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Fahrmodus: Standgeräusch Messung der Polizei

Guten Abend alle zusammen,
leider konnte ich bisher keine anständige Antwort auf meine Frage finden, daher versuche ich hier mein Glück.
Mein Fahrzeug hat eine serienmäßige Abgasanlage und hat unter U.1 im Fahrzeugschein 100db stehen.
Im Falle einer Geräuschmessung durch die Polizei:
In welchem Fahrmodus darf / muss diese Messung erfolgen?
Auf welchen Fahrmodus beziehen sich die im Schein stehenden 100db?
Ich habe im Netz gelesen dass dies abhängig von der Typengenehmigung sein kann, aber verlässliches konnte ich leider nicht finden. Falls hilfreich: In Schein unter Nummer 6 steht 20.11.2015

Liebe Grüße und ich freue mich auf eure Hilfe.

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172 Antworten

Fahrgeräusch für ein 2012er Auto sollte doch auf der Referenzstrecke gehen. Also für einen drei- bis niedrigen vierstelligen Betrag. Jedenfalls ohne ISO-Asphalt.
Wenn dann der genehmigte Wert überschritten wird ist die Sache klar: Das Auto ist nicht vorschriftsmäßig, der Halter muss den Mangel beheben (und die Begutachtung bezahlen).
Wenn der genehmigte Wert eingehalten wird ist das Auto in Ordnung. Dann stellt sich die spannende Frage, ob der eingetragene Standgeräuschwert faclhs ist oder ob die Messung der Polizei falsch war...

für genormte Fahrgeräuschmessungen gibt es meines wissens nur
zwei Strecken in DE und die kannst nicht bezahlen. ;)

Tom

Ich hatte letztens ein Angebot vom TÜV Nord in Essen, und ich war selber schon mal auf der Strecke von FAKT in Memmingen. Das waren schonmal zwei ;)
Ich kenne aber auch jemanden in Waltrop, der eine zugelassene Referenzstrecke hat, und der ist nicht der einzige.
Es geht ja hier nicht um Messungen für die Typgenehmigung sondern um das einzelne Fahrzeug. Da dürfte auch für die Nachmessung die Strecke verwendbar sein die für die Einzelabnahme nutzbar ist?

Wir haben bei uns auch eine Referenz-Messstrecke.

Zitat:

@speedrs4 schrieb am 4. Juli 2022 um 11:03:33 Uhr:



Für einer Messung auf der Strasse gibt es noch eine Toleranz von 5%
auf den gemessenen Wert, wenn ein geeichtes Messmittel genutzt wurde.

Toleranz 5% ist mir unbekannt.

5dB(A) ist bekannt.

Sorry 5db Toleranz mein ich ja
Tom

Ich wurde aus dem Verkehr gezogen von Spezi Einheit TRUP. Standgeräuschmessung durch Gutachter: 94 db bei eingetragenen 84 db.
Endschalldämpfer M Performance hält nach 120.000 km nicht mehr die Werte ein. Verdacht auf Manipulation, daher Fahrzeug stillgelegt.
Nach 5 Tagen der Anruf: keine Manipulation festgestellt, Verschleiß.
ABER: 15mm Distanzscheibe hinten mit 225/40/18 nicht kombinierbar. Betriebserlaubnis erloschen
Auspuffanlage abgebaut. Serien-ESD wieder dran. Distanzscheibe abgebaut.
Fahrzeug beim TÜV vorgeführt. Einzelabnahme §19 auf Basis §21.
TÜV Süd bestätigt Serienzustand des Fahrzeugs und erneute Standgeräuschmessung wieder bei 84 db
Unterlagen zur Bündelungsbehörde. Nach 10 Tagen Rückmeldung. Gutachten wird nicht anerkannt.
Es muss unbedingt eine Fahrgeräuschmessung gemacht werden. Und das trotz Serienauspuff und Standgeräusch wieder 84.
Ich weiß, dass gesetzlich vorgeschrieben das Fahrgeräusch ist, welches bis 74 db sein darf.
Theoretisch könnte Standgeräusch auch 109 db im Schein stehen.
Aufjedenfall hat mich die ganze Aktion jetzt schon über 1300 Euro gekostet, obwohl das Fahrzeug wieder Serie ist.
Sonst ist rein GARNICHTS an meinem Fahrzeug verändert. Es ist ein 325i E92.
Das ist meine Erfahrung mit der tollen Behörde, die es nur in Hessen gibt.

In den meisten Bundesländern würde man die StVZO so auslegen, dass bei Rückrüstung der Änderungen die ursprüngliche Betriebserlaubnis wieder auflebt.
Dementsprechend würde dort i.d.R. nur ein Gutachten nach §5 FZV gefordert...

Richtig. Aber Hessen fährt da voll den Film.

Zitat:

@masprof schrieb am 21. Juli 2023 um 17:44:25 Uhr:


Unterlagen zur Bündelungsbehörde. Nach 10 Tagen Rückmeldung. Gutachten wird nicht anerkannt.
Es muss unbedingt eine Fahrgeräuschmessung gemacht werden. Und das trotz Serienauspuff und Standgeräusch wieder 84.

Ja Hessen ist super.

An sich völlig über das Ziel hinaus.
Rückrüstung in den Serienstand erfordert keine erneute Fahrgeräuschmessung.
Das ist Unsinn, und solle auch Herr Fleis***** von der Behörde wissen. Ich dachte immer der ist vom Fach. Bin schwer enttäuscht von ihm, war ja auch mal SV. Scheinbar war er fachlich nicht tragbar.

Trage es dem Herrn vor.

Übrigens na h Hessen kommt Bayern.
Da gibt es auch so diverse Spezialitäten. :mad:

Ich weiß nur nicht, ob es sich lohnt gegen diese "Behörde" rechtlich vorzugehen.
Fahrzeug ist absolut Serie und die Kosten für die Fahrgeräuschmessung und Anfertigung von Fotos kosten mich 600 € beim TÜV in Dietzenbach.
Der Herr von der Bündelungsbehörde Herr Schm*** handelt meiner Meinung nach willkürrlich. Nur weil er es so haben möchte, muss ich das so machen. Wo ist da die Rechtsgrundlage für?

Der Nachweis liegt doch insoweit vor, da das Fahrzeug eine EG-BE hat, und dort nach RiLi gemessen und bestätigt wurde. Auch stehen dort die verbauten Schalldämpfer drin.
Insofern ist die Nachweisführung erbracht.

Ein Unfug, was die Hesse da so treiben. So sehr ich das BL mit der tollen Landschaft mag, bei verkehrsrechtlichen Dingen Versuche ich einen großen Bogen zu machen.

Rechtsschutz vorhanden?
Ist der Wagen tatsächlich abgemeldet worden oder lediglich ein Mängelverfahren eingeleitet worden?

[Stammtischparolen von MOTOR-TALK entfernt.]

Leider kein RS vorhanden.
Fahrzeug BE ist erloschen, ich kann die zwangsweise Stilllegung umgehen, indem ich die Mängelbeseitigung anhand eines §21 beweise. Dies ist bereits durch TÜV Hessen erfolgt, aber die in Fulda akzeptieren es nicht.
Ich überlege gerade, ob es Sinn macht das Auto freiwillig außer Betrieb zu setzen. In einem anderen Bundesland den Halter zu wechseln. Dieser dort mit den TÜV Unterlagen von mir bei der Zulassungsstelle anmeldet.
Dann hat das Auto wieder BE. Halterwechsel wieder auf mich.
Ich sehe es nicht ein für den Rückbau auf Serie eine Fahrgeräuschprüfung für 600 Euro zu machen.
Über jegliche Tipps bin ich dankbar.

Letztlich sind das ja sogar zwei Paar Schuhe:
Die BE ist nicht durch die Überschreitung des Standgeräuschwertes erloschen gewesen, denn immerhin (so scheint das ja auch die Behörde zu glauben?) war das eine Folge von Alterung bzw. Verschleiß.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Bündelungsbehörde nach der Behebung von Mängeln an der Bremsanlage mit Original-Serienteilen eine komplette Überprüfung der Bremsanlage nach ECE-R13H verlangen würde.
Hast du denn überhaupt einen rechtsmittelfähigen Bescheid bekommen von der Bündelungsbehörde?

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