Fahrradfahren ohne Haftpflicht

Guten Tag!
Ich hoffe mir kann jemand helfen:

Am vergangenen Montag ist meiner Frau ein Fahrradfahrer ins stehende Auto gefahren. ( Ich bin Fahrzeughalter, Sie ist in der Versicherung mit drin) Er hat sich vor Ort unter der Aufsicht einer Zeugin schuldig bekannt.
Einen Tag später war er dann der Meinung, der Schaden kann ja eventuell vorher schon dort gewesen sein und zeigt sich nun nicht mehr so einsichtig. Er hat keinerlei Personenschaden erlitten. Beim Auto sind 2 Beulen + diverser Kratzer und eine Lackabsplitterung entstanden.
Wie kann gegen ihn weiter vorgegangen werden und muss ich mich auf eigene Kosten einstellen?

Vielen Dank im voraus!

Beste Antwort im Thema

Wenn er noch in der Ausbildung ist, ist er in der PH seiner Eltern mitversichert, wenn die dann eine haben.

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Zitat:

@volker1165 schrieb am 26. Januar 2019 um 13:37:06 Uhr:


...als Gegner eine Hartz4 Familie, der das völlig egal ist....

"er ist 19 und befindet sich in Ausbildung"

wer findet den Fehler 😁😁 Sorry konnte ich mir nicht verkneifen😛

Das man sich so einigen möchte finde ich löblich, je nach dem was der Radler, bzw. seine Familie anbietet würde ich drauf eingehen, sofern der Schaden auch mit Smartrepair behoben werden kann.

Schalten die auf stur oder sogar Gegenangriff = volles Programm. So ein 19 Jähriger kann ja noch arbeiten gehen und den Schaden begleichen, man hat als Gläubiger ja ~30 Jahre Zeit..😉

Zitat:

@tartra schrieb am 26. Januar 2019 um 14:11:07 Uhr:



Zitat:

@volker1165 schrieb am 26. Januar 2019 um 13:37:06 Uhr:


...als Gegner eine Hartz4 Familie, der das völlig egal ist....

"er ist 19 und befindet sich in Ausbildung"

......

Wo soll da ein Fehler liegen?

Das kann je nach Lebenssituation und Ausbildungsweg was ganz normales sein heutzutage.... !

Man könnte dem Schädiger und seinen Eltern noch in einem Nebensatz erklären, was ein SCHUFA-Eintrag bedeutet.... und welche Kosequenzen das haben kann / wird 😁

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 26. Januar 2019 um 14:28:25 Uhr:



Man könnte dem Schädiger und seinen Eltern noch in einem Nebensatz erklären, was ein SCHUFA-Eintrag bedeutet.... und welche Kosequenzen das haben kann / wird 😁

da kannst du lange mit der schufa drohen. die schufa interessiert das nämlich herzhaft wenig!

und noch mal an all jene, die hier immer die eltern ins spiel bringen - die eltern sind hier die letzten, die hier irgendwas zahlen müssen. die haften genau für gar nichts!

und @Franklyn67: wer zahlt in erster linie den anwalt? genau - der, der ihn beauftragt. es spricht m.e. nichts dagegen, das erst mal auf humanverträgliche art und weise lösen zu wollen.

Das ich dem beachi mal recht geben muss 😉😁

Oh, halt, da war was. Die Schufa käme dann schon ins Spiel, wenn der Bengel mangels Zahlungsfähigkeit eine Vermögensauskunft abgeben muss. Nannte man früher Offenbarungseid oder Finger heben. Das wäre aber nun zu viel Spekulation.

Gebe dem Troublemaker mal ein Danke 😉

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Das Problem ist wohl eher, dass der Schädiger hier bereits den "Pfad der Tugend" verlassen hat. Deshalb ist er artgerecht zu jagen, zu erlegen und zu verwerten. 😎 🙂

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 26. Januar 2019 um 15:00:06 Uhr:


Das Problem ist wohl eher, dass der Schädiger hier bereits den "Pfad der Tugend" verlassen hat. Deshalb ist er artgerecht zu jagen, zu erlegen und zu verwerten. 😎 🙂

Den Pfad hat er durch die Beeinflussung seiner Eltern verlassen, die wohl die Meldung des Schadens an die eigene HP verhindern wollten. Gemäss Verursacherprinzip solltest Du die Eltern erlegen 😉

So. Zurück zum Thema.

Ein Schritt nach dem anderen. 🙂

Man man, das Problem ist doch, der Junge ist der einzige Ansprechpartner, keine Eltern, keine Versicherung kein anderer. Schufa ist auch nicht, weil man Ihn nicht zum Offenbarungseid zwingen kann, wie soll das gehen.

Wenn der Jung sich also querstellt, entweder Breitseite, mit dem Risiko noch mehr Geld zu verlieren, oder halt als Lebensrisiko abschreiben

Zitat:

@beachi schrieb am 26. Januar 2019 um 14:50:04 Uhr:


...da kannst du lange mit der schufa drohen. die schufa interessiert das nämlich herzhaft wenig! ...

Aber spätestens wenn von seinem Konto gepfändet wird, sollte die Schufa (per Rückmeldung seiner Bank) Wind davon bekommen und das wäre für seinen Schufa-Score ziemlich vernichtend.

Zitat:

@fplgoe schrieb am 26. Januar 2019 um 15:12:36 Uhr:



Zitat:

@beachi schrieb am 26. Januar 2019 um 14:50:04 Uhr:


...da kannst du lange mit der schufa drohen. die schufa interessiert das nämlich herzhaft wenig! ...

Aber spätestens wenn von seinem Konto gepfändet wird, sollte die Schufa (per Rückmeldung seiner Bank) Wind davon bekommen und das wäre für seinen Schufa-Score ziemlich vernichtend.

bis zu einer möglichen pfändung ist es ein weiter weg und dann bezweifel ist sehr stark, dass da überhaupt was zu pfänden wäre. schau dir die pfändungsfreigrenzen an und dann überlege, was ein 19-jähriger azubi vermutlich an lohn/gehalt bekommen dürfte. und allgemein, soweit muss es hier überhaupt nicht kommen.

Zitat:

@fplgoe schrieb am 26. Januar 2019 um 15:12:36 Uhr:



Zitat:

@beachi schrieb am 26. Januar 2019 um 14:50:04 Uhr:


...da kannst du lange mit der schufa drohen. die schufa interessiert das nämlich herzhaft wenig! ...

Aber spätestens wenn von seinem Konto gepfändet wird, sollte die Schufa (per Rückmeldung seiner Bank) Wind davon bekommen und das wäre für seinen Schufa-Score ziemlich vernichtend.

Da brauchts keine Kontopfändung. Schufa nimmt Einsicht in die öffentlichen Register.

Zitat:

@NDLimit schrieb am 26. Januar 2019 um 15:18:17 Uhr:


...Schufa nimmt Einsicht in die öffentlichen Register.

Das heißt? Also z.B. beantragte Mahnbescheide oder erwirkte Titel beim Amtsgericht?

Beim Mahnbescheid entscheidet der Gläubiger, ob er es der Schufa meldet. Im privaten Bereich eher unüblich.

Schuldnerregister ist was anderes.

Guckst Du

https://www.schuldnerberatung.de/nichtabgabe-der-vermoegensauskunft/

Ich glaube, da irrst Du gewaltig. Du hast keine Möglichkeit, privat jemand bei derSchufa zu melden, Mahnbescheid hin oder her.
Wäre ja auch ein Unding

Zitat:

@NDLimit schrieb am 26. Januar 2019 um 15:31:40 Uhr:


Beim Mahnbescheid entscheidet der Gläubiger, ob er es der Schufa meldet. Im privaten Bereich eher unüblich.

Schuldnerregister ist was anderes.

Guckst Du

https://www.schuldnerberatung.de/nichtabgabe-der-vermoegensauskunft/

Ich würde wie folgt vorgehen:

Den Schädiger schriftlich mit Einwurfeinschreiben und angemessener Frist auffordern den Schaden zu begleichen; in dass Schreiben gehört ein KVA von (d)einer Fachwerkstatt.

Aufwandspauschale nicht vergessen, so 25-50 EUR.

Das Fahrzeug auf keinen Fall reparieren lassen!

Nach Fristablauf die Kosten lt. KVA per gerichtlichen Mahnverfahren einfordern, bei Widerspruch geht die Sache ans zuständige Amtsgericht.

Wenn der Schädiger immer noch uneinsichtig ist, kommt es zum Termin vor dem Amtsgericht.

Jetzt würde ich den Anwalt mandatieren; die Kosten deines Anwalts sind vom Schädiger zu ersetzen.

Falls dem Gericht der KVA nicht reicht, gibt es ein selbständiges Beweisverfahren und die Zeugin wird gehört.

Bei dem Verursacher kein Entgegenkommen, der knickt schon ein!

Sachverständigende Grüße vom Armani-Biker...

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