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Fahrmodus: Standgeräusch Messung der Polizei

Themenstarteram 6. Januar 2022 um 21:37

Guten Abend alle zusammen,

leider konnte ich bisher keine anständige Antwort auf meine Frage finden, daher versuche ich hier mein Glück.

Mein Fahrzeug hat eine serienmäßige Abgasanlage und hat unter U.1 im Fahrzeugschein 100db stehen.

Im Falle einer Geräuschmessung durch die Polizei:

In welchem Fahrmodus darf / muss diese Messung erfolgen?

Auf welchen Fahrmodus beziehen sich die im Schein stehenden 100db?

Ich habe im Netz gelesen dass dies abhängig von der Typengenehmigung sein kann, aber verlässliches konnte ich leider nicht finden. Falls hilfreich: In Schein unter Nummer 6 steht 20.11.2015

 

Liebe Grüße und ich freue mich auf eure Hilfe.

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172 Antworten

I30N hyundai

am 9. Januar 2022 um 12:22

Zitat:

@Bad Al schrieb am 7. Januar 2022 um 16:36:58 Uhr:

....

Hallo,

was du glaubst...

Im Avatar sehe ich einen Mustang6FL.

Die Diskussion ist in mustang6.de Forum so alt, wie das Facelift :)

Ford hat das sogar mal beantwortet. "Es darf keinen Modus geben, der nicht zugelassen ist.

Deine Auspuffklappen schließen, wenn du die nötige Geschwindigkeit mit der passenden Drehzahl erreichst.

Kannst du jetzt glauben, musst du nicht, ist aber tatsächlich so.

 

https://www.youtube.com/watch?v=rXEcie8znoI&t=3365s

Gruß

dass "Race" beim Mustang legal ist, war mir natürlich bekannt - ich meine aber irgendwo schon mal von anderen Marken gelesen zu haben, wo es auch Track-Modi ausserhalb der STVO gibt, die also nur auf dem Track aktiviert werden dürfen (BMW?! AMG ?! Brabus?!) - war irgndwo in einem gedruckten Heft...)

Zitat:

@TWG1980 schrieb am 7. Januar 2022 um 13:25:26 Uhr:

Es Erschließt sich mir da immer noch nicht warum es legal ist im Standlauf deutlich lauter zu sein, wenn doch die Lautstärke ohne "umschalter" dann doch im Fahrbetrieb auf dem selben zu hohen Level wäre.

Das Standgeräusch ist höher weil es sich um ein völlig anderes Messverfahren handelt als bei der Fahrgeräuschmessung.

Das Standgeräusch wird mit 0,5m Abstand zum Endrohr gemessen und das Fahrgeräusch mit einem Abstand von 7m zum Fahrzeug. Logisch dass dann bei einer Standgeräuschmessung dann deutlich höhere Werte gemessen werden.

am 10. Januar 2022 um 8:46

Standgeräuschmessung findet mit 1 m Abstand statt

Nahfeldmessung (Polizeikontrolle nach EG Richtlinie 70 / 157 EWG) findet mit 0,5 m Abstand statt

Fahrgeräuschmessung findet nach ECE R51 statt (Messstrecke 20 Meter, Messkopf bei 10 m, 90° zur Messstrecke, Abstand 7,5 m, Höhe 1 m usw.)

Moin Moin !

Zitat:

Standgeräuschmessung findet mit 1 m Abstand statt

?????????????????

Selbst die veraltete von dir zitierte EG Richtlinie 70 / 157 EWG nennt 0,5m .

Es gilt aber längst die 540/2014 , unter 4.2 findest du das Standgeräusch , das natürlich weiterhin in 0,5m Entfernung gemessen wird.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32014R0540

MfG Volker

am 10. Januar 2022 um 14:50

In dem von dir verlinkten Eintrag heißt es (Fettung durch mich):

4.2.5.3. Geräuschmessung im Nahfeld des Auspuffs (siehe Abbildung 2 sowie Abbildungen 3a bis 3d der Anlage)

4.2.5.3.1. Anordnung des Mikrofons

4.2.5.3.1.1. Das Mikrofon ist in einem Abstand von 0,5 m ± 0,01 m von dem in der Anlage Abbildung 2 sowie Abbildungen 3a bis 3d dargestellten Bezugspunkt des Auspuffrohres …

Das ist genau das, was auch ich in meinem post gesagt habe (Nahfeldmessung).

Standgeräuschmessung erfolgt im Abstand von 50 cm. Sie findet immer "im Nahfeld" statt. Ende.

Ich muss den Thread nochmal aufgreifen.

RS5 8T : U1 - 78 dB 4250 U/Min

Comfort : 76

Auto : 76

Dynamic : 95

Auspuff : Serie

 

Audi Prospekt : Klappen können vom Fahrer gesteuert werden über das Drive Select

Polizei : Misst im Sportmodus

Fahrzeug wird mitgenommen, als zu laut begutachtet und eine Manipulation vorgeworfen.

 

So könnte ich mir das in der Realität vorstellen, das Fahrzeug hat aber Bestandsschutz für die Serien Abgasklappenanlage. Bin ich völlig blöd oder habe ich nur etwas übersehen? Denn laut NEUER RICHTLINIE dürfen die Fahrzeuge mit offenen Klappen nicht lauter sein als was im Fzg.schein eingetragen ist, auch NICHT im Sport modus oä. Bei der Zulassung meines Autos (2012) war das aber noch nicht so und das Modell darf sehr wohl lauter im Sport modus sein. Wie verklickert man das der Polize?

In welchem Modus startet der RS5?

Soweit ich weiß, muss in dem Modus gemessen werden, in welchem das Auto startet. In den allermeisten Fällen wird das "Comfort" sein. Wäre mir neu, wenn die Herren in Blau einfach den Modus ändern bzw. den Fahrer dazu anhalten das zu tun.

Ist Dir das passiert oder spekulierst Du,ob das so vorkommen könnte?

Du beziehst dich wieder mal auf U.1 also das Standgeräusch. Wie schon ausführlich erklärt, ist dieses nicht reglementiert, sondern nur das Fahrgeräusch (U.3)

Da die Standgeräuschmessung nur eine Vergleichsmessung ist muss sie IMNSHO bei der Nachprüfung in dem Modus gemacht werden, in dem sie bei der Typgenehmigungsprüfung auch gemacht wurde.

Richtig ist: Das Fahrzeug darf in keinem Modus lauter sein als erlaubt. Das muss dann jetzt wohl mit einer Fahrgeräuschmessung nachgeprüft werden. Wenn es dabei den Grenzwert überschreitet muss das nicht unbedingt ein Beleg für eine Manipulation sein, es kann auch schlicht und ergreifend kaputt sein. Immerhin ist es schon 10 Jahre alt.

Und wenn kaputt, muss es leider repariert werden,auch wenn dem Fahrer,das so besser gefällt.

Die Messmethode richtet sich nach dem Datum der Typgenehmigung. Wie @hk_do schon schrieb.

Die "alte" Messmethode wird gemäß 70/157/EWG ermittelt.

Die "neue" Messmethode nach der VO (EU) 540/2014 gilt ab 01.07.2016. (Incl. ASEP)

Da ist dann jeder Betriebsmodus ist zu prüfen (z.B. Sport, Eco, Comfort, Sound, …)

Das ist natürlich bei einer Kontrolle schlecht auszudiskutieren...

Dahingehend sollte die Polizei ordentlich geschult sein.

Alternativ, kann man sich auch eine Standgeräuschmessung (Protokoll) messen lassen, nach welcher RiLi gemessen wurde usw., und sich das ins Handschuhfach legen.

Und nein, ein Fahrzeug welches nach alter Welt gemessen wurde, kann nicht mit einer "einfachen" Fahrgeräuschmessung geheilt werden. Das ist auch ziemlich unsinnig, da die Prüfung mit ASEP sehr! aufwändig ist. Damit auch sehr teuer wird, und durch nur durch wenige Messstrecken ableitbar ist.

Die Staatsmacht als auch der TÜV messen 0,5m ( Auspuffendohr )

mit 45 Grad aus der Längsachse und vergleichen das mit dem

Standgeräusch dba in den Papieren ( die Drehzahl dafür ist auch genannt )

Für einer Messung auf der Strasse gibt es noch eine Toleranz von 5%

auf den gemessenen Wert, wenn ein geeichtes Messmittel genutzt wurde.

Messung mit Handy sind nur als Verdacht möglich und ersetzt keine

belastbare Messung.

 

Tom

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