Fahrerflucht / Fahrverbot / Führerscheinentzug
Hallo,
Ich habe am Freitag beim Ausparken das Auto hinter mir „gerammt“ da ich ziemlich in Stress war und es eilig hatte. Bin ausgestiegen und konnte keine Schäden feststellen außer dass das Kennzeichen des Autos abgefallen war. Habe dann einen Zettel mit meiner Telefonnummer hinterlassen.
Heute hatte ich dann eine Nachricht der Polizei auf dem AB, ich sollte mich dringend zurück melden. Habe ich dann direkt getan, mir wurde gesagt das Anzeige wegen Fahrerflucht erstattet wurde, mir ein Bogen zugeschickt wird auf dem ich Stellungnahme beziehen kann und ich diesen innerhalb einer Woche zurück schicken muss. Dann würde sich die Staatsanwaltschaft um alles weitere kümmern.
Jetzt habe ich die ganzen Horrorgeschichten im Internet zwecks Führerscheinentzug etc. gelesen und habe Angst da ich beruflich auf meinen Führerschein angewiesen bin. Der Polizist am Telefon war ganz nett und meinte die Strafe würde sich nach dem Schaden richten und ich sollte jetzt erst mal abwarten.
Mir ist auch klar das ich Mist gebaut habe, bitte keine Belehrungen. Vielleicht hat jemand ja schon Ähnliches erlebt und kann mir etwas die Angst nehmen das ich bald ohne Führerschein und Job bin? 🙁
habe mir sonst noch nie was zu schulden kommen lassen
140 Antworten
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 25. Juli 2023 um 19:59:32 Uhr:
Aber wie kann man ,als jemand der auf seinen Führerschein angewiesen ist,da einen Zettel anpappen und wegfahren?
Ich sag nur: https://xkcd.com/1053/
Ich hab das damals auch nicht in der Fahrschule gelernt, sondern hab das irgendwann danach aufgeschnappt. D.h. es hätte durchaus ein paar Jahre gegeben, wo mir das auch hätte passieren können. Vor ein paar Jahren ist Freunden auch genau das passiert: beim Vorbeifahren am Spiegel hängen geblieben, Zettel hinterlassen und dann zu mir gekommen.
Als sie es erzählt haben, hab ich ihnen gesagt, sie sollen sofort zurück und den Besitzer suchen bzw. die Polizei anrufen. Kurz darauf hat das Telefon geklingelt und der Besitzer hat angerufen - zum Glück ohne Polizei.
Manche sitzen schon echt auf einem sehr hohen Ross mit ihren "kein Mitleid für Unfallflüchter"-Sprüchen. Nicht jeder, der Unfallflucht begeht, macht das mit einer bösen oder kriminellen Intention, viele wissen es einfach in dem Moment nicht besser. Ich hoffe, dass der TE hier mit einem blauen Augen davon kommt aufgrund seines Zettels und der Einsicht, dass er hier einen großen Fehler begangen hat. Persönlich hoffe ich auch, dass das Thema tatsächlich rechtlich angepasst wird, denn wegen so einer Lappalie (Parkplatzrempler) ein komplettes Verfahren ist schon echt unnötig.
P.S. Die meisten Rechtsschutzversicherungen sind bei Straftaten wie Unfallflucht übrigens raus, insofern hilft das hier meist nicht - auch wenn man selbst eigentlich gar nicht vorsätzlich gehandelt hat.
Zitat:
@phchecker17 schrieb am 26. Juli 2023 um 09:18:50 Uhr:
Manche sitzen schon echt auf einem sehr hohen Ross mit ihren "kein Mitleid für Unfallflüchter"-Sprüchen. Nicht jeder, der Unfallflucht begeht, macht das mit einer bösen oder kriminellen Intention, viele wissen es einfach in dem Moment nicht besser. Ich hoffe, dass der TE hier mit einem blauen Augen davon kommt aufgrund seines Zettels und der Einsicht, dass er hier einen großen Fehler begangen hat. Persönlich hoffe ich auch, dass das Thema tatsächlich rechtlich angepasst wird, denn wegen so einer Lappalie (Parkplatzrempler) ein komplettes Verfahren ist schon echt unnötig.
So kann auch nur einer daherreden, der noch nie unter Unfallflucht gelitten hat. Und dann noch sagen, andere sitzen auf dem hohen Ross.
Mir ist es in 36 Autojahren auch schon zweimal passiert, dass mein Fahrzeug angefahren wurde, und ich blieb auf dem Schaden sitzen. Einmal sogar auf dem Firmenparkplatz.
Aber es entspricht wohl dem Zeitgeist, dass immer mehr Menschen immer weniger Verantwortung übernehmen wollen. Alleine schon, dass du einen Parkplatzrempler als Lappalie bezeichnest und ein Verfahren dafür unnötig ist, finde ich eine Unverschämtheit.
@phchecker17 da Du mich direkt mit "kein Mitleid für Unfallflüchter" ansprichst:
Erstmal wünsche ich niemandem zweimal Nachts um 4 Uhr von der Arbeit zu kommen und sein Fahrzeug zerdellt vorzufinden, auch Dir nicht.
Zweitens waren das beides Schäden, welche damals in den 80er Jahren fast im Bereich eines Monatsnettolohns lagen. Aufgrund von Verwandtschaft im Ausland konnte ich das aber günstig und fachmännisch reparieren lassen.
Wenn dann im November die Post von der Staatsanwaltschaft kommt, dass das Verfahren eingestellt wurde, ist das ein besonders schönes Weihnachtsgeschenk.
In diesem Sinne: weiterhin kein Mitleid meinerseits.
Zitat:
@phchecker17 schrieb am 26. Juli 2023 um 09:18:50 Uhr:
Manche sitzen schon echt auf einem sehr hohen Ross mit ihren "kein Mitleid für Unfallflüchter"-Sprüchen. Nicht jeder, der Unfallflucht begeht, macht das mit einer bösen oder kriminellen Intention, viele wissen es einfach in dem Moment nicht besser. Ich hoffe, dass der TE hier mit einem blauen Augen davon kommt aufgrund seines Zettels und der Einsicht, dass er hier einen großen Fehler begangen hat. Persönlich hoffe ich auch, dass das Thema tatsächlich rechtlich angepasst wird, denn wegen so einer Lappalie (Parkplatzrempler) ein komplettes Verfahren ist schon echt unnötig.
Seh es aber mal anders, Du hinterlässt einen Zettel mit deiner richtigen Nummer und findest, das ist doch ehrlich genug. Mag ja sein. Aber dann kommt ein Regenguss und der Zettel ist nicht mehr lesbar. Dann kommt ein Windstoß und der Zettel ist weg. Oder irgendeiner nimmt den weg. Wie stellst Du sicher, dass der Zettel den Geschädigten tatsächlich erreicht? Gar nicht, Du nimmst (uU auch unbewusst) in Kauf, dass der eben verschwindet. Fazit wäre: der geschädigte bleibt auf dem Schaden sitzen. btw, mein letzter Parkrempler kostete 3700€.
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Sorry, man muss aber im Falle eines Unfallflüchtigen unterscheiden zwischen einem egoistischen Arschloch, welches einfach abhaut und einem, der die Verantwortung übernehmen möchte, aber einen Formfehler begeht und daher zum Unfallflüchtigen wird.
Formal habe ich mich schon fünfmal unerlaubt vom Unfallort entfernt, aber immer zu dem Mist gestanden, den ich gemacht habe. Darum geht es doch, dass der Schaden, den man verursacht hat, auch bezahlt wird.
Der TE hat sich doch auch nicht der Verantwortung entzogen und insofern ist das in den selben Topf packen mit den Arschlöchern, die nur einfach abhauen nicht angebracht und hier in dem Thread vom TE auch OT.
Gruß
Uwe
Von dieser Unterscheidung kann der TE ja dann den Staatsanwalt überzeugen. Ich denke, es ist halt nicht so einfach. Wird der Zettel weggeweht dann ist das Ergebnis zwischen dem egoistischen Arsch und dem netten Formfehler-Begeher eben identisch: der Geschädigte bleibt auf dem uU erheblichen Schaden sitzen. Und der nette Formfehler-Begeher kann halt nicht sicherstellen dass die Nachricht ankommt. Das kann er nur mit persönlicher Ansprache oder Meldung bei der Polizei.
Der Unterschied ist nicht unbedingt identisch. Wenn ich z.B. keine Rückmeldung vom Geschädigten bekomme, werde ich doch selbst aktiv. Wenn ich ein Auto beschädige, mache ich doch mit dem Handy Fotos von dem geschädigten Fahrzeug und dem Schaden und habe somit das Kennzeichen des Fahrzeugs (oder ich schreibe es mir auf). Somit ist den Geschädigten zu ermitteln auch kein Problem, denn man hat das Kennzeichen und kann den Halter über den Zentralruf der Versicherer ermitteln. Alternativ kann man sich auch bei der Polizei melden, was dann aber ein Verfahren wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort nach sich ziehen kann.
Gruß
Uwe
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 26. Juli 2023 um 12:25:51 Uhr:
Der Unterschied ist nicht unbedingt identisch. Wenn ich z.B. keine Rückmeldung vom Geschädigten bekomme, werde ich doch selbst aktiv. Wenn ich ein Auto beschädige, mache ich doch mit dem Handy Fotos von dem geschädigten Fahrzeug und dem Schaden und habe somit das Kennzeichen des Fahrzeugs (oder ich schreibe es mir auf). Somit ist den Geschädigten zu ermitteln auch kein Problem, denn man hat das Kennzeichen und kann den Halter über den Zentralruf der Versicherer ermitteln. Alternativ kann man sich auch bei der Polizei melden, was dann aber ein Verfahren wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort nach sich ziehen kann.Gruß
Uwe
Ein frommer Wunsch das mit dem Notieren des Kennzeichens des beschädigten Pkw.
Viele Unfallverursacher glauben dass der Zettel reicht und denken vermutlich durch die Aufregung nicht daran, das Kennzeichen des beschädigten Pkw zu notieren. Schon zig mal erlebt. Erscheinen Stunden später bei der Polizei oder rufen an und teilen mit, dass es zum Unfall gekommen ist. Wenn man dann fragt wissen viele noch nicht mal mehr den genauen Unfallort geschweige denn das Kennzeichen des beschädigten Pkw. Oft ist das Fahrzeug dann schon weg und man hat einen Verursacher aber keinen Geschädigten.
Und wie gesagt. Das ist keine Ausnahme. Zumindest sind das meine Erfahrungen.
@remarque4711 Ich finde auch, dass man das unterscheiden muss. Fahrerflucht als Straftat heißt für mich, auch wenn es rechtlich eben anders ist, dass man versucht, vor dem Schaden bzw. auch der Schadensregulierung zu fliehen. Das wollte der TE ja gar nicht, weshalb er den Zettel ja hinterlassen hat.
Wer sich vor den Konsequenzen drücken möchte, gehört mit aller Härte des hierfür vorgesehenen Gesetzes bestraft. Ich hatte selber in jedem meiner Fahrzeuge diverse Parkplatzdellen von aufgeschlagenen Türen, ganz egal, wie vorsichtig ich war. Und NIE hat sich jemand gemeldet. Wenn du aber wegen einer kleinen Türdelle die Polizei rufst und eine Anzeige gegen Unbekannt erstatten willst, lachen die dich aus. Seither fotografiere ich bei engen Parklücken immer kurz beim Weggehen die beiden Autos neben mir inkl. Kennzeichen.
Umgekehrt passieren aber Fehler eben und wenn sich jemand meldet (auch per Zettel) und bereit ist, den Schaden zu beheben, dann passt das für mich. Dann muss ich nicht noch drauf bestehen, dass der im schlimmsten Fall noch dafür in den Knast kommt, weil er mir eben nur einen Zettel hinterlassen hat, mit dem ich ihn erreichen konnte. Für mich zählt die Intention dahinter.
Und dass der TE ja angezeigt wurde heißt ja, dass der Zettel eben auch nicht weggeflogen und durchweicht ist, sonst wären sie wohl nicht so schnell auf den TE gekommen, daher finde ich den Gedankenpunkt "Zettel könnte verschwinden" in dem Fall irrelevant. Und hätte ich einen Zettel hinterlassen und niemand würde sich melden, dann würde ich dem nochmal nachgehen. Ich würde auch nie wegfahren, ohne diverse Bilder zu machen, allein schon deshalb, damit mein Gegenüber nicht auf die Idee kommt, seinen eigenen Parkschaden über meine Versicherung abzurechnen 😉 Spätestens dann würde ich - insofern ich es nicht davor schon besser gewusst hätte - die Polizei anrufen. Natürlich weiß ich aber auch, dass es genügend A****löcher auf der Welt gibt, die sich dann denken "ach wird schon nichts gewesen sein".
Ändert natürlich alles nichts, aber am Ende sind wir alle nur Menschen und Menschen machen eben auch Fehler. Wichtig ist einfach, dass man auch die Konsequenzen auf sich nimmt, wenn man Fehler macht.
Zitat:
@AS60 schrieb am 26. Juli 2023 um 12:33:41 Uhr:
Ein frommer Wunsch das mit dem Notieren des Kennzeichens des beschädigten Pkw.
Viele Unfallverursacher glauben dass der Zettel reicht und denken vermutlich durch die Aufregung nicht daran, das Kennzeichen des beschädigten Pkw zu notieren. Schon zig mal erlebt. Erscheinen Stunden später bei der Polizei oder rufen an und teilen mit, dass es zum Unfall gekommen ist. Wenn man dann fragt wissen viele noch nicht mal mehr den genauen Unfallort geschweige denn das Kennzeichen des beschädigten Pkw.
Woher weißt du aber, dass sie tatsächlich einen Zettel hinterlassen haben. Das zu behaupten macht nämlich Sinn, auch wenn man sich später überlegt hat, zur Polizei zu gehen.
Zitat:
Schon zig mal erlebt. Erscheinen Stunden später bei der Polizei…
Interessant, du hast also mit der Materie zu tun. Dann wäre es nett, wenn du noch weitere Informationen liefern würdest, wie es z.B. weitergegangen ist. Wenn Zettel am Fahrzeug waren, müssten ja fast immer Unfallverursacher und Geschädigter zusammengefunden haben und du das mitbekommen haben. War das fast immer so?
Gruß
Uwe
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 26. Juli 2023 um 13:38:25 Uhr:
Zitat:
@AS60 schrieb am 26. Juli 2023 um 12:33:41 Uhr:
Ein frommer Wunsch das mit dem Notieren des Kennzeichens des beschädigten Pkw.
Viele Unfallverursacher glauben dass der Zettel reicht und denken vermutlich durch die Aufregung nicht daran, das Kennzeichen des beschädigten Pkw zu notieren. Schon zig mal erlebt. Erscheinen Stunden später bei der Polizei oder rufen an und teilen mit, dass es zum Unfall gekommen ist. Wenn man dann fragt wissen viele noch nicht mal mehr den genauen Unfallort geschweige denn das Kennzeichen des beschädigten Pkw.
Woher weißt du aber, dass sie tatsächlich einen Zettel hinterlassen haben. Das zu behaupten macht nämlich Sinn, auch wenn man sich später überlegt hat, zur Polizei zu gehen.
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 26. Juli 2023 um 13:38:25 Uhr:
Zitat:
Schon zig mal erlebt. Erscheinen Stunden später bei der Polizei…
Interessant, du hast also mit der Materie zu tun. Dann wäre es nett, wenn du noch weitere Informationen liefern würdest, wie es z.B. weitergegangen ist. Wenn Zettel am Fahrzeug waren, müssten ja fast immer Unfallverursacher und Geschädigter zusammengefunden haben und du das mitbekommen haben. War das fast immer so?Gruß
Uwe
Ich hatte 45 Jahre damit zu tun. Ende vom Lied war, dass wenn vom Geschädigten nichts bekannt war, ein Vorgang ( entweder in Berichtsform oder als Anzeige ) nach Angaben des Verursachers gefertigt wurde. D ging dann an die Sachbearbeitung und wurde dann vermutlich (weiteres bekommt man dann nicht mit ) an die StA weitergeleitet.
Hat man den Geschädigten durch den berüchtigten Zettel ermittelt, werden natürlich die Personalien ausgetauscht damit die zivilrechtliche Komponente abgedeckt wird und eine Unfallfluchtanzeige
( Legalitätsprinzip ) gefertigt. Über alles Weitere entscheidet dann die StA. Das Ergebnis bekommst du dann auch nicht mehr mit. So sollte es eigentlich immer sein. Ansonsten bist du als aufnehmender Beamter ruckzuck Beschuldigter der Strafvereitelung im Amt.
Zitat:
@phchecker17 schrieb am 26. Juli 2023 um 13:17:22 Uhr:
Ich finde auch, dass man das unterscheiden muss. Fahrerflucht als Straftat heißt für mich, auch wenn es rechtlich eben anders ist, dass man versucht, vor dem Schaden bzw. auch der Schadensregulierung zu fliehen. Das wollte der TE ja gar nicht, weshalb er den Zettel ja hinterlassen hat.
Nun geht es halt weniger darum, was es für den Einzelnen heißt
Zitat:
@phchecker17 schrieb am 26. Juli 2023 um 13:17:22 Uhr:
Wer sich vor den Konsequenzen drücken möchte, gehört mit aller Härte des hierfür vorgesehenen Gesetzes bestraft. Ich hatte selber in jedem meiner Fahrzeuge diverse Parkplatzdellen von aufgeschlagenen Türen, ganz egal, wie vorsichtig ich war. Und NIE hat sich jemand gemeldet. Wenn du aber wegen einer kleinen Türdelle die Polizei rufst und eine Anzeige gegen Unbekannt erstatten willst, lachen die dich aus. Seither fotografiere ich bei engen Parklücken immer kurz beim Weggehen die beiden Autos neben mir inkl. Kennzeichen.
Und was nutzt Dir dieses Foto? Der Wagen neben Dir fährt weg ohne Schaden zu verursachen, ein neuer parkt dort und haut die Delle rein, ist nach 2 Min wieder weg und bis Du zurück kommst steht dort Wagen 3. Und jetzt kackst Du den auf Deinem Bild befindlichen 1 an? Das wäre mal falsche Verdächtigung? Oh da würde ich mich aber freuen, wenn ich 1 wäre ...
Zitat:
@phchecker17 schrieb am 26. Juli 2023 um 13:17:22 Uhr:
Umgekehrt passieren aber Fehler eben und wenn sich jemand meldet (auch per Zettel) und bereit ist, den Schaden zu beheben, dann passt das für mich. Dann muss ich nicht noch drauf bestehen, dass der im schlimmsten Fall noch dafür in den Knast kommt, weil er mir eben nur einen Zettel hinterlassen hat, mit dem ich ihn erreichen konnte. Für mich zählt die Intention dahinter.
Das ist doch schön, das kannst Du doch für Dich auch so halten. Es sei aber jedem anderen doch zugestanden, das nicht ganz so zu sehen. Aus welchen Gründen heraus weiß man idR gar nicht.
Zitat:
@phchecker17 schrieb am 26. Juli 2023 um 13:17:22 Uhr:
Und dass der TE ja angezeigt wurde heißt ja, dass der Zettel eben auch nicht weggeflogen und durchweicht ist, sonst wären sie wohl nicht so schnell auf den TE gekommen, daher finde ich den Gedankenpunkt "Zettel könnte verschwinden" in dem Fall irrelevant.
Das ist erstmal eine Vermutung, oder? Der Zettel könnte ja auch weg gewesen sein und der Verkäufer der Bäckerei kam rausgelaufen als der Geschädigte kam und hat gerufen "ich habs gesehen, der ist weg gefahren. Kennzeichen ist ..."
Wir wissen es konkret doch gar nicht wer warum die Anzeige gemacht hat
Zitat:
@phchecker17 schrieb am 26. Juli 2023 um 13:17:22 Uhr:
Und hätte ich einen Zettel hinterlassen und niemand würde sich melden, dann würde ich dem nochmal nachgehen. Ich würde auch nie wegfahren, ohne diverse Bilder zu machen
Nur leben wir nicht in der perfekten Welt und nicht jeder handelt so. Viele sind doch froh, wenn der sich nicht meldet davon gekommen zu sein. Schon mal erlebt wie sich ein Bäckereikunde gefreut hat beim raus gehen und den draußen wartenden stolz erzählt "der hat sich verrechnet und hat mir auf 20 raus gegeben statt auf 10"? Oder wenn nach dem Restaurantbesuch andere Gäste sich freuen, dass Getränke vergessen wurden zu berechnen und sich nicht melden und die "Ersparnis" freudig annehmen? Ich bin leider alt genug um zu wissen: die Vielzahl der Menschen ist genau so:
Zitat:
@phchecker17 schrieb am 26. Juli 2023 um 13:17:22 Uhr:
Natürlich weiß ich aber auch, dass es genügend A****löcher auf der Welt gibt, die sich dann denken "ach wird schon nichts gewesen sein".Ändert natürlich alles nichts, aber am Ende sind wir alle nur Menschen und Menschen machen eben auch Fehler. Wichtig ist einfach, dass man auch die Konsequenzen auf sich nimmt, wenn man Fehler macht.
Und am Ende sitzt ja irgendwo jemand der einen Spielraum hat. Selbst erlebt, ich bin unter Androhung von Gewalt auf einem Parkplatz genötigt worden einen Parkplatz frei zu geben (liegt ja in der Strafe nicht weit weg). Ich habe mich gegen die Prügelei mit dem 25 Jahre jüngeren (ich bin zu alt für den Scheiß) entschieden und habe 110 gewählt. Und der Staatsanwalt hat dann gemeint dass er da keine Lust auf so ein doofes Verfahren hat und hat dem (tatsächlich auch reumütigen) Aggressor angeboten, ob er mit einer Strafe von 500€ zahlbar an eine gemeinnützige Organisation einverstanden wäre. Und nachdem auch ich das abgenickt habe wurde das eingestellt. Und einen solchen Spielraum zum Handeln hat der entsprechende Mensch hier auch. Ist der Schaden halt doch höher oder die Staatsanwalschaft gerade bissig drauf - kann es anders gehen (glaube ich aber fast nicht).
Und ich habe mir tatsächlich jetzt mehrfach überlegt wie ich handeln würde. Und komme zu dem Schluss, dass ich gar nicht diesen Zettel akzeptieren darf - weil ich nicht mit meinem Auto unterwegs bin. Und die DW-Richtlinie klar sagt "immer Polizei". Und wie ist es beim Leasing-Wagen? Der gehört ja auch nicht dem der ihn nutzt, kann ich da für den Geschädigten entscheiden nicht den offiziellen weg zu gehen? Sollte ich das? Es ist ja nicht immer böswillig, auch auf dieser Seite
Danke für deine Rückmeldung, interessant.
Nun, dann kann es genauso gut gewesen sein, dass obwohl behauptet, kein Zettel hinterlassen wurde. Gerade, wenn einer nur abhaut, wird das mit dem Zettel behaupten, da er dann mit geringeren Konsequenzen rechnet.
Wenn man schon ein Zettel hinterlässt und vermutlich auch noch eine Weile gewartet hat, nimmt man sich auch die Zeit, wenigstens sich das Kennzeichen des anderen Fahrzeugs aufzuschreiben oder Fotos zu machen. Fotos haben dann den Vorteil, dass einem nachher kein Schaden untergeschoben wird, der erst später entstanden ist.
Gruß
Uwe
Das Sicherste ist doch, sofort die nächste Polizeidienststelle anzufahren und Meldung zu machen, wenn der Geschädigte nicht sichtbar ist.
Ich habe vor einigen Jahren auch beim Zurücksetzen aus einer Parklücke ein anderes Auto leicht "angefahren". Es war schon dunkel und konnte am angefahrenen Auto sowie an meinem Auto keinen Schaden erkennen. Einen Stift und Papier hatte ich nicht dabei, um den Geschädigten mein "Fehlverhalten" anzuzeigen. Ich bin dann sofort zur nächsten Polizeiwache gefahren und habe Mitteilung über das Vorkommnis gemacht. Der von mir angesprochene Polizist hat dann
veranlaßt, daß ein Streifenwagen zum eventuellen geschädigten Fahrzeug fährt und daß seitens der Polizei dem Fahrer
des vielleicht beschädigten Autos eine Mitteilung mit dem HINWEIS vor die Windschutzscheibe geklemmt wird, daß er sich bei einen etwaigen Schaden am Auto bei der Polizei melden solle, zumal die Beamten vor Ort wegen der Dunkelheit keine Schädigung erkennen konnten.
Auf mein späteres telefonische Nachfragen bei der Polizei, wurde mir mitgeteilt, daß sich der von mir leicht angefahrene
Fahrer nicht gemeldet hat, so daß die Angelegenheit polizeilich erledigt war.
Zitat:
@gordonairdail schrieb am 26. Juli 2023 um 15:02:23 Uhr:
Das Sicherste ist doch, sofort die nächste Polizeidienststelle anzufahren und Meldung zu machen, wenn der Geschädigte nicht sichtbar ist.
Ich habe vor einigen Jahren auch beim Zurücksetzen aus einer Parklücke ein anderes Auto leicht "angefahren". Es war schon dunkel und konnte am angefahrenen Auto sowie an meinem Auto keinen Schaden erkennen. Einen Stift und Papier hatte ich nicht dabei, um den Geschädigten mein "Fehlverhalten" anzuzeigen. Ich bin dann sofort zur nächsten Polizeiwache gefahren und habe Mitteilung über das Vorkommnis gemacht. Der von mir angesprochene Polizist hat dann
veranlaßt, daß ein Streifenwagen zum eventuellen geschädigten Fahrzeug fährt und daß seitens der Polizei dem Fahrer
des vielleicht beschädigten Autos eine Mitteilung mit dem HINWEIS vor die Windschutzscheibe geklemmt wird, daß er sich bei einen etwaigen Schaden am Auto bei der Polizei melden solle, zumal die Beamten vor Ort wegen der Dunkelheit keine Schädigung erkennen konnten.
Auf mein späteres telefonische Nachfragen bei der Polizei, wurde mir mitgeteilt, daß sich der von mir leicht angefahrene
Fahrer nicht gemeldet hat, so daß die Angelegenheit polizeilich erledigt war.
Genauso sollte es sein. Noch besser für dich wäre sofort die Polizei anrufen, die dann auch in aller Regel erscheint um den Unfall aufzunehmen.