Fahrmodus: Standgeräusch Messung der Polizei

Guten Abend alle zusammen,

leider konnte ich bisher keine anständige Antwort auf meine Frage finden, daher versuche ich hier mein Glück.

Mein Fahrzeug hat eine serienmäßige Abgasanlage und hat unter U.1 im Fahrzeugschein 100db stehen.

Im Falle einer Geräuschmessung durch die Polizei:
In welchem Fahrmodus darf / muss diese Messung erfolgen?
Auf welchen Fahrmodus beziehen sich die im Schein stehenden 100db?

Ich habe im Netz gelesen dass dies abhängig von der Typengenehmigung sein kann, aber verlässliches konnte ich leider nicht finden. Falls hilfreich: In Schein unter Nummer 6 steht 20.11.2015

Liebe Grüße und ich freue mich auf eure Hilfe.

172 Antworten

"Für Austauschschalldämpfer müssen die Werte für das Stand- und Fahrgeräusch kleiner / gleich den in den Fahrzeugpapieren angegebenen Werten sein." (Quelle: FKT SA „Geräusche“, Sitzung I/2006, 2.3.2006)

Ist also nicht so ganz neu, und wurde im Laufe der Jahre schon unterschiedlich ausgelegt...

Wie soll man ohne die nötigen GA und Fahrzeugdaten hier eine verlässliche Antwort geben?

Also ich bin mir mit meiner Antwort von gestern immer noch ziemlich sicher:

Da kann irgendwas nicht stimmen 😁

... man könnte ja auf die naive Idee kommen einen Schalldämpfer zu nehmen, der für irgendein ein anderes Fahrzeug noch zulässig ist, und zufällig unter das eigene passt nun mit dem Gutachten zu betreiben. Getreu dem Motto "Wenn der darf, darf ich sicher auch".

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Lach nicht....

"aber der ist doch Original!"

"da steht Audi drauf."

"sag ich doch, der ist original!"

"aber das ist ein Opel!?"

Zitat:

@hk_do schrieb am 19. Dezember 2023 um 22:21:35 Uhr:


Also ich bin mir mit meiner Antwort von gestern immer noch ziemlich sicher:

Da kann irgendwas nicht stimmen 😁

Klingt komisch, ist aber so. 😉

Laut Hersteller stehen nach wie vor 86 / 73 dB in der EG/ECE Genehmigung. Da in neueren Fahrzeugen ab Werk ein OPF verbaut ist, sind diese Fahrzeuge ab Werk und auch mit einer Nachrüstanlage leiser.

Meine Nachfrage, ob die Anlage lauter ist als die Serienanlage, wurde noch nicht beantwortet. Nach allem was ich bisher gehört habe, ist sie lauter.

Ich möchte hier keinen Hersteller nennen, da sich einige Informationen auf meine persönlichen Anfragen und Antworten beziehen. Die Problematik ist ja nicht Fahrzeugspezifisch. Wenn es tatsächlich so ist, dass höhere Grenzwerte, als ab Werk in der Zulassungsbescheinigung angegeben, nicht mehr zulässig sind, betrifft das ja alle Fahrzeuge. Zumindest ab einem bestimmten Baujahr.

Meine Nachfrage wurde eben beantwortet. Für mich klingt das stimmig. Anbei der anonymisierte Text:

"Ihr Fahrzeug ist ab Werk leiser angegeben als der VFL 83 DB anstelle von 85 DB.
Wie bereist geschrieben haben wir seinerzeit mit der Prüfstelle, dem TUV SÜD, der die Gutachten zur Erlangung einer ECE Genehmigung erstellt, geprüft.
Hier wurde festgestellt das ihr FL die exakt gleiche Abgasanlage nach OPF hat wie der VFL, die Änderung der DB Zahl ist daher vermutlich SW Bedingt bzw. durch den Werksseitig neuen OPF gegeben. Von daher ist muss unsere Abgasanlage demnach auch leiser sein, denn das was vorne in die AGA hineingeht sollte ja bereits leiser sein.
Zu Ihrer weiteren Erklärung, bei einer ECE AGA darf im Test das Standgeräusch um maximal 2 DB höher sein als im Vergleich zur Serie und das Fahrgeräusch maximal 1 DB.
Dies wird durch das Gutachten des TUV bestätigt , anhand dessen dann die ECE Genehmigung beantragt wird und in diesem Fall auch erteilt wurde.
Eine ECE Genehmigung ist NICHT eintragungspflichtig .
Weiterhin hat die Polizei oder die Prüfstellen zu dem in Fahrzeugschein genannten Wert von ( in Ihrem Fall 83 DB ) eine Toleranz von +5 DB max bei einer Kontrolle oder vor Ort Messung.
Es ist also grundsätzlich davon auszugehen das eine ECE Abgas Anlage das Fahrzeug im Stand maximal um 2 DB lauter macht, im Verlaufe Ihres Lebens wird die Anlage degradieren, so wie auch eine Serien Anlage, bedingt durch Hitze, Druck, Aggressive Säuren ( Kondenswasser / Abgase ).
Es ist also davon auszugehen das Ihr Fahrzeug nach der Montage einer ECE Anlage die Werte erfüllt die gefordert sind.
Eine DB Erhöhung ist auch nur in Verbindung mit einer entsprechenden Leistungssteigerung, die ebenfalls geprüft und zulässig sein muss, möglich. Hier muss dann Stand und Fahrgeräusch ebenfalls gemessen werden und wenn diese im Rahmen der Toleranz liegen kann das eingetragen werden, das eine hat aber nichts mit dem anderen zu tun."

Dass Standgeräusch dürfte also relativ unproblematisch sein. Hier im Thread wurde aber klar gesagt, dass lediglich das Fahrgeräusch rechtlich relevant ist. Wenn 73 dB im Gutachten stehen, aber maximal 68 dB (lt. Fahrzeugschein) + 1 dB (maximal erlaubtes höheres Fahrgeräusch einer ECE AGA) erlaubt sind, könnte das problematisch werden. Oder wird das grundsätzlich nicht überprüft, wenn das Standgeräusch in der Toleranz liegt? 😕

Nur das Fahrgeräusch ist geregelt (und auch nur in einem je nach Baujahr sehr kleinem Fenster ) weil das keine Sau am Straßenrand kontrollieren kann gibt’s das standgeräusch. Als Richtwert für den Polizisten vor Ort. Man geht davon aus wenn das standgeräusch passt wird die aga schon in Ordnung sein.

Wenn der Polizist nen begründeten Verdacht hat (Schweißnähte,manuelle Klappen etc ) wird er trotzdem weiter forschen. Ohne weiteren Anhaltspunkt sollte man nach bestandener standgeräusch Messung durch sein.

Meine 899 zum Beispiel hat 108 dB standgeräusch eingetragen. Weil meine duc komplett serie ist was Motor,aga angeht kontrolliert mich keine Sau auf Geräusch. Ist halt legal Hölle laut.

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