Fahrerflucht? Polizei hält Schaden für zu klein?!?!

Hallo Community, ich steht vor einem Problem.

Ich habe vorgestern im Hof geparkt und mein Auto wurde, während ich wieder drin saß, beschädigt. Der Schaden ist nicht sonderlich groß; Werkstattreparatur würde zwischen 100 - 200 Euro kosten, da nur Platik beschädigt. Ich habe sowohl Beweisfotos, wo man genau sehen kann, wie der Schaden entstanden ist, als auch sein Kennzeichen. UND er hat zugegeben, dass er es war.

Der Fahrer ist jedoch letztendlich weggefahren, ohne mir seine Daten zu geben. Der Nachbar, wo er zu Besuch war, will mir seine Nummer "ohne Erlaubnis" nicht geben.

Ich war dann bei der Polizei und wollte es anmelden/anzeigen. Der Polizist hat das Auto angeguckt und wortwörtlich gesagt: "Nun, es ist ja kein echter wirtschaftlicher Schaden entstanden, dafür ist die Polizei nicht zuständig. Besorgen Sie doch solche Prühplastik für Autoteile und man sieht nichts mehr. Da brauchen Sie auch nicht noch mal wiederzukommen." Ich habe zuhause in Internet seine "Sprühdosen" rausgesucht, kostet pro Set 229 Euro.

Nun sitze ich hier und frage mich, haftet ein Fahrer echt nicht, wenn nur Plastikteile beschädigt ist? Ich bin grade etwas sehr überrascht von der Aussage der Polizei.

Ich hoffe ihr könnt es auflösen.
Gruss Daniel

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Zitat:

@PeterBH schrieb am 23. Juni 2015 um 13:16:16 Uhr:


Mal so am Rande: Bei Bagellschäden unter einem bestimmten Betrag wird nicht wegen Unfallflucht ermittelt. Da ist die Auskunft des Polizisten also richtig.
Gruß
Peter

Nein. Ist sie nicht. Wer legt denn die Schadenshöhe fest? Die Polizei? Ich glaube nicht. Vielleicht stellt sich während der Reparatur heraus, dass der Schaden doch deutlich höher ist. Was dann? Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal...

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Zitat:

@madbros_bln schrieb am 25. Juni 2015 um 14:57:38 Uhr:


Ich geb's auf. Arbeitsscheuer Beamter bleibt arbeitsscheuer Beamter. Und wenn mich dieser gottgleiche Moderator dafür sperren möchte, dass ich Recht habe... Nun ja. Soll er halt.

Um es aber nochmal klar auszudrücken:

Natürlich muss der arbeitsscheue Beamte meine Anzeige wegen Unfallflucht aufnehmen, obwohl der Verursacher danebensteht. Weiß denn der Beamte, ob der Typ weg war und (aus welchen Gründen auch immer) wiedergekommen ist? Ggf. kann er mich belehren, dass ich mich selbst strafbar mache, wenn ich jemanden falsch verdächtige. Aber aufnehmen MUSS er. Die Entscheidung darüber, OB bei dem angezeigten Sachverhalt eine Straftat vorliegt, steht ihm nicht zu, dass mussten einige Beamte auf unserem Abschnitt hier schmerzlich erfahren.

Die angeblichen Polizisten hier wollen doch nicht etwa behaupten, dass die Kollegen in Berlin und Brandenburg nur Schwachsinn lernen?

Naja. Ich bin raus.

Ich wiederhole mich glaube ich. Besser ist das.

Edith:

Wenn man nicht mehr weiter weiß, beleidigt man andere und behauptet weiter den gleichen Blödsinn.

Benehmen ist halt nicht jedermanns Sache.

Und ich hoffe die Beamten haben sich von den Schmerzen erholt.

Selten so ein dummes Zeug gelesen.

Zitat:

@AS60 schrieb am 25. Juni 2015 um 14:26:50 Uhr:



Zitat:

@Dramaking schrieb am 25. Juni 2015 um 14:11:28 Uhr:


Ja

😁😁

Korrekte Reaktion 😁

Wie will man etwas nachweisen, wenn es eines der zwei großen Beweise für Unglaubwürdigkeit ist:

- Lässt sich im Internet finden und im Internet darf jeder alles schreiben. Anwälte sind dabei die Schlimmsten, denn die schreiben nur Dinge, um Mandatschaften zu bekommen (Anwalt gewinnt immer)

- Wenn es sich im Internet finden lässt, ist es ergoogelt und etwas ergoogeln muss man nur, wenn man kein tatsächliches Fachwissen hat, sondern sich Argumente für seine sehr verschrobene, rein persönliche Meinung und nicht objektive Tatsache zusammensuchen muss.

Tja, und Dein Nachweislink fängt wie an? 😁

Dramaking dass dich jemand ernst nimmt erwartest du hoffentlich nicht.

Zitat:

@madbros_bln schrieb am 25. Juni 2015 um 14:57:38 Uhr:


Natürlich muss der arbeitsscheue Beamte meine Anzeige wegen Unfallflucht aufnehmen, obwohl der Verursacher danebensteht.

Ist das jetzt der nächste Nachweis einer Fachkenntnis?

Das bei der Straftat die Polizei verpflichtende Legalitätsprinzip und deren Grenzen ist definiert im:

- §152 StPO:
"(2) Sie ist, soweit nicht gesetzlich ein anderes bestimmt ist, verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen"

- §160 StPO
"(1) Sobald die Staatsanwaltschaft durch eine Anzeige oder auf anderem Wege von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erhält, hat sie zu ihrer Entschließung darüber, ob die öffentliche Klage zu erheben ist, den Sachverhalt zu erforschen"

- §163 StPO
"(1) Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes haben Straftaten zu erforschen ..."

Da steht "Straftat" in Verbindung mit "tatsächliche Anhaltspunkte" bzw. "Verdacht". Und ob man es nun wahrhaben will oder nicht, die Vorgabe des Gesetzgeber ist eindeutig definiert: keine Anhaltspunkte, kein Verdacht, oder die Missetat ist keine Straftat, dann ist auch nichts mit Verfolgungszwang mit Anzeigeaufnahmezwang.

(Ich hoffe, dass ich den "Profis" hier nicht noch die erheblichen Unterschiede zwischen "Möglichkeit", "Indiz" und "Verdacht" aufzeigen muss)

Zitat:

Weiß denn der Beamte, ob der Typ weg war und (aus welchen Gründen auch immer) wiedergekommen ist?

Totaler Quatsch!

1. kein §§ 152 ff - Verfolgungszwang
Für das Legalitätsprinzip benötigt man einen Verdacht. Die reine Möglichkeit mag ja vorhanden sein, aber zwischen Möglichkeit und Verdacht passen ganze Galaxien zwischen. Eine von denen nennt sich "Indiz" und selbst das ist immer noch weit unterhalb der Ermittlungsgrenze.

2. kein §142 StGB - "Unfallflucht"
einfach mal Absatz 3 lesen.

Wo soll jetzt ein Zwang zur Anzeigenannahme her kommen, wenn kein "immer, wenn keine Straftat vor liegt" im Legalitätsprinzip aufgeführt ist?

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Zitat:

@Dramaking schrieb am 25. Juni 2015 um 13:37:31 Uhr:



Zitat:

@metalhead79 schrieb am 25. Juni 2015 um 08:35:12 Uhr:


Unerhebliche Schäden muß man dann als Verursacher auch nicht zahlen?
Richtig

Zitat:

@Dramaking schrieb am 25. Juni 2015 um 13:37:31 Uhr:



Zitat:

Oder ist das eine Andere sache?

Richtig, ist eine andere Sache.

Widerspricht sich jetzt irgendwie. ?!?

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 25. Juni 2015 um 16:39:54 Uhr:


Widerspricht sich jetzt irgendwie. ?!?

Verstehe ich jetzt nicht wirklich 😕

Hier sind zwei voneinander vollkommen unterschiedliche Dinge,

- das Strafrecht, StGB mit Bestrafung und der zugehörigen Frage: "wie böse war der" zur Klärung von Täter, seiner Schuld und dann die Schwere der Schuld für die Höhe der Strafe,

- das Zivilrecht, BGB mit Haftung und der zugehörigen Frage: "wer muss was bezahlen" zur Klärung von Schädiger und wie viel Schädiger für die Bestimmung des Schadensersatz, ggf. anteilige Haftung.

Zwei komplett unterschiedliche Fragestellungen, mit dafür dann logischerweise auch komplett unterschiedlichen Lösungswegen und mit Ergebnissen aufgrund dieser Lösungswege.

Ist ein unterschiedliches Ergebnis auch überraschend merkwürdig, wenn die Fragestellungen "zum Quadrat" und "Quadratwurzel aus" lauten? Gleicher Startpunkt - der Zahl drei bzw. ein Unfall, gleiches Gebiet - beides Mathematik bzw. beides Recht.

1,732 ist was anders als 9, und von der 3 aus betrachtet auch gegensätzliche Richtung - "widersprüchlich" ist daran aber nichts.

@ AS60 & Tecci
Ihr habt tatsächlich recht.
Die Polizei kann beim Unfallschaden entscheiden ob unerheblich oder erheblich.
Hab mich heute mal informiert.
Hätte nicht gedacht das es im ermessen der Polizei liegt.😰

Unfallflucht hat was mit Strafrecht zu tun und hat deshalb eine € Grenze.
Wenn mich jemand anbummst, muß er auch 5€ Schaden an meinem Fahrzeug zahlen, weil das ein Zivilanspruch ist. Ist das so korrekt?

Ja.

Und wieso braucht das dann 12 Seiten Erklärung?

Der Server muss gefüttert werden. 🙂

Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 25. Juni 2015 um 21:11:52 Uhr:


@ AS60 & Tecci
Ihr habt tatsächlich recht.
Die Polizei kann beim Unfallschaden entscheiden ob unerheblich oder erheblich.
Hab mich heute mal informiert.
Hätte nicht gedacht das es im ermessen der Polizei liegt.😰

Theoretisch ist das der Fall.

Praktisch geht es in die Richtung Strafvereitelung (ist eine Straftat), wenn die Polizei daneben liegt. Darum ergibt sich praktisch, dass die Polizei das zur Anzeige zu bringen hat.

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 25. Juni 2015 um 21:42:09 Uhr:



Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 25. Juni 2015 um 21:11:52 Uhr:


@ AS60 & Tecci
Ihr habt tatsächlich recht.
Die Polizei kann beim Unfallschaden entscheiden ob unerheblich oder erheblich.
Hab mich heute mal informiert.
Hätte nicht gedacht das es im ermessen der Polizei liegt.😰
Theoretisch ist das der Fall.
Praktisch geht es in die Richtung Strafvereitelung (ist eine Straftat), wenn die Polizei daneben liegt. Darum ergibt sich praktisch, dass die Polizei das zur Anzeige zu bringen hat.

Quark.

Danke @Ja-Ho für deine Rückmeldung. Ehrt dich.

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 25. Juni 2015 um 10:29:30 Uhr:



Zitat:

@Frank170664 schrieb am 24. Juni 2015 um 23:19:32 Uhr:


@AS60

du bist ja noch zu dumm zum richtig zitieren,

Wenn du schon die Leute blöd anmachen willst, dann wende dich wenigstens an den richtigen. Das Geschriebene stammt nämlich von mir. So viel zum Thema, hier wäre jemand zu blöd für irgendwas...

Original nachzulesen auf Seite 11 3. Posting

@Tecci6N

Blöd, wenn jemand Blödes andere als Blöd bezeichnet, um auch wieder mit deinen Worten auf deinem geschribenen Niveau zu antworten. Und jetzt komm mir nicht in deinem nächsten Post als Moderator und droh mir mit Konsequenzen. Ich verwende ja nur deine Titel für mich auch für dich.

Mein Vorwurf war an genau den richtigen Adressaten gerichtet. Seite 9 hier im Thread, 2. Posting.

Was lehrt uns das jetzt.

Mich, das der Moderator Tecci6N hier einmal als Moderator und als normaler Poster auftritt. Weiterhin, dass der Moderator Tecci6N wohl laut seiner eigenen Aussage einen Zweitacount unter dem Namen AS60 unterhält. Wenn man dann natürlich nicht mehr weis, was man unter welchem Namen geschrieben hat, peinlich.

Und was jetzt kommt wissen wir alle. Wird irgendwie klingen wie: " da habe ich mich vertan"😁

Kann dann jeder glauben wie er will.

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 25. Juni 2015 um 21:42:09 Uhr:



Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 25. Juni 2015 um 21:11:52 Uhr:


@ AS60 & Tecci
Ihr habt tatsächlich recht.
Die Polizei kann beim Unfallschaden entscheiden ob unerheblich oder erheblich.
Hab mich heute mal informiert.
Hätte nicht gedacht das es im ermessen der Polizei liegt.😰
Theoretisch ist das der Fall.
Praktisch geht es in die Richtung Strafvereitelung (ist eine Straftat), wenn die Polizei daneben liegt. Darum ergibt sich praktisch, dass die Polizei das zur Anzeige zu bringen hat.

Tecci hat´s schon gesagt. Quark. Den 258 schon mal durchgelesen? Mach das mal und geh in dich.

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