ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Protokoll der Polizei mit Fehlern / Bremswegberechnung

Protokoll der Polizei mit Fehlern / Bremswegberechnung

Themenstarteram 12. April 2007 um 14:48

Moin,

ich hatte vor rund 2 monaten einen Unfall auf nasser Fahrbahn. Bin einem stehenden Auto draufgerauscht. Ganz leicht aber nur (Beule @ Kennzeichen vom Abschlepphaken). Ist aus Träumerei entstanden - war 50km/h, vll auch einen Tick drunter, schnell. Jedenfalls nicht ZU SCHNELL!

Damals verweigerte ich die Aussage zum Unfall. Die Polizisten waren sehr sauer und so erreichte mich heute das Protokoll der Polizei.

Drin steht:

- ich habe gesagt, die Frau hätte geblinkt

Dabei habe ich doch die Aussage verweigert?

Desweiteren haben sie Bremsspuren vermessen. (E30 OHNE ABS aber mit NEUEN, (10km alten) Winterreifen). Werte zwischen 11 und 14 metern kamen herraus.

Nun soll ich eine errechnete Gechwindigkeit von 50,5Metern gehabt haben. WIE DAS?

Bei 50km/h soll der Bremsweg bei 28,5m gelegen haben.

Bremsen eure E30 so gut? Also, 28,5m @ nasser Fahrbahn bei blockierden Reifen?

Nunja...weiß einer, wie die auf die 28,5m kommen, was "50meter Geschwindigkeit" bedeutet und was ich gegen die Falschaussagen der Polizei machen kann?

mfg

Ähnliche Themen
15 Antworten
am 12. April 2007 um 14:55

Moin!

Wenn du jemandem drauf fährst, bist du IMMER zu schnell oder unterschreitest den Abstand.

Sonst könntest du bremsen/ausweichen.

Themenstarteram 12. April 2007 um 14:59

das ist ABSOLUT falsch.

Ich sagte, ich habe geträumt. Das Auto stand rund 150-200m zum abbiegen. Ich dachte mir wohl:"bis ich da bin, ist der weg!" Und so schaute ich in der Gegend rum und anderes Mädels auf den Arsch!

Ich war ganz sicher nicht zu schnell, und einen Abstand - den gab es gar nicht. Weil die Person nie vor mir vor. Sondenr schon da stand, als ich rund 150-200m enterfernt aus einer straße kam.

Dummheit eben!

aber, es geht ja um etwas anderes!

röwe

bei blockierenden reifen auf nässe kommen die 28,5 durchaus hin

Themenstarteram 12. April 2007 um 15:19

ok, ich hatte 14m. Warum ist dann meine Geschwindigkeit überhöht gewesen? :-(

Komisch...addieren die alle 4 Reifen, oder was? Und wenn ich 14m habe, ist das die hälfte. Groß geschätz 2/3 bis 3/4 von diesen 28,5m. Wäre ich bei rund 40km/h. Und das würde auch mit meinem Tacho (in etwa) übereinstimmen.

röwe

am 12. April 2007 um 17:15

Zitat:

Original geschrieben von roewe

Und so schaute ich in der Gegend rum und anderes Mädels auf den Arsch!

Dafür würdest du von mir auf jeden Fall absolution erhalten!

Zitat:

Original geschrieben von roewe

Ich war ganz sicher nicht zu schnell, und einen Abstand - den gab es gar nicht. Weil die Person nie vor mir vor. Sondenr schon da stand, als ich rund 150-200m enterfernt aus einer straße kam.

 

röwe

Hatte ich überlesen. Ok.

am 12. April 2007 um 19:29

Re: Protokoll der Polizei mit Fehlern / Bremswegberechnung

 

Zitat:

Original geschrieben von roewe

Ist aus Träumerei entstanden - war 50km/h, vll auch einen Tick drunter, schnell. Jedenfalls nicht ZU SCHNELL!

Für deinen Aufmerksamkeitsgrad warst du zu schnell,

VIEL ZU SCHNELL!

;):D

Zitat:

§ 3 StVO

Geschwindigkeit

 

(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann.

 

...

Themenstarteram 12. April 2007 um 23:02

nun sagt nicht, ihr seid zu jedem Zeitpunkt immer höchst konzentriert? Ist doch Unsinn. Das mit den Mädels war merh symbolisch gemeint - k.a. was ich geträumt habe. War ein stressiger Schultag gewesen.

 

es geht um Folgendes:

mir wurde gesagt: Zu dicht aufgefahren & zu schnell.

Folgendes ereignete sich am Unfallort:

also:

"Trotz nasser Fahrbahn waren deutliche Blockierspuren hinter dem PKY (meiner) erkennbar:

VR: 15,00m

VL: 14,10m

HR: 12,50m

HL: 11,50m

nächster Satz:

"Die errechnete Ausgangsgeschwindigkeit beträgt somit 50,50 Meter. Der Unfall war nach diesen Berechnungen nicht vermeidbar. Bei nassem Asphalt hätte der Bremsweg bei besagter Geschwindigkeit von 50km/h 25,8m betragen.

Zudem kam es zu einem erheblichen Zusammenstoß, bei dem vermutlich der Fahrzeugboden des Renault Twinko (kennzeichen) bestaucht wurde." Komisch: Ich hatte eine Beule im Kennzeichen, vom Abschlepphaken. Das war schwächer als ein Parkplatzditscher. Kaum spürbar.

Das witzige: Die Polizistin hat damals anfangs noch gesagt: "Ist ja nix dran, machen wir 15€ Minderschaden. Wie isn das passiert? Hat die Frau vor Ihnen geblinkt?"

Ich verweigerte zu diesem Zeitpunkt die Aussage. Keine Belehrung - nix. Das Zitat eben war sinngemäß ALLES was sie seit dem Erreichen des Unfallortes sagte. Ok, ein "Guten Tag" noch. *G*

Als ich dann die Aussage verweigerte, sagte sie recht sauer:"Wie sie wollen. Aber,da ich sag Ihnen gleich noch was zu.Dennoch: 20€. Nehmen sie das an?"

Ich verweigerte wiederrum. Dann zeigte ich Papiere und dann kam die Belehrung. Wenn keine Aussage und keine Bußgeldannahme, gehts zu Bußgeldstelle und dann kanns teuer werden. Ob ich das wirklich wolle!

Nun, ich sagte dennoch: "Ich sage nichts zu dem Unfall!"

sie:"ok...wie ich das hier sehe: 35€. Nehmen sie an?"

ich verneinte wiederrum und sie fingen an, mein Auto zu untersuchen, Bremspuren zu messen etc.

Noch ein sehr spaßiger Satz im Prototoll:"Frau *** und Herr röwe gaben übereinstimmend an, dass der linke Fahrtrichtungsanzeiger betätigt worden war."

Interessant...ich habe doch die Aussage verweigert?

Dann kam der Satz: "Nachdem Herr röwe seine Betroffeneigenschaft eröffnet wurde, wollte er keine weiteren Angaben zum Geschehen machen und den ihm gemachten Vorwurf nicht zugeben."

Frage: Kommt nicht als ALLERERSTES die Belehrung, dass ich NICHTS sagen muss?

Naja...jedenfalls stehen Unwahrheiten in diesem Bericht. Effektiv: die Frau hat geblinkt. Aber wirklich: sie hat NICHT geblinkt. Es war zwar eindeutig, dass sie abbiegen wollte, weil sie da stand - aber sie blinkte nicht.

Klar isrtmanches kleinkariert, aber dass es am Ende heisst, ich wäre zu dicht aufgefahren & den Straßenverhältnissen keine angepasste Geschwindigkeit gehabt (steht im Protokoll) kann ja nicht sein. Und afaik stimmt es auch nicht. 40km/h auf einer breiten Straße...hm!

Nun gibts noch nen Punkt wegen Rasen & dicht auffahren. na toll...

Kann einer was sagen zu: "Ausgangsgeschwindigkeit beträgt somit 50,5 Meter"?

Ich war um die 40km/h schnell. Und somit @ nasse Fahrbahn 15 Meter Bremsweg. Passt ja auch in etwa.

ich glaub ein anwalt wäre hier die beste adresse

Moin,

Lass dich wirklich mal besser von einem Anwalt beraten. Das ist sicherlich sinnvoll investiertes Geld.

Und Roewe ... keine Sorge ... jeder ist beim fahren mal abgelenkt. Das ist halt das Leben, trotzdem warst du in dieser Situation eben zu schnell und dein Sicherheitsabstand zu klein. Ich denke, daran wirst du nichts ändern, auch wenn diese Formulierung logischerweise paradox erscheint.

Ich würde mir da allerdings keinen Kopf machen ... groß wird der Schaden am Twingo deiner Schilderung wohl nicht sein ... also lass dich beraten, damit du dich nicht TIEFER reinreitest ... und dann iss die Sache auch gut.

Übrigens ... 50.5m ist KEINE Geschwindigkeit ...

MFG Kester

Themenstarteram 13. April 2007 um 8:15

hm, es gibt eben ne Menge Ungereimtheiten bei dem Unfall.

 

Problem: Die Frau versucht rauszuschachern, was geht. 650€ für ne neue Stoßstange bekommt sie schonmal. ALs das durch war, kam: SCHLEUDERTRAUMA.

Da winkte die HUK aber ab...und die Dame reichte Klage ein.

krank...

röwe

Zitat:

Original geschrieben von roewe

hm, es gibt eben ne Menge Ungereimtheiten bei dem Unfall.

 

Problem: Die Frau versucht rauszuschachern, was geht. 650€ für ne neue Stoßstange bekommt sie schonmal. ALs das durch war, kam: SCHLEUDERTRAUMA.

Da winkte die HUK aber ab...und die Dame reichte Klage ein.

krank...

röwe

650 Euro für einen Stoßfänger von einem Trwigo?

Der kostet mit UPE Aufschlag maximal 150 Euro und in in 0,5 Stunden umgebaut. Selbst wenn er noch lackiert wird kommen da im Leben keine 650 Euronen bei heraus.

Ich könnte mir vorstellen, dass die Polizei jetzt tätig geworden ist, weil die Tante nun ein schweres Schädel-Hirn Trauma geltend machen möchte.

Dann hast du unter Umständen ein Verfahren wegen Körperverletzung zu erwarten.

gehe lieber zum Rechtsanwalt...

Besser ist das hier wirklich

Re: Protokoll der Polizei mit Fehlern / Bremswegberechnung

 

Zitat:

Original geschrieben von roewe

Desweiteren haben sie Bremsspuren vermessen. (E30 OHNE ABS aber mit NEUEN, (10km alten) Winterreifen). Werte zwischen 11 und 14 metern kamen herraus.

Nun soll ich eine errechnete Gechwindigkeit von 50,5Metern gehabt haben. WIE DAS?

Bei 50km/h soll der Bremsweg bei 28,5m gelegen haben.

Bremsen eure E30 so gut? Also, 28,5m @ nasser Fahrbahn bei blockierden Reifen?

mfg

Winterreifen bremsen (Gerade mit gutem Profil) bei Nässe deutlich (Um Welten) besser als Sommerreifen. Durch die großen und groben Profile bei Winterreifen wird mehr Wasser beiseite geschafft, dadurch hat man einen kürzeren Bremsweg...weniger Aquaplaning, mehr Fahrbahnkontakt.

Wir haben im Fahrertraining mal auf dem Gleitbelag mit 80 ankommend gebremst...die PKW mit Winterreifen haben den halben Bremsweg gehabt, die Sommerreifen sind sogar über die Rutschmatte drüber...

Winterreifen bremsen auf Nässe nicht besser. Alleine unter Sommerreifen schwanken die Reibwerte erheblich, die Geschwindigkeit kann also immer nur geschätzt werden.

Die Frage wäre IMHO ob sich der ganze Zwergenaufstand mit Anwalt und Co. lohnt. Sieht doch so aus als wenn es an der Schuldfrage eh nichts ändert, oder? Solltest dich vielleicht eher mal mit deiner Versicherung unterhalten, den Schaden gering zu halten ist ja auch in deren Interesse.

Dann schreibt man einfach mal nen netten Brief an die Polizei und bittet die ihren Bericht mal verständlich zu erklären :D

Gruß Meik

Zitat:

Original geschrieben von roewe

Problem: Die Frau versucht rauszuschachern, was geht. 650€ für ne neue Stoßstange bekommt sie schonmal. ALs das durch war, kam: SCHLEUDERTRAUMA.

Ich würde fast meinen die Gute hat einen Anwalt. Solltest du dir auch zulegen.

Schleudertraume wird gerne mal genommen (gibt schließlich Schmerzengeld, naja, Taschengeld), wenn einer hinten drauf fährt.

Von Aussage verweigern halte ich in so einem Fall übrigens nichts. Wer draufrauscht und das auch offensichtlich aus eigenem Verschulden darf ruhig zugeben, dass er Mist gemacht hat. Klar in den Versicherungsbedingungen steht immer "keine Schuld eingestehen" - aber selbst die wissen, dass irgendwer auf Nummer 1 stehen muss (formal ist das wohl auch kein Schuldanerkenntnis mehr).

Übel ist allerdings, dass das Schreiben der Polizei möglicherweise eine falsche Tatsachendarstellung enthält.

Anwalt.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Protokoll der Polizei mit Fehlern / Bremswegberechnung