Fahrerflucht? Polizei hält Schaden für zu klein?!?!

Hallo Community, ich steht vor einem Problem.

Ich habe vorgestern im Hof geparkt und mein Auto wurde, während ich wieder drin saß, beschädigt. Der Schaden ist nicht sonderlich groß; Werkstattreparatur würde zwischen 100 - 200 Euro kosten, da nur Platik beschädigt. Ich habe sowohl Beweisfotos, wo man genau sehen kann, wie der Schaden entstanden ist, als auch sein Kennzeichen. UND er hat zugegeben, dass er es war.

Der Fahrer ist jedoch letztendlich weggefahren, ohne mir seine Daten zu geben. Der Nachbar, wo er zu Besuch war, will mir seine Nummer "ohne Erlaubnis" nicht geben.

Ich war dann bei der Polizei und wollte es anmelden/anzeigen. Der Polizist hat das Auto angeguckt und wortwörtlich gesagt: "Nun, es ist ja kein echter wirtschaftlicher Schaden entstanden, dafür ist die Polizei nicht zuständig. Besorgen Sie doch solche Prühplastik für Autoteile und man sieht nichts mehr. Da brauchen Sie auch nicht noch mal wiederzukommen." Ich habe zuhause in Internet seine "Sprühdosen" rausgesucht, kostet pro Set 229 Euro.

Nun sitze ich hier und frage mich, haftet ein Fahrer echt nicht, wenn nur Plastikteile beschädigt ist? Ich bin grade etwas sehr überrascht von der Aussage der Polizei.

Ich hoffe ihr könnt es auflösen.
Gruss Daniel

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@PeterBH schrieb am 23. Juni 2015 um 13:16:16 Uhr:


Mal so am Rande: Bei Bagellschäden unter einem bestimmten Betrag wird nicht wegen Unfallflucht ermittelt. Da ist die Auskunft des Polizisten also richtig.
Gruß
Peter

Nein. Ist sie nicht. Wer legt denn die Schadenshöhe fest? Die Polizei? Ich glaube nicht. Vielleicht stellt sich während der Reparatur heraus, dass der Schaden doch deutlich höher ist. Was dann? Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal...

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Zitat:

@DeFlamingo schrieb am 25. Juni 2015 um 07:44:17 Uhr:



Die Frage ist natürlich, wieso sich die Polizei anmaßt, Schäden am Kfz bewerten können. Denn das können sie nicht.
Selbst wenn man äußerlich gar nichts sieht, weiß man im Zweifel nicht, wie es z.B. unter der Stoßstange aussieht.

Das ist bei der Polizei leider generell das Problem. Sie denken, sie wären Gutachter, Anwalt, usw. in einer Person. Ich würde einem Polizisten deswegen auch grundsätzlich kein Wort glauben. Denn was er erzählt, muss gewiss nicht richtig sein bzw. ist es in vielen Fällen auch nicht.

Jaja, da ist es wieder, das Märchen von dem fürchterlichen Schaden unter der Plaste, auch wenn von aussen überhaupt nichts zu sehen ist. Ganz ehrlich mal: was berechtigt dich, dich hier hinzustellen und die Arbeit von Leuten, die tagtäglich mit solchen Dingen zu tun haben, in Zweifel zu ziehen? Woher kommt diese Arroganz?

Erzählst du deinem Metzger auch, wie er seine Wurst zu machen hat, weil du mal was darüber gelesen hast? Oder dem Richter, wie er zu urteilen hat, weil du mal in der StPO und im StGB geblättert hast?

Zitat:

@AS60 schrieb am 24. Juni 2015 um 22:28:43 Uhr:



Mit solchen Ahnungslosen Großschnautzen habe ich seit 35 Jahren zu tun, aber selbst die sind oftmals viel lernfähiger als einige Möchtegernintelligenzbestien in diesem Forum.

Dem ist nichts hinzu zu fügen. Nur das ich noch keine 35 Jahre Dienst auf dem Buckel habe 😉

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 24. Juni 2015 um 23:02:44 Uhr:


Gerichte legen eine ungefähre Grenze fest, darüber ist erheblich, darunter unerheblich.

Unerhebliche Schäden muß man dann als Verursacher auch nicht zahlen? Oder ist das eine Andere sache?

Wie liegt denn die Grenze ungefähr?

Dann könnte ich mich als Verursacher bis zu einer bestimmten Schadenshöhe aus dem Staub machen (hab ja nix zu verlieren, wenn's keiner gesehen hat gut, wenn doch ist es ja keine Unfallflucht).

Gruß Metalhead

Zitat:

@cornerbackX24 schrieb am 25. Juni 2015 um 08:14:38 Uhr:



Zitat:

@DeFlamingo schrieb am 25. Juni 2015 um 07:44:17 Uhr:



Die Frage ist natürlich, wieso sich die Polizei anmaßt, Schäden am Kfz bewerten können. Denn das können sie nicht.
Selbst wenn man äußerlich gar nichts sieht, weiß man im Zweifel nicht, wie es z.B. unter der Stoßstange aussieht.

Das ist bei der Polizei leider generell das Problem. Sie denken, sie wären Gutachter, Anwalt, usw. in einer Person. Ich würde einem Polizisten deswegen auch grundsätzlich kein Wort glauben. Denn was er erzählt, muss gewiss nicht richtig sein bzw. ist es in vielen Fällen auch nicht.

Jaja, da ist es wieder, das Märchen von dem fürchterlichen Schaden unter der Plaste, auch wenn von aussen überhaupt nichts zu sehen ist. Ganz ehrlich mal: was berechtigt dich, dich hier hinzustellen und die Arbeit von Leuten, die tagtäglich mit solchen Dingen zu tun haben, in Zweifel zu ziehen? Woher kommt diese Arroganz?

Erzählst du deinem Metzger auch, wie er seine Wurst zu machen hat, weil du mal was darüber gelesen hast? Oder dem Richter, wie er zu urteilen hat, weil du mal in der StPO und im StGB geblättert hast?

Was mich dazu berechtigt, ist die dick markierte Aussage. Also kurz zusammengefasst: die Inkompetenz mancher Polizisten.

Denn wie kannst du wissen, dass das Blech unter dem Plastik nicht verformt ist? Woher? Röntgenaugen?

Meinem Metzger vertraue ich, einem Polizisten nicht. Das ist der Unterschied. Und der liegt im handwerklichen Geschick.
Der Polizist macht nicht mehr als äußerlich kurz draufgucken. So ist aber nunmal keine Schadensbewertung möglich, da muss man auch nicht groß diskutieren.

Ich hätte der Polizei übrigens mein Auto auch gar nicht erst gezeigt, sondern gesagt "Schaden voraussichtlich im niedrigen dreistelligen Bereich - bitte Anzeige aufnehmen".

Zitat:

@DeFlamingo schrieb am 25. Juni 2015 um 08:41:12 Uhr:



Ich hätte der Polizei übrigens mein Auto auch gar nicht erst gezeigt, sondern gesagt "Schaden voraussichtlich im niedrigen dreistelligen Bereich - bitte Anzeige aufnehmen".

Dann hättest du ganz schön dumm aus der Wäsche geschaut. Ohne den Schaden in Augenschein zu nehmen, wird keine Anzeige gefertigt.

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Zitat:

@cornerbackX24 schrieb am 25. Juni 2015 um 08:55:01 Uhr:



Zitat:

@DeFlamingo schrieb am 25. Juni 2015 um 08:41:12 Uhr:



Ich hätte der Polizei übrigens mein Auto auch gar nicht erst gezeigt, sondern gesagt "Schaden voraussichtlich im niedrigen dreistelligen Bereich - bitte Anzeige aufnehmen".
Dann hättest du ganz schön dumm aus der Wäsche geschaut. Ohne den Schaden in Augenschein zu nehmen, wird keine Anzeige gefertigt.

Dann wäre ich mit einem Kostenvoranschlag der Vertragswerkstatt aufgekreuzt. Kein Problem.

Solange der Schaden bei mind. 50€ liegt, wird die Anzeige ja i.d.R. aufgenommen. Und das dürfte so gut wie immer der Fall sein, wenn irgendwas am Auto gemacht werden muss. Allein die Materialkosten decken den Betrag in so gut wie allen Fällen ab, selbst wenn nur ein kleines Plastikteil ausgewechselt wird. Dazu kommen dann noch die Lohnkosten der Vertragswerkstatt.

Auch dann nicht. In Augenschein nehmen meint eben genau das. Man will das Fahrzeug sehen und das aus gutem Grund.

Zitat:

@cornerbackX24 schrieb am 25. Juni 2015 um 09:00:30 Uhr:


Auch dann nicht. In Augenschein nehmen meint eben genau das. Man will das Fahrzeug sehen und das aus gutem Grund.

Rechtliche Grundlage? Wieso sollte die Aufnahme einer Anzeige verweigert werden dürfen, wenn man das Auto nicht gesehen hat?

Vor allem, wenn kompetentere Leute den Schaden eh schon bewertet haben. Oder maßt sich die Polizei allen ernstes auch noch an, es besser zu wissen? Wundern würde es mich ja nicht.

Zitat:

@cornerbackX24 schrieb am 25. Juni 2015 um 09:00:30 Uhr:


Auch dann nicht. In Augenschein nehmen meint eben genau das. Man will das Fahrzeug sehen und das aus gutem Grund.

Entschuldige bitte, aber WAS ZUR HÖLLE BIST DU FÜR EIN IDIOT? Nimm doch mal mein GESTOHLENES Auto in Augenschein. Du hast gar nicht die Kompetenz, um irgendwas in Augenschein zu nehmen.

DU bist genau so einer wie die Damen und Herren des Berliner Abschnitts, mit denen ich mich in meinem Job bemühe, eng zusammenzuarbeiten. Nur dass da leider nichts zurückkommt. Dass sich stattdessen auf dummdreistfaule Art und Weise immer wieder geweigert wird, Anzeigen aufzunehmen, weil ja kein Schaden erkennbar sei. Jugendliche gehen halt schonmal aufeinander los. Solange kein Blut fließt, muss man da nichts anzeigen. Und in einer Kriseneinrichtung für Jugendliche wird auch schon mal gekifft. Nur keine Aufregung. Da muss man nichts unternehmen. Was? Ihr Portemonnaie wurde gestohlen? Sie wissen sogar, wer es gewesen ist? Naja... Schauen Sie doch lieber nochmal nach, vielleicht haben Sie es ja nur verlegt. SO EINER bist Du.

Kennst Du Knöllchenhorst? Wieso gibt der Mann so eine Schlagzeile, wenn die Polizei selbst entscheiden darf, welche ANzeigen sie aufnimmt und welche nicht?

Meine Kollegen und ich habe mit Hilfe der Staatsanwaltschaft den Abschnitt zur Zusammenarbeit GEZWUNGEN! Zwingen MÜSSEN! Mittlerweile losen die dort, wer wieder antraben muss, wenn wir anrufen. Aber das ist uns egal, weil Rechtsbeugung und Strafvereitelung nunmal selbst Straftaten sind, die empflindliche Konsequenzen im Abschnitt hatten.

Vielleicht solltest Du Deinen Job sein lassen, wenn Du nicht in der Lage bist, ihn nach Recht und Gesetz auszuüben.

Wurde das jetzt persönlich? Ja! Gern wieder!

Jetzt Du.

Zitat:

@DeFlamingo schrieb am 25. Juni 2015 um 09:12:53 Uhr:



Zitat:

@cornerbackX24 schrieb am 25. Juni 2015 um 09:00:30 Uhr:


Auch dann nicht. In Augenschein nehmen meint eben genau das. Man will das Fahrzeug sehen und das aus gutem Grund.
Rechtliche Grundlage? Wieso sollte die Aufnahme einer Anzeige verweigert werden dürfen, wenn man das Auto nicht gesehen hat?
Vor allem, wenn kompetentere Leute den Schaden eh schon bewertet haben. Oder maßt sich die Polizei allen ernstes auch noch an, es besser zu wissen? Wundern würde es mich ja nicht.

Lies dich selber ein, Hessische Unfallaufnahmerichtlinien, Punkt 4.1.3 . Es kann unter Umständen verzichtet werden, die Unfallstelle aufzusuchen. Ermessen eben, bei uns im Revierbereich wird nicht darauf verzichtet. Selbst wenn sich einer selbst anzeigt (beim Ausparken geschrammt o.ä.) fährt eine Streife nach telefonischer IDF des Anrufers zum Ort, nimmt den Schaden in Augenschein und informiert den Halter.

Zitat:

@madbros_bln schrieb am 25. Juni 2015 um 09:14:59 Uhr:


Entschuldige bitte, aber WAS ZUR HÖLLE BIST DU FÜR EIN IDIOT? Nimm doch mal mein GESTOHLENES Auto in Augenschein. Du hast gar nicht die Kompetenz, um irgendwas in Augenschein zu nehmen.

Auch bei einem gestohlenen Fzg brauche ich irgendeinen Nachweis, das es überhaupt existiert. ZBI/II, Kennzeichen, Prüfbericht, irgendwas, das dokumentiert, das das Fzg existiert. Hat mit der Sache aber nichts zu tun.

DU bist genau so einer wie die Damen und Herren des Berliner Abschnitts, mit denen ich mich in meinem Job bemühe, eng zusammenzuarbeiten. Nur dass da leider nichts zurückkommt. Dass sich stattdessen auf dummdreistfaule Art und Weise immer wieder geweigert wird, Anzeigen aufzunehmen, weil ja kein Schaden erkennbar sei. Jugendliche gehen halt schonmal aufeinander los. Solange kein Blut fließt, muss man da nichts anzeigen. Und in einer Kriseneinrichtung für Jugendliche wird auch schon mal gekifft. Nur keine Aufregung. Da muss man nichts unternehmen. Was? Ihr Portemonnaie wurde gestohlen? Sie wissen sogar, wer es gewesen ist? Naja... Schauen Sie doch lieber nochmal nach, vielleicht haben Sie es ja nur verlegt. SO EINER bist Du.

Kennst Du Knöllchenhorst? Wieso gibt der Mann so eine Schlagzeile, wenn die Polizei selbst entscheiden darf, welche ANzeigen sie aufnimmt und welche nicht?

Meine Kollegen und ich habe mit Hilfe der Staatsanwaltschaft den Abschnitt zur Zusammenarbeit GEZWUNGEN! Zwingen MÜSSEN! Mittlerweile losen die dort, wer wieder antraben muss, wenn wir anrufen. Aber das ist uns egal, weil Rechtsbeugung und Strafvereitelung nunmal selbst Straftaten sind, die empflindliche Konsequenzen im Abschnitt hatten.

Vielleicht solltest Du Deinen Job sein lassen, wenn Du nicht in der Lage bist, ihn nach Recht und Gesetz auszuüben.

Wurde das jetzt persönlich? Ja! Gern wieder!

Jetzt Du.

In Berlin fährt man halt eben seit einiger Zeit die Ernte der letzten Jahrzehnte ein, verursacht durch eine absolut verfehlte Politik. Mir tun nur die Kollegen dort leid, denn die werden von der Politik und Führung absolut ohne Rückendeckung im Regen stehen gelassen, Stichwort Görlitzer Park oder auch Gerhart - Hauptmann - Schule... rot - grünes Utopia eben, Rechtsfreie Räume inklusive.

Ansonsten: such dir jemand anderen zum beleidigen.

Die Bürger in deinem Wirkungsbereich tun mir leid, die sich mit arbeitsscheuen Beamten herumschlagen müssen.

Okay. 😮

Zitat:

@cornerbackX24 schrieb am 25. Juni 2015 um 09:33:15 Uhr:



Zitat:

@DeFlamingo schrieb am 25. Juni 2015 um 09:12:53 Uhr:


Rechtliche Grundlage? Wieso sollte die Aufnahme einer Anzeige verweigert werden dürfen, wenn man das Auto nicht gesehen hat?
Vor allem, wenn kompetentere Leute den Schaden eh schon bewertet haben. Oder maßt sich die Polizei allen ernstes auch noch an, es besser zu wissen? Wundern würde es mich ja nicht.

Lies dich selber ein, Hessische Unfallaufnahmerichtlinien, Punkt 4.1.3 . Es kann unter Umständen verzichtet werden, die Unfallstelle aufzusuchen. Ermessen eben, bei uns im Revierbereich wird nicht darauf verzichtet. Selbst wenn sich einer selbst anzeigt (beim Ausparken geschrammt o.ä.) fährt eine Streife nach telefonischer IDF des Anrufers zum Ort, nimmt den Schaden in Augenschein und informiert den Halter.

Ich habe nach rechtlichen Grundlagen gefragt, nicht nach Richtlinien. Wo steht, dass die Polizei das Auto sehen muss, obwohl der Schaden schon von Experten begutachtet wurde?

Ich möchte wetten, dass bei der Verweigerung der Aufnahme einer Anzeige in dem Fall sich der Polizist rechtlich gesehen auf sehr dünnem Eis bewegt.

Es muss schön sein, wenn man sich die Welt malen kann, wie man sie gern hätte. Schade nur, dass sich die Leute offensichtlich so selten über solche Vorgehensweisen beschweren. Oder keine Lust darauf haben, mal einen Anwalt aufzusuchen.

Es wurde alles bereits mehrfach hier im Thread erklärt, wie gesagt: lies dich selber ein. Die Wette verlierst du nämlich.
Da ohnehin nichts von dem, was hier erklärt, beschrieben oder verlinkt wird, gelesen oder verstanden wird, gebe ich die Frage an dich zurück: in welchem § steht denn, dass das Fzg nicht in Augenschein genommen werden muß? Ich bin wirklich gespannt.

Zitat:

@DeFlamingo schrieb am 25. Juni 2015 um 07:44:17 Uhr:


Die Frage ist natürlich, wieso sich die Polizei anmaßt, Schäden am Kfz bewerten können. Denn das können sie nicht.
Selbst wenn man äußerlich gar nichts sieht, weiß man im Zweifel nicht, wie es z.B. unter der Stoßstange aussieht.

Das ist bei der Polizei leider generell das Problem. Sie denken, sie wären Gutachter, Anwalt, usw. in einer Person. Ich würde einem Polizisten deswegen auch grundsätzlich kein Wort glauben. Denn was er erzählt, muss gewiss nicht richtig sein bzw. ist es in vielen Fällen auch nicht.

Tja, da werden bei mir Erinnerungen wach. Auffahrunfall bei Glätte, meine Frau war die Geschädigte. O-Ton des aufnehmenden Polizeibeamten: einigen Sie sich doch auf 50 DM, da nur die Kennzeichenbeleuchtung beschädigt wurde.

Ende vom Lied, die gegnerische Versicherung durfte zahlen: die Reparaturrechnung ca. 3.000 DM, mit Leihwagen und Anwalt etwas mehr. Zum Glück habe ich die Aussage des "Hobby-Gutachters" ignoriert. Diese "Profi-Gutachten" werde ich auch in der Zukunft konsequent ignorieren, dafür gibt es wesentlich besser qualifizierte Sachverständige. Die Rätselfrage: wer war in diesem Fall der Metzger?😎

Zitat:

@madbros_bln schrieb am 25. Juni 2015 um 09:14:59 Uhr:



Zitat:

@cornerbackX24 schrieb am 25. Juni 2015 um 09:00:30 Uhr:


Auch dann nicht. In Augenschein nehmen meint eben genau das. Man will das Fahrzeug sehen und das aus gutem Grund.
Entschuldige bitte, aber WAS ZUR HÖLLE BIST DU FÜR EIN IDIOT? Nimm doch mal mein GESTOHLENES Auto in Augenschein. Du hast gar nicht die Kompetenz, um irgendwas in Augenschein zu nehmen.

Vielleicht solltest Du Deinen Job sein lassen, wenn Du nicht in der Lage bist, ihn nach Recht und Gesetz auszuüben.

Wurde das jetzt persönlich? Ja! Gern wieder!

Jetzt Du.

Ich warne dich ausdrücklich davor, nochmal einen derartigen Tonfall an den Tag zu legen 😠 In der Sache kann man gerne hart diskutieren, aber ohne derartige persönliche Beleidigungen.

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