Fahrerflucht / Fahrverbot / Führerscheinentzug

Hallo,
Ich habe am Freitag beim Ausparken das Auto hinter mir „gerammt“ da ich ziemlich in Stress war und es eilig hatte. Bin ausgestiegen und konnte keine Schäden feststellen außer dass das Kennzeichen des Autos abgefallen war. Habe dann einen Zettel mit meiner Telefonnummer hinterlassen.
Heute hatte ich dann eine Nachricht der Polizei auf dem AB, ich sollte mich dringend zurück melden. Habe ich dann direkt getan, mir wurde gesagt das Anzeige wegen Fahrerflucht erstattet wurde, mir ein Bogen zugeschickt wird auf dem ich Stellungnahme beziehen kann und ich diesen innerhalb einer Woche zurück schicken muss. Dann würde sich die Staatsanwaltschaft um alles weitere kümmern.
Jetzt habe ich die ganzen Horrorgeschichten im Internet zwecks Führerscheinentzug etc. gelesen und habe Angst da ich beruflich auf meinen Führerschein angewiesen bin. Der Polizist am Telefon war ganz nett und meinte die Strafe würde sich nach dem Schaden richten und ich sollte jetzt erst mal abwarten.
Mir ist auch klar das ich Mist gebaut habe, bitte keine Belehrungen. Vielleicht hat jemand ja schon Ähnliches erlebt und kann mir etwas die Angst nehmen das ich bald ohne Führerschein und Job bin? 🙁
habe mir sonst noch nie was zu schulden kommen lassen

140 Antworten

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 25. Juli 2023 um 17:15:10 Uhr:


Warum sollte entscheidend sein, wer eine Straftat angezeigt hat für deren Verfolgung?

Entscheidend wohl nicht, aber es kann eine Rolle spielen. Mir hat z.B. beim Öffnen seiner Fahrertür, diese gegen die Seitentür meines Fahrzeugs gehauen. Der Schaden war ein Kratzer mit kleiner (kaum sehbarer) Delle. Er ist nicht abgehauen und weil er so eine ehrliche Haut ist, habe ich mich auf den Kompromiss eingelassen, dass wir das ohne Versicherung abwickeln. Mit Versicherung hätte das für ihn vermutlich wesentlich mehr gekostet, wenn er den Schaden zurückgekauft hätte.

Wenn nun jemand trotz Ehrlichkeit des TE seinen gemachten Formfehler ausnutzt und eine Anzeige erstattet, ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass er das aus der Sache rausholen möchte, was möglich ist (ist auch sein gutes Recht). Entsprechend wenig kompromissbereit wird er in allen Belangen sein. Das kann eben nicht nur einen Einfluss auf die Schadensabwicklung haben, sondern auch auf das Strafverfahren.

Gruß

Uwe

[völlig unnötiger Fullquote von MT entfernt]

Mensch Uwe, jetzt bringst du noch mehr durcheinander rein als eh schon ist.

Es ging in der von Dir zitierten Aussage nicht darum, ob der Täter oder ein anderer die Sache anzeigt, sondern ob es das Opfer oder ein anderer gemacht hat. Und da macht es eben normalerweise keinen Unterschied.

Der Täter ist diesem Fall ja eh schon raus.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 25. Juli 2023 um 17:19:25 Uhr:


Entscheidend ist vor allem die Höhe des Schadens. Und dann kommt es auf die Laune des Staatsanwalts an.

Dann "Gute Nacht", wenn der Staatsanwalt schlecht geschlafen hat. ... als wenn es darauf ankäme,
wie der Mitarbeiter der StA gelaunt ist. Das spielt nun überhaupt keine Rolle, zumal der Staatsanwalt als etwaiger Ankläger
letzten Endes ja nicht über ein Tatgeschehen richten kann.

Zitat:

@Bulwey schrieb am 25. Juli 2023 um 18:37:40 Uhr:


Es ging in der von Dir zitierten Aussage nicht darum, ob der Täter oder ein anderer die Sache anzeigt, sondern ob es das Opfer oder ein anderer gemacht hat. Und da macht es eben normalerweise keinen Unterschied.

Der Täter ist diesem Fall ja eh schon raus.

Das ist wohl ein Missverständnis, ich meinte nicht, dass der Täter die Anzeige erstattet hat, sondern Opfer oder ein Zeuge.

Gruß

Uwe

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@Uwe Mettmann einen ähnlichen Gedankengang hatte ich auch. Wurde die Anzeige der Förmlichkeit halber gemacht, hat man vielleicht bessere Chancen, als wenn das Opfer eben den "Formfehler" (Vorsicht, es ist per Definition halt leider kein Formfehler!) ausnutzt, um möglichst viel rauszuholen und dem bösen Täter eins auszuwischen.

Die Anmerkung, dass es sich ja um eine Straftat handelt ist aber leider relevant, da eine Strafanzeige auch nicht zurückgenommen werden kann. Das Verfahren ist definitiv eingeleitet und das ganze wird auch entsprechend enden. Eine "Einigung" in irgendeiner Form wird es wohl nicht mehr geben. Daher spielt es tatsächlich keine Rolle mehr, wer die Anzeige gemacht hat, völlig egal ob es ein aufmerksamer Nachbar war, der vielleicht den Zettel gar nicht gesehen hat, oder eben das Opfer selbst.

Da bleibt nur die Hoffnung auf keinen erheblichen Schaden, sodass es nicht zu einem Fahrverbot oder sogar Entzug kommt.

Natürlich ist das Strafverfahren eröffnet und wird seinen Lauf nehmen.

Es spielt aber für das Strafmaß eine Rolle, wie hoch der Schaden ist. Wenn die Anzeige vom Opfer kommt, ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass die Schadenssumme höher ausfallen wird.

Noch einmal zu meinem erwähnten Fall. Ich habe mich mit der Werkstatt auf einen Pauschalpreis von 800,- € für die Reparatur geeinigt (natürlich mit Rechnung). Regulär abgerechnet wären es merklich mehr als 1000,- € geworden und hinzu käme dann noch Nutzungsausfall, weil mir der Wagen einige Tage nicht zur Verfügung steht, bzw. die Kosten für einen Leihwagen.

Somit wäre es bei Unfallfallflucht in einem Fall möglich, dass man unterhalb der Schadengrenze bleibt, die ein Fahrverbot bedeutet und im anderen Fall halt darüber kommt.

So war das von mir gemeint.

Gruß

Uwe

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 25. Juli 2023 um 19:45:25 Uhr:


1.
Es spielt aber für das Strafmaß eine Rolle, wie hoch der Schaden ist. Wenn die Anzeige vom Opfer kommt, ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass die Schadenssumme höher ausfallen wird.

2.
Noch einmal zu meinem erwähnten Fall. Ich habe mich mit der Werkstatt auf einen Pauschalpreis von 800,- € für die Reparatur geeinigt (natürlich mit Rechnung). Regulär abgerechnet wären es merklich mehr als 1000,- € geworden und hinzu käme dann noch Nutzungsausfall, weil mir der Wagen einige Tage nicht zur Verfügung steht, bzw. die Kosten für einen Leihwagen.

Somit wäre es bei Unfallfallflucht in einem Fall möglich, dass man unterhalb der Schadengrenze bleibt, die ein Fahrverbot bedeutet und im anderen Fall halt darüber kommt.

1. da bin ich geneigt, einfach nein zu sagen. Was würde ein Richter oder Staatsanwalt tun um die Schadenshöhe festzulegen? Doch nicht irgendeine dahingesagte Zahl glauben. Da kommt ein Gutachten, daraus geht der Schaden hervor.

2. das sehe ich nach Anzeige nicht mehr

Wie schon gesagt ist es eine Straftat, die von Rechtswegen verfolgt und geahndet wird. Was auch vollkommen richtig und verständlich ist. Der Richter wird sicher in seine Entscheidung auch die Umstände der Schadenhöhe und das der Angeklagte zumindest seine Telefonnummer hinterlassen hat, mit in das Urteil einfließen lassen. Aber Straftat bleibt nun mal Straftat und die Voraussetzungen/Umstände sind nun mal gegeben. Lassen sich auch nicht wegdiskutieren, beschönigen etc. und sind nun mal Aktenkundig. Hätte man auf den Geschädigten gewartet oder diesen ausfindig gemacht, wäre es auch nicht zu dieser Anzeige gekommen.
Aber hätte, hätte, Fahrradkette, das Kind ist nun mal in den Brunnen gefallen. Jetzt muss man mit den Konsequenzen klarkommen.

Die privatrechtliche Auseinandersetzung, sprich die Begleichung des Schadens, steht wiederum auf einem ganz anderen Blatt. Je nach Schadenshöhe bietet sich sicher eine persönlich Übernahme der Kosten an. Falls man sich direkt mit dem Geschädigten einigt oder aber die HP erst einmal übernimmt. Aber auch dies kann man immer noch nachträglich entscheiden, um einer Rückstufung im Schadensfreiheitsrabatt zu entgehen.

Eine Rechtsschutzversicherung ist jetzt sicher von Vorteil und um einen Anwalt wird man eh kaum herumkommen.

Egal was da weiter passiert,das Verfahren läuft.
Aber wie kann man ,als jemand der auf seinen Führerschein angewiesen ist,da einen Zettel anpappen und wegfahren?
Kann man es so eilig haben?
OK,vom Traualtar schnell weg würde ich verstehen.

Naja, manchmal ists eben so. Man war der Ansicht „ich habe doch meine Daten hinterlassen“, und es passt so. War halt ein Irrtum. Jetzt heisst es erstmal zu warten, was der Staatsanwalt will. Bietet der was „billiges“ damit er nicht vor Gericht muss damit oder will der das durch exerzieren.

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 25. Juli 2023 um 19:49:10 Uhr:


1. da bin ich geneigt, einfach nein zu sagen. Was würde ein Richter oder Staatsanwalt tun um die Schadenshöhe festzulegen? Doch nicht irgendeine dahingesagte Zahl glauben. Da kommt ein Gutachten, daraus geht der Schaden hervor.

Nicht meinen Beitrag gelesen? Es wird eine Rechnung von meiner BMW-Werkstatt geben. Warum sollte der Richter oder die Staatsanwaltschaft diese nicht als Basis nehmen.

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 25. Juli 2023 um 19:49:10 Uhr:


2. das sehe ich nach Anzeige nicht mehr

Wieso nicht? Warum sollte die Staatsanwaltschaft oder der Richter von einer anderen Schadenshöhe ausgehen als von der die der Geschädigte angibt und mit einer Rechnung belegt.

Anderes Beispiel. Ich hatte mal einen Unfall und zusätzlich zu dem Hauptschaden hatte der eine Scheinwerfer einen kaum sichtbaren Kratzer, der auch im Gutachten aufgeführt war. Im Falle eines ehrlichen Unfallverursacher, der eben nicht abgehauen ist, hätte ich den Gutachter nicht auf den Kratzer aufmerksam gemacht oder geschwindelt, dass der schon war, wenn die zusätzlichen 1000,- € für den Unfallverursacher ein Fahrverbot bedeutet hätten.

Gruß

Uwe

PS
Ich habe noch eine Bitte an dich, dass mit dem Durchnummerieren zu lassen. Damit lassen sich deine Beiträge schlechter lesen, weil man immer abwechseln oben und wieder untern lesen muss, also ein Lesen im Fluss nicht mehr geht. In meinem Fall mit nur zwei Punkten kein Problem, du verwendest das Durchnummerieren aber auch bei wesentlich mehr Punkten. Hinzu kommt, dass die Antwortenden das dann mit dem Durchnummerieren weiterführen, so dass man dann sogar zwischen verschiedenen Beiträgen hin- und herspringen muss, um den Inhalt richtig zu erfassen und zu verstehen.

Statt den Beitrag zu zitieren und durchzunummerieren, kannst du doch einfach direkt unter dem zugehörigen Zitat schreiben. Wenn dir das mit dem jedes Mal verwenden der Zitatkopfzeile zu aufwendig ist, verwende doch einfach die Zitatblöcke [quote] und [/quote], also:

[quote]Dies ist der Text den ich zitiere.[/quote]

Das ist für dich kaum mehr Aufwand, aber für alle anderen wesentlich besser und flüssiger lesbar.

Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 25. Juli 2023 um 19:59:32 Uhr:


Egal was da weiter passiert,das Verfahren läuft.
Aber wie kann man ,als jemand der auf seinen Führerschein angewiesen ist,da einen Zettel anpappen und wegfahren?

Ja, es gibt halt unwissende (du wirst vielleicht sagen blöde) Leute und ja ich war auch unwissend und blöd unter meinem Schopf und habe dies gemacht.

Inzwischen wundere ich mich auch, wie so etwas jemanden passieren kann, erinnere mich dann aber, dass ich dieses Wissen auch nicht immer hatte und genau diesen Fehler damals begangen habe.

Gruß

Uwe

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 25. Juli 2023 um 15:22:57 Uhr:


Mit Leuten die keine "Zeit" haben, sich um ihren verursachten Schaden zu kümmern habe ich kein Mitleid.

Mir sind zweimal irgendwelche Leute in mein Auto gefahren und abgehauen. Auf den Schäden bin ich mangels VK sitzengeblieben.

Ich verstehe dich vollkommen wenn du auf deinen Schaeden sitzen bleibst und dann so reagierst. Der TE hat wenigsten einen Zettel mit Nummer hinterlassen. Das sowas noch bestraft werden soll, finde ich aber auch nicht in Ordnung. Das ist auch ein Grund warum viele ohne einen Zettel zu hinterlassen einfach abhauen. Auch verstehe ich den Autobesitzer nicht der nur eins im Sinn hat den Schadenverursacher so hart wie moeglich bestrafen in dem er Unfallvlucht anzeigt. Ich haette als erstes die Nummer auf dem Zettel angerufen und mal besprochen wie es jetzt weiter geht.
Na ja, fuer den TE hab ich nur den Rat sich von einem Anwalt vertreten zu lassen um nix zu verschlimmern.

Da weiß man halt eben nicht, was der andere evtl schon für Erlebnisse hatte. Ich glaube, ich wäre auch hin und her gerissen was ich tun soll. Einerseits hat der eine Nummer hinterlassen (die hoffentlich stimmt, und nicht nur irgendwas aufgeschrieben wurde um eventuelle Zeugen in Sicherheit zu wiegen). Andererseits soll ich dem jetzt hinterher telefonieren (sowas kann manchmal echt nerven, man weiß ja nicht wie derjenige geruht erreichbar zu sein und wie man mit dem dann klar kommt) um den von ihm verursachten Schaden hoffentlich reguliert zu bekommen. Vielleicht hat der andere Autobesitzer gar nicht die Intention gehabt "der soll bluten", sondern eher "ich will mich damit nicht auseinander setzen und dem hinterher rennen müssen, wenn der schon abhaut hat er eben Pech".

Ich bin echt nicht sicher, wie ich reagieren würde. Allerdings - da ich ein Dienstfahrzeug fahre und die Anweisung im Raum steht IMMER die Polizei hinzu zu ziehen ...

Zitat:

@gordonairdail schrieb am 25. Juli 2023 um 18:41:56 Uhr:


Dann "Gute Nacht", wenn der Staatsanwalt schlecht geschlafen hat. ... als wenn es darauf ankäme,
wie der Mitarbeiter der StA gelaunt ist. Das spielt nun überhaupt keine Rolle, zumal der Staatsanwalt als etwaiger Ankläger letzten Endes ja nicht über ein Tatgeschehen richten kann.

Es kommt zum Beispiel darauf an, wie der Staatsanwalt das Zurücklassen des Zettels wertet. Manche stellen dann auch mal ein Verfahren gegen Zahlungsauflage ein. Und es kommt mehr auf den Staatsanwalt an als auf den Richter, denn groß abweichen wird ein Richter vom Vorschlag des StA nicht.

Zitat:

@JoergFB schrieb am 25. Juli 2023 um 19:58:46 Uhr:


Eine Rechtsschutzversicherung ist jetzt sicher von Vorteil und um einen Anwalt wird man eh kaum herumkommen.

Die zahlt aber nicht, denn Fahrerflucht kann man nur vorsätzlich begehen.

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