Fahrradfahren ohne Haftpflicht
Guten Tag!
Ich hoffe mir kann jemand helfen:
Am vergangenen Montag ist meiner Frau ein Fahrradfahrer ins stehende Auto gefahren. ( Ich bin Fahrzeughalter, Sie ist in der Versicherung mit drin) Er hat sich vor Ort unter der Aufsicht einer Zeugin schuldig bekannt.
Einen Tag später war er dann der Meinung, der Schaden kann ja eventuell vorher schon dort gewesen sein und zeigt sich nun nicht mehr so einsichtig. Er hat keinerlei Personenschaden erlitten. Beim Auto sind 2 Beulen + diverser Kratzer und eine Lackabsplitterung entstanden.
Wie kann gegen ihn weiter vorgegangen werden und muss ich mich auf eigene Kosten einstellen?
Vielen Dank im voraus!
Beste Antwort im Thema
Wenn er noch in der Ausbildung ist, ist er in der PH seiner Eltern mitversichert, wenn die dann eine haben.
93 Antworten
So weit ich verstanden habe ist auch der Punkt der Forderungsausfalldeckung nicht versichert sobald eine andere Versicherung Deckung gibt
Ja, das stimmt zwar. Aber der Schaden wird durch die Vollkasko bezahlt, somit sind die kompletten Leistungen der Forderungsausfall Deckung ausgeschlossen.
Der Schaden des TE ist die SB.
Bei uns ist der Forderungsausfall ab Schäden von 500€ Höhe versichert und dann komplett ohne SB. Hätte der TE eine SB von 1000€ in der Vollkasko, dann wären wir wieder beim Leistungsfall der Forderungsausfall- Haftpflichtdeckung.
Aber in diesem Fall nur Vollkasko, oder eben die Haftpflicht des Verursachers.
Die Nebenpositionen sind ebenfalls Schaden. Die PHV wird durch die VK nur bei der Position Fahrzeugschaden frei. Für den Rest greift die Ausfalldeckung, wenn die Mindestsumme + SB das hergeben.