Fahrradfahren ohne Haftpflicht

Guten Tag!
Ich hoffe mir kann jemand helfen:

Am vergangenen Montag ist meiner Frau ein Fahrradfahrer ins stehende Auto gefahren. ( Ich bin Fahrzeughalter, Sie ist in der Versicherung mit drin) Er hat sich vor Ort unter der Aufsicht einer Zeugin schuldig bekannt.
Einen Tag später war er dann der Meinung, der Schaden kann ja eventuell vorher schon dort gewesen sein und zeigt sich nun nicht mehr so einsichtig. Er hat keinerlei Personenschaden erlitten. Beim Auto sind 2 Beulen + diverser Kratzer und eine Lackabsplitterung entstanden.
Wie kann gegen ihn weiter vorgegangen werden und muss ich mich auf eigene Kosten einstellen?

Vielen Dank im voraus!

Beste Antwort im Thema

Wenn er noch in der Ausbildung ist, ist er in der PH seiner Eltern mitversichert, wenn die dann eine haben.

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Der wichtigste Hinweis: Fahrzeug auf keinen Fall reparieren lassen. Im Gegenteil ich würde unbedingt den Schaden möglichst genau dokumentieren!

Je nachdem wie hoch der Schaden ist und wenn eine Vollkasko-Versicherung bestände, könnte man es darüber abwickeln. Von deren Seite würden dann auch Ansprüche (Regress) an den "Verursacher" gestellt werden.

Im schlimmsten Fall ist es m.W. tatsächlich so, daß Du den Schaden zunächst selber trägst und hoffst, daß der Radfahrer später die Kosten übernehmen will, wird ... und auch kann bzw. es seiner Haftpflichtversicherung meldet.

Die Frage ist sowieso, ob man das ganze nicht seiner Versicherung vorsorglich melden sollte. Nicht dass der Radfahrer noch auf die Idee kommt, doch plötzlich Schmerzen zu haben oder am Fahrrad einen Defekt feststellt.
Zumindest aber würde ich für mich ein Gedächtnisprotokoll mit Skizze und Bildern etc. anfertigen. Sollte es mal zu einem Prozess kommen, dann hast du wenigstens alles sauber dokumentiert.

Ich sehe in dem Mahnverfahren eigentlich keinen Sinn, denn es geht ja nicht darum, dass die Zahlung erfolgt oder nicht erfolgt. Der Fahrradfahrer bestreitet ja wohl, dass er den Schaden überhaupt verursacht hat.

Ich würde ihn schriftlich auffordern, sich zu dem Vorfall zu äußern, mit sehr kurzer Fristsetzung, denn falls er bei seiner Darstellung bleibt, wäre meiner Meinung nach der nächste Schritt ein Strafantrag wegen Sachbeschädigung. Genau das würde ich ihm auch androhen. Da gibt es aber Fristen, die einzuhalten sind.

Noch besser: ich würde ihn mal anrufen und nachfragen, wie er die Sache jetzt sieht, wenn er sich weiter verweigert, einen Anwalt einschalten, der sich da besser auskennt und gleich ein Schreiben aufsetzt. Erstens kostet das nicht die Welt (ca. 50€) und zweitens bekommst Du das im Zweifelsfalle ohnehin vom Unfallverursacher wieder, das schlägt Dein Rechtsbeistand nämlich gleich auf die Zahlungsforderung drauf.

Ich denke, wenn der Post vom Anwalt bekommt, wird er heulend zu Mama und Papa laufen und alles eingestehen...

Zitat:

@fplgoe schrieb am 26. Januar 2019 um 18:25:36 Uhr:



Ich würde ihn schriftlich auffordern, sich zu dem Vorfall zu äußern, mit sehr kurzer Fristsetzung, denn falls er bei seiner Darstellung bleibt, wäre meiner Meinung nach der nächste Schritt ein Strafantrag wegen Sachbeschädigung. Genau das würde ich ihm auch androhen. Da gibt es aber Fristen, die einzuhalten sind.

Sachbeschädigung ist nur dann eine Straftat, wenn die Beschädigung vorsätzlich erfolgte.
Vorliegend ist aber kein Vorsatz im Spiel. Die Beschädigung erfolgte aus Unachtsamkeit.

O.

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In meiner Familien-Privathaftpflicht sind solche Schäden mit abgedeckt solange meine Kinder nochkein eigenes Einkommen haben und iim Haushalt der Eltern leben.

Verstehen nicht, warum man das nicht an einen Anwalt gibt der sich darum kümmert wenn der Verursacher nicht für den Schaden aufkommen will.

Da kann man ja sonst ewig rumeiern.

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 26. Januar 2019 um 18:48:32 Uhr:


...

Hast völlig recht. Dann nehmen wir einfach § 823 BGB:

Zitat:

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig [...] das Eigentum [...] eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

So, wenn er leugnet, ab zum Anwalt...

Wenn Du (TE) eine gute PHV hast, kannst Du es auch darüber mal versuchen, wenn der Schädiger nicht zahlungsfähig ist, Stichwort Forderungsausfalldeckung.

Zitat:

@zicke330dTA schrieb am 26. Januar 2019 um 19:26:14 Uhr:


Wenn Du (TE) eine gute PHV hast, kannst Du es auch darüber mal versuchen, wenn der Schädiger nicht zahlungsfähig ist, Stichwort Forderungsausfalldeckung.

Die Forderungsausfalldeckung ist eine sinnvolle Ergänzung in der PHV. Leider schließt dies bedingungsgemäss den Bereich KFZ aus.

Der Baustein ist auch nur selten dabei.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 26. Januar 2019 um 19:38:46 Uhr:


Der Baustein ist auch nur selten dabei.

In den neueren Bedingungen ist er schon dabei. Häufig gibt es aber Mindestschadensummen.

Ja, ich meinte aber mehr, dass es im vereinbarten Tarif auch dabei sein muss und das sieht man selten.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 26. Januar 2019 um 19:43:58 Uhr:


Ja, ich meinte aber mehr, dass es im vereinbarten Tarif auch dabei sein muss und das sieht man selten.

Viele Gesellschaften inkludieren den Forderungsausfall mittlerweile. Häufig halt mit Mindestsummen. Bei einigen muss man es explizit dazu buchen. Sinnvoll ist der Baustein, hilft dem TE hier aber nicht weiter

Zitat:

@Marvin691 schrieb am 26. Januar 2019 um 11:37:00 Uhr:


Also zu ihm nochmal: 19 Jahre alt, keine PHP vorhanden. Lebt bei seinen Eltern und ist in der Ausbildung. Habe mich gestern mit ihm getroffen um auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen, bin ihm entgegen gekommen indem ich schon nicht zu meiner Vertragswerkstatt gehen würde. Will ja auch niemanden in den Ruin treiben. Er war am Unfalltag ja auch noch total einsichtig, wurde anscheinend dann aber von seinen Eltern geimpft und ist halt der Ansicht , der Schaden könnte ja vorher schon gewesen sein. Mit der Zeugin habe ich schon gesprochen. Die bestätigt alles so, wie meine Frau es mir erzählt hat. Die 2 Schäden liegen in etwa genau in dem Abstand, wie bei seinem Fahrrad das Lenkrad und die Pedale. Ein Schaden erstreckt sich über 9cm, was der Länge seiner Pedale entspricht. Der andere Schaden ( Die Beule) sieht nach einem "Loch" aus, wie es bei einem Fahrradlenker nunmal an beiden Enden aussieht. Ausserdem der Abstand beider Schäden, der in etwa 70cm beträgt. Klar hat das Lenkrad einen Schwenkbereich. Ich frage mich einfach, wie man so dreist sein kann...
Ich danke euch erstmal für die zahlreiche Unterstützung!

Was hat er den gesagt also ihr euch das gemeinsam nochmal angeguckt habt?
Sieht er es ein das der Schaden durch ihm entstanden ist?
Wie geht ihr weiter vor?

Zitat:

@NDLimit schrieb am 26. Januar 2019 um 19:31:54 Uhr:



Zitat:

@zicke330dTA schrieb am 26. Januar 2019 um 19:26:14 Uhr:


Wenn Du (TE) eine gute PHV hast, kannst Du es auch darüber mal versuchen, wenn der Schädiger nicht zahlungsfähig ist, Stichwort Forderungsausfalldeckung.

Die Forderungsausfalldeckung ist eine sinnvolle Ergänzung in der PHV. Leider schließt dies bedingungsgemäss den Bereich KFZ aus.

Deswegen sprach von guter PHV.

Zitat:

@zicke330dTA schrieb am 26. Januar 2019 um 21:13:23 Uhr:



Zitat:

@NDLimit schrieb am 26. Januar 2019 um 19:31:54 Uhr:


Die Forderungsausfalldeckung ist eine sinnvolle Ergänzung in der PHV. Leider schließt dies bedingungsgemäss den Bereich KFZ aus.

Deswegen sprach von guter PHV.

Auch eine gute PHV mit Forderungsausfalldeckung schließt diesen Vorgang aus.m

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