Fahrerflucht? Polizei hält Schaden für zu klein?!?!
Hallo Community, ich steht vor einem Problem.
Ich habe vorgestern im Hof geparkt und mein Auto wurde, während ich wieder drin saß, beschädigt. Der Schaden ist nicht sonderlich groß; Werkstattreparatur würde zwischen 100 - 200 Euro kosten, da nur Platik beschädigt. Ich habe sowohl Beweisfotos, wo man genau sehen kann, wie der Schaden entstanden ist, als auch sein Kennzeichen. UND er hat zugegeben, dass er es war.
Der Fahrer ist jedoch letztendlich weggefahren, ohne mir seine Daten zu geben. Der Nachbar, wo er zu Besuch war, will mir seine Nummer "ohne Erlaubnis" nicht geben.
Ich war dann bei der Polizei und wollte es anmelden/anzeigen. Der Polizist hat das Auto angeguckt und wortwörtlich gesagt: "Nun, es ist ja kein echter wirtschaftlicher Schaden entstanden, dafür ist die Polizei nicht zuständig. Besorgen Sie doch solche Prühplastik für Autoteile und man sieht nichts mehr. Da brauchen Sie auch nicht noch mal wiederzukommen." Ich habe zuhause in Internet seine "Sprühdosen" rausgesucht, kostet pro Set 229 Euro.
Nun sitze ich hier und frage mich, haftet ein Fahrer echt nicht, wenn nur Plastikteile beschädigt ist? Ich bin grade etwas sehr überrascht von der Aussage der Polizei.
Ich hoffe ihr könnt es auflösen.
Gruss Daniel
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@PeterBH schrieb am 23. Juni 2015 um 13:16:16 Uhr:
Mal so am Rande: Bei Bagellschäden unter einem bestimmten Betrag wird nicht wegen Unfallflucht ermittelt. Da ist die Auskunft des Polizisten also richtig.
Gruß
Peter
Nein. Ist sie nicht. Wer legt denn die Schadenshöhe fest? Die Polizei? Ich glaube nicht. Vielleicht stellt sich während der Reparatur heraus, dass der Schaden doch deutlich höher ist. Was dann? Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal...
204 Antworten
Nix verstanden, schade. Gerne noch ein letztes Mal: Gerichte legen eine ungefähre Grenze fest, darüber ist erheblich, darunter unerheblich. Polizist schätzt den Schaden als wertmäßig unter der Grenze ein, also kein Unfall, also keine Aufnahme. Schätzt der Polizist den Schaden wertmäßig über der Grenze ein, kommt es zur Aufnahme. Aber es ist vollkommen egal, ob sich der Polizist verschätzt, denn liegt der tatsächliche Schaden über der Wertgrenze, kann eine Anzeige immer noch erfolgen, auch wenn sie vorher aufgrund der Fehleinschätzung nicht aufgenommen wurde. Noch einfacher kann man es nicht erklären, wer das jetzt nicht versteht, der will entweder gar nicht, trollt rum oder ist schlicht zu simpel gestrickt für den Sachverhalt.
Zitat:
@Frank170664 schrieb am 24. Juni 2015 um 22:59:30 Uhr:
Hallo Tecci6NZitat:
@Tecci6N schrieb am 24. Juni 2015 um 22:29:01 Uhr:
Aber was soll die Polizei denn aufnehmen, wenn keine Straftat vorliegt? Ein Lied im Radio? Für eine "Unfallflucht" braucht es einen Unfall. Für einen Unfall braucht es einen nicht unerheblichen Schaden. Wird ein Schaden wie im vorliegenden Fall eben gerade als unerheblich eingeschätzt, dann gibt es keinen Unfall, ergo keine Unfallflucht, ergo keine Aufnahme. Auch nicht, wenn ihr noch so viel googelt und Wikipedia zitiert, ist einfach nicht. Stellt sich später im Rahmen einer professionellen Begutachtung raus, dass der Schaden doch nicht nur unerheblich war, dann liegt ein Unfall vor und eine mögliche Flucht kann auch zur Anzeige gebracht werden.du gehst hier auch von einer falschen Aufgabenverteilung aus.
Der Polizei obligt es nicht zu beurteilen, ob eine Straftat vorliegt. Das obligt später dem Gericht und der Staatsanwaltschaft. Die Polizei ist in Deutschland seit jeher nur ausführendes Rechtsorgan. Im Rahmen dieser Tätigkeit sammeln Sie Beweise oder stellen auch fest, das kein Schaden vorliegt. Soweit richtig.
Aber, und genau das ist euer aller Fehler: Die Polizei hat nicht zu entscheiden ob Sie eine Anzeige entgegennimmt oder nicht. Trete ich als Anzeigenerstatter an die Polizei heran, muss Sie die Anzeige aufnehmen.Aber eine Entscheidung über die Anzeige obligt Ihnen nicht.
Natürlich gibt es Delikte wo die Polizei ohne Aufforderung in Richtung Straftat ermittelt und welche wo Sie das nicht von selbst tut. Und das ist der Fall wenn Sie zu einem Unfall kommt und keinen Schaden feststellt. Dann werden Sie prinzipiell nicht eigenständig tätig. Aber, und das ist der Knackpunkt, wenn ich dann Anzeige erstatte muss der Polizist diese entgegen nehmen.
Und der Blödsinn geht weiter. Der Bürger sagt der Polizei, wann eine Straftat vorliegt und wann nicht.
Wenn alles aufgenommen würde, was so vorgetragen wird in einer Schicht, würde die StA die gesamte Polizei für bekloppt erklären, weil ständig Sachverhalte auftauchen würden, die keinerlei Tatbestandsmerkmale einer Straftat aufweisen.
Aber der Bürger wollte es so, steht dann immer drunter.
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 24. Juni 2015 um 22:44:30 Uhr:
Das umgangssprachliche Wort beschreibt es doch SO einfach: Unfall-Flucht. Man braucht einen Unfall UND eine Flucht. Fehlt nur eins davon, dann ist es eben keine Unfallflucht. Und hier, GENAU am Thema, fehlt es mindestens mal am Unfall, weil eben nur ein unerheblicher Schaden entstanden ist.
Stimmt, aber genau darüber darf kein Polizist am Ende urteilen. Sprich urteilen, ob es eine Unfallflucht war oder nicht .
Er darf auch nicht darüber urteilen, ob der Schaden unerheblich ist oder nicht.
Darüber entscheiden hierzulande nicht Polizisten nach kurzem drauf schauen, sondern ggf. Gerichte (sofern eine Partei das möchte).
Darum muss faktisch die Polizei jedes Antragsdelikt aufnehmen und weitergeben, auch wenn entsprechender Polizeibeamte sein Urteil anders fällen würde. Nur weil er Polizist ist, ist er noch lange kein Richter.
Und wenn dieser nach dem Legalitätsprinzip meint einen mutmaßlichen Schaden nicht zur Anzeige zu bringen und es stellt sich hinterher raus, dass dieser daneben lag, dann hat er ein wahrscheinlich ein Disziplinarverfahren (zu Recht) am Hals.
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 24. Juni 2015 um 23:02:44 Uhr:
Nix verstanden, schade. Gerne noch ein letztes Mal:
Glaub ich nicht.
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Hallo Tecci6N,
das zu simple gestrickt für den Sachverhalt gebe ich gerne an dich zurück um dann auch einmal auf einem solchen Niveau zu schreiben. Ist eigentlich nicht meine Art aber wenn du das brauchst, kann ich das auch.
Beschägtige dich einmal mit judikative, legislative und exikutive Gewalt und den diversen Ausarbeitungen dazu wie dies in der deutschen Rechtsprechung umzusetzen ist.
Wenn du das tust und verstehst dann wirst du begreifen, dass der Polizist kleine Wahl mehr hat wenn du Anzeige ersteatten möchtest. Und dazu muss ich nicht erst einen Schaden nachweisen bevor ich das kann sondern ich kann den Beweis für einen schaden auch später erbringen.
Richtig ist das der Polizist ohne Schaden von sich aus nicht tätig wird, das ist über die Gerichte und Rechtsprechung abgedeckelt.
Zitat:
@Frank170664 schrieb am 24. Juni 2015 um 22:59:30 Uhr:
Hallo Tecci6NZitat:
@Tecci6N schrieb am 24. Juni 2015 um 22:29:01 Uhr:
Aber was soll die Polizei denn aufnehmen, wenn keine Straftat vorliegt? Ein Lied im Radio? Für eine "Unfallflucht" braucht es einen Unfall. Für einen Unfall braucht es einen nicht unerheblichen Schaden. Wird ein Schaden wie im vorliegenden Fall eben gerade als unerheblich eingeschätzt, dann gibt es keinen Unfall, ergo keine Unfallflucht, ergo keine Aufnahme. Auch nicht, wenn ihr noch so viel googelt und Wikipedia zitiert, ist einfach nicht. Stellt sich später im Rahmen einer professionellen Begutachtung raus, dass der Schaden doch nicht nur unerheblich war, dann liegt ein Unfall vor und eine mögliche Flucht kann auch zur Anzeige gebracht werden.du gehst hier auch von einer falschen Aufgabenverteilung aus.
Nein!
Zitat:
@Frank170664 schrieb am 24. Juni 2015 um 22:59:30 Uhr:
Der Polizei obligt es nicht zu beurteilen, ob eine Straftat vorliegt.
Macht sie auch nicht. Sie beurteilt nur, ob ein Unfall vorliegt oder nicht. Ein Unfall ist keine Straftat. Liegt kein Unfall vor, kann auch keine Unfallflucht vorliegen. Also keine Aufnahme.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 24. Juni 2015 um 23:05:02 Uhr:
Er darf auch nicht darüber urteilen, ob der Schaden unerheblich ist oder nicht.Zitat:
@Tecci6N schrieb am 24. Juni 2015 um 22:44:30 Uhr:
Das umgangssprachliche Wort beschreibt es doch SO einfach: Unfall-Flucht. Man braucht einen Unfall UND eine Flucht. Fehlt nur eins davon, dann ist es eben keine Unfallflucht. Und hier, GENAU am Thema, fehlt es mindestens mal am Unfall, weil eben nur ein unerheblicher Schaden entstanden ist.
Doch, GENAU DAS darf er und macht er. Da braucht es keine überflüssigen Ausführungen zu Gewaltenteilung oder sonstigen unverstandenen Rechtsbegriffen. GENAU DAS ist sein Job. Schaden erheblich -> Unfall -> Aufnahme. Schaden unerheblich -> kein Unfall -> keine Unfallflucht möglich -> keine Aufnahme. Und wenn er sich dabei vertut und der Schaden nachher doch als erheblich einzustufen ist, darf man als Geschädigter immer noch Anzeige erstatten und die wird, Achtung: total verrückt!, auch aufgenommen.
Zitat:
@AS60 schrieb am 24. Juni 2015 um 23:04:39 Uhr:
Zitat:
Und der Blödsinn geht weiter. Der Bürger sagt der Polizei, wann eine Straftat vorliegt und wann nicht.
Wenn alles aufgenommen würde, was so vorgetragen wird in einer Schicht, würde die StA die gesamte Polizei für bekloppt erklären, weil ständig Sachverhalte auftauchen würden, die keinerlei Tatbestandsmerkmale einer Straftat aufweisen.
Aber der Bürger wollte es so, steht dann immer drunter.Zitat:
Einmal habe ich dich aufgefordert nach meinem Nachweis entsprechendes zu liefern, jetzt tue ich ein zweites mal. Weise bitte das Gegenteil nach! (das hast du von mir auch gefordert und ich habe geliefert!!!)
Am Ende gestehe ich dir die von dir gelebte Praxis absolut zu (weil pragmatisch und meist zielführend), aber diese bedeutet bei Fehlern sehr dünnes Eis, denn wenn der Polizist daneben liegt mit seiner Einschätzung, dann wird es eng für diesen.
Dabei ist mir klar, dass die gelebte Praxis praktisch ein drängen in "die meist richtige Richtung" bedeutet, aber bei echter Verweigerung der Aufnahme einer Anzeige (davon sprechen wir hier), ist ein so gewagtes Spiel, das vermutlich ein Polistist nicht einfach so eingeht (wenn er schlau ist).
@AS60
du bist ja noch zu dumm zum richtig zitieren, bzw. ist mir schon klar dass du mit weglassen eines wichtigen Teiles meines Postings meine Aussage verfälschen willst.
Deshalb zitiere ich mich erstmals hier selbst und markiere das was du weggelassen hast rot.
Und schon wieder hast du dich für eine ernsthafte Diskussion damit selbst disqualifiziert.
Zitat:
@Frank170664 schrieb am 24. Juni 2015 um 22:59:30 Uhr:
Hallo Tecci6NZitat:
@Tecci6N schrieb am 24. Juni 2015 um 22:29:01 Uhr:
Aber was soll die Polizei denn aufnehmen, wenn keine Straftat vorliegt? Ein Lied im Radio? Für eine "Unfallflucht" braucht es einen Unfall. Für einen Unfall braucht es einen nicht unerheblichen Schaden. Wird ein Schaden wie im vorliegenden Fall eben gerade als unerheblich eingeschätzt, dann gibt es keinen Unfall, ergo keine Unfallflucht, ergo keine Aufnahme. Auch nicht, wenn ihr noch so viel googelt und Wikipedia zitiert, ist einfach nicht. Stellt sich später im Rahmen einer professionellen Begutachtung raus, dass der Schaden doch nicht nur unerheblich war, dann liegt ein Unfall vor und eine mögliche Flucht kann auch zur Anzeige gebracht werden.du gehst hier auch von einer falschen Aufgabenverteilung aus.
Der Polizei obligt es nicht zu beurteilen, ob eine Straftat vorliegt. Das obligt später dem Gericht und der Staatsanwaltschaft. Die Polizei ist in Deutschland seit jeher nur ausführendes Rechtsorgan. Im Rahmen dieser Tätigkeit sammeln Sie Beweise oder stellen auch fest, das kein Schaden vorliegt. Soweit richtig.
Aber, und genau das ist euer aller Fehler: Die Polizei hat nicht zu entscheiden ob Sie eine Anzeige entgegennimmt oder nicht. Trete ich als Anzeigenerstatter an die Polizei heran, muss Sie die Anzeige aufnehmen. Im Rahmen dieser Anzeige können Sie dan wieder für die Rechtsprechenden Organe Beweise für oder auch gegen die Anzeige zusammentragen, das ist Ihr Job.
Aber eine Entscheidung über die Anzeige obligt Ihnen nicht.Natürlich gibt es Delikte wo die Polizei ohne Aufforderung in Richtung Straftat ermittelt und welche wo Sie das nicht von selbst tut. Und das ist der Fall wenn Sie zu einem Unfall kommt und keinen Schaden feststellt. Dann werden Sie prinzipiell nicht eigenständig tätig. Aber, und das ist der Knackpunkt, wenn ich dann Anzeige erstatte muss der Polizist diese entgegen nehmen.
Den Beweis kann ich dann in Form von Gutachten, Kostenvoranschlag usw. nachliefern, aber entgegennehmen müssen Sie die Anzeige auch ohne für Sie sichtbare Schäden.
Und schon wieder hast du dich für eine ernsthafte Diskussion damit selbst disqualifiziert.
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 24. Juni 2015 um 23:16:44 Uhr:
Und wenn er sich dabei vertut und der Schaden nachher doch als erheblich einzustufen ist, darf man als Geschädigter immer noch Anzeige erstatten und die wird, Achtung: total verrückt!, auch aufgenommen.
Sorry, aber hörst du dir selber zu?
Wenn die Polizei eine Anzeige ablehnt ist Schicht im Schacht! (wer sollte sonst dann noch einspringen?)
Darum darf die Polizei sich darüber im allgemeinen auch kein Urteil erlauben.
"Nachher" gibt es nicht ... zumindest nicht in der Form, wie du es siehst. Nachher ist nach einer potentiellen Tat.
Zitat:
@AS60 schrieb am 24. Juni 2015 um 23:04:39 Uhr:
Und der Blödsinn geht weiter. Der Bürger sagt der Polizei, wann eine Straftat vorliegt und wann nicht.
Das hat niemand gesagt.
Weder der Bürger mit seiner Anzeige entscheidet darüber, noch der Polizist der diese potentielle Straftat aufnimmt.
Entscheidungen fällen Staatsanwaltschaft und Richter.
Unglaublich, aber das sollte eigentlich in bereits in der Schule vermittelt werden, wer was tut.
Zitat:
@Frank170664 schrieb am 24. Juni 2015 um 23:19:32 Uhr:
@AS60du bist ja noch zu dumm zum richtig zitieren, bzw. ist mir schon klar dass du mit weglassen eines wichtigen Teiles meines Postings meine Aussage verfälschen willst.
Kollege. Benimm dich. Auch wenn es schwer fällt. Ich antworte mal trotzdem.
Und genau der rote Teil ist der der falsch ist.
Die Polizei muss nicht alles aufnehmen. Sie bewertet die Sache und dann entscheidet der Beamte. Entscheidet er falsch, muss er die Konsequenzen tragen.
Beispiele:
VU-Flucht
Durch die Polizei wird kein Schaden bei einer angeblich Flucht festgestellt
- kein Unfall, kein VU, keine Anzeige
Bedrohung - will man sehr oft anzeigen
- Der Nachbar hat mir Schläge angedroht - keine Bedrohung , keine Straftat, keine Anzeige -
Das ist so und bleibt so.
Aber das verstehst du als fleißiger Wikipedia und Google Leser vermutlich sowieso nicht. Tecci hat es doch so gut erklärt.
Und gewöhn dir einen anderen Ton an.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 24. Juni 2015 um 23:30:19 Uhr:
Das hat niemand gesagt.Zitat:
@AS60 schrieb am 24. Juni 2015 um 23:04:39 Uhr:
Und der Blödsinn geht weiter. Der Bürger sagt der Polizei, wann eine Straftat vorliegt und wann nicht.
Weder der Bürger mit seiner Anzeige entscheidet darüber, noch der Polizist der diese potentielle Straftat aufnimmt.
Entscheidungen fällen Staatsanwaltschaft und Richter.
Unglaublich, aber das sollte eigentlich in bereits in der Schule vermittelt werden, wer was tut.
Die StA entscheidet aber nicht, ob eine Anzeige aufgenommen wird. Der Bürger schildert den Sachverhalt, der wird von der Polizei bewertet. Kommt die Polizei zu dem Ergebnis - Straftat - wird bzw. muss eine Straftat aufgenommen werden. Ergebnis keine Straftat - keine Anzeige -
Sollte der Beamte falsch liegen, muss er natürlich später eventuell die Konsequenzen dafür tragen.
Die weiteren Entscheidungen über die geschriebenen Anzeigen liegen bei der StA oder beim Richter.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 24. Juni 2015 um 22:23:15 Uhr:
Gesetz ist sicher nicht ganz richtig, sondern nur umgangssprachlich. Die Gesetze sind aber genau so gestrickt am Ende des Tages (zum Glück).Zitat:
@AS60 schrieb am 24. Juni 2015 um 22:08:21 Uhr:
Ach dieses Gesetz meinst du. Das kannte ich nicht.😰🙄
https://de.wikipedia.org/wiki/Legalit%C3%A4tsprinzip
"Nur bezogen auf die deutsche Polizei ist der Ermessenspielraum zur Anzeigenerstattung auf Null reduziert. Diese ist auch dann zur Anzeigenerstattung verpflichtet, wenn es sich um Antragsdelikte handelt oder der Täter offenkundig schuldunfähig ist."
Die Polizei hat bezüglich der Anzeigenerstattung bis auf Ausnahmefälle (z.B. Entmündigung) keinen Ermessensspielraum bezüglich des Legalitätsprinzips.Und nu bist du am Zug gegenteiliges darzustellen!
Da bin ich.
Legalitätsprinzip = Strafverfolgungszwang- kein Ermessenspielraum
aber
Das setzt voraus, dass eine Straftat vorliegt. Liegt keine Straftat vor ........
Und schuldunfähige Täter haben die Polizei nicht zu interessieren.
Beispiel
In einer Einrichtung für geistig Behinderte kommt es zu einer gefährlichen Körperverletzung mit einem Messer - Täter ist ein geistig behinderter Bewohner
Hier wird natürlich gegen diesen Menschen Anzeige erstattet, die dann der Staatsanwalt einstellen oder eben nicht einstellen kann.
Diese Entscheidung trifft nicht die Polizei. Hier gilt das Legalitätsprinzip, weil eben eine Straftat vorliegt. Schuldausschließungsgründe interessieren den aufnehmenden Beamten nicht.
Ich staune, das in deinem Posting zu lesen. Zeigt mir aber, dass du nicht im Stoff bist.
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 24. Juni 2015 um 23:10:48 Uhr:
Der Polizei obligt es nicht zu beurteilen, ob eine Straftat vorliegt.
Macht sie auch nicht. Sie beurteilt nur, ob ein Unfall vorliegt oder nicht. Ein Unfall ist keine Straftat. Liegt kein Unfall vor, kann auch keine Unfallflucht vorliegen. Also keine Aufnahme.Die Frage ist natürlich, wieso sich die Polizei anmaßt, Schäden am Kfz bewerten können. Denn das können sie nicht.
Selbst wenn man äußerlich gar nichts sieht, weiß man im Zweifel nicht, wie es z.B. unter der Stoßstange aussieht.
Das ist bei der Polizei leider generell das Problem. Sie denken, sie wären Gutachter, Anwalt, usw. in einer Person. Ich würde einem Polizisten deswegen auch grundsätzlich kein Wort glauben. Denn was er erzählt, muss gewiss nicht richtig sein bzw. ist es in vielen Fällen auch nicht.
Und bei einem zerkratzen Plastteil, welches also neu gekauft und ausgetauscht werden muss, von keinem wirtschaftlichen Schaden zu sprechen, ist sowieso extrem weit hergeholt. Das wird in der Vertragswerkstatt höchstwahscheinlich auch im unteren dreistelligen € Bereich landen.