Fahrmodus: Standgeräusch Messung der Polizei
Guten Abend alle zusammen,
leider konnte ich bisher keine anständige Antwort auf meine Frage finden, daher versuche ich hier mein Glück.
Mein Fahrzeug hat eine serienmäßige Abgasanlage und hat unter U.1 im Fahrzeugschein 100db stehen.
Im Falle einer Geräuschmessung durch die Polizei:
In welchem Fahrmodus darf / muss diese Messung erfolgen?
Auf welchen Fahrmodus beziehen sich die im Schein stehenden 100db?
Ich habe im Netz gelesen dass dies abhängig von der Typengenehmigung sein kann, aber verlässliches konnte ich leider nicht finden. Falls hilfreich: In Schein unter Nummer 6 steht 20.11.2015
Liebe Grüße und ich freue mich auf eure Hilfe.
172 Antworten
Zitat:
@solstice07 schrieb am 7. Januar 2022 um 13:05:58 Uhr:
Zitat:
@TWG1980 schrieb am 7. Januar 2022 um 09:51:58 Uhr:
Konnte ich mir nicht vorstellen, und hab mal google befragt. Da ist in der Regel von bis zu 75db die rede, je nach fahrzeugtyp. 100db ist schon an der "Unbehaglichkeitsschwelle" und das im Standmodus? Wenn das erlaubt sein sollte, gehörts verboten.
Mal eine quelle als Beispiel:
https://www.daserste.de/.../laermmessung-100.html
Die bis zu 75db, welche du gefunden hast, beziehen sich aber auf das FAHRGERÄUSCH (U.3) von Autos mit einer gewissen EU Homologation (Bestandschutz für Fahrzeuge vor der Änderung der Grenzwerte), da dies aber nur mit einem sehr speziellen Messaufbau/Ablauf ermittelt werden kann, hat man das Standgeräusch (U.1) mit aufgenommen welches von der Polizei einfacher überprüft werden kann.
Das Standgeräusch wird auch nicht, wie so einige es verstehen, in Leerlaufdrehzahl gemessen, sondern mit der Drehzahl unter U.2, in der Regel halbe bzw. 3/4 der Nenndrehzahl (je nach Motor).
Nehmen wir z.B. mal mein Motorrad: dies hat ein Fahrgeräusch von 76db (Grenzwert für Euro4 Motorräder: 78db) damit die Polizei eine Manipulation ermitteln kann wurde dann U.1 mit 96db und U.2 7250U/min (Nenndrehzahl 145000U/min) eingetragen.
Wenn die Polizei einen nun anhält, dann kann diese mit einem relativ einfachen Messaufbau diese 96db überprüfen und sollte die Maschine zu laut sein, abzüglich einer Toleranz von 5db, einem Sachverständigem vorführen welcher dies dann überprüfen muss.Deshalb ist die Aussage "es gibt kein Grenzwert für das Standgeräusch" schon richtig.
Danke, für die Erklärung. Dachte tatächlich, es wird im leer auf gemessen. 2/3 der Nenndrehzahl ist aber doch durchaus ein realistischer Wert für den Fahrbetrieb(bin technischer Laie). Es Erschließt sich mir da immer noch nicht warum es legal ist im Standlauf deutlich lauter zu sein, wenn doch die Lautstärke ohne "umschalter" dann doch im Fahrbetrieb auf dem selben zu hohen Level wäre. Im Umkehrschluss heißt das, der Umschalter ist nur für Kontrollen, damit einem Kein Verstoß nachgewiesen wird.
Glaub nicht dass die Rennleitung doof ist, die kennen ihre Spezialisten und Unterlagen,was die Fahrzeuge können haben sie auch.
Die Modi Race und Sport + sind nach dem abstellen des Fahrzeugs sicher deaktiviert. Dann werden sie in dem Modus messen, der nach dem Start aktiv ist.
Dass es umzuschalten geht,wissen se aber ganz genau. Und wenn Du in Race durchs Wohngebiet geballert bist, wird man Dir trotzdem eine OWI an die Backe nageln. Vielleicht noch mit einer Verdopplung des Bußgeldes, da Du den extrem Lauten Race Mod ja absichtlich eingeschalten hast,um den Leuten auf den Sack zu gehen.
Nebenbei, ich finde den Klang der 63 AMG super, was deren Fahrer dann teilweise mit veranstalten nicht mehr. Da muss man sich auch nicht wundern,wenn man öfter raus gewunken wird.
Gehört zum AMG fahren aber sicherlich mit dazu.
Modus ist egal. Die Lautstärke muss das Fahrzeug auch in Race einhalten. Mit einer Klappenanlage schließen die Klappen automatisch, damit die erste eingehalten werden. Dein Auto hat also keinen Modus der lauter wäre, zumindest nicht bei den Bereichen bei denen gemessen wird.
Zitat:
@TWG1980 schrieb am 7. Januar 2022 um 12:52:23 Uhr:
Auspuffanlage erneuern? Ist doch quasi wie jedes andere Verschleißteil.Bei Bremsen argumentierst du ja auch nicht mit "als der Wagen neu war hat die noch wie gewünscht funktionier", oder bei Stoßdämpfern und anderen Verschleißteilen.
Die Begrenzung des Lärms hat nen Sinn, übermäßiger Lärm ist hochgradig gesundheitsgefährdend, somit ist die Kontrolle zur Einhaltung keine Schikane oder "Sport", sondern Schutz der Allgemeinheit. TÜV ist ja auch keine Schikane (einzelne Prüfer ausgenommen 😁 )
Du hast mich falsch verstanden:
sehr viele AGA werden im Lauf der Zeit etwas lauter und alle KFZ müssen regelmäßig zur HU, wo das auch bemängelt werden kann, was auch ok ist ;
eine AGA , die nach 3 Jahren evtl. etwas lauter geworden ist, war i.A. bisher aber kein Problem bei einer HU und verschleissmäßig auch bestimmt noch nicht erneuerungsbedürftig....
es handelt sich dann auch nicht um eine Manipulation oder Veränderung, um "mehr Krach" zur erzeugen, wogegen sich diese Kontrollen ja eigentlich richten;
meist wird der Toleranzabzug das wohl noch abfangen...
und wer weiss, was für eine -zulässige- AGA in so einem Fall dann als Ersatz eingebaut wird; am Ende ist es lauter als vorher, aber jetzt eben eingetragen....
Ähnliche Themen
Zitat:
@Bad Al schrieb am 7. Januar 2022 um 13:43:17 Uhr:
Modus ist egal. Die Lautstärke muss das Fahrzeug auch in Race einhalten. Mit einer Klappenanlage schließen die Klappen automatisch, damit die erste eingehalten werden. Dein Auto hat also keinen Modus der lauter wäre, zumindest nicht bei den Bereichen bei denen gemessen wird.
das glaube ich nicht
wenn es einen Race Modus gibt, bei dessen Aktivierung explizit auf die nicht erlaubte Verwendung im Strassenverkehr hingewiesen wird, kann der auch lauter sein, als zulässig; der Fahrer darf in halt nicht verwenden....
Es ist mir sowieso ein Rätsel, wie einige (Super-) Sportwagen ihre Strassenzulassung mit den serienmäßigen AGA erhalten konnten; ebenso wie einige Motorräder
Zitat:
@windelexpress schrieb am 7. Januar 2022 um 13:40:08 Uhr:
.....
Und wenn Du in Race durchs Wohngebiet geballert bist, wird man Dir trotzdem eine OWI an die Backe nageln. Vielleicht noch mit einer Verdopplung des Bußgeldes, da Du den extrem Lauten Race Mod ja absichtlich eingeschalten hast,um den Leuten auf den Sack zu gehen.
....
das genau meine ich - denn der Fahrer ist das Problem und nicht die Technik.....
Also ich kan mich nur aus meiner Erfahrung sprechen da hab ich den motor ausgemacht. Dan mit der Polizei geredet das alles serienmäßig ist. Dan eingestiegen Zündung an, auf dem Lenkrad in eco Modus geschalten, dan Motor an. Die Rennleitung hat es damals nicht interessiert.
Zitat:
@Harig58 schrieb am 7. Januar 2022 um 10:00:29 Uhr:
Dann möchte ich meine Frage präzisieren: Um welches Fahrzeug handelt es sich denn im vorliegenden Fall? 100 db allein bereits im Stand ist schon eine ganze Menge Holz, da wird es nicht (mehr) viele ordnungsgemäße und zugelassene Fahrzeuge geben, oder?
Standgeräusch ist wirkich nicht geregelt/gedeckelt. Ist zwar kein Auto aber mein Motorrad (Ducati Multistrada 1200s) hat 100db serienmäßig eingetragen.
Zitat:
@mustermann_ schrieb am 7. Januar 2022 um 12:55:41 Uhr:
Genau, mit Fahrmodus meinte ich die verschiedenen Modi wie z.B. Comfort, Sport, Sport+, Race.
Erzähl mal etwas mehr über die Kontrolle, und was genau gemessen wurde. Hat der Fahrer absichtlich eine Fehlzünding verursacht, usw... Hier ist die Strafe bei lächerlichen 20 Euro, was keinen wirklich abchreckt. Die Polizei "nervt" deshalb gerne die Poser, um sie aus Wohngebieten, oder komplett aus ihrem Revier zu vertreiben.
Oder wurde normal gefahren, und man hat den Wagen nur rausgewunken, weil er überdurchschnittlich laut ist?
Zitat:
@remix schrieb am 7. Januar 2022 um 13:52:42 Uhr:
Zitat:
@Bad Al schrieb am 7. Januar 2022 um 13:43:17 Uhr:
Modus ist egal. Die Lautstärke muss das Fahrzeug auch in Race einhalten. Mit einer Klappenanlage schließen die Klappen automatisch, damit die erste eingehalten werden. Dein Auto hat also keinen Modus der lauter wäre, zumindest nicht bei den Bereichen bei denen gemessen wird.das glaube ich nicht
wenn es einen Race Modus gibt, bei dessen Aktivierung explizit auf die nicht erlaubte Verwendung im Strassenverkehr hingewiesen wird, kann der auch lauter sein, als zulässig; der Fahrer darf in halt nicht verwenden....
Es ist mir sowieso ein Rätsel, wie einige (Super-) Sportwagen ihre Strassenzulassung mit den serienmäßigen AGA erhalten konnten; ebenso wie einige Motorräder
Hallo,
was du glaubst...
Im Avatar sehe ich einen Mustang6FL.
Die Diskussion ist in mustang6.de Forum so alt, wie das Facelift 🙂
Ford hat das sogar mal beantwortet. "Es darf keinen Modus geben, der nicht zugelassen ist.
Deine Auspuffklappen schließen, wenn du die nötige Geschwindigkeit mit der passenden Drehzahl erreichst.
Kannst du jetzt glauben, musst du nicht, ist aber tatsächlich so.
https://www.youtube.com/watch?v=rXEcie8znoI&t=3365s
Gruß
Zitat:
@remix schrieb am 7. Januar 2022 um 13:52:42 Uhr:
wenn es einen Race Modus gibt, bei dessen Aktivierung explizit auf die nicht erlaubte Verwendung im Strassenverkehr hingewiesen wird, kann der auch lauter sein, als zulässig; der Fahrer darf in halt nicht verwenden....
Das ist im Bereich der Zulassungsvorschriften nicht möglich.
Ein solches Verbot kann sich nur aus den Betriebsvorschriften der StVO ergeben.
Zitat:
@remix schrieb am 7. Januar 2022 um 13:52:42 Uhr:
Es ist mir sowieso ein Rätsel, wie einige (Super-) Sportwagen ihre Strassenzulassung mit den serienmäßigen AGA erhalten konnten; ebenso wie einige Motorräder
ganz einfach:
Es wird punktgenau um die Grenzwerte herum designt.
Im Abgasbereich nennt man sowas "Abschaltvorrichtung" und "Schummelsoftware", und ein Hersteller der sowas macht ist ganz ganz böse. Im Geräuschbereich kräht da (noch) keine Henne nach. Obwohl mindestens seit der StVZO von 1937 "vermeidbarer Lärm" verboten ist.
Der Gesetzgeber passt auch durchaus die Geräuschvorschriften immer mal an, um "Tricksereien" der Hersteller für die Zukunft einen Riegel vorzuschieben. Dummerweise steht da der Gesundheitsschutz in Konkurrenz mit Lobbyinteressen. Die Vorschriften für die Standgeräuschmessung (also die Kontrollmessung bei Auffälligkeiten im Rahmen der HU oder bei Verkehrskontrollen) hinkt da allerdings immer etwas hinter den Genehmigungsvorschriften hinterher...
Moin Moin !
Zitat:
U.2 7250U/min (Nenndrehzahl 145000U/min) eingetragen.
Du musst deine Papiere bei der Zul.stelle berichtigen lassen! U.2 muss 72500 lauten! 😁😁
MfG Volker
Das nenne ich mal eine Drehorgel. 😁
Zitat:
@TWG1980 schrieb am 7. Januar 2022 um 12:56:53 Uhr:
Zitat:
@Boogiessundance schrieb am 7. Januar 2022 um 11:11:42 Uhr:
Denke das es für " Verschleiß " Toleranzen bei den Messungen gibt .Warum sollte es? Hätte ich auch gerne für meine Reifen und Bremsen.
Weil Reifen und Bremsen sicherheitsrelevant sind, die Lautstärke der Auspuffanlage eher nicht?
Zitat:
@Harig58 schrieb am 7. Januar 2022 um 09:22:27 Uhr:
Darf ich fragen, welches Fahrzeug schon im Stand 100 db haben darf?
??