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Fahrmodus: Standgeräusch Messung der Polizei

Themenstarteram 6. Januar 2022 um 21:37

Guten Abend alle zusammen,

leider konnte ich bisher keine anständige Antwort auf meine Frage finden, daher versuche ich hier mein Glück.

Mein Fahrzeug hat eine serienmäßige Abgasanlage und hat unter U.1 im Fahrzeugschein 100db stehen.

Im Falle einer Geräuschmessung durch die Polizei:

In welchem Fahrmodus darf / muss diese Messung erfolgen?

Auf welchen Fahrmodus beziehen sich die im Schein stehenden 100db?

Ich habe im Netz gelesen dass dies abhängig von der Typengenehmigung sein kann, aber verlässliches konnte ich leider nicht finden. Falls hilfreich: In Schein unter Nummer 6 steht 20.11.2015

 

Liebe Grüße und ich freue mich auf eure Hilfe.

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172 Antworten

Ich würde mal sagen: In jedem. Was auch immer du unter Fahrmodus verstehst.

Die Geräusche können im Stand- und im Fahrmodus gemessen werden. Die Unterschiede und Messmethoden kannst Du hier lesen: https://www.powerboxer.de/.../406-gerchmessung-an-kfz-richtlinien

Moin Moin !

Zitat:

In welchem Fahrmodus darf / muss diese Messung erfolgen?

Auf welchen Fahrmodus beziehen sich die im Schein stehenden 100db?

Überhaupt nicht, U.1 ist das Standgeräusch. Das wird gemessen in 50 cm Entfernung im Winkel von 45 Grad von der Auspuffmündung bei einer Drehzahl , die in U.2 angegeben ist. Üblicherweise 3/4 der Nenndrehzahl , ab Nenndrehzahl 5000/min die Hälfte. Es werden 3 Messungen gemacht und jeweils abgetourt , dabei auftretende Geräuschspitzen werden mitgemessen. Der Durchschnitt der Spitzenwerte der 3 Messungen sind der Messwert.

MfG Volker

Darf ich fragen, welches Fahrzeug schon im Stand 100 db haben darf?

Zitat:

Geräuschmessung durch die Polizei

Die Art der Messung durch die Polizei spielt keine Rolle.

Wenn die Polizei den Eindruck einer unzulässig lauten Geräuschmessung hat misst sie zunächst nach den ihr vorgegebenen Vorgaben. Die Messung hat aber rechtlich keine Relevanz, deshalb ist die für dich wurscht.

Danach entscheidet die Polizei das Fahrzeug entweder einem Gutachter vorzuführen oder die Lautstärke als zulässig zu akzeptieren. Ob du zu dem Zeitpunkt den Besserwisser spielst und die Messung durch die Polizei reklamierst interessiert die kein Stück und spielt auch rechtlich keine Rolle. "Die Messung durch die Polizei war falsch und deshalb hätte das Auto keinem Gutachter vorgeführt werden dürfen" gibt es nicht. Selbst ohne eigene Messung kann die Polizei die Untersuchung durch einen Gutachter beauftragen. Wenn die zum Beispiel überhaupt kein Meßgerät dabei haben.

Der Gutachter entscheidet dann ob der Auspuff zu laut ist.

Zum einen untersucht der, ob das Fahrzeug lauter als in den Papieren ist und zum anderen, ob die gesetzlich erlaubte Maximallautstärke überschritten wird.

Wenn eins von beiden oder beide zu laut sind hast du verloren.

Zitat:

@Harig58 schrieb am 07. Jan. 2022 um 09:22:27 Uhr:

Darf ich fragen, welches Fahrzeug schon im Stand 100 db haben darf?

Jedes Fahrzeug darf das, das Standgeräusch ist nicht (!) gesetzlich limitiert.

 

Es dient nur als schnell und unkompliziert zu messende Vergleichsgröße.

Sozusagen als Entscheidungshilfe für die Polizei, wenn das Standgeräusch viel höher ist als angegeben, nimmt sie das Auto mit und beauftragt beim TÜV eine Fahrgeräusch Messung.

Zitat:

@nogel schrieb am 7. Januar 2022 um 09:36:36 Uhr:

Zitat:

@Harig58 schrieb am 07. Jan. 2022 um 09:22:27 Uhr:

Darf ich fragen, welches Fahrzeug schon im Stand 100 db haben darf?

Jedes Fahrzeug darf das, das Standgeräusch ist nicht (!) gesetzlich limitiert.

Es dient nur als schnell und unkompliziert zu messende Vergleichsgröße.

Sozusagen als Entscheidungshilfe für die Polizei, wenn das Standgeräusch viel höher ist als angegeben, nimmt sie das Auto mit und beauftragt beim TÜV eine Fahrgeräusch Messung.

Konnte ich mir nicht vorstellen, und hab mal google befragt. Da ist in der Regel von bis zu 75db die rede, je nach fahrzeugtyp. 100db ist schon an der "Unbehaglichkeitsschwelle" und das im Standmodus? Wenn das erlaubt sein sollte, gehörts verboten.

Mal eine quelle als Beispiel:

https://www.daserste.de/.../laermmessung-100.html

Brauchst keine "Quellen" zitieren, ich mach das beruflich.

Dann möchte ich meine Frage präzisieren: Um welches Fahrzeug handelt es sich denn im vorliegenden Fall? 100 db allein bereits im Stand ist schon eine ganze Menge Holz, da wird es nicht (mehr) viele ordnungsgemäße und zugelassene Fahrzeuge geben, oder?

Natürlich besteht ein Zusammenhang zwischen Stand- und Fahrgeräusch.

 

Ein Fahrzeug das die aktuellen Fahrgeräusch Grenzwerte einhält (nochmal: nur die sind reglementiert), wird kaum 100 dB Standgeräusch haben (dürfte es aber)

Worauf bezieht sich dann die Aussage das der Grenzwert bei 72-75db liegt? Aufs Fahrgeräusch? Also darf ich im Stand 200db haben, alle werden taub, aber während der Fahrt max 75db haben?

Wo ist denn da der Sinn? Oder ist der Artikel (und alle anderen gleich lautenenden) schlecht recherchiert?

Zitat:

@Harig58 schrieb am 7. Januar 2022 um 09:22:27 Uhr:

Darf ich fragen, welches Fahrzeug schon im Stand 100 db haben darf?

Dann stellen wir die Frage für die Erbsenzähler mal anders.

"Darf ich fragen, welches Fahrzeug schon im Stand 100 db in der ZB1 eingetragen hat?

Ein i30 N würde mir da als Kandidat einfallen.

Viele hab ich davon noch nicht gesehen.

Bestimmte Hyundai i30N haben in den technischen Daten einen Standgeräuschpegel von 111dBA (Fahrgeräusch lustigerweise 71dBA).

Zitat:

@TWG1980 schrieb am 7. Januar 2022 um 10:06:15 Uhr:

Worauf bezieht sich dann die Aussage das der Grenzwert bei 72-75db liegt? Aufs Fahrgeräusch? Also darf ich im Stand 200db haben, alle werden taub, aber während der Fahrt max 75db haben?

Wo ist denn da der Sinn? Oder ist der Artikel (und alle anderen gleich lautenenden) schlecht recherchiert?

Da hat z.B. Hyundai die Gesetzeslage verstanden und spielt sie für sich aus. Hat sich das KBA mal wieder verarschen lassen.

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