Fahrerflucht / Fahrverbot / Führerscheinentzug

Hallo,
Ich habe am Freitag beim Ausparken das Auto hinter mir „gerammt“ da ich ziemlich in Stress war und es eilig hatte. Bin ausgestiegen und konnte keine Schäden feststellen außer dass das Kennzeichen des Autos abgefallen war. Habe dann einen Zettel mit meiner Telefonnummer hinterlassen.
Heute hatte ich dann eine Nachricht der Polizei auf dem AB, ich sollte mich dringend zurück melden. Habe ich dann direkt getan, mir wurde gesagt das Anzeige wegen Fahrerflucht erstattet wurde, mir ein Bogen zugeschickt wird auf dem ich Stellungnahme beziehen kann und ich diesen innerhalb einer Woche zurück schicken muss. Dann würde sich die Staatsanwaltschaft um alles weitere kümmern.
Jetzt habe ich die ganzen Horrorgeschichten im Internet zwecks Führerscheinentzug etc. gelesen und habe Angst da ich beruflich auf meinen Führerschein angewiesen bin. Der Polizist am Telefon war ganz nett und meinte die Strafe würde sich nach dem Schaden richten und ich sollte jetzt erst mal abwarten.
Mir ist auch klar das ich Mist gebaut habe, bitte keine Belehrungen. Vielleicht hat jemand ja schon Ähnliches erlebt und kann mir etwas die Angst nehmen das ich bald ohne Führerschein und Job bin? 🙁
habe mir sonst noch nie was zu schulden kommen lassen

140 Antworten

Zitat:


@phchecker17 schrieb am 26. Juli 2023 um 13:17:22 Uhr:

Wenn du aber wegen einer kleinen Türdelle die Polizei rufst und eine Anzeige gegen Unbekannt erstatten willst, lachen die dich aus. Seither fotografiere ich bei engen Parklücken immer kurz beim Weggehen die beiden Autos neben mir inkl. Kennzeichen.

@phchecker

Das ist leider ausgemachter Blödsinn und käme einer Strafvereitelung im Amt gleich. Keiner wird lachen.

Fotos mache ich allerdings auch regelmäßig.

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 26. Juli 2023 um 14:46:50 Uhr:



Und was nutzt Dir dieses Foto? Der Wagen neben Dir fährt weg ohne Schaden zu verursachen, ein neuer parkt dort und haut die Delle rein, ist nach 2 Min wieder weg und bis Du zurück kommst steht dort Wagen 3. Und jetzt kackst Du den auf Deinem Bild befindlichen 1 an? Das wäre mal falsche Verdächtigung? Oh da würde ich mich aber freuen, wenn ich 1 wäre ...

@CivicTourer

Das ist keine falsche Verdächtigung sondern lediglich ein Hinweis auf einen möglichen Verursacher, dem in aller Regel auch nachgegangen wird. Hat mit dem 164 StGB nichts zu tun. Einfach mal durchlesen.

Ich würde bei derartigen Vorkommnissen, auch wenn ich den Geschädigten angetroffen hätte und mit ihm eine Einigung
erzielen konnte, aber selbst keine Zeugen hätte, die nächste Polizeidienststelle anfahren und entsprechende Mitteilung
machen, damit ich in jeden Fall bei einen weiteren für mich widrigen Verlauf abgesichert bin.

Zitat:

@gordonairdail schrieb am 26. Juli 2023 um 15:02:23 Uhr:


Das Sicherste ist doch, sofort die nächste Polizeidienststelle anzufahren und Meldung zu machen, wenn der Geschädigte nicht sichtbar ist.

Ich würde einfach 110 anrufen. Auch dafür ist die 110 da und man sagt einem, wie man sich weiter verhalten soll.

Zitat:

Der von mir angesprochene Polizist hat dann
veranlaßt, daß ein Streifenwagen zum eventuellen geschädigten Fahrzeug fährt und daß seitens der Polizei dem Fahrer
des vielleicht beschädigten Autos eine Mitteilung mit dem HINWEIS vor die Windschutzscheibe geklemmt wird, daß er sich bei einen etwaigen Schaden am Auto bei der Polizei melden solle, zumal die Beamten vor Ort wegen der Dunkelheit keine Schädigung erkennen konnten.
Auf mein späteres telefonische Nachfragen bei der Polizei, wurde mir mitgeteilt, daß sich der von mir leicht angefahrene
Fahrer nicht gemeldet hat, so daß die Angelegenheit polizeilich erledigt war.

Die Polizei hat genauso gehandelt, wie es der Unfallverursacher nicht machen sollte? 😁

Was ist, wenn der von der Polizei angebrachte Zettel verloren gegangen ist, daher der Geschädigte sich nicht melden konnte und dann auf seinen Schaden sitzen geblieben ist?

Meine Erfahrungen, in einem Fall hat sich bei mir die Polizei direkt Kontakt mit dem Geschädigten aufgenommen. So sollte es sein. Aufgrund dessen, dass der Geschädigte sofort zurückgemeldet hat, dass kein Schaden vorhanden ist, wurde der Vorgang überhaupt von der Polizei aufgenommen.

Auch ich hatte einen Fall, indem es nicht ganz optimal gelaufen ist, denn die Polizei hat mir nur die Telefonnummer der Geschädigten gegeben, ohne meine Daten aufzunehmen.

In einem anderen Fall hat mir die Polizei nur die Telefonnummer der Geschädigten gegeben (und nicht einmal meine Daten aufgenommen), was sicherlich auch nicht das Gelbe vom Ei war. Vermutlich hat sie so gehandelt, weil sie sonst das Ganze hätte offiziell aufnehmen müssen, was für mich ein Verfahren wegen unerlaubten Entfernen vom Unfallort bedeutet hätte. Die Geschädigte habe ich erst nach 14 Tagen erreicht und ich brauchte ihr auch nichts zahlen.

Gruß

Uwe

Zitat:

@gordonairdail schrieb am 26. Juli 2023 um 15:24:13 Uhr:


Ich würde bei derartigen Vorkommnissen, auch wenn ich den Geschädigten angetroffen hätte und mit ihm eine Einigung
erzielen konnte, aber selbst keine Zeugen hätte, die nächste Polizeidienststelle anfahren und entsprechende Mitteilung
machen, damit ich in jeden Fall bei einen weiteren für mich widrigen Verlauf abgesichert bin.

Einem widrigen Verlauf kannst du vorbeugen, indem du dir die Daten des Geschädigten auf einen Zettel notieren lässt.

Somit kann der später nicht behaupten, du hast dich unerlaubt vom Unfallort entfernt, denn dann hättest du nicht den handschriftlichen Zettel haben können.

Fotos der Anstoßstelle an beiden Fahrzeugen beugen vor, dass nicht plötzlich ein wesentlich höherer Schaden am Unfallfahrzeug vorgeschoben wird.

Gruß

Uwe

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Zitat:

@gordonairdail schrieb am 26. Juli 2023 um 15:24:13 Uhr:


Ich würde bei derartigen Vorkommnissen, auch wenn ich den Geschädigten angetroffen hätte und mit ihm eine Einigung
erzielen konnte, aber selbst keine Zeugen hätte, die nächste Polizeidienststelle anfahren und entsprechende Mitteilung
machen, damit ich in jeden Fall bei einen weiteren für mich widrigen Verlauf abgesichert bin.

Wobei die Polizei auch kein Zeuge ist. Bei einem Bagatellunfall reicht es eigentlich die Personalien auszutauschen (mehr macht die Polizei auch nicht ) und die Versicherung einzuschalten. Man muss nicht zu jedem Unfall die Polizei hinzuziehen.

Anrufen ist gut, aber nicht gut genug ! In meinem Fall hatte ich weder Stift, Papier und Handy zur Hand. ... und die nächste Telefonzelle war nicht ausfindig zu machen. Was nützt denn im übrigen ein Telefonat. Man weiß doch nicht, wie
damit umgegangen wird. auch bei der Polizei und ob der Anruf gespeichert wird, so daß er im etwaigen Fall als Beweis
gelten kann.
Um sicher zu gehen, persönlich bei der Polizeiwache Meldung machen, sich den Namen des aufnehmenden Polizisten merken, Datum und Uhrzeit der Meldung notieren und sich vergewissern bei der Polizei, daß die Meldung auch registriert
und festgehalten wurde.

Zitat:

@AS60 schrieb am 26. Juli 2023 um 15:34:28 Uhr:



Zitat:

@gordonairdail schrieb am 26. Juli 2023 um 15:24:13 Uhr:


Ich würde bei derartigen Vorkommnissen, auch wenn ich den Geschädigten angetroffen hätte und mit ihm eine Einigung
erzielen konnte, aber selbst keine Zeugen hätte, die nächste Polizeidienststelle anfahren und entsprechende Mitteilung
machen, damit ich in jeden Fall bei einen weiteren für mich widrigen Verlauf abgesichert bin.

Wobei die Polizei auch kein Zeuge ist. Bei einem Bagatellunfall reicht es eigentlich die Personalien auszutauschen (mehr macht die Polizei auch nicht ) und die Versicherung einzuschalten. Man muss nicht zu jedem Unfall die Polizei hinzuziehen.

Das kann schon sein, könnte aber auch für mich negative Konsequenzen haben, insbesondere dann, wenn der Geschädigte im Nachhinein, warum auch immer, erklärt, daß eine Einigung etc. nicht stattgefunden hat und ich keinen Zeugen habe.
Somit ist es doch das Sicherste, die Polizei direkt anzufahren und Meldung zu machen. So wäre die Polizei
auch Zeuge, ob sie will oder nicht, betreffend der Angelegenheit.

@gordonairdail Durch das Entfernen vom Unfallort begehst du genauso die hier besprochene Straftat, völlig egal, ob du zur Polizei fährst, nach Hause oder ins Ausland. Wenn der Besitzer bereits bei der Polizei angerufen hat und einen Unfall mit Fahrerflucht gemeldet hat, werden die dich mit offenen Armen empfangen und dir deine Rechte vorlesen 😉
Nachtrag: das dürfte dann wohl einer Selbstanzeige nach § 142 StGB Abs. 4 gleich und könnte in bestimmten Fällen zur Strafmilderung oder sogar Straffreiheit führen.

Die Regeln sind ganz klar:
Besitzer ausfindig machen, mindestens 30 Minuten Wartezeit, bei nicht Auftauchen Polizei anrufen und mindestens telefonisch Personalien, Unfallort sowie Kennzeichen aufnehmen lassen. Alles andere ist potentiell Fahrerflucht.

@CivicTourer Komme ich zum Fahrzeug zurück und es ist eine Macke drin, war es entweder der auf dem Foto, der der jetzt neben mir steht oder tatsächlich ein dritter, der nach dem ersten gekommen ist aber vor dem letzten wieder gefahren ist, das ist aber meistens eher unwahrscheinlich. Hat auch mit falscher Verdächtigung nichts zu tun, am Ende würde die Polizei sich das Fahrzeug anschauen und feststellen, ob ein entsprechender Schaden beispielsweise an der Türkante zu sehen ist.
Wobei ich wirklich mal die Reaktion einer Streife sehen wollen würde, wenn ich wegen so einer <1mm-Delle eine Anzeige gegen unbekannt machen möchte^^ Ich hatte schon ähnliche Gespräche, da hieß es: "Ja, sie können jetzt natürlich eine Anzeige gegen unbekannt machen, aber mit den vorliegenden Informationen wüssten wir nicht mal, wo wir anfangen sollten zu suchen, insofern können Sie sich und uns den Aufwand eigentlich sparen".

Ansonsten ist es dein Recht, jeden Schaden der Polizei zu melden bzw. von dieser festhalten zu lassen (Bei Leasing-/Geschäftsfahrzeug sowieso immer sinnvoll!) inkl. dann auch der Anzeige wegen Fahrerflucht. Alternativ steht es dir auch frei, zuerst die Nummer auf dem Zettel anzurufen und dann die Polizei zu rufen, wenn du weißt, wer der Verursacher ist. Wohnt dieser nämlich um die Ecke wird er möglicherweise sofort kommen um die weiteren Schritte zu besprechen. Damit ist das Ergebnis für dich dasselbe, nämlich dein Schaden wird beglichen, nur dein Gegenüber hat dann kein Strafverfahren am Hals, wofür er dir sicher dankbar ist 😉

Zitat:

@gordonairdail schrieb am 26. Juli 2023 um 15:35:30 Uhr:


Anrufen ist gut, aber nicht gut genug ! In meinem Fall hatte ich weder Stift, Papier und Handy zur Hand. ... und die nächste Telefonzelle war nicht ausfindig zu machen. Was nützt denn im übrigen ein Telefonat. Man weiß doch nicht, wie
damit umgegangen wird. auch bei der Polizei und ob der Anruf gespeichert wird, so daß er im etwaigen Fall als Beweis
gelten kann.
Um sicher zu gehen, persönlich bei der Polizeiwache Meldung machen, sich den Namen des aufnehmenden Polizisten merken, Datum und Uhrzeit der Meldung notieren und sich vergewissern bei der Polizei, daß die Meldung auch registriert
und festgehalten wurde.

Kein Handy? Der Unfallgegner auch nicht? Kein Passant den man bitten kann anzurufen? Sachen gibt´s🙂
Tja. Dann geht´s ja nicht anders als zusammen zur Wache zu marschieren bzw. zu fahren. Dann werden eben dort im Rahmen der Unfallaufnahme die Personalien ausgetauscht.

Zitat:

@phchecker17 schrieb am 26. Juli 2023 um 15:45:58 Uhr:


@gordonairdail Durch das Entfernen vom Unfallort begehst du genauso die hier besprochene Straftat, völlig egal, ob du zur Polizei fährst, nach Hause oder ins Ausland. Wenn der Besitzer bereits bei der Polizei angerufen hat, werden die dich mit offenen Armen empfangen und dir deine Rechte vorlesen 😉

Die Regeln sind ganz klar:
Besitzer ausfindig machen, mindestens 30 Minuten Wartezeit, bei nicht Auftauchen Polizei anrufen und mindestens telefonisch Personalien sowie Kennzeichen aufnehmen lassen. Alles andere ist potentiell Fahrerflucht.

Und wenn mein Handy leer ist, oder ich keines dabei habe und kein Mensch da ist, der für mich anrufen kann,

(soll ja wirklich vorkommen ) geh bzw. fahre ich auf dem direkten Weg zur Wache und melde die Sache. Zunächst besteht hier dann evtl. der Verdacht der Unfallflucht, der dann natürlich auch ausführlich verschriftlicht werden sollte. Allerdings wird bei solch einem Sachverhalt seitens der StA vermutlich gar kein Verfahren eröffnet. Auch da sind die Leute nicht auf den Kopf gefallen.

Wenn der Geschädigte auch nach 30 Minuten Wartezeit nicht erscheint, habe ich lediglich das Kennzeichen und die Automarke. Und dann ?
Zettel vor die Windschutzscheibe, so wie hier alle bestätigen, reicht nicht aus. Polizei kann wegen wichtiger anderer
Einsätze nicht kommen, oder "wimmelt" mich ab.
Was bleibt denn noch, als persönlich bei der Polizei Meldung zu machen ?

Zitat:

@phchecker17 schrieb am 26. Juli 2023 um 15:45:58 Uhr:


Wobei ich wirklich mal die Reaktion einer Streife sehen wollen würde, wenn ich wegen so einer <1mm-Delle eine Anzeige gegen unbekannt machen möchte^^ Ich hatte schon ähnliche Gespräche, da hieß es: "Ja, sie können jetzt natürlich eine Anzeige gegen unbekannt machen, aber mit den vorliegenden Informationen wüssten wir nicht mal, wo wir anfangen sollten zu suchen, insofern können Sie sich und uns den Aufwand eigentlich sparen".

Bei der Meldung bei der Polizei geht es nicht darum, dass die Polizei den Unfallverursacher ermitteln soll, sondern darum, dass sich der Unfallverursacher vielleicht auch selbst meldet (was AS60 schon geschrieben hat, dass das öfter vorkommt). Wenn sich dann der Geschädigte nicht gemeldet hat, ist das natürlich sehr doof (für den Geschädigten).

Gruß

Uwe

Zitat:

@gordonairdail schrieb am 26. Juli 2023 um 15:42:50 Uhr:



Zitat:

@AS60 schrieb am 26. Juli 2023 um 15:34:28 Uhr:


Wobei die Polizei auch kein Zeuge ist. Bei einem Bagatellunfall reicht es eigentlich die Personalien auszutauschen (mehr macht die Polizei auch nicht ) und die Versicherung einzuschalten. Man muss nicht zu jedem Unfall die Polizei hinzuziehen.

Das kann schon sein, könnte aber auch für mich negative Konsequenzen haben, insbesondere dann, wenn der Geschädigte im Nachhinein, warum auch immer, erklärt, daß eine Einigung etc. nicht stattgefunden hat und ich keinen Zeugen habe.
Somit ist es doch das Sicherste, die Polizei direkt anzufahren und Meldung zu machen. So wäre die Polizei
auch Zeuge, ob sie will oder nicht, betreffend der Angelegenheit.

Es geht hier nicht um Einigung. Du hast die Personalien des Unfallgegners und fertig. Also muss ja ein Gespräch stattgefunden haben. Ob ihr euch einigt oder nicht wird sich dann rausstellen. Interessiert aber die Polizei nicht. Bezeugen kann und wird man hier gar nichts. Aber ich kenne diese Einstellung. Ab Zur Polizei, dann habe ich für was auch immer einen Zeugen. Dem ist aber nicht so. Das ist nicht Aufgabe der Polizei. Du hast alles was du für die zivilrechtliche Geschichte benötigst, nämlich die Daten des Unfallgegners.

Aber du wirst sicher wieder ein Gegenargument haben. Von daher lassen wir das.

Zitat:

@gordonairdail schrieb am 26. Juli 2023 um 15:58:09 Uhr:


Wenn der Geschädigte auch nach 30 Minuten Wartezeit nicht erscheint, habe ich lediglich das Kennzeichen und die Automarke. Und dann ?
Zettel vor die Windschutzscheibe, so wie hier alle bestätigen, reicht nicht aus. Polizei kann wegen wichtiger anderer
Einsätze nicht kommen, oder "wimmelt" mich ab.
Was bleibt denn noch, als persönlich bei der Polizei Meldung zu machen ?

110 anrufen. In der Regel wird dann abgesprochen, dass du dich bei der nächsten Polizeiwache sollst. Die vom Notruf nehmen aber schon deine Daten auf und somit ist auch die Fahrt zur Polizeiwache abgesichert. Selbst wenn ein Zeuge meldet, dass du dich vom Unfallort entfernt hast und du noch vor der Polizeiwache aufgegriffen wirst, können keine Probleme entstehen. Manchmal ist die nächste Polizeiwache auch etwas entfernt, so dass es durchaus ein (kleines) Risiko ist, den Unfall erst dort zu melden.

Gruß

Uwe

Zitat:

@AS60 schrieb am 26. Juli 2023 um 15:54:31 Uhr:



Zitat:

@phchecker17 schrieb am 26. Juli 2023 um 15:45:58 Uhr:


@gordonairdail Durch das Entfernen vom Unfallort begehst du genauso die hier besprochene Straftat, völlig egal, ob du zur Polizei fährst, nach Hause oder ins Ausland. Wenn der Besitzer bereits bei der Polizei angerufen hat, werden die dich mit offenen Armen empfangen und dir deine Rechte vorlesen 😉

Die Regeln sind ganz klar:
Besitzer ausfindig machen, mindestens 30 Minuten Wartezeit, bei nicht Auftauchen Polizei anrufen und mindestens telefonisch Personalien sowie Kennzeichen aufnehmen lassen. Alles andere ist potentiell Fahrerflucht.


Und wenn mein Handy leer ist, oder ich keines dabei habe und kein Mensch da ist, der für mich anrufen kann,
(soll ja wirklich vorkommen ) geh bzw. fahre ich auf dem direkten Weg zur Wache und melde die Sache. Zunächst besteht hier dann evtl. der Verdacht der Unfallflucht, der dann natürlich auch ausführlich verschriftlicht werden sollte. Allerdings wird bei solch einem Sachverhalt seitens der StA vermutlich gar kein Verfahren eröffnet. Auch da sind die Leute nicht auf den Kopf gefallen.

Ich habe schon mehrfach in meinem Autofahrerleben leichte selbstverschuldete Art Unfälle begangen wie z.B.Spiegel beim parkenden Auto abgefahren oder leichte "Aufsetzer", zumeist ohne Schäden. Immer habe ich die Polizeiwache persönlich unterrichtet und von einer Straftat auch bei kleiner Beschädigung war nie die Rede. Wenn ich nach der vorgegebenen Wartezeit niemand antreffe und unverzüglich danach persönliche Meldung bei der Polizei mache, ist das ganz klar keine Straftat !

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