auf den Firmen Parkplatz von meinem Kollegen nach und und beschimpfte meinen Kollegen mit Ar.... wer ist denn da im Recht?"

)

(übrigens eine absolute Schein- /Troll- Frage eines Provokateurs, der sich hier extra für dies komische Thema angemeldet hat und sich nach 2 Beiträgen nie wieder hat blicken lassen)

Es geht u.a. um Beleidigung. Wer dabei welches Fahrzeug bewegt hat, das ist eigentlich vollkommen unerheblich.

(nebenbei: was bitte ist eine "allgemeine Gefahrenstelle"? Sowas gibts nicht. Eine Gefährdung muss konkret begründet sein und über das "allgemeine" Maß hinausgehen, sonst ist es keine - im Sinne der StVO)

Zitat:

Original geschrieben von Brunolp12


(nebenbei: was bitte ist eine "allgemeine Gefahrenstelle"?

Z.B. ein Radweg 😛

allgemeine Gefahrenstelle = gemeingefaehrliche Stelle?

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Brunolp12


(übrigens eine absolute Schein- /Troll- Frage eines Provokateurs, der sich hier extra für dies komische Thema angemeldet hat und sich nach 2 Beiträgen nie wieder hat blicken lassen)

Sehe ich ganz genauso. Der Thread ist für mich ein Fake, der einzig und allein Stimmung gegen Radfahrer machen soll.

Ich werde ihn ab jetzt boykottieren.

Ich fands auch etwas verdaechtig, aber der Troll aergert sich glaube ich selbst. Handelt es sich bei dem Ersteller nicht genau genommen um eine Sockenpuppe, wenn wir in unseren Annahmen richtig liegen?

Zitat:

Original geschrieben von chris g


Hallo,

meinem Arbeitskollegen ist mal was passiert.

Ein Radfahrer fuhr vor ihm auf der Straße (trotz ausgeschildertem Radweg) er überholte mit seinem Auto diesen Radfahrer und er bremste ihn leicht aus (unbeabsichtigt). Der Radfahrer fuhr ihm bis auf den Firmen Parkplatz von meinem Kollegen nach und und beschimpfte meinen Kollegen mit Ar.... wer ist denn da im Recht?

Natürlich dein Kollege. Diese Radrambos verstehen nicht mal, wenn sie etwas falsch machen.

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg


Natürlich dein Kollege. Diese Radrambos verstehen nicht mal, wenn sie etwas falsch machen.

oder auch: "denn sie wissen nicht, was sie tun".

Danke, Fruchtzwerg!

Und damit die Fahrradfahrer wissen, was Sache ist, hier mal wieder ein schoenes Urteil, das voellig ueberfaellig war:

"01.03.12:

Recht: wo man sein Fahrrad besser nicht abstellt

Wer sein Fahrrad zu dicht neben einem Auto abstellt, und dieses dann aus unerfindlichen Gründen umstürzt - soll ja schon mal vorkommen - der muß für den am Auto entstandenen Schaden aufkommen. So ein Urteil des Amtsgericht Düsseldorf, Begründung ist die Straßenverkehrsordnung, in der es heißt, daß kein anderer geschädigt werden darf. Da das Auto zuerst da war, hat der fahrradfahrer pech gehabt..

Aktenzeichen: Az. 45 C 8793/11 29.11.2011

Quelle:ksta 17.02.2012"

( http://www.24h-fahrrad-shop.de/fahrrad-news.htm )

Endlich koennen wir Autofahrer die Abstellart euerer umweltverschmutzenden Esel korrigieren.

Zitat:

Original geschrieben von hoggae


Auch kann man im Nachhinein eher schwerlich feststellen, ob der Radweg, wenn er denn überhaupt Benutzungspflichtig war, möglicherweise, z.B. durch Glasscherben, parkende Autos, Sperrmüll... unbenutzbar war.

Solche Aussagen finde ich immer total ulkig. Mich stören Radfahrer ansich auf der Straße wenig.

Die beschriebenen Hindernisse sind bis auf evtl. parkende Autos eigentlich Schwachsinn um der Benutzungspflicht zu entgehen. Mal kurzes absteigen oder evtles umfahren der "Gefahrenstelle" ist definitiv zumutbar und handhabe ich genauso anstatt die Lenker auf der Straße zu nerven.

weiteres Beispiel .. wie verhält es sich bitte bei folgender Situation..

gemeinsamer mit Zeichen 240 gekennzeichneter Rad-Fußweg.
Parrallel dazu NUR! eine Kraftfahrtstraße als solche auch gekennzeichnet.
Radfahrer meist eben Rennradler fahren hier also verbotenerweise da eine bauartbedingte Mindesgeschwindigkeit von 60km/h besteht. Unzumutbar wäre es Ihnen z.b. durch Fußgänger auf dem Rad-Fußweg...

Wer hat hier nun recht???

Radfahrer machen im Moment scheinbar was sie wollen. Solange sie keine Kennzeichenpflicht haben wird es sich meiner Ansicht nach auch nicht ändern. Zu den Verstößen, die ich jeden Tag sehe gehört "Fahrradfahrer trotz Radweg auf der Straße" noch zu den Harmlosesten.

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg


Diese Radrambos verstehen nicht mal, wenn sie etwas falsch machen.

Zeigt sich hier doch auch laufend.

Zitat:

Original geschrieben von chris g


Hallo,

meinem Arbeitskollegen ist mal was passiert.

Ein Radfahrer fuhr vor ihm auf der Straße (trotz ausgeschildertem Radweg) er überholte mit seinem Auto diesen Radfahrer und er bremste ihn leicht aus (unbeabsichtigt). Der Radfahrer fuhr ihm bis auf den Firmen Parkplatz von meinem Kollegen nach und und beschimpfte meinen Kollegen mit Ar.... wer ist denn da im Recht?

Das "Unrecht" des Radfahrers kann doch nicht mit der Unachtsamkeit durch den Autofahrer

.... und er bremste ihn leicht aus (unbeabsichtigt)

"geahndet" werden.

Bei einer Straßenverkehrgefährdung in diesem Falle durch den Autofahrer dird sich der nicht auf den Radweg ausreden können.

Stellt sich trotzdem die Frage was so ein Radfahrer auf der Straße zu suchen hat, wenn der Fahrradweg in einem befahrbarem Zustand ist.

Die Frage ist einfach zu beantworten: nichts.

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg


Stellt sich trotzdem die Frage was so ein Radfahrer auf der Straße zu suchen hat, wenn der Fahrradweg in einem befahrbarem Zustand ist.

u.U. garnichts.

Allerdings ist die Frage ja eher, was dies mit der im Eingangsbeitrag beschriebenen Situation zu tun hat und wieso hier versucht wird, eine Beleidigung, so halb unauffällig / unterschwellig als charakteristische Eigenschaft dem Radfahrer zuzuschieben.

Ähnliche Themen